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Frage zum 2016 RAV4 Werksgarantie

Toyota
Themenstarteram 16. Oktober 2016 um 15:23

Hallo zusammen,

hätte eine Frage zur Werksgarantie eines 9/2016 RAV4/Hybrid...

Ein Bekannter hat einen neuen 2,5 Liter/4x4 RAV4 mit 100 Km von einem Privatmann gekauft, wie sieht es da bei Toyota mit der Werksgarantie aus? Gehen die 3 Jahre Garantie auf den neuen Käufer voll über?

Würde mich über eine kurze Info sehr freuen,danke!

Beste Antwort im Thema
am 17. Oktober 2016 um 16:26

erst einmal hat die Garantie gar nicht mit der Gewährleistung zu tun.

Garantie ist freiwillig vom Hersteller, und kann frei gestaltet werden. Die geht bei Toyota an den neuen Käufer über.

Gewährleistung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und bezieht sich nur auf den Händler, und hat mit dem Hersteller gar nichts zu tun. Die ersten 6 Monate muss der Händler nachweisen, das ein aufgetretener Schaden NICHT bei Kauf schon vorlag, nach 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, das der Schaden BEREITS beim Kauf vorlag. Das hab aber nichts mit der Garantie zu tun. DIese Gewährleistung müssen alle Verkäufer geben, private können diese ausschließen, Gewerbliche nicht (außer Export oder Verkauf an Gewerbe).

Deshalb schließen die meisten Händlern von Gebrauchtwagen eine Cargarantie ab, denn auch auf Gebrauchtwagen muss der Händler diese Gewährleistung (allerdings nur 1 Jahr) geben.

Also ist das Auto sowohl durch Gewährleistung durch den Händler, als auch durch die Werksgarantie abgesichert.

Gruß Alex

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Hallo,

soweit ich weiß, gilt die Garantie 3 Jahre ab Erstzulassungsdatum.

Unabhängig vom Halter/ Besitzer. :)

Aber der FTH kann das sicher bestätigen.

Themenstarteram 16. Oktober 2016 um 15:42

Zitat:

@Oskar78 schrieb am 16. Oktober 2016 um 17:31:31 Uhr:

Hallo,

soweit ich weiß, gilt die Garantie 3 Jahre ab Erstzulassungsdatum.

Unabhängig vom Halter/ Besitzer. :)

Aber der FTH kann das sicher bestätigen.

Danke für Deine Info.:)

Das wäre ja sonst echt krass..

Bei Opel soll das angeblich nicht so sein...:rolleyes:

am 16. Oktober 2016 um 15:56

Du solltest aber zum Toyotahändler gehen und die Garantie umtragen lassen. Selbst die Anschlußgarantie ist auf den nächsten Besitzer übertragbar, aber eben auch mit Meldung an den Garantiegeber.

Gruß Alex

baumonat, innerhalb von drei monaten danach zugelassen, zulassungsmonat. ansonsten gilt baumonat und uneingeschränkt übertragbar.. meines wissens.

...und wenn er keine Anschlussgarantie hat, kann man die in der ersten Zeit noch verbilligt nachkaufen - dann zum regulären Preis.

Bei Opel soll das angeblich nicht so sein...:rolleyes:

------------------

das sind aber jetzt Äpfel und Birnen im Vergleich.

Jeder Hersteller hat eine gesetztlich vorgeschriebene Gewährleistung an die er sich halten muß. Egal ob Laptop oder Auto, egal ob Privatverkauf oder Fähnchenhändler. Freiwillige Garantie ist was anderes.

Was Du wahrscheinlich meinst ist "lebenslang" hier bei Opel auf 160000km begrenzt ( gibt es das eigentlich noch, war um 2010 ) Das war freiwillig und an Bedingungen gebunden ( Service beim Opelhändler und und und ) und m.W.n. nur für den Erstbesitzer gültig. Also bei Verkauf hinfällig.

Das hat aber nicht mit der normalen Garantie zu tun. Die ist auch bei Opel übertragbar sonst wäre das nicht rechtskonform. Eigentlich ist diese "lebenslange" Garantie nur eine anders bezeichnete Anschlussgarantie wenn man sich die Bedingungen durchliest.

Das Thema ansich ist ziemlich komplex, da dort auch noch zwischen Privatnutzung und gewerblicher Nutzung unterschieden wird.

Gruss

Steffen

gewährleistung heisst 6 monate garantie und ist danach durch beweislastumkehr quasi nix mehr wert. die anschlussgarantie ist gestaffelt teile kosten dann je nachdem extra (20-30-40 prozent oder so)

Themenstarteram 17. Oktober 2016 um 13:52

Die ganze Sache ist doch noch recht verzwickt...

Also nochmals als Nachtrag: Das Fahrzeug wurde von einem Klein-Händler bei Mobile...(ich hoffe das darf man hier schreiben) bei einem Toyota-Vertragshändler abgeholt/gekauft und angemeldet!

Dann wurde er zu einen guten Preis gekauft.

Zu meinem Opel spruch, das habe ich leider nur vom hören sagen hier so weiter gegeben.

also doch nicht von privat gekauft?

wann ist er gebaut und wann erstzugelassen?

Themenstarteram 17. Oktober 2016 um 15:36

Zitat:

@BoomBoom schrieb am 17. Oktober 2016 um 16:38:55 Uhr:

also doch nicht von privat gekauft?

wann ist er gebaut und wann erstzugelassen?

Das ist scheinbar ein Mini-Händler/Gewerblicher mit 5 verschiedenen Fahrzeugen und 5 Garagen. Denke mal, er kauft die neuen Fahrzeuge verschiedener Marken auf und kann da was verdienen dran. Sind aber nur Fahrzeuge die sich nach seinen Aussagen gut und schnell verkaufen lassen.

Baujahr ist 9/2016 und die Erstzulassung war auch 9/2016!

Themenstarteram 17. Oktober 2016 um 16:02

Dachte die ganze Werksgarantie-Sache ist kpl. unkomliziert...

Neuwagen von 09/2016 und Toyota muss Weltweit (egal wie viele Besitzer) diese/ihre 3 jährige/5 jährige auf Hybrid Werksgarantie bei allen TOYOTA-Vertragswerstätten leisten!

am 17. Oktober 2016 um 16:26

erst einmal hat die Garantie gar nicht mit der Gewährleistung zu tun.

Garantie ist freiwillig vom Hersteller, und kann frei gestaltet werden. Die geht bei Toyota an den neuen Käufer über.

Gewährleistung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und bezieht sich nur auf den Händler, und hat mit dem Hersteller gar nichts zu tun. Die ersten 6 Monate muss der Händler nachweisen, das ein aufgetretener Schaden NICHT bei Kauf schon vorlag, nach 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, das der Schaden BEREITS beim Kauf vorlag. Das hab aber nichts mit der Garantie zu tun. DIese Gewährleistung müssen alle Verkäufer geben, private können diese ausschließen, Gewerbliche nicht (außer Export oder Verkauf an Gewerbe).

Deshalb schließen die meisten Händlern von Gebrauchtwagen eine Cargarantie ab, denn auch auf Gebrauchtwagen muss der Händler diese Gewährleistung (allerdings nur 1 Jahr) geben.

Also ist das Auto sowohl durch Gewährleistung durch den Händler, als auch durch die Werksgarantie abgesichert.

Gruß Alex

Themenstarteram 17. Oktober 2016 um 17:19

Zitat:

@xxlarge schrieb am 17. Oktober 2016 um 18:26:45 Uhr:

erst einmal hat die Garantie gar nicht mit der Gewährleistung zu tun.

Garantie ist freiwillig vom Hersteller, und kann frei gestaltet werden. Die geht bei Toyota an den neuen Käufer über.

Gewährleistung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und bezieht sich nur auf den Händler, und hat mit dem Hersteller gar nichts zu tun. Die ersten 6 Monate muss der Händler nachweisen, das ein aufgetretener Schaden NICHT bei Kauf schon vorlag, nach 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, das der Schaden BEREITS beim Kauf vorlag. Das hab aber nichts mit der Garantie zu tun. DIese Gewährleistung müssen alle Verkäufer geben, private können diese ausschließen, Gewerbliche nicht (außer Export oder Verkauf an Gewerbe).

Deshalb schließen die meisten Händlern von Gebrauchtwagen eine Cargarantie ab, denn auch auf Gebrauchtwagen muss der Händler diese Gewährleistung (allerdings nur 1 Jahr) geben.

Also ist das Auto sowohl durch Gewährleistung durch den Händler, als auch durch die Werksgarantie abgesichert.

Gruß Alex

Hallo Alex,

danke Dir für Deine informative und sehr genaue Auskunft.

Also kann er sich doch auf seinen neuen Rav4 freuen...:)

Zitat:

@W176er schrieb am 17. Oktober 2016 um 19:19:59 Uhr:

 

Hallo Alex,

danke Dir für Deine informative und sehr genaue Auskunft.

Also kann er sich doch auf seinen neuen Rav4 freuen...:)

@W176er,

ja kann er. Hatte ich bereits als erste Antwort auf Deine Frage geschrieben. :)

Das ganze Gefasel bezüglich "Gewährleistung" greift hier nicht.

Toyota gibt 3 Jahre Vollgarantie ab Erstzulassung, egal ob es auch schon der 3. Besitzer ist.

Auch egal ob vom Händler oder privat gekauft.

Man muss das Fahrzeug nur bei Toyota entsprechend melden. :p:p

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