Frage zu Behindertenparkplatz

Moin,

gestern Abend habe ich folgende Situation beobachtet: Auf einem fast leeren Supermarktparkplatz waren in unmittelbarer Nähe des Markteingangs zwei Parktaschen durch ein Schild "Behindertenparkplatz" gekennzeichnet. Auf einem der Plätze parkte jemand, ohne eine Behindertenkennzeichnung im Auto zu haben und lud seine Einkäufe ins Auto. In diesem Moment kam ein Wagen mit einem Behindertenausweis, parkte auf dem freien Behindertenplatz daneben, und dann ging das Gebrüll auch schon los. Der Behinderte beschimpfte den andern VT wie blöde, von wegen er hätte kein Recht dort zu parken, drohte damit das Ordnungsamt / die Polizei zu rufen usw usf. Der andere VT meinte, daß a) noch ein Behindertenparkplatz frei, und b) der gesamte Parkplatz ohnehin fast leer war. Das stimmte auch, selbst wenn beide Taschen belegt gewesen wären, hätte ein Behinderter keinen Meter weiter laufen müssen, da wie gesagt Platz im Überfluss da war.

Nicht das wir uns Falsch verstehen, natürlich parkt man als "Gesunder" nicht auf einem Behindertenparkplatz, aber trotzdem meine auf diese spezielle Situation bezogene Frage: Wie ist hier eigentlich die rechtliche Situation?

So long

Ghost

Beste Antwort im Thema

Welchen Grund ausser Faulheit  gibt es weswegen man Behindertenparkplätze blockiert?

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Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Ich habe da auch was "grenzwertiges" gemacht - ist aber mittlerweile verjährt:

Meine Großtante - Gott habe sie selig - war nach Schlaganfall zuerst in einer Klink und dann in der Reha. Als sie aus der Reha in die eigene Wohnung zurückkam, waren der AG-Schein und der Parkausweis noch nicht da. Die Behörden brauchten noch rund zwei Wochen, bis alles chic war.

Ich bin ich mit ihr zum Einkaufen gefahren. Weil sie definitiv nicht mehr gut zu Fuß war, habe ich sie auf dem Behindertenparkplatz abgesetzt und danach woanders geparkt. Am Ende des Einkaufes habe ich mein Auto wieder auf den Behindertenparkplatz gestellt und die Großtante hinter dem Kassenbereich eingesammelt und sie samt ihrem Einkauf in mein Auto verfrachtet.

Letztere Aktion würde ich im Zweifel aus heutiger Sicht als halten einordnen - das ist doch auch ohne einen Ausweis erlaubt, oder liege ich da falsch?

Moin, ja leider,

siehe weiter oben!

35€

schönen Gruß

Zitat:

Original geschrieben von testmal



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Ich habe da auch was "grenzwertiges" gemacht - ist aber mittlerweile verjährt:

Meine Großtante - Gott habe sie selig - war nach Schlaganfall zuerst in einer Klink und dann in der Reha. Als sie aus der Reha in die eigene Wohnung zurückkam, waren der AG-Schein und der Parkausweis noch nicht da. Die Behörden brauchten noch rund zwei Wochen, bis alles chic war.

Ich bin ich mit ihr zum Einkaufen gefahren. Weil sie definitiv nicht mehr gut zu Fuß war, habe ich sie auf dem Behindertenparkplatz abgesetzt und danach woanders geparkt. Am Ende des Einkaufes habe ich mein Auto wieder auf den Behindertenparkplatz gestellt und die Großtante hinter dem Kassenbereich eingesammelt und sie samt ihrem Einkauf in mein Auto verfrachtet.

Letztere Aktion würde ich im Zweifel aus heutiger Sicht als halten einordnen - das ist doch auch ohne einen Ausweis erlaubt, oder liege ich da falsch?

Moin, ja leider,
siehe weiter oben!
35€

schönen Gruß

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


So, hab grad die Bilder gemacht, siehe Anhang. Interessant finde ich, daß die Behinderten-Parktaschen nicht breiter als alle anderen sind, die Mutter / Kind - Taschen aber sehr wohl.

So long

Ghost

Ein Behindertenparkplatz muß laut DIN eine Mindestbreite von 3,50 m haben.

Bei einem normalen Parkplatz werden 2,30 m für ausreichend gehalten.

Für Mutter/ Kindparkplätze gibt es keine offizelle Parkplatzbreite, die sind aber in der Regel genau so breit wie Behindertenparkplätze.

Auf den von dir gezeigten Bilder ist das nicht die Regel😉

Zitat:

Original geschrieben von testmal



Zitat:

Original geschrieben von testmal


Moin, ja leider,
siehe weiter oben!
35€

schönen Gruß

Genau genommen hast er sich dennoch nicht korrekt verhalten.

Er hätte mit einem ärztlichen Attest zum zuständigen Amt gehen können und sich einen befristeten blauen Parkausweis besorgen können.

Der kann dann nach Ermessen 3- 6 monate ausgestellt werden.

Wenn dann der Bescheid des Versorgungsamt kommt und ein aG ist dort vorhanden wird der Ausweis verlängert.

Ich habe das selbst einmal mit einer Person, die einen Antrag auf aG gestellt hat so gemacht.

Es kommt natürlich auf das Amt an, ob dies gemacht wird.

Wie oben geschrieben liegt das rein im Ermessen des zuständigen Amtes.

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@testmal: Das Ticket hätte ich noch in DeutschMark zahlen müssen. Der Euro war seinerzeit noch Zukunft.

Ich bin gerade noch auf der Suche nach dem Unterschied Halten / Parken im Kontext. Letzteres ist sicher verboten, aber bei ersterem habe ich noch kein Verbot gefunden.

Und im Zusammenhang mit meinem Großtantchen: Sie hat die Bedingungen definitiv erfüllt. Nur die Ämter waren halt etwas langsam. Moralisch fühle ich mich immer noch im Recht.

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert


Ein Behindertenparkplatz muß laut DIN eine Mindestbreite von 3,50 m haben.
Bei einem normalen Parkplatz werden 2,30 m für ausreichend gehalten.
Für Mutter/ Kindparkplätze gibt es keine offizelle Parkplatzbreite, die sind aber in der Regel genau so breit wie Behindertenparkplätze.
Auf den von dir gezeigten Bilder ist das nicht die Regel😉

Deswegen jetzt nochmal meine ursprüngliche Frage: Ist dieser Parkplatz rein rechtlich ein Behindertenparkplatz? Falls nicht, kann sich jeder Hinz und Kunz auch ohne Behindertenausweis dorthin stellen?

So long

Ghost

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


@testmal: Das Ticket hätte ich noch in DeutschMark zahlen müssen. Der Euro war seinerzeit noch Zukunft.

Ich bin gerade noch auf der Suche nach dem Unterschied Halten / Parken im Kontext. Letzteres ist sicher verboten, aber bei ersterem habe ich noch kein Verbot gefunden.

Und im Zusammenhang mit meinem Großtantchen: Sie hat die Bedingungen definitiv erfüllt. Nur die Ämter waren halt etwas langsam. Moralisch fühle ich mich immer noch im Recht.

Sicherlich hast du moralisch Recht, man hätte es genauso machen können wie ich es oben beschrieben habe.

Wie ich das mit der Person gemacht habe, gab es übrigens auch noch die DM.

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost



Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert


Ein Behindertenparkplatz muß laut DIN eine Mindestbreite von 3,50 m haben.
Bei einem normalen Parkplatz werden 2,30 m für ausreichend gehalten.
Für Mutter/ Kindparkplätze gibt es keine offizelle Parkplatzbreite, die sind aber in der Regel genau so breit wie Behindertenparkplätze.
Auf den von dir gezeigten Bilder ist das nicht die Regel😉

Deswegen jetzt nochmal meine ursprüngliche Frage: Ist dieser Parkplatz rein rechtlich ein Behindertenparkplatz? Falls nicht, kann sich jeder Hinz und Kunz auch ohne Behindertenausweis dorthin stellen?

So long

Ghost

Wenn es ein öffentlicher Parkplatz ist, dann ist es rein rechtlich ein Behindertenparkplatz.

Das gilt auch für Einkaufszentren wenn sie dieses Schild nutzen. ( Blaue Schilder auf den Fotos)

Bei anderen Schildern mit Rollstuhl- Emblem, wie z.B. Aldi Süd kann natürlich jeder dort parken.

Dieses Schild hat keine rechtliche Wirkung. Allerdings könnte Aldi die Fahrzeuge dort abschleppen lassen weil sie das Hausrecht auf diesem Parkplatz haben. Ob sie dies dann auch durchsetzen ist eine andere Sache.

Aber ob dies ein öffentlicher Parkplatz ist ( auf den Fotos), diese Frage müsste eigentlich die Stadt/Kreis/ Land beantworten können.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Ich bin gerade noch auf der Suche nach dem Unterschied Halten / Parken im Kontext. Letzteres ist sicher verboten, aber bei ersterem habe ich noch kein Verbot gefunden.

Das Halten auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte ist nicht verboten, anders als z.B. in/vor Feuerwehreinfahrten oder auf Taxenständen, wo auch das Halten verboten ist.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Ich bin gerade noch auf der Suche nach dem Unterschied Halten / Parken im Kontext. Letzteres ist sicher verboten, aber bei ersterem habe ich noch kein Verbot gefunden.
Das Halten auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte ist nicht verboten, anders als z.B. in/vor Feuerwehreinfahrten oder auf Taxenständen, wo auch das Halten verboten ist.

Auch wenn das Halten erlaubt ist, sollte sich jeder einmal darüber Gedanken machen in welche Situation man einen Berechtigten bringt.

Der Betroffene kann den Parkplatz nicht anfahren, weil dort jemand hält.

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein dort nicht zu halten wenn man dazu berechtigt ist.

Für mich stellt selbst das Halten gewissermaßen eine Verkehrbehinderung dar, genauso wie z.B. auf einem Taxistand.

Manche scheinen echt die Vorstellung behinderte Menschen hätten Zeit, da sie ja ohnehin auf Kosten der Gesellschaft bereichern. Da können diese ruhig ein paar Minuten warten, da sie ja ohnehin nichts besseres zu tun haben, als die Zeit mit warten zu verbringen.

Über solch ein Menschbild hat, da kann man nur bei soviel Dämlichkeit nur den Kopf schütteln.

Wenn er das Auto verlässt ist es kein Halten mehr sondern Parken.

Parken ist in § 12 Abs. 2 StVO definiert: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“

Zitat:

Original geschrieben von uhu110


Hallo, cpedv,

Missverständnisse sind dazu da, dass sie ausgeräumt werden und ich traue mir genauso wenig zu, diesbezüglich über einen Kradfahrer zu urteilen, wie Du.

Bei den vielen Verkehrskontrollen, die ich schon durchgeführt habe, ist mir allerdings noch kein Kradfahrer untergekommen, der tatsächlich im Besitz eines blauen Behindertenausweises war und deshalb bin ich einfach etwas verwundert.

Zu Deiner Prothese:

Natürlich kann man als Polizeibeamter nicht immer gleich erkennen, welche Behinderung jemand hat, der auf diesem Parkplatz steht, aber dafür hat er die Fähigkeit, zu fragen, ob der blaue Ausweis tatsächlich berechtigt mitgeführt und ausgelegt wurde und auch zu erklären, warum diese Fragen gestellt werden.

Mir ist es bislang noch nie passiert, dass sich ein Berechtigter über diese Fragen bzw. die kurze Kontrolle beschwert hat, im Gegenteil.

Die, die dort parken dürfen, sind in aller Regel froh, wenn wir so etwas kontrollieren und ggf. auch sanktionieren und akzeptieren es voll und ganz, dass sie selber dabei auch mal befragt werden.

Ich muss allerdings gestehen, dass ich nicht immer ganz konsequent bei den Behindertenparkplätzen durchgreife.

Wenn ich sehe, dass dort jemand parkt, der z. B. einen alten Menschen dabei hat, der ganz offensichtlich kaum noch gehen kann, aber keinen blauen Ausweis dabei hat oder wenn jemand dort parkt, dessen Mitfahrer an Krücken geht, weil er z. B. kurz zuvor einen Unfall hatte, sehe ich nicht ein, dass ich diese sanktioniere, nur, weil sie den Ausweis vergessen oder noch nicht beantragt haben oder weil es sich nur um eine vorübergehenden Beeinträchtigung handelt, so dass es keinen Ausweis gibt.

Hier muss man m. E. die Kirche im Dorf lassen und nicht päpstlicher als der Papst handeln und auch die, die diese Parkplätze berechtigt nutzen, sollten dafür m. E. Verständnis haben.

Viele Grüße,

Uhu 110

Das finde ich auch in diesem Sinn in Ordnung.

Vor meinem Unfall kannte ich Berichte, Werbungen, Dokumentationen über Prothesen und auch nach meinem Unfall prallten alle Ärzte über Prothesen die heute zu Tagen ein Highlights sind. was mir aber dabei auffällt ist, dass die Leute die solche Techniken vorstellen meistens nicht betroffen sind und gar nicht in der Lage sind zu urteilen. Viele denken auch dass man alle mit Amputationen vergleichen kann. Wenn man solche Dokumentationen im Fernsehe sieht wird einem nicht gesagt, dass bei den Patienten die Leute ausgesucht wurden die dafür Optimale Voraussetzungen mitbringen. Es kommt noch hinzu, dass die Kassen das gar nicht bezahlen und wenn man selbst Finanziell nicht gut da steht bekommt man statt einen Ferrari nur einen Fiat Bambino.

Bei mir ist so, dass mein Unterschenkelstumpf sehr kurz geraten ist und daher die Prothesenversorgung nicht optimal abgeschlossen werden konnte und daher im Schaft wo mein Bein eingeführt wird keine 100% Stabilität besteht. Ist so als wenn man über wackligen Boden geht und versucht das Gleichgewicht zu halten. Daher ist es bei mir so, dass ich größere Strecken nur mit Gehkrücken gehen kann. Die Prothese drückt und schmerzt nach einer gewissen Zeit, es kommt noch hinzu dass mein gesunder rechtes Bein Krämpfe bekommt, da die Haupt Belastung auf ihm zustande kommt. Wenn ich aus dem Wagen aussteige und mit meiner Frau in den Supermarkt bin, kann ich nur etwa 30min gehen und diese Zeit wird dann auch z.T. eine Qual.

Kupplung könnte ich aber mit diesem linken Bein betätigen und da im sitzen keine Belastung drauf auswirkt würde dass auch keine Probleme machen. Da ich aber Probleme habe das Bein anzuheben und es für mich sehr anstrengend ist, habe ich mir ein Wagen mit Automatikgetriebe gekauft, da ich hierzu mein Linkes Bein nicht benötige, am rechtem Bein habe ich nichts.

Daher kann es sein, dass der Kraftradfahrer mit der Schaltung zurecht kommt und halt bei Belastungen beim Gehen halt seine Probleme hat. Mit meiner Prothese könnte ich aber keine Motorradschaltung betätigen, es seiden es wäre ein Motorroller ohne Schaltgetriebe.

Beim Antrag auf den Behindertenparkausweis muss man auch kein Fahrzeug angeben, so dass wenn hierzu die Bedienungen erfüllt sind man diesen bekommt. Ich frage mich hier viel mehr wie dieser Motorradfahrer es macht den Ausweis sichtbar am Motorrad zu lassen ohne dass es wegkommt.

Im übrigem fuhr mich meine Frau zu einem Notfall ins Krankenhaus und nutze wegen meinem Rollstuhl damals einen Behindertenparkplatz. Zu dieser Zeit war mein Schwerbehindertenausweis (Antrag) erst noch in Bearbeitung, da der Unfall erst vor ein paar Monate zuvor passierte, daher konnten wir noch kein Antrag auf den Behindertenparkausweis machen. Der Wagen wurde Abgeschleppt und wir legten Einspruch ein, dem Amt war es egal dass ich zwar in der Körperlichen Verfassung berechtigt war solch ein Parkplatz zu nutzen, nur halt noch das Pech hatten dass die Behörden hier 4-6 Monate brauchen für die Bearbeitung des Antrages und man in dieser Zeit auf sich selbst gestellt ist. Wir konnten damals die Abschleppkosten und das Bußgeld bezahlen.

Ich finde es aber gut das kontrolliert wird, denn ich ärgere mich auch wenn unberechtigt die Behindertenparkplätze belegt sind und ich in einem normalem Parkplatz die Tür nicht ganz auf bekomme und egal ob Prothese oder Rollstuhl ich dann nicht aus dem Wagen aussteigen kann.

Mit meiner Prothese kann ich auch nicht aus dem Wagen aussteigen wenn ich die Fahrzeugtür nicht ganz aufmachen kann, da ich zuerst mit beiden Beinen aussteigen muss und das Künstliche Fußgelenk nicht zur Seite gedreht werden kann um durch einen schmalen Spalt zu kommen und ich daher an der Innenverkleidung der Tür hängen bleibe. Zudem ist es sehr unangenehm und schmerzhaft mein Kniegelenk den ich ja noch habe unter 90Grad abzuwinckeln, da ich wegen der Prothese einen Liner anziehen muss, der bis zum Oberschenkel reicht und dieser dann in der Kniekehle Muskeln und Haut so stark verengt, dass es schmerzt.

Zitat:

Original geschrieben von uhu110


Ich muss allerdings gestehen, dass ich nicht immer ganz konsequent bei den Behindertenparkplätzen durchgreife.

Wenn ich sehe, dass dort jemand parkt, der z. B. einen alten Menschen dabei hat, der ganz offensichtlich kaum noch gehen kann, aber keinen blauen Ausweis dabei hat oder wenn jemand dort parkt, dessen Mitfahrer an Krücken geht, weil er z. B. kurz zuvor einen Unfall hatte, sehe ich nicht ein, dass ich diese sanktioniere, nur, weil sie den Ausweis vergessen oder noch nicht beantragt haben oder weil es sich nur um eine vorübergehenden Beeinträchtigung handelt, so dass es keinen Ausweis gibt.

Hier muss man m. E. die Kirche im Dorf lassen und nicht päpstlicher als der Papst handeln und auch die, die diese Parkplätze berechtigt nutzen, sollten dafür m. E. Verständnis haben.

Viele Grüße,

Uhu 110

Eine gute Einstellung. So muss es sein. Maßnahmen die man trifft, sollten auch immer sinnvoll sein und nicht nur streng dem Gesetzestext folgend getroffen werden. Nicht gleich mit der Keule ausholen sondern nachdenken. Und genau das wird hier gemacht.

Dieses Gespühr für die Situation wird aber leider immer seltener.

Gruß Andreas

Zitat:

Original geschrieben von AS60



Zitat:

Original geschrieben von uhu110


Ich muss allerdings gestehen, dass ich nicht immer ganz konsequent bei den Behindertenparkplätzen durchgreife.

Wenn ich sehe, dass dort jemand parkt, der z. B. einen alten Menschen dabei hat, der ganz offensichtlich kaum noch gehen kann, aber keinen blauen Ausweis dabei hat oder wenn jemand dort parkt, dessen Mitfahrer an Krücken geht, weil er z. B. kurz zuvor einen Unfall hatte, sehe ich nicht ein, dass ich diese sanktioniere, nur, weil sie den Ausweis vergessen oder noch nicht beantragt haben oder weil es sich nur um eine vorübergehenden Beeinträchtigung handelt, so dass es keinen Ausweis gibt.

Hier muss man m. E. die Kirche im Dorf lassen und nicht päpstlicher als der Papst handeln und auch die, die diese Parkplätze berechtigt nutzen, sollten dafür m. E. Verständnis haben.

Viele Grüße,

Uhu 110

Eine gute Einstellung. So muss es sein. Maßnahmen die man trifft, sollten auch immer sinnvoll sein und nicht nur streng dem Gesetzestext folgend getroffen werden. Nicht gleich mit der Keule ausholen sondern nachdenken. Und genau das wird hier gemacht.
Dieses Gespühr für die Situation wird aber leider immer seltener.

Gruß Andreas

Ok in der oben beschriebenen Situation kann man wie schon gesagt die Kirche im Dorf lassen.

Aber wenn jemand einen Behindertenparkplatz blockiert nur um mal eben Brötchen zu holen, auch wenn es angeblich nur 3 Minuten sind. Für Faulheit ein paar Schritte mehr zu laufen fehlt mir jedes Verständnis.

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Eine gute Einstellung. So muss es sein. Maßnahmen die man trifft, sollten auch immer sinnvoll sein und nicht nur streng dem Gesetzestext folgend getroffen werden. Nicht gleich mit der Keule ausholen sondern nachdenken. Und genau das wird hier gemacht.
Dieses Gespühr für die Situation wird aber leider immer seltener.

Gruß Andreas

Ok in der oben beschriebenen Situation kann man wie schon gesagt die Kirche im Dorf lassen.
Aber wenn jemand einen Behindertenparkplatz blockiert nur um mal eben Brötchen zu holen, auch wenn es angeblich nur 3 Minuten sind. Für Faulheit ein paar Schritte mehr zu laufen fehlt mir jedes Verständnis.

Mir auch.

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