Frage ?!!!

hallo, habe vor kurzem meine bank gewechselt wo ich mein auto abbezahle, von der kredit plus bank zur DSL bank , nun hat mir die kredit plus bank aber den fahrzeugbrief gesendet , rein rechtlich gesehen bin ich ja nun der inhaber des fahrzeugs .. vlt eine dumme frage, aber muss ich jetz trotzdem weiter geld an die dsl bank bezahlen obwohl ich den fahrzeugbrief besitze und das auto rechtlich gesehen mir gehört und nich mehr der bank ?!

Beste Antwort im Thema

Ich habe einen Porsche gekauft, den ich mir überhaupt nicht leisten kann, also habe ich, schlau wie ich bin, sofort die Bank gewechselt.
Nun habe ich den Brief bekommen, muss ich den Porsche jetzt noch bezahlen???

Vielleicht sollte ich mir auf diesem Weg noch nen zweiten Wagen holen....

Merkst du was?

MFG
jochen

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...solange du Schulden hast, mußt diese auch zahlen und da hat der Brief doch nix mit zu tun !?

Zitat:

Original geschrieben von Subi04


hallo, habe vor kurzem meine bank gewechselt wo ich mein auto abbezahle, von der kredit plus bank zur DSL bank , nun hat mir die kredit plus bank aber den fahrzeugbrief gesendet , rein rechtlich gesehen bin ich ja nun der inhaber des fahrzeugs .. vlt eine dumme frage, aber muss ich jetz trotzdem weiter geld an die dsl bank bezahlen obwohl ich den fahrzeugbrief besitze und das auto rechtlich gesehen mir gehört und nich mehr der bank ?!

Du bist der Besitzer des Autos nicht der Eigentümer das ist der Unterschied. Du kannst die Zahlungen nicht einstellen da du mit der Bank einen Vertrag ( Kreditvertrag) abgeschlossen hast. Macht du es dennoch verstehen Banken da nicht so viel Spass, möglicherweise kündigen Sie dir den Vertrag und du musst die gesammte Summe zurückzahlen.

Ich habe einen Porsche gekauft, den ich mir überhaupt nicht leisten kann, also habe ich, schlau wie ich bin, sofort die Bank gewechselt.
Nun habe ich den Brief bekommen, muss ich den Porsche jetzt noch bezahlen???

Vielleicht sollte ich mir auf diesem Weg noch nen zweiten Wagen holen....

Merkst du was?

MFG
jochen

Zitat:

Original geschrieben von sailor701


Ich habe einen Porsche gekauft, den ich mir überhaupt nicht leisten kann, also habe ich, schlau wie ich bin, sofort die Bank gewechselt.
Nun habe ich den Brief bekommen, muss ich den Porsche jetzt noch bezahlen???

Vielleicht sollte ich mir auf diesem Weg noch nen zweiten Wagen holen....

Merkst du was?

MFG
jochen

Ich habe mir 1000 € von der TE geliehen und bin nun umgezogen muss ich das Geld nun zurückzahlen, weil ich bin ja nicht mehr Nachbar der TE 🙄🙄

Die Frage ist doch nicht wirklich ernst gemeint, oder...?😕

Das Du im Besitz des KFZ-Briefes bist, entbindet Dich selbstverständlich NICHT von Deinen Zahlungsverpflichtungen bezüglich des Kreditgebers (Bank).
Solltest Du tatsächlich der Meinung sein, die Zahlungen einstellen zu dürfen, nur aufgrund des Briefbesitzes, wirst Du recht zeitnah seitens der Bank eines besseren belehrt werden...😉

Immer wieder die gleichen Märchen. Nur weil man den Brief in Besitz hat, ist man noch nicht der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeuges.

Stell die vor, du lässt das Fenster deines Wohnzimmers kurz offen und ein Windstoß weht den Brief auf die Straße. Den findet ein Passant und nimmt ihn an sich. Ist er deiner Meinung nach jetzt der Eigentümer des Fahrzeuges 😕

Auf der Zulassungsbescheinigung Teil II ("Fahrzeugbrief"😉 steht doch drauf: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen".

Zitat:

Original geschrieben von Subi04


hallo, habe vor kurzem meine bank gewechselt wo ich mein auto abbezahle, von der kredit plus bank zur DSL bank , nun hat mir die kredit plus bank aber den fahrzeugbrief gesendet , rein rechtlich gesehen bin ich ja nun der inhaber des fahrzeugs .. vlt eine dumme frage, aber muss ich jetz trotzdem weiter geld an die dsl bank bezahlen obwohl ich den fahrzeugbrief besitze und das auto rechtlich gesehen mir gehört und nich mehr der bank ?!

"fahrzeugbrief gesendet , rein rechtlich gesehen bin ich ja nun der inhaber des fahrzeugs"

So stimmt das meiner Meinung nach nicht. Das Eigentum ist nämlich nicht 1:1 mit dem Fahrzeugbrief verknüpft.

Wenn Du jetzt Dein KFZ zu Geld machst, dann bekommst Du (ziemlich sicher) mit der Bank Ärger (nämlich wenn die den Brief anfordern) und dann ggf. auch noch mit dem Käufer (falls die Bank doch "Eigentümer" war und dem Verkauf wiederspricht) .

das ist wieder typisch....

ist wie z.b. áuto gegen die wand gesetzt, nicht ausreichend versichert und dann die raten nicht mehr zahlen wollen, weil der wagen ja bereits verschrottet ist.....armes deutschland

Zitat:

Original geschrieben von Subi04


...nun hat mir die kredit plus bank aber den fahrzeugbrief gesendet , rein rechtlich gesehen bin ich ja nun der inhaber des fahrzeugs...

Dieser Umstand ist für deine Zahlungsverpflichtungen vollkommen unerheblich. Solltest du deine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen können, dann hast du es nun allerdings einfacher, das Fahrzeug zu veräußern und mit dem Verkaufserlös deine Schulden zu tilgen.

Dass die Bank eine Forderung gegen Dich hat, ändert sich nicht durch den Umstand, dass Du jetzt im Besitz des Fahrzeugbriefs bist...

Dieser verblieb bisher nur als Sicherheit bei der Bank, damit Sie im Zweifelsfall den Wagen schnell verkaufen kann, wenn du nich bezahlst. Nun stünde hier halt nur der normale Rechtsweg offen... Also schön weiterzahlen...

Dass es noch Banken gibt, die dumm genug sind, einem Schuldner die Dokumente zu überlassen. Das führt doch nur zu blöden Ideen wie man sieht...

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Immer wieder die gleichen Märchen. Nur weil man den Brief in Besitz hat, ist man noch nicht der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeuges.

Stell die vor, du lässt das Fenster deines Wohnzimmers kurz offen und ein Windstoß weht den Brief auf die Straße. Den findet ein Passant und nimmt ihn an sich. Ist er deiner Meinung nach jetzt der Eigentümer des Fahrzeuges 😕

Beweis ihm mal das Gegenteil, wenn er sich plötzlich auf einen (natürlich frei erfundenen) mündlichen Kaufvertrag beruft und die Herausgabe der Schlüssel per Gericht von dir fordert! ;-D

Zitat:

Original geschrieben von usa2



Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Immer wieder die gleichen Märchen. Nur weil man den Brief in Besitz hat, ist man noch nicht der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeuges.

Stell die vor, du lässt das Fenster deines Wohnzimmers kurz offen und ein Windstoß weht den Brief auf die Straße. Den findet ein Passant und nimmt ihn an sich. Ist er deiner Meinung nach jetzt der Eigentümer des Fahrzeuges 😕

Beweis ihm mal das Gegenteil, wenn er sich plötzlich auf einen (natürlich frei erfundenen) mündlichen Kaufvertrag beruft und die Herausgabe der Schlüssel per Gericht von dir fordert! ;-D

😁

man würde es denke ich recht einfach machen:

der "käufer" mit dem mündlichen kaufvertrag soll

1. beweisen das er bezahlt hat
2. daten zum fahrzeug nennen. vereinbarter kaufpreis, aktueller kilometerstand....

es wäre ja kaum plausibel erklärbar einen brief eines fahrzeugs nebst ""mündlichen" kaufvertrag vor gericht als eigentumsnachweis aufzuführen, zeitgleich aber weder geld zu bezahlt haben, noch irgendwelche daten des fahrzeugs zu kennen.

feddich 😉

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