Frage zu MPU

Einen wunderschönen guten Abend!

Vorweg möchte ich erwähnen, dass ich euch bitte, meine Frage sachlich zu beantworten und den moralisch/ belehrenden Aspekt auszulassen 😉

Folgendes: bin in der Probephase, und wurde vor 3 Monaten mit ca. 0,3 gramm Cannabis, auf der Straße kontrolliert. Ich wurde nicht beim Rauchen erwischt und habe sowohl vor der Straftat als auch dannach nie etwas konsumiert. Bin auch noch nie mit Drogen oder Alkohol auffällig geworden( Weder am Steuer noch sonst wo, außer bei einer kleinen Ausseinandersetzung auf Alkohol ohne Folgen). (einfach zur falschen Zeit mit falschem Tascheninhalt am falschen Ort gewesen 😉 )
Ich wurde keinem Drogentest unterzogen und habe auch keine Aussage, bis auf meine Personalien gemacht.
Der Haken, an der Sache: Ich hatte meinen Lappen mit und die Führerschein Nummer wurde von dem Beamten vermerkt.
Des weiteren wurde einen Monat nach der Straftat die Anzeige fallen gelassen und ich habe seither nichts mehr von Polizei/ Staatsanwaltschaft/ Führerschein-Stelle gehört.
Doch stellt sich die Frage ob nun noch eine MPU angeordnet werden kann und wenn ja bis wann.
Wichtig für mich, da ich als Fahrer arbeite.

Ich Danke allen die sich meiner Problematik widmen und mir Abhilfe durch Antworten schaffen können.

Schöne Grüße aus Köln

Beste Antwort im Thema

Um es klar zu sagen: da wird und darf nichts nachkommen. Ohne festgestellten konsum und ohne Bezug zum Straßenverkehr darf da gar nichts überprüft werden. Da gibt es ein Urteil des Verfassungsgerichts dazu.

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Was mich noch interessieren würde: Warum trägst du überhaupt sowas mit dir rum, wenn du nichts damit vorhast ?
Und jetzt sage nicht, dass du es für einen Freund aufbewahrst.

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 18. März 2015 um 21:25:00 Uhr:



Was du meinst ist das "Eigenbedarfsurteil" aus ich glaube 2002. Hat hiermit NICHTS zu tun

Was ich meine ist diese Entscheidung: (1 BvR 2062/1996)

Hier eine Beschreibung der Rechtslage: . http://www.autobild.de/artikel/cannabis-entscheidung-37593.html Es gibt immer noch FSst die sich über geltendes Recht hinwegsetzen. Aber man muss sich nicht alles gefallen lassen.

Aus dem Urteil:

Zitat:

[55] d) Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze durften der beim Beschwerdeführer einmalig festgestellte Haschischbesitz und die Weigerung der Teilnahme am Drogenscreening nicht als alleinige Grundlage der Entziehung der Fahrerlaubnis genommen werden.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 21. März 2015 um 11:46:42 Uhr:


Was mich noch interessieren würde: Warum trägst du überhaupt sowas mit dir rum, wenn du nichts damit vorhast ?
Und jetzt sage nicht, dass du es für einen Freund aufbewahrst.

War schon zum konsum gedacht(einmalig!) aber wie das schicksal es wollte wurde ich genau dann kontrolliert- habe davor und dannach aber nie etwas konsumiert: und da ich ja eure hilfe benötige- ist es nicht sinnvoll zu lügen 😉

Hallo , hab am 22november letzte Mal geraucht in drei Tagen 8g Grass geraucht ( war davor ein Jahr abstinent ) ..

Gilt dieser Konsum als gelegentlich oder Sahin regelmäßig ?

Hab ich eine Chance unter 10ng cutoff zu kommen nach 2monaten ?

(Statur 177cm 73 kg Stoffwechsel normal )

Hatte am 23 Januar Drogen Test gemacht beim TÜV ..

Wann bekommt man den Bescheid vom TÜV wenn der Test positiv wird ?

Wäre um jede antwort dankbar

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Wie meinen? Warum hast du einen Drogentest gemacht? Ist das ein Aerztliches gutachten gewesen?
Wenn du innerhalb mehr als einem Jahr nur 3 Tage konsumiert hast (auch wenn die tage aufeinanderfolgend waren und die Menge beachtlich ist) sollte das gelegntlicher Konsum sein...
Nach der Zeit und dem Konsumuster solltest du eigentlich clean sein.

Danke für die Antwort.

Der Drogen Test war beim TÜV wegen MPU!

Danke für die Antwort.

Der Drogen Test war beim TÜV wegen MPU!

Hast Du einen Anwalt? Wirst wohl brauchen. Falls Dir auch si geht:
Arbeitskollege hat auch im August im Urlaub in Spanien was geraucht.
Dann wars nix mit FS zurück kriegen im November. Haben in Blut.Urin oder anderen Tests den Konsum bemerkt. Hat den Schein aber im Sommer mit Anwaltshilfe doch gekriegt.

Scoundrel sagt es richtig: nach zwei Monaten ist der Körper sauber. Mopedmongo faselt wirr daher.

Danke für die Antwort Kai

Darauf einen Joint!😎

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 26. Januar 2019 um 18:25:30 Uhr:


Darauf einen Joint!😎

8gr!

meine Herren, Ihr Betragen!

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. Januar 2019 um 15:20:16 Uhr:


Scoundrel sagt es richtig: nach zwei Monaten ist der Körper sauber. Mopedmongo faselt wirr daher.

Sauber im Sinne von "Keine Metaboliten (Abbauprodukte) mehr im Urin nachweisbar". Bei einer Haaranalyse (Christop Daum lässt grüßen, wer ihn noch kennt) könnte der THC-Konsum wohl eher auffallen - je nach Länge des Haupthaares. Allerdings weiß ich nicht, ob für eine MPU auch Haaranalysen zum Nachweis des Nichtkonsums von Betäubungsmitteln herangezogen werden können/dürfen. Ich kenne das (beruflich) nur aus einem anderen Bereich, würde aber mich über eine "Wissenserweiterung" freuen. Weiß da jemand was Genaueres?

Wenn dann geht es um ein äG. Da kann die FSSt eine Haaranalyse vorgeben, aber wenn man nicht genügend lange Hasre hat, darf das nicht nachteilig ausgelegt werden. Bei einem akuten Konsum wird der Nachweis immer über das Blut geführt.

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