Frage zu Bußgeldverfahren...Punkte in FB
Hallo Community, hoffe bin ich hier im richtigen Forum gelandet.
Folgendes: Ich habe am Freitag einen Anhörungsbogen zu einem Bußgeldverfahren (Geschwindigkeitsbegrenzung um 27 km/h außerorts am 02.12.11 überschritten) erhalten. Nach diesem kann ich mich ja innerhalb von einer Woche zu dem Vorfall äußern oder nicht, es ist demnach noch kein Bußgeldbescheid ergangen.
Nun zum Problem: Meinen letzten Punkt habe ich im Februar 2010 bekommen. Bekanntlich werden ja nach 2 Jahren ohne neue Eintragung die Punkte (derzeit 4) gelöscht. Daher meine Frage ob in diesem Fall der Tag der Ordnungswidrigkeit relevant ist oder die mit erfolgter Rechtskräftigkeit des Bescheides vorgenommene Eintragung ins Zentralregister.
Mir geht es darum, dass das nun leider schon das zweite Mal wäre, dass knapp vor Ablauf der 2 Jahre so ein einmaliger Fauxpas wieder zu einer Erhöhung der Punkte und erneutem Beginn der 2-Jahresfrist führt.
Ich habe schon von herauszögern der Frist für die Rechtskräftigkeit gehört und solchen Sachen, nur kenne ich mich da mit den einfachen rechtlichen Kniffen nicht so aus weil ich bisher nicht viel damit zu tun hatte. Es wäre aber natürlich in meinem Sinne, dass wenn ich dann schon 3 Punkte bekommen würde, dann wenigstens von vorn angefangen würde zu zählen. Es nervt mich halt nur weil ich eigentlich ein sehr umsichtiger Fahrer bin, der sich an Geschwindigkeitsregelungen hält und ich das "Hunderter-Schild" wohl übersehen haben muss.
Für eure Hilfe/Auskünfte bedanke ich mich schon jetzt!
Grüße Lybranatic
Beste Antwort im Thema
Da werden die Wackelkanditaten aufbewahrt.😁😁
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ulmamo
Wenn es dann so seien sollte, dass Du der Behörde gegenüber erklärst, die 100er Schilder nicht gesehen zu haben, dann wird man Dir entgegenhalten, dass die Behörde dies bei der Bemessung der Geldbuße ohnehin schon unterstellt hat, weil Du ja sonst nicht fahrlässig zu schnell unterwegs warst, sondern mit Vorsatz. Und dann wird es nicht nur teurer, sondern Du kannst u. U. auch noch mit härteren Sanktionen belegt werden.
Diese Gefahr besteht durchaus. Daher sollte sich der TE von einem Anwalt beraten lassen, bevor er sich durch unbedachte Äußerungen noch weiter belastet.
Es ist immer wieder interessant, dass immer mehr Lenker einfach sich über die Konsequenzen von Geschwindikeitsüberschreitungen oder anderen mit Punkten belegten Verstößen erst im Nachhinein zu denken beginnen.
"Welche Möglichkeiten hab ich die Konsequenzen zu mildern."
Wenn ich aus den FS angewiesen bin, hab ich mich danach zu verhalten oder die Konsequenzen zu tragen.
Zitat:
Ich vermute mal, daß der TE dem Thread den Titel "Frage zu Bußgeldverfahren...Punkte in FL" geben wollte..
.
Das ist korrekt.
Zitat:
ulmamo
Hallo Lybranatic,Deine Letzte Info erschließt sich mir nun gar nicht mehr. Soll das bedeuten, Du bist aus dem Nirvana auf die Autobahn gefallen und bei diesem „freien Flug“ auf die Autobahn (so schnell war es nun auch nicht) war nicht zu erkennen, dass plötzlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufgebaut war? Ich unterstelle mal, dass sich Deine Geschichte auf einer Autobahn abgespielt hat. Wenn es dann so seien sollte, dass Du der Behörde gegenüber erklärst, die 100er Schilder nicht gesehen zu haben, dann wird man Dir entgegenhalten, dass die Behörde dies bei der Bemessung der Geldbuße ohnehin schon unterstellt hat, weil Du ja sonst nicht fahrlässig zu schnell unterwegs warst, sondern mit Vorsatz. Und dann wird es nicht nur teurer, sondern Du kannst u. U. auch noch mit härteren Sanktionen belegt werden.
Meine Empfehlung bleibt:
Sei ein Mann, nimm es hin!Grüße aus Flensburg
Uli
wkienzl
Es ist immer wieder interessant, dass immer mehr Lenker einfach sich über die Konsequenzen von Geschwindikeitsüberschreitungen oder anderen mit Punkten belegten Verstößen erst im Nachhinein zu denken beginnen.
"Welche Möglichkeiten hab ich die Konsequenzen zu mildern."
Wenn ich aus den FS angewiesen bin, hab ich mich danach zu verhalten oder die Konsequenzen zu tragen.
Das driftet etwas in die falsche Richtung ab. Ich bin mir der Konsequenzen für zu schnelles Fahren durchaus bewusst, daher vermeide ich ja sowas auch und halte mich in der Regel an Geschwindigkeitsbegrenzungen. Die ein oder andere Verkehrssituation kann aber dazu führen, dass der Fahrzeugführer abgelenkt wird und sich auf sicherheitsrelevantere Sachen (zum Beispiel Vermeidung eines Unfalls bei unerwartetem Ausscheren eines Lkws) konzentriert und daher eine Geschwindigkeitsbegrenzungsänderung gerade in dem Moment nicht mitbekommt, das ist ja möglich. Ich hab kein Problem die "Strafe" dafür zu akzeptieren, es ging mir nur darum ob ich eine ganz legale Möglichkeit habe zu vermeiden, dass die Punkte erneut addiert werden da die 2 Jahre ja fast rum waren und mehr nicht. Wenn es diese Möglichkeit nicht gibt dann ist das eben so und da habe ich kein Problem damit.
Grüße Lybranatic