Frage zu Lenkzeiten

Ich fahre seit kurzen für die Post, nur im innerstädtischen Verkehr auf einer festen Tour mit einem 7,5 Tonner.
Ich fahre auf meiner ersten Tour 1 Stunde, dann habe ich 30 Minuten Pause und dann nocheinmal 3 Stunden.
Dann habe ich 5 Stunden frei und fahre am Nachmittag nocheinmal 4,5 Stunden.

Wieviel darf ich zwsichen den beiden Touren noch zusätzlich fahren ?

23 Antworten

und wenn ich auf 9 stunden verkürze dann kann ich auch 3 und 6 stunden machen

Zitat:

Original geschrieben von lexinger


Beziehen sich die 9 Stunden Lenkzeit also auf die Zeit die ich tatsächlich lenke ?

Ja deswegen heisst die Zeit ja auch wohl Lenkzeit. ( Richtig müsste sie Fahrzeit heißen, ich bin schon stundenweise  geradeaus Autobahn gefahren ohne überhaupt  lenken zu müssen ) 😁

Zitat:

Original geschrieben von Road-Runner1


und wenn ich auf 9 stunden verkürze dann kann ich auch 3 und 6 stunden machen

Nein kannst du nicht nur die 11er Pause kann/darf gesplittet werden.

Zitat:

Original geschrieben von lexinger


Beziehen sich die 9 Stunden Lenkzeit also auf die Zeit die ich tatsächlich lenke ?
Muß dazu sagen das ich bei der Tour in der Früh nie länger als 10 Minuten am Stück fahre, der Rest ist immer wieder lade und Wartezeit.

Und am nachmittag auf der zweiten Tour fahre ich einmal 30 Minuten, sonst da auch immer nur Abschnitte von 5 bis 10 Minuten.

Habe zwar seit 10 Jahren den LKW Führerschein, aber als LKW Mechaniker bei meinem alten Arbeitgeber gabs nur ganz selten Schreiber und damit hatte ich nie zu tun

Lade und Wartezeit sind aber keine Pause 😉 Außerdem gelten Pausen eh erst ab 15 Minuten. Da du aber keine Probleme mit der Lenkzeit hast sondern mit den Pausen ist das auch nicht weiter wichtig.

Ich sehe das so: Du wirst das Problem allein nicht lösen können, da die Zeiten so vom Auftraggeber vorgegeben sind. Da wäre dein Chef gefragt, der dann zum Beispiel durch Umverteilung dir die erste Stunde Fahrzeit abnimmt (Aushilfe z.B.) und du in deiner "großen" Pause eben noch ne andere kleine Tour fährst. Dann dürften deine Zeiten schon ne ganze Ecke besser aussehen.

Grüße
Steini

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Zitat:

Original geschrieben von Road-Runner1


und wenn ich auf 9 stunden verkürze dann kann ich auch 3 und 6 stunden machen

NEIN kannst du nicht !

Schau mal im Artikel 4 von EG 561/2006, Punkt G

g) „tägliche Ruhezeit“ den täglichen Zeitraum, in dem ein
Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und der eine
„regelmäßige tägliche Ruhezeit“ und eine „reduzierte
tägliche Ruhezeit“ umfasst;
— „regelmäßige tägliche Ruhezeit“ eine Ruhepause von
mindestens 11 Stunden. Diese regelmäßige tägliche
Ruhezeit kann auch in zwei Teilen genommen werden,
wobei der erste Teil einen ununterbrochenen
Zeitraum von mindestens 3 Stunden und der
zweite Teil einen ununterbrochenen Zeitraum von
mindestens 9 Stunden umfassen muss;
— „reduzierte tägliche Ruhezeit“ eine Ruhepause von
mindestens 9 Stunden, aber weniger als 11 Stunden;

Wird die Tagesruhezeit nicht einghalten:
bis 3 Std. 30 € Fahrer/ 90 € Unternehmer je angefangene Stunde
über 3 Std. 60 € Fahrer/ 180 € Unternehmer je angefangene Stunde

1)Also Leute ,Lenk und Ruhe zeiten haben noch nie in irgend einer Formmit dem ArbZG zusammen gepasst!
und die Schichtzeit die es ja angeblich nicht mehr gibt , errechnet sich automatisch aus dem 24Std.Block
und der Ruhezeit und da gibt es ja nur 3 Modelle 9Std./11Std. oder 3+9 Std !
Was für mich heißt du hast nur drei mögliche Schichtzeiten 15Std./13Std. oder 12
Wobei das AbrZG eindeutig sagt keiner darf mehr wie 48 / 60Std. beschäftigt werden !
Wie schon gesagt hat noch nie gepasst !

Ich kann nur empfehlen: wende Dich an***Werbung entfernt, mfg steini111***, da bekommst Du eine anwaltlich bzw. polizeilich gesicherte kostelose Antwort.

Das Thema Lenk- und Ruhezeiten ist komplexer als man denkt. Ein Beispiel: wer mit Lenken als erste Bewegung am Tag beginnt, kann sein erstes Bußgeld buchen. Grund: entweder wurde Arbeitszeit nicht eingetragen oder es wurde keine Abfarhtskontrolle und Ladungssicherung durchgeführt.

Gruß Viktanas

Zitat:

Original geschrieben von viktanas


Ich kann nur empfehlen: wende Dich an www.lastkutscher.de, da bekommst Du eine anwaltlich bzw. polizeilich gesicherte kostelose Antwort.

Das Thema Lenk- und Ruhezeiten ist komplexer als man denkt. Ein Beispiel: wer mit Lenken als erste Bewegung am Tag beginnt, kann sein erstes Bußgeld buchen. Grund: entweder wurde Arbeitszeit nicht eingetragen oder es wurde keine Abfarhtskontrolle und Ladungssicherung durchgeführt.

Gruß Viktanas

naja das ist aber auch schon wieder ne ganz andere Sache !

und keiner behauptet das die sache ansich einfach wäre aber ich sollte auch schon ein paar

kenntnisse mitbringen und keinen unsinn verbreiten ! (tagesruhezeiten 3+6 gibt es einfach nicht)

Und unbestritten ist auch das du mit einem Bein im Knast sitzt wenn du dich hinters Steuer

eines LKW setzt !!

Er sollte sich halt umfassend belesen und informieren ( denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !)
wichtig ist für Ihn immer nocht die ArbZG und Die neuen Lenk- und Ruhezeiten im Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr!

Ich bin Berufskraftfahrer ,habe noch nie probleme mit irgendwelchen kontrollorganen gehabt und habe freiwillig zusatzliche Seminare besucht!! (z.B. Fahrsicherheit ,Ladungssicherung,etc.... )
Im gegenteil ,es ist mir immernoch gelungen alte Hasen zu verblüffen und den einen oder anderen
Neuling der Polizei vor seinen alt Kollegen so vor zuführen das die schon ,über die Kummheit ihrer Kollegen die Augen verdrehten !!

Zitat:

Original geschrieben von super glue



Zitat:

naja das ist aber auch schon wieder ne ganz andere Sache !
und keiner behauptet das die sache ansich einfach wäre aber ich sollte auch schon ein paar
kenntnisse mitbringen und keinen unsinn verbreiten ! (tagesruhezeiten 3+6 gibt es einfach nicht)
Und unbestritten ist auch das du mit einem Bein im Knast sitzt wenn du dich hinters Steuer
eines LKW setzt !!

Er sollte sich halt umfassend belesen und informieren ( denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !)
wichtig ist für Ihn immer nocht die ArbZG und Die neuen Lenk- und Ruhezeiten im Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr!

Ich bin Berufskraftfahrer ,habe noch nie probleme mit irgendwelchen kontrollorganen gehabt und habe freiwillig zusatzliche Seminare besucht!! (z.B. Fahrsicherheit ,Ladungssicherung,etc.... )
Im gegenteil ,es ist mir immernoch gelungen alte Hasen zu verblüffen und den einen oder anderen
Neuling der Polizei vor seinen alt Kollegen so vor zuführen das die schon ,über die Kummheit ihrer Kollegen die Augen verdrehten !!

Also das hört sich an als würdest du erst eine Woche Fahren. Sollte das nicht so sein, dann würde ich mal gerne eine Bewerbung zu deinem Arbeitgeber schicken, das scheint ein Paradies zu sein^^

Knackpunkt ist, Ich glaube Lenk- Ruhezeit nicht einzuhalten sind halt kostenpflichtig für uns und die sogenannten "Schichtzeitverstösse" (mehr als 60 Std./Woche Arbeiten) jucken niemanden, das zahlen wenn überhaupt die Unternehmer.

Mein Ex-Arbeitgeber (Kieskutscher) braucht keine Angst zu haben. Da bist du 13-16 Stunden am Tag unterwegs, teilweise mit lockeren 11-12 Lenkstunden und was passiert? Nix, da kommt ne Prüfung und dann gibts Rabatt, weil er klar sagt, ok, dann mach ich den Laden zu und ihr habt 60 Arbeitslose mehr. Super Sache sowas....
Ist reine Kohlemacherei, helfen tut uns das alles nicht wirklich, leider.

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