Frage zu einer Teilkasko Versicherung

Hallo Com ich habe eine Frage.

Ich habe eine Teilkasko Versicherung für mein FZ, meine Frage dazu wie Funktioniert das, Wenn ich die Verschlissene Frontscheibe Tauschen lassen möchte.
ich habe des Öfteren Gehört das die Teilkasko so etwas übernimmt, nur ich bin da etwas unbeholfen bez: habe Damit keinerlei Erfahrung wie das Abläuft.

Und nein das ist Kein Aprilscherz

mfg: Chris

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Seelze 01 schrieb am 1. April 2016 um 18:53:23 Uhr:


Ja das bezahlt die Teilkaskoversicherung.

Welche TK zahlt verschlissene Scheiben, die keinen Bruch aufweisen?

Zitat:

In der Regel meistens 300€.

I.d.R. sind 150€ SB vereinbart...

29 weitere Antworten
29 Antworten

Nee gesprungen ist die nicht es sind nur Schleifspuren vorhanden da der nette vorbesitzer keine lust auf einen Wischer wechsel hatte kostet das Paar ja nur 60€ weil Sprühdüsen Intregriert Komischer weise bin ich für 24€ an ein Paar gekommen google sei Gedankt

man kann auch nur die Gummis tauschen. Kostet noch weniger... sind das Gelenkwischer oder Flachbalken?

Ist es nicht möglich, solche Kratzer aus einer Scheibe zu polieren...?

Nach meiner Kenntnis ist Glasbruch (beispielsweise Frontscheibe, Scheinwerfer) durch die Teilkasko grundsätzlich abgedeckt. Ob Schleifspuren aufgrund fahrlässiger Wischerbefestigung dazu zählen, ist zweifelhaft, aber eine Werkstatt sollte das aus Erfahrung beurteilen können, ggfs. findet sie zusätzliche und somit in der Sache hilfreiche Einschläge.

(1) In den Versicherungsunterlagen nachschauen, ob für die Teilkasko eine Selbstbeteiligung (üblicherweise 150 oder 300 Euronen, kann aber auch 0 sein) vereinbart worden ist.
(2) In den Unterlagen auch nachschauen, ob eventuell vereinbart worden ist, dass die Versicherung die Werkstatt vorgibt oder ob Du freie Werkstattwahl hast.
(3) Versicherung den Schaden telefonisch melden, eventuell wegen Werkstattwahl vergewissern.
(4) Werkstatt aufsuchen (Fachbetrieb, Markenwerkstatt oder Freie Werkstatt Deiner Wahl oder eventuell nach Vorgabe) und Schaden beheben lassen. Versicherungsdetails mitnehmen, die Werkstatt wird mit der Versicherung direkt abrechnen, Du selbst zahlst an die Werkstatt nur die Selbstbeteiligung.

Beim Opel Astra im familiären Fuhrpark habe ich die Frontscheibe vor etwas mehr als zwei Jahren ebenfalls im Rahmen der Teilkasko tauschen lassen. Dabei habe ich unwissentlich wohl einen Versicherungsbetrug begangen, lies hier http://www.motor-talk.de/.../frontscheibe-kosten-t3869296.html?... , um Dich selbst davor zu schützen.

Zitat:

@cocker schrieb am 3. April 2016 um 10:58:12 Uhr:


...
Ich zögere das deshalb so lange wie möglich raus, weil ich diverse Sensoren und einen recht teuren selbstabdunkelnden Rückspiegel an der Scheibe kleben habe, die den Austausch der Scheibe etwas komplizierter machen....

Wegen dem Sensor-kladderadatsch bei meinem derzeitigen Auto zöger ich auch. Außerdem hab ich die Erfahrung gemacht, dass der Austausch nie ganz glatt läuft... die einen kratzen dir beim Rausschneiden der alten Schiebe den Lack an, was du hinterher nicht mal kontrollieren kannst, weil der Pfusch durch die neue Scheibe / Dichtung verdeckt wird... erst wenn der Rost langsam unter der Dichtung rausgekrochen kommt kommts ans Licht.
Oder wieder andere kratzen dir die inneren Verkleidungen an den A-Säulen an.
Die nächsten Pfuschen beim Einkleben der neuen Scheibe... da biste dann ständig am gucken & zittern, dass du eine Undichtigkeit entdeckst bevor unentdeckt Feuchtigkeitschäden entstehen.

Kurzum, meiner Erfahrung nach sitzt eine getauschte Scheibe nie wieder so drin, wie eine original ab Werk verklebte.

Sollte es bei mir unumgänglich sein, dass eine Scheibe getauscht werden muß, da bin ich schon fast so weit, dass ich das selbst erledige... dann weiß ich wenigstens, dass sorgfältig gearbeitet wurde und z.B. evtl. Lackschäden vom Ausbau vor dem Einbau der neuen Scheibe repariert und nicht nur notdürftig mit Dichtmasse zugekleistert werden.

Ähnliche Themen

natürlich ist Glasbruch von der Teilkasko abgedeckt.
Es ging hier aber nicht um Bruch, sondern um starke Abnutzung (Kratzer, wohl durch nicht getauschte Wischer).
Da sollte man mit einer Werkstatt reden oder mit der Versicherung.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 1. April 2016 um 18:54:21 Uhr:


Glasschäden werden von der TK getragen, was noch zu beachten wäre: die Höhe der Selbstbeteiligung. Scheibentausch beim Autoglaser? Der sollte es wissen, daß da eine Abtretungserklärung reicht.

Immer wieder erstaunlich, dass es für so eine Falschaussage auch noch 2 Likes gibt 😉

Was bitte ist daran falsch? Wo bleiben deine Gegenargumente mit Beweisen? Dann lege doch mal die Karten offen auf den Tisch! Schonmal einen Glasschaden gehabt? Im letzten Jahr hatte ich das so über eine Fachwerkstatt geregelt.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 3. April 2016 um 19:56:44 Uhr:


Was bitte ist daran falsch?

Wurde doch bereits mehrfach geschrieben! 🙄

Versichert ist Glasbruch - Kratzer sind KEIN Glasbruch! 😰

Zitat:

Im letzten Jahr hatte ich das so über eine Fachwerkstatt geregelt.

Aber auch nur, weil die Fachwerkstatt in ihrem eigenen Sinne einen "Glasbruch" an die Versicherung gemeldet hat...

...Strafrechtlich läuft das dann unter §263 StGB (Betrug) bzw. §265 StGB (Versicherungsmißbrauch)...

...insofern würde ich an deiner Stelle mal lieber kleine Brötchen backen statt den Mund so weit aufzureißen, denn die Sache ist noch nicht verjährt und du (sowie die Werkstatt) kannst immernoch dafür belangt werden!

Insofern hättest du dich lieber mal an deine Signatur halten sollen, und es besser sein gelassen hier andere zu kritisieren wenn du es schon nicht besser weißt! 😁

AKB GDV:

"Glasbruch
A.2.2.1.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten
Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben),
Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und
Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen,
Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind Folgeschäden."

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 3. April 2016 um 20:13:36 Uhr:



Zitat:

@ttru74 schrieb am 3. April 2016 um 19:56:44 Uhr:


Was bitte ist daran falsch?

Wurde doch bereits mehrfach geschrieben! 🙄

Versichert ist Glasbruch - Kratzer sind KEIN Glasbruch! 😰

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 3. April 2016 um 20:13:36 Uhr:



Zitat:

Im letzten Jahr hatte ich das so über eine Fachwerkstatt geregelt.


Aber auch nur, weil die Fachwerkstatt in ihrem eigenen Sinne einen "Glasbruch" an die Versicherung gemeldet hat...

...Strafrechtlich läuft das dann unter §263 StGB (Betrug) bzw. §265 StGB (Versicherungsmißbrauch)...

...insofern würde ich an deiner Stelle mal lieber kleine Brötchen backen statt den Mund so weit aufzureißen, denn die Sache ist noch nicht verjährt und du (sowie die Werkstatt) kannst immernoch dafür belangt werden!

Insofern hättest du dich lieber mal an deine Signatur halten sollen, und es besser sein gelassen hier andere zu kritisieren wenn du es schon nicht besser weißt! 😁

So ist es!

Manche posten sich hier schon ab und zu um Kopf und Kragen. 😕

Wetten, ihr seid auch immer so ehrlich und benutzt immer schön die Kneifzange zum Hoseanziehen? Ehrlich?

Natürlich würde ich die Hose mit der Kneifzange anziehen, wenn Du sie schon getragen hättest. Wären die Taschen wahrscheinlich voll......

Schönen Abend noch! Und immer ehrlich bleiben, einer muss es ja sein!

Dann lies Dir den Satz noch ein paar mal vor!

Ich nehme die Anregung des TE mal auf und schließe hier ab.

Ähnliche Themen