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Frage wegen Führerscheinabgabe

Themenstarteram 11. Oktober 2008 um 14:25

moin!

auch wenn das hier kein Rechtsforum ist trotzdem mal eine Frage weil hab kein passendes Unterforum hierfür gefunden:

Auf dem Bußgeldbescheid den ich heute bekommen hab (mit Zustellungsdatum) steht dass das Fahrverbot mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides wirksam wird.

Dachte zuerst daran dass ich direkt ab jetzt nicht mehr fahren darf (dass das wegen Arbeitsweg usw. jetzt garnicht geplant war lässt sich leider nicht ändern).

Nun steht auf der Rückseite des Bescheides dass die Verbotsfrist beginnt sobald der Führerschein bei der Behörde in amtliche Verwahrung gelangt ist.

Abgeben geht logischerweise frühestens am Montag. Klingt wie Fahrverbot ab dem 13.10.

Ausserdem steht auf dem Bescheid dass ich zwei Wochen Zeit habe um Einspruch einzulegen.

Wenn ich davon nicht gebrauch mache wird der Bescheid nach ablauf dieser Frist rechtskräftig. Klingt wie noch zwei Wochen Zeit bis das Fahrverbot einsetzt.

Was ist nun richtig?

Jetzt am Wochenende ist es eher schwer jemand von der Bußgeldbehörde ans Telefon zu bekommen

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich möchte Dich jetzt nicht angreifen. Dem Ganzen kann man aus dem Wege gehen, indem man sich an die Straßenverkehrsordnung (StVO) hält.

Bye,

chs77

19 weitere Antworten
19 Antworten
Themenstarteram 11. Oktober 2008 um 19:27

Zitat:

Original geschrieben von popoklopsi

du hast ab zustelung 4 monate zeit den fs abzugeben!

gilt nicht immer ;)

Zitat:

Original geschrieben von chs77

Hallo,

Da ja nun alles geklärt ist, verabschiede ich mich aus dem Thema.

Bye,

chs77

Danke..der erste hilfreiche Beitrag von Deiner Seite...

Zitat:

Original geschrieben von slyadd

Zitat:

Original geschrieben von popoklopsi

du hast ab zustelung 4 monate zeit den fs abzugeben!

gilt nicht immer ;)

Warum nicht? liegt das am Vergehen? Bei mir waren es auch vier Monate, Grund: zu hohe Geschwindigkeit....

am 13. Oktober 2008 um 18:32

Gilt aber nicht unbedingt wenn gleichartiges Delikt , zum 2. oder öfteren Mal , innerhalb der Punkteverjährung begangen wurde.

 

Und die Länge der Punkteverjährung ist wiederrum vom Delikt abhängig.

 

Da kann nach Ablauf der Einspruchsfrist , also dem Rechtswirksam werden des schreibens , auch ein Brief kommen mit sonem Wortlaut wie :

 

Sofortiges in krafttretendes Fahrverbot für die Dauer von xx Monaten , mit der

Aufforderrung zur sofortigen Abgabe des FS.

 

 

 

Kommt so ein Brief am Sa. mit sofortiger Sperre , so gilt das Fahrverbot auch ab sofort. Auch wenn man den FS ja eigendlich erst am Mo. pers. abgeben kann.

Zitat:

Original geschrieben von chs77

Hallo,

ich möchte Dich jetzt nicht angreifen. Dem Ganzen kann man aus dem Wege gehen, indem man sich an die Straßenverkehrsordnung (StVO) hält.

Bye,

chs77

Dein Beitrag hilft ihm soviel weiter wie wenn ich ihm erzähl dass ich heute 2 Gurken gekauft haben.

Sorry, aber diese Beiträge werden hier langsam zu viel.

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