frage zu teilkaskoschaden
hallo
hab mal ne frage
hatte einen teilkaskoschaden nun war der gutachter da
und ich habe auch mein gutachten bekommen
nun folgendes
die reperaturkosten betragen 6000
der wiederbeschaffungswert bzw fahrzeugwert liegt bei 5700
und der restwert ist 3100
jetzt hat die versicherung 2600 bezahlt
da ich einen bekannten habe der mir das privat repariert
ist meine frage bekomme ich die 3100 auch da 2600 nicht für die reparatur reichen
der gutachter sagte die bekomme ich nicht weil der wagen ein totalschaden ist
kann mir einer helfen
danke schonmal
25 Antworten
Das Fahrzeug dem angeblichen 3.100 EUR Interessenten anbieten und schauen was er jetzt bietet.
Bietet der Interessent nunmehr weniger als 2.800 EUR, dies der Versicherung mitteilen und um Nachbesserung des Gutachtens bitten.
Warum so kompliziert?
Der Kfz-Sachverständige muss auftragsgemäß den Restwert des Fahrzeuges in der Restwertbörse ermitteln. Die Bieter (Aufkäufer) sind an ihr Gebot, in deinem Fall 3 Wochen, gebunden. Die drei besten Gebote muss der Kfz-Sachverständige namentlich dem Kaskoversicherer zur Kenntnis bringen. Das beste Gebot befindet sich als Restwertangabe im Gutachten.
Im vorliegenden Fall ist mutmaßlich die Bindungsfrist des Bieters abgelaufen und der Halter möchte verspätet, weil nachfristig, nun dieses Angebot annehmen.
Die Namen der besten Bieter kann man problemlos beim Kfz-Sachverständigen telefonisch erfragen und somit bei diesen (Bietern) die noch bestehende Kaufabsicht prüfen.
Aufkäufer geben schließlich keine Sinn- und Zwecklosgebote ab die nur eine Sekunde realistisch sind.
Telefonieren!
Noch`ne Bemerkung.
maidcruiser, bitten darf man freilich, möchte mal vermuten Erfolgsaussicht = Null.
Oder ganz sicher:Rien ne va plus!
Wer nicht will der hat schon, passt auch.
Grüße
Beukeod
Hier schreibt der Geschädigte, dass ihm das Gutachten seit zwei Wochen vorliegt. Insofern sollte er noch eine Woche Zeit haben bevor das Angebot verfällt.
Richtig ist der Tipp den Versicherer zu kontaktieren und das Auto anzubieten. Innerhalb der Bindefrist gilt jedenfalls das Angebot über 3.100 EUR.
Hier liegt das Gutachten dem Geschädigten zwei Wochen vor. Hinzu kommt der Postweg Gutachter-Versicherung, Bearbeitung Versicherung und Postweg Versicherung-Geschädigter.
Innerhalb weniger Tage ist ein Preisverfall von 3.100 EUR (Gutachten) auf 1.500 EUR (Aussage Geschädigter) jedenfalls nicht nachvollziehbar.
@Beukeod,
streiche bitten (Höflichkeitsform), setze auffordern.
Ist doch klar, dass hier etwas nicht stimmen kann.
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Zitat:
Original geschrieben von mkl4711
das geht nicht mehr weil das angebot nur 3 wochen gilt
und ein anderer bezahlt keine 3100 mit einem seitenschaden
1500 habe ich geboten bekommen
Hier raus schließe ich, dass die 3 Wochen Bindefrist bereits abgelaufen ist - daher das Problem. Der Bieter wird nicht dumm sein und seine Chance wittern, das Auto jetzt deutlich günstiger zu bekommen.
Zitat:
+naja 2wochen habe ich das gutachten schon aber ich dachte auch das ich die reperatur komplett bezahlt bekomme wenn er repariert ist aber dem ist ja leider nicht so
Zwischen den Zeilen lese ich da, dass es mehr als 2 Wochen sind. Die Bindefrist wird einfach verschlafen worden sein, da er sich da in dem Irrtum befand, die Reparatur würde voll bezahlt werden.
Haltet Ihr ein Angebot für seriös, dass sich nur wenige Tage oder 1,2 Wochen nach Ablauf der Bindefrist am Markt nur noch mit einem Abschlag von 50 Prozent wiederfinden lasst?
Wohl kaum.
Also ist doch die Frage, ob die 3.100 EUR unrealistisch hoch waren,
oder ob sich der Geschädigte unfaire Angebote mit bestenfalls 1.500 EUR eingeholt hat.
Ist der Gedanke wirklich so schwer nachzuvollziehen?
Nein, deinen Punkt verstehe ich schon. Ich glaube, wir reden aneinander vorbei.
Ich wollte nur verdeutlichen, dass der Fragesteller nach meinem Verständnis genau in diesem Punkt Hilfe braucht. Also entweder, wie er ein vergleichbares Angebot bekommt (da können wir ihm hier wohl kaum helfen), oder wie er einen ggf. vorhanden Anspruch auf höhere Auszahlung durch die Versicherung durchsetzen kann.
Bei anderen Antworten (ausser von dir, madcruiser) hatte ich den Eindruck, dass die an dem Problem vorbei gehen.
Beukeod hatte da auch einen guten Tipp gegeben:
Die besten drei Angebote liegen der Versicherung vor und man kann da oder direkt beim Gutachter anrufen.
Letzterer wird sicher noch besser weiterhelfen können.
Und auch die Versicherung steht noch in der Pflicht.
Drei Wochen Frist ab Eingang beim Geschädigten
und nicht ab Eingang bei der Versicherung.
Schließlich muss der Geschädigte auch noch abwägen können (Erhaltungsinteresse). Dafür braucht man Kostenvoranschläge etc.
Da es sich um die eigene Kaskoversicherung handelt, sollte auch ein freundliches Gespräch weiterhelfen können.
Du kannst die restliche Summe zum Gutachen nur geten machen, wenn Du eine Rechung einer Werkstatt nach reichst über die Tatsächliche Repartur.
Dann wird der Wert auf der Rechnung bezahlt.
Zitat:
Original geschrieben von Smitti81
Du kannst die restliche Summe zum Gutachen nur geten machen, wenn Du eine Rechung einer Werkstatt nach reichst über die Tatsächliche Repartur.
Dann wird der Wert auf der Rechnung bezahlt.
Da verwechselt wohl jemand Kasko und Haftpflicht....
So ist es vermutlich.