Focus mit defekten Radlagern
Ich habe ein kleines (eigentlich großes) eher rechtliches Problem:
Anfang Januar kaufte ich mir bei einem Volkswagen-Händler einen gebrauchten Ford Focus TDDI, Baujahr 04/2000, km-Stand: 46.000.
Ende Februar war dann das Radlager hinten links defekt und musste ausgetauscht werden. Die VW-Gebrauchtswagengarantie kam zwar dafür auf, ich musste aber EUR 50 zuzahlen. Ein paar Wochen später entdeckte ich an Kofferraum und unter der vorderen Stoßstange Rostflecken, welche glücklicherweise von Ford kostenlos beseitigt wurden. Heute nun hat sich das andere hintere Radlager verabschiedet und es waren wieder EUR 50 fällig sowie ein verschwendeter Urlaubstag.
Nun meine Frage: Ist es "normal", dass bei einem relativ neuen Auto innerhalb so kurzer Zeit nach dem Kauf die Radlager kaputt gehen oder kann das auf einen schon vor dem Kauf vorhandenen Schaden schließen lassen? Kann ich den Autohändler aufgrund der Mängel dazu verpflichten, das Auto zurückzunehmen oder zumindest die 2x50 EUR Zuzahlung zu erstatten?
19 Antworten
Also gefahren bin ich seit dem Kauf ca. 4.000 km. Auf die 50 EUR Zuzahlung wurde ich beim Kauf gar nicht hingewiesen - das Heft mit den Garantiebedingungen hatte er "vergessen", mir beim Kauf mitzugeben.
Da stellt sich auch die Frage: Wenn ich beide Radlager auf einmal reparieren lasse, muss ich 50 EUR Zahlen und wenn ich sie mit Abstand (also auf 2 Rechungen) reparieren lasse, muss ich 2 mal 50 EUR zahlen? Ich finde das reichlich seltsam.
Hallo
Ich finde das alles ein wenig seltsam.Trett den Verkäufer mal Richtig auf die Füsse normal brauchst du zumindest im ersten1/2 halbjahr nichts dazu zahlen im zweiten 1/2 jahr sieht das so aus das du in der Beweispflicht stehst das der Fehler vorher schon war .Also diese angelegenheit ist dem Händler sein Bier er muss für die Radlager und die Bremse aufkommen und nicht du mit 50€ laut Garantie das ist doch lächerlich.
Gruss
Mondeo1997
Hallo
VW hat bei der Gebrauchtwagengarantie eine Selbstbeteiligung von 50 Euro je Reparatur. Ausgeschlossen sind Verschleißteile. Das sollte auch alles auf den ausgehändigten Garantieunterlagen stehen. Weiterhin sind diverse Sicherheitschecks vorgesehen. Werden die nicht bei VW durchgeführt erlischt die Garantie. usw.....
Hat der Händler versäumt die Unterlagen auszuhändigen wird nur ein Anwalt helfen können die Sache zu klären wobei Verschleißteil ein Verschleißteil bleibt und nur die Arbeitsleistung verhandelbar ist.
radlager focus hinten sind oft defekt,wegen mangelnder abdichtung des lagers gegen staub,dreck usw.zuerst wurde nur das lager erneuert.
bis ford erkannte:nur neue lager helfen nicht.
also werden die hinteren lager verbessert und geändert.
inzwischen gibt es von ford-original nur noch einen umbausatz,es wird ein optimierter lagerbausatz eingebaut.
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Hi
hier werden ja die Begriffe Gewährleistung und Garantie wild durcheinander geworfen.
Dabei muß man dann auseinanderhalten, damit man weiß, worauf man Anspruch hat.
Die Händlergewährleistung beträgt bei Verkauf von Gewerbe an Privat bei Gebrauchtwaren immer mindestens ein Jahr, wenn nix anderes Vereinbart ist, sogar zwei Jahre.
Davon gedeckt werden Mängel, von denen man annehmen muß, daß sie bereits bei Warenübergabe vorhanden bzw. angelegt waren.
Bei Neuwaren braucht der Käufer im ersten halben Jahr den Nachweis hierüber nicht zu führen, nach diesem halben Jahr muß er ihn dagegen erbringen. Wie das bei Gebrauchtwaren im ersten halben Jahr ist, hab ich jetzt nicht parat.
Die Garantie dagegen, egal ob vom Händler oder vom Hersteller (Werksgarantie), ist eine freiwillige Leistung und kann mit Bedingungen und Einschränkungen verknüpft sein. Also regelmäßige Inspektion, nur auf Motor und Fahrwerk etc. pp. Oder auch eine Selbstbeteiligung wie hier von 50 EUR pro Schadensfall.
Solange die Händlergewährleistung also greift und man den Nachweis erbringen kann, daß der Mangel bei Warenübergabe schon vorhanden oder angelegt war, muß der Händler ohne zusätzliche Kosten nachbessern.
Im Falle der defekten Radlager ist wohl davon auszugehen, daß diese Defekte bereits angelegt waren. Nicht zuletzt die Änderung der Radlager von Ford bei späteren Modellen zeigt dies an. Von daher ist der Nachweis, falls erforderlich, wohl leicht zu führen.
Bei den Bremsbelägen dagegen handelt es sich wirklich nicht um einen Mangel, sondern um Verschleiß, der eben nach knapp 50.000km auftreten kann. Da wird es wohl nix dazu geben, das ist Pech.
Der Bremsseilzug ist jetzt so ne Sache, ist der durchgescheuert oder ist er an einer Stelle, die normalerweise nirgendswo reibt beschädigt?
Falls durchgescheuert, ist das bei der Laufleistung keinesfalls normal, kann man aber drüber streiten, was die Sache aber wohl nicht wert ist.
Ist er sonstwo mechanisch beschädigt, kann man wohl nicht mehr nachvollziehen, ob das vor oder nach dem Kauf geschehen ist und hat wieder Pech.
Von daher muß man eigentlich bei den Bremsklötzen alles bezahlen, da weder von Gewährleistung noch von Garantie gedeckt, während der Seilzug zwar nicht von der Gewährleistung, aber von der Garantie gedeckt sein könnte, womit deren Bedingungen wie 50EUR Selbstbehalt zum tragen kommen.
Gründe dafür, den Wagen zurückzugeben, liegen in keinem Fall vor.
Und einen Gebrauchten ohne mindestens 1,5 Jahre TÜV zu kaufen, ist mindestens ungeschickt.