Frage zu Behindertenparkplatz

Moin,

gestern Abend habe ich folgende Situation beobachtet: Auf einem fast leeren Supermarktparkplatz waren in unmittelbarer Nähe des Markteingangs zwei Parktaschen durch ein Schild "Behindertenparkplatz" gekennzeichnet. Auf einem der Plätze parkte jemand, ohne eine Behindertenkennzeichnung im Auto zu haben und lud seine Einkäufe ins Auto. In diesem Moment kam ein Wagen mit einem Behindertenausweis, parkte auf dem freien Behindertenplatz daneben, und dann ging das Gebrüll auch schon los. Der Behinderte beschimpfte den andern VT wie blöde, von wegen er hätte kein Recht dort zu parken, drohte damit das Ordnungsamt / die Polizei zu rufen usw usf. Der andere VT meinte, daß a) noch ein Behindertenparkplatz frei, und b) der gesamte Parkplatz ohnehin fast leer war. Das stimmte auch, selbst wenn beide Taschen belegt gewesen wären, hätte ein Behinderter keinen Meter weiter laufen müssen, da wie gesagt Platz im Überfluss da war.

Nicht das wir uns Falsch verstehen, natürlich parkt man als "Gesunder" nicht auf einem Behindertenparkplatz, aber trotzdem meine auf diese spezielle Situation bezogene Frage: Wie ist hier eigentlich die rechtliche Situation?

So long

Ghost

Beste Antwort im Thema

Welchen Grund ausser Faulheit  gibt es weswegen man Behindertenparkplätze blockiert?

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Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


Der andere VT meinte, daß a) noch ein Behindertenparkplatz frei, und b) der gesamte Parkplatz ohnehin fast leer war. Das stimmte auch, selbst wenn beide Taschen belegt gewesen wären, hätte ein Behinderter keinen Meter weiter laufen müssen, da wie gesagt Platz im Überfluss da war.

Es hat nicht nur was mit der Entfernung zu tun, sondern auch mit der Größe des Parkplatz, denn man könnte wie du selber sagst zwar einen normalen Parkplatz nutzen, nur die Frage ist dann ob dann noch genug Platz vorhanden ist mit dem Rollstuhl bis zur Person im Wagen hin zu kommen. Meistens ist es aber so dass dann nicht genug Platz vorhanden ist, so dass in diesem Fall ein normaler Parkplatz nicht genutzt werden kann.

In meinem Fall kann ich manchmal neben meinem Rollstuhl auch eine Prothese tragen, hier komme ich aber nicht aus dem Wagen wenn ich die Tür nicht ganz öffnen kann, da der Fußgelenk zur Seite steif ist und daher nicht zur Seite gedreht werden kann.

Gruß Gero

Zitat:

Original geschrieben von uhu110


Fakt ist allerdings: Auch, wenn der eine Kradfahrer tatsächlich so einen Ausweis hat, dürfen die anderen vier Kräder dort nicht stehen und es wäre rechtens gewesen, wenn der Beamte hier viermal eine gebührenpflichtige Verwarnung kassiert hätte.

Viele Grüße,

Nachteule

Rechtens ja, wenn jemand streng nach dem Gesetzt handelt. Aber in meinen Augen völlig sinnfrei, da der Platz ja sowieso schon belegt ist und der Sinn der Vorschrift, nämlich das Freihalten von diesen Parkplätzen, hier nicht mehr greift.

Bei unserem Kaufland hier ist es an der Tagesordnung...
Wann immer ich zum Einkaufen fahre sind auf den ca 20 Behindertenparklplätzen 18 Leute die dort zu Unrecht parken.... und die sind doch ein Stück näher am Eingang...

Zitat:

Original geschrieben von uhu110


Hallo, BMW K100RS16V
--------
Mal eine Frage aus reiner Neugier:

Hat Dein Bekannter sein Krad umbauen lassen, um es seiner Behinderung anzupassen, oder wie schafft er es sonst, als Gehbehinderter mit dem Krad zu fahren?

Viele Grüße,

Nachteule

natürlich hätten wir nicht da stehen dürfen!

aber es macht ja wohl keinen Sinn einen auf einen Parkplatz zu lassen und die anderen zu vertreiben /die brauchen dann wo anders Platz.

Nein kein Umbau!
Er ist damals mit seiner BMW in ein Stauende gefahren
Schien und Waden bein trümmer....
das Wadenbein konnten sei soweit "rekonstruieren"
somit war der Linke Fuss um ca. 5cm kürzer.
einen Umbau brauchte es nicht da ja nur der Schalt und nicht der Bremsfuss betroffen war...=> Sicherheit da...

Die Einschränkung war beim Laufen... - er zog sein Bein arg nach!

Alex

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Hallo, AS60,

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Rechtens ja, wenn jemand streng nach dem Gesetzt handelt. Aber in meinen Augen völlig sinnfrei, da der Platz ja sowieso schon belegt ist und der Sinn der Vorschrift, nämlich das Freihalten von diesen Parkplätzen, hier nicht mehr greift.

stimmt, und das dürfte auch der Grund gewesen sein, dass der Kollege, nachdem geklärt war, dass einer der Kradfahrer scheinbar berechtigt dort parkte, nichts gegen die anderen unternommen hat.

Hallo, BMW K100RS16V,

danke für die Mitteilung.

Mich wundert allerdings, dass Dein Bekannter bei dieser Art der Behinderung tatsächlich den Ausweis für eine außergewöhnliche Gehbehinderung hat, die die Benutzung eines Behindertenparkplatzes mit Rollstuhlfahrersymbol rechtfertigt.

Viele Grüße,

Nachteule

So, hab grad die Bilder gemacht, siehe Anhang. Interessant finde ich, daß die Behinderten-Parktaschen nicht breiter als alle anderen sind, die Mutter / Kind - Taschen aber sehr wohl.

So long

Ghost

Foto0314
Foto0315
Foto0316
+3

Das ist doch Zeichen 314-50 "Parkplatz" mit dem Zusatzzeichen Z 1044-10 "nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde", also die offiziöse Beschilderung für "Behindertenparkplätze".

Zitat:

Original geschrieben von uhu110


Mich wundert allerdings, dass Dein Bekannter bei dieser Art der Behinderung tatsächlich den Ausweis für eine außergewöhnliche Gehbehinderung hat, die die Benutzung eines Behindertenparkplatzes mit Rollstuhlfahrersymbol rechtfertigt.

Diese Parkplätze nennt man Behindertenparkplatz, das Rollstuhlfahrersymbol bedeutet hier nicht dass nur Rollstuhlfahrer diesen Parkplatz nutzen dürfen. Man muss hierzu außergewöhnlich Gehbehindert sein also im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG haben. Und dieses Merkzeichen bekommen alle ab einer bestimmten Gehbehindert und nicht nur Rollstuhlfahrer.

Wer es genau wissen möchte kann sich die Regeln und Richtlinien hier mal durch lesen: http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de9229

Ich versteh nicht, warum auf einem Behindertenparkplatz geparkt werden muss, wenn reguläre Plätze frei sind, für die man keinen Meter mehr laufen muss.

Hallo, cpedv,

mit den Behindertenparkplätzen kenne ich mich als Polizeibeamter aus.

Gerade deshalb wundere ich mich ja, dass der genannte Kradfahrer tatsächlich den blauen Ausweis haben soll.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


Moin,

gestern Abend habe ich folgende Situation beobachtet: Auf einem fast leeren Supermarktparkplatz waren in unmittelbarer Nähe des Markteingangs zwei Parktaschen durch ein Schild "Behindertenparkplatz" gekennzeichnet. Auf einem der Plätze parkte jemand, ohne eine Behindertenkennzeichnung im Auto zu haben und lud seine Einkäufe ins Auto. In diesem Moment kam ein Wagen mit einem Behindertenausweis, parkte auf dem freien Behindertenplatz daneben, und dann ging das Gebrüll auch schon los. Der Behinderte beschimpfte den andern VT wie blöde, von wegen er hätte kein Recht dort zu parken, drohte damit das Ordnungsamt / die Polizei zu rufen usw usf. Der andere VT meinte, daß a) noch ein Behindertenparkplatz frei, und b) der gesamte Parkplatz ohnehin fast leer war. Das stimmte auch, selbst wenn beide Taschen belegt gewesen wären, hätte ein Behinderter keinen Meter weiter laufen müssen, da wie gesagt Platz im Überfluss da war.

Nicht das wir uns Falsch verstehen, natürlich parkt man als "Gesunder" nicht auf einem Behindertenparkplatz, aber trotzdem meine auf diese spezielle Situation bezogene Frage: Wie ist hier eigentlich die rechtliche Situation?

So long

Ghost

Hi Ghost,

ich habe mir nochmal deine Bilder angeschaut und im Netz gestöbert.

Habe eine interessante, evtl. passende bzw. analog anwendbare Antwort gefunden.

Seite Politik & Gesellschaft in Deutschland
 
Zitat:"Darf man ohne Ausweis auf Piktogrammen parken?
Das ist nicht so leicht zu sagen. Generell stellt eine Verkehrszeichenwiedergabe (Piktogramm) auf der Fahrbahn kein offizielles Verkehrszeichen dar. Zunächst gilt nur das Zeichen 314 mit einem Zusatz als Behindertenparkplatz. Etwas anderes kann jedoch auf öffentlichen Parkplätzen gelten, zum Beispiel bei einem Einkaufszentrum. Dort ist das Zeichen 314 nicht für jede einzelne Parkbox aufgestellt, sondern gilt vielmehr für alle Parkboxen auf dem Gelände. Hier reicht ein einfacher Zusatz zur Kennzeichnung als Behindertenparkplatz aus, also auch eine Zeichnung auf der Fahrbahnfläche oder ein einzelnes Schild mit einem Rollstuhfahrersymbol.

Vollständigen Artikel auf Suite101.de lesen: Rechtliche Fragen zum Behindertenparkplatz
| Suite101.de http://suite101.de/.../...-fragen-zum-behindertenparkplatz-a102968?...

http://suite101.de/.../...iche-fragen-zum-behindertenparkplatz-a102968
Wenn also auf öffentlichen Parkplätzen ohne einzelnes Schild und nur ein an sich nicht ausreichendes Bildchen auf der Parkbox als Kennzeichnung eines Behindertenparkplatz gilt, gilt dies wohl auch für die beiden Behindertenparkschilder!

Denn entscheidend ist das weiße Zusatzschild, siehe angefügtes Bild. Und das entspricht doch ziemlich den Fotos.

Übrigens ist das nebendran befindliche Eltern-Kind-Schild meines Erachtens nur ein Hinweis ohne rechtlich bindende Konsequenzen!

60px-zusatzzeichen-1044-10-svg

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


So, hab grad die Bilder gemacht, siehe Anhang. Interessant finde ich, daß die Behinderten-Parktaschen nicht breiter als alle anderen sind, die Mutter / Kind - Taschen aber sehr wohl.

So long

Ghost

Ich hab das jetzt natürlich nicht im Kopf, kann mir aber vorstellen bzw. bin mir sicher, dass es für das Anbringen von Verkehrszeichen vorgeschriebene Mindesthöhen gibt. Insofern gehe ich davon aus, dass die auf den Bildern zu sehenden, tiefergelegten Schilder verkehrsrechtlich nicht gewidmet und somit ein Parken dort auch nicht bussgeldbewährt , aber genauso verwerflich und idiotisch ist.

Zitat:

Original geschrieben von uhu110


Hallo, cpedv,

mit den Behindertenparkplätzen kenne ich mich als Polizeibeamter aus.

Gerade deshalb wundere ich mich ja, dass der genannte Kradfahrer tatsächlich den blauen Ausweis haben soll.

Viele Grüße,

Uhu110

Ich bezog mich hier nur auf die Aussage, mit der Rollstuhlkennzeichnung, da es den Anschein hatte als meintest du dass dort nur Rollstuhlfahrer parken dürfen.

Von meiner Seite her wollte ich kein Bezug auf den Kraftrad machen, da ich hierzu nicht in der Lage bin über andere Leute mit Körperlichen Behinderungen zu urteilen. Wenn man mich statt mit dem Rollstuhl mit der Prothese sieht, wird man auch denken die Welt ist noch rund, leider ist nicht alles was glänzt Gold.

Hallo, cpedv,

Missverständnisse sind dazu da, dass sie ausgeräumt werden und ich traue mir genauso wenig zu, diesbezüglich über einen Kradfahrer zu urteilen, wie Du.

Bei den vielen Verkehrskontrollen, die ich schon durchgeführt habe, ist mir allerdings noch kein Kradfahrer untergekommen, der tatsächlich im Besitz eines blauen Behindertenausweises war und deshalb bin ich einfach etwas verwundert.

Zu Deiner Prothese:

Natürlich kann man als Polizeibeamter nicht immer gleich erkennen, welche Behinderung jemand hat, der auf diesem Parkplatz steht, aber dafür hat er die Fähigkeit, zu fragen, ob der blaue Ausweis tatsächlich berechtigt mitgeführt und ausgelegt wurde und auch zu erklären, warum diese Fragen gestellt werden.

Mir ist es bislang noch nie passiert, dass sich ein Berechtigter über diese Fragen bzw. die kurze Kontrolle beschwert hat, im Gegenteil.

Die, die dort parken dürfen, sind in aller Regel froh, wenn wir so etwas kontrollieren und ggf. auch sanktionieren und akzeptieren es voll und ganz, dass sie selber dabei auch mal befragt werden.

Ich muss allerdings gestehen, dass ich nicht immer ganz konsequent bei den Behindertenparkplätzen durchgreife.

Wenn ich sehe, dass dort jemand parkt, der z. B. einen alten Menschen dabei hat, der ganz offensichtlich kaum noch gehen kann, aber keinen blauen Ausweis dabei hat oder wenn jemand dort parkt, dessen Mitfahrer an Krücken geht, weil er z. B. kurz zuvor einen Unfall hatte, sehe ich nicht ein, dass ich diese sanktioniere, nur, weil sie den Ausweis vergessen oder noch nicht beantragt haben oder weil es sich nur um eine vorübergehenden Beeinträchtigung handelt, so dass es keinen Ausweis gibt.

Hier muss man m. E. die Kirche im Dorf lassen und nicht päpstlicher als der Papst handeln und auch die, die diese Parkplätze berechtigt nutzen, sollten dafür m. E. Verständnis haben.

Viele Grüße,

Uhu 110

Ich habe da auch was "grenzwertiges" gemacht - ist aber mittlerweile verjährt:

Meine Großtante - Gott habe sie selig - war nach Schlaganfall zuerst in einer Klink und dann in der Reha. Als sie aus der Reha in die eigene Wohnung zurückkam, waren der AG-Schein und der Parkausweis noch nicht da. Die Behörden brauchten noch rund zwei Wochen, bis alles chic war.

Ich bin ich mit ihr zum Einkaufen gefahren. Weil sie definitiv nicht mehr gut zu Fuß war, habe ich sie auf dem Behindertenparkplatz abgesetzt und danach woanders geparkt. Am Ende des Einkaufes habe ich mein Auto wieder auf den Behindertenparkplatz gestellt und die Großtante hinter dem Kassenbereich eingesammelt und sie samt ihrem Einkauf in mein Auto verfrachtet.

Letztere Aktion würde ich im Zweifel aus heutiger Sicht als halten einordnen - das ist doch auch ohne einen Ausweis erlaubt, oder liege ich da falsch?

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