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Frage wegen Führerscheinabgabe
moin!
auch wenn das hier kein Rechtsforum ist trotzdem mal eine Frage weil hab kein passendes Unterforum hierfür gefunden:
Auf dem Bußgeldbescheid den ich heute bekommen hab (mit Zustellungsdatum) steht dass das Fahrverbot mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides wirksam wird.
Dachte zuerst daran dass ich direkt ab jetzt nicht mehr fahren darf (dass das wegen Arbeitsweg usw. jetzt garnicht geplant war lässt sich leider nicht ändern).
Nun steht auf der Rückseite des Bescheides dass die Verbotsfrist beginnt sobald der Führerschein bei der Behörde in amtliche Verwahrung gelangt ist.
Abgeben geht logischerweise frühestens am Montag. Klingt wie Fahrverbot ab dem 13.10.
Ausserdem steht auf dem Bescheid dass ich zwei Wochen Zeit habe um Einspruch einzulegen.
Wenn ich davon nicht gebrauch mache wird der Bescheid nach ablauf dieser Frist rechtskräftig. Klingt wie noch zwei Wochen Zeit bis das Fahrverbot einsetzt.
Was ist nun richtig?
Jetzt am Wochenende ist es eher schwer jemand von der Bußgeldbehörde ans Telefon zu bekommen
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich möchte Dich jetzt nicht angreifen. Dem Ganzen kann man aus dem Wege gehen, indem man sich an die Straßenverkehrsordnung (StVO) hält.
Bye,
chs77
19 Antworten
Mach einfach nix.
Die melden sich schon noch.
( oder auch nicht , so wie bei mir vor ca. 6 Jahren mal ;) )
ne so nicht ;)
soll schon alles gesetzeskonform ablaufen
Hallo,
das Fahrverbot gilt nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen. Wenn Du innerhalb dieser Zeit keinen Einspruch einlegst. Legst Du Einspruch ein, wird ein Verfahren anberaumt und der Fall wird verhandelt. Ein Urteil wird dann meistens eine Woche nach Verkündigung rechtskräftig. Du kannst aber auch auf Dein Einspruchsrecht verzichten und direkt Deinen Führerschein abgeben.
Bye,
chs77
also hab ich noch zwei Wochen so wie ich es mir mitlerweile auch denke. :)
selbst das passt mir zwar nicht in den Kram aber besser als so ganz plötzlich.
Hallo,
ich möchte Dich jetzt nicht angreifen. Dem Ganzen kann man aus dem Wege gehen, indem man sich an die Straßenverkehrsordnung (StVO) hält.
Bye,
chs77
Zitat:
Original geschrieben von chs77
Hallo,
ich möchte Dich jetzt nicht angreifen. Dem Ganzen kann man aus dem Wege gehen, indem man sich an die Straßenverkehrsordnung (StVO) hält.
Bye,
chs77
darf ich fragen wo das problem ist ? jedem kann sowas mal passieren... oder hälst du dich "IMMER" an die geschwindigkeitsregelungen....
du hast schnell mal 40km/h zuviel... und wenns nur ungewollt ist und du in gedanken bist z.B. auf ner freien autobahn....
es ist doch alles in ordung... er gibt sein vergehen zu und will sich den führerschein abnehmen lassen ohne irgendwelche auseinandersetzungen
ich versteh dich also nicht
Hallo,
es ging um seine Aussage, dass es ihm nicht in den "Kram" passt, den Führerschein abgeben zu müssen. Wenn man seinen Führerschein abgeben muss, dann hat man schon mehr gemacht als eine kleinere Geschwindigkeitsübertretung. Wenn einem Autofahrer, wie in Deinem Beispiel genannt wegen geistiger Abwesenheit, so etwas passiert, dann sollte man sich aus dem Straßenverkehr raushalten. Da ist Achtsamkeit das oberste Gebot. Das kleine Kind, was einem Autofahrer dann vor die Front läuft in einer Ortschaft, wird es schon interessieren, ob das Auto was es erwischt hat, 50 km/h oder meinetwegen 70 km/h gefahren ist. Nur mal als Beispiel.
Wenn einem Autofahrer dann bewusst wird, dass der Unfall bei korrekter Fahrweise nicht passiert wäre, möchte ich nicht in dessen Haut stecken. Ich bin mir bewusst darüber, dass selbst bei richtigem Fahrverhalten Unfälle passieren.
Bye,
chs77
Das mit in den Kram passen bezog sich darauf dass keine wesentliche Zeit bis zum Fahrverbot ist.
Ging eigentlich davon aus dass ich einen gewissen Zeitraum hab in dem ich mir den Verbotsbeginn aussuchen kann.
Und deshalb hatte ich Anfang 2009 dafür eingeplant weil es da besser gepasst hätte.
Hallo,
ich mache Dir da auch keinen persönlichen Vorwurf daraus. Jeder entscheidet selber über sein Schicksal. Mein Tip mit dem beachten der Straßenverkehrsordnung war auch nicht ironisch gemeint. Dass man sich den Zeitraum der Führerscheinabgabe nicht aussuchen kann, ist bewusst so gewollt. Es soll dadurch ein verstärkter erzieherischer Effekt eintreten. Man soll also Entberungen spüren.
Bye,
chs77
Geh doch zur Behörde und besprich mit Ihnen die Angelegenheit. Ich habe schon gelesen, dass über den Zeitpunkt des Beginns geredet werden kann. Stell dein Auto aber lieber nicht auf den Parkplatz der Behörde.
Zitat:
Original geschrieben von slyadd
Das mit in den Kram passen bezog sich darauf dass keine wesentliche Zeit bis zum Fahrverbot ist.
Ging eigentlich davon aus dass ich einen gewissen Zeitraum hab in dem ich mir den Verbotsbeginn aussuchen kann.
Und deshalb hatte ich Anfang 2009 dafür eingeplant weil es da besser gepasst hätte.
Und genau SO solltest Du es auch machen, wende dich an die Behörde,oder
noch besser - wenn Rechtsschutz vorhanden - an einen kompetenten Advokaten.
Bei Erstvergehen ist es üblich, das man sich den Zeitpunkt aussuchen kann.
Bei einem Anwalt kannst Du beruhigt deinem Tagesablauf nachgehen, der
regelt das dann alles, viel Glück.
(Questor, der manchmal auch mit purer Absicht schneller fährt)
Ähm ja..auch wenn das hier kein Rechtberaterforum ist, hatte ich auch davon gehört:
http://www.competence-site.de/.../...ocument&Highlight=0,Verkehrsrecht
Der Gang zur Behörde sollte aber, alles klären wie mein Vorschreiber es schon ausgedrückt hat. Weil mal so eben den Führerschein abgeben ist ja für die meisten nicht einfach und eine zu große Härte.
Aber ohne Gewähr zu diesen Angaben von meiner Seite. Und auch keine moralischen Vorhaltungen...
Manche hier haben echt Langeweile muss ich feststellen.
Hallo,
na gut, wenn man das Alles unter "Langeweile" verstehen möchte, soll man das ruhig tun. Wie heisst es so schön "Alle sind klug, die Einen vorher und die Anderen nacher.".
Da ja nun alles geklärt ist, verabschiede ich mich aus dem Thema.
Bye,
chs77
du hast ab zustelung 4 monate zeit den fs abzugeben!