FK Xenon Scheinwerfer anscheinend wieder lieferbar und günstiger

BMW 3er E36

Wollte eigentlich in meinen alten Sammelbestellungsthread posten. Aber der ist geschlossen worden 😁

Laut der HP von FK: klick mich sind die Scheinwerfer wohl wieder lieferbar. Es gibt sie wie hier im Link in schwarz und dann in chrom. Der Preis ist ja deutlich gefallen.

Ich denke mal kriegt die mit Händlerrabatt für ca 550,- Euro. Müßte ich mal gucken.

Klingt interessant muss ich sagen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hans.ErwinseinSohn


Mit defekten Bremsen/Lenkung/Fahrwerk kann mehr Schaden anrichten als mit
richtig eingestellten Xenon Scheinwerfer ohne Alwr oder Sra!

das ist ja auch vollkommenr ichtig, aber dennoch liegt es nicht an dir, zu beurteilen was nun legal und was illegal ist.

und wenn wir dir sagen, dass du (zumindest rein rechtlich gesehen) die ALW und SRA brauchst, dann musste uns doch nicht dumm anmachen , oder?!

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Ob das ein Pfusch umbau ist oder nicht, ist zweitrangig. Fakt ist, dass der Scheinwerfer offenbar eine andere Linse verbaut hat, wodurch die BE erlischt.
Grundlage sind sicher die von DEPO. Vergleicht mal die Linse des Abblendlichts.

Original DEPO
Umbau

Ist also sehr wahrscheinlich illegal. Ob's jemand merkt, steht auf nem anderen Blatt.

Zitat:

Original geschrieben von Hans.ErwinseinSohn


Hallo Leutz,

was hält ihr von diesen Scheinwerfern!?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...
Der Verkäufer meint die hätten ein Xenon Prüfzeichen
"DC"! (steht für Xenon Licht)!

Was meint ihr dazu!?

Grüssle Hans.ErwinseinSohn

Die Scheinwerfer sehen schon sehr gut aus finde ich!

Ob zulässig oder nicht kann man sich Streiten, fakt ist

das die Scheinwerfer ein Prüfzeichen für Xenon haben!

jede änderung in einem sw mit anderen teilen die nicht für diese sw geprüft wurden, lässt die be des sw erlöschen!

aber interesant ist es wegen dem "dc" trotzdem 😁

Zitat:

Original geschrieben von East Clintwood


jede änderung in einem sw mit anderen teilen die nicht für diese sw geprüft wurden, lässt die be des sw erlöschen!

aber interesant ist es wegen dem "dc" trotzdem 😁

Das wäre jetzt natürlich interessant zu wissen.

@Cap
Steht in der ABE, welche Brenner, Vorschaltgeräte etc. montiert sein müssen?

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Da war keine ABE dabei......

Sowas kennt FK ned.....

Greetz

Cap

das ist leider so. jede änderung im sw sorgt dafür .

bsp:

bei inpro die lämpchen durch led ersetzen. abe und be futsch. im falle eines unfalles möchte ich das nicht erleben. wer weiß was da bei rummkommt. auch wenn man keine schuld hat, das es ne evtuelle teilschuld gibt. dann lieber warten, bis es den normalen fk xenon kram wieder gibt.

das es von fk keine abe gibt, wundert mich nicht. auf der hp ist auch keine angabe dazu, das man eine sra und awlr braucht! und nicht alle käufer wissen das, oder stand das auf der "packung" dabei?

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01


Da war keine ABE dabei......

Sowas kennt FK ned.....

Ich bekomm mehr und mehr den Eindruck, dass FK in der falschen Branche arbeitet. 😉

Sowieso,die haben aber noch nie irgendwas beigelegt.Steht ja alles notwendige auf dem Scheinwerferglas drauf,von daher seh ich da kein problem.Wenn doch,soll der Herr vom TÜV halt beim KBA anfragen.

Greetz

Cap

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01


Sowieso,die haben aber noch nie irgendwas beigelegt.Steht ja alles notwendige auf dem Scheinwerferglas drauf,von daher seh ich da kein problem.Wenn doch,soll der Herr vom TÜV halt beim KBA anfragen.

Greetz

Cap

^^genau der Meinung bin ich auch!

Jetzt stellt sich die Frage was würdet ihr ausgeben für die Scheinwerfer!

Gruß Hans.ErwinseinSohn

Ach ja falls es einer noch nicht mitbekommen hat um welche Scheinwerfer es handelt hier der Link:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...
Sorry an diejenigen denen das Thema auf Keks geht!

Gruß
Hans.ErwinseinSohn

für diesen mist wo das auto den versicherungsschutz verliert? nix! und da sollte jede drüber nachdenken, bevor er bietet.

ich glaube langsam, das ist deine auktion, und du willst hier auf käuferfang gehen 😁

bi xenon beim e36, ist klar. so dumm sind die tüvprüfer nicht, dass die das beim lichttest nicht rallen!

Vielleicht ist er selber der Verkäufer. 

ist auch meine vermutung. die sw sehen finde ich eh komisch mit dieser e46 linse aus.

da wäre es so einfacher gewesen, ohne diese sich xenon zusammen zubasteln, wenn auf dem glas schon "dc" steht. da hätte mal denke ich nicht mehr nachweißsen können, das es sich um nachgerüstet xenon handelt.

aber so: be futsch 😁

Zitat:

Original geschrieben von East Clintwood


für diesen mist wo das auto den versicherungsschutz verliert? nix! und da sollte jede drüber nachdenken, bevor er bietet.!

Dieses alte Ammenmärchen scheint einfach nicht aussterben zu wollen.

Die Versicherung zahlt nur dann nicht, wenn explizit nachgewiesen werden kann, dass die lichttechnische Veränderung am scheinwerfer hauptursächlich für den Unfall war.

nimmt mir z.b. einer die vorfahrt und rauscht mir rein, ist es völlig wurscht, was ich für SW drinne habe.

ja? und was ist wenn der sagt er wurde geblendet oder sonst was(ist bei zB rvl verstoß selten, aber man weiß ja nie, welche spinnereien sich in den Köpfen der Leute manifestieren😉)? ne untersuchung könnte das alle mal nach sich ziehen, und wenn man nur ne teilschuld bekommt.

ich verweise noch mal auf diesen text hier (moment😁)

so der hier:

Die im Internet angebotenen Nachrüstsätze sind fast ausschließlich nicht zu empfehlen, selbst wenn sie einzeln gesehen eine Bauartgenehmigung oder ein Prüfzeichen aufweisen!

 

Sobald man die Lampen nämlich in herkömmliche Scheinwerfer einbaut, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, da die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers verloren geht !

 

Außerdem wird bei Fremdleuchtmitteln im Sinne der StVO und StVZO unterstellt, dass der Gegenverkehr geblendet wird, d.h., man begeht automatisch eine Verkehrsordnungswidrigkeit (VOWi), die abhängig von der gesetzten Gefahr entsprechend dem Bußgeldkatalog zu ahnden ist.

Von der nach einer Umrüstung vorgeschriebenen Scheinwerferreinigungsanlage und einer Leuchtweitenregulierung spreche ich hier noch gar nicht !

 

 

Vor dieser Art von Bastelanleitung wird gewarnt:

"Man kaufe ein Set mit Kabeln, Xenon-Lichtquelle und Vorschaltgerät, entferne die Halogenlampe aus dem Scheinwerer, säge ein Loch in die Abdeckkappe, stecke die Xenon-Lampe in den Reflektor, verbinde das elektronische Vorschaltgerät mit dem Bordnetz, und fertig ist der Xenon-Scheinwerfer."

 

 

Wer so handelt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer durch extreme Blendung und verhält sich gesetzwidrig.

 

 

Die Betriebserlaubnis seines Fahrzeuges erlischt und der Versicherungsschutz wird zumindestens eingeschränkt.

 

Legal sind lediglich komplette, typgeprüfte Xenon-Scheinwerfer-Sets inklusive automatischer Leutweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage.

 

 

 

Rechtliche Problematik

 

 

 

Darum ist es verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenon-Scheinwerfer zu machen:

In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfer-Systeme nachgerüstet werden.

 

Sie bestehen aus:

 

einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe)

einer automatischen Leuchtweitenregulierung

einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (vorgeschrieben gem. ECE-Regelung R48 und §50 Abs.10 StVO)

 

 

Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird.

 

Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (§19 Abs.2 Satz 2 Nr.1 StVZO)

 

Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§5 Abs.1 Nr.3 KfzPflVersG)

 

 

 

Für Verkäufer:

Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadenersatzansprüchen der Käufer rechnen.

 

Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.

 

 

 

Versicherungsrechtliche Fragen:

Kommt es aufgrund einer unzulässig hohen Blendwirkung durch das Fahrtlicht (Abblendlicht) zu einem Verkehrsunfall und gibt der Unfallbeteiligte anschließend an, dass er von einer extrem hellen Lichtquelle geblendet wurde, so werden die aufnehmenden Polizeibeamten die Scheinwerfereinsätze in jedem Fall für eine Begutachtung sicherstellen.

 

Stellt sich im Gutachten heraus, dass die verwendeten Scheinwerfer, hier also die Xenon-Einsätze, nicht für das Fahrzeug zugelassen sind, steht der Unfallverursacher quasi fest.

 

Außerdem wird die beteiligte Haftpflichtversicherung eine Schadenregulierung aufgrund grober Fahrlässigkeit ablehnen.

 

Die finanziellen Folgen sind hoffentlich jedem bewußt !!

 

 

 

Sicherheitsrelevante Problematik

 

 

Hohe Blendwerte:

Bei Messungen im Lichtlabor wurde festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und nun illegal mit einer Xenon-Lichtquelle betrieben wird, in keiner Weise mehr den ursprünglich berechneten Werten entspricht.

 

Bei Reflexionssystemen wurden Blendlichtwerte gemessen, die die zulässigen Grenzwerte bis zum 100-fachen überschreiten.

Die Scheinwerfer dieser Fahrzeuge haben dann keine Hell-/Dunkelgrenze mehr und sind auch nicht mehr einstellbar.

Die Blendwerte entsprechen denen von Fernscheinwerfern.

Dies führt zu einer massiven Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

 

 

 

Legale und bauartlich zulässige Varianten

 

 

Völlig legal ist hingegen die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern wie sie z.b. Fa. HELLA als Komplett-Sets mit

 

typgeprüften Doppelscheinwerfern

Leuchtweitenregulierung

Scheinwerfer-Reinigungsanlage

inzwischen u.a. für

 

Audi A3

BMW 5er

Ford Focus

Mercedes-Benz E-Klasse

Opel Astra

VW Golf IV

Mercedes-Benz Actros

Scania BR4

Fiat Ducato (ab 1/2003)

anbietet.

 

 

 

Die Vorteile des hoch leistungsfähigen typgeprüften Xenonlichts:

mehr als doppelte Lichtleistung im Vergleich zur Halogenlampe

hellere und breitere Ausleuchtung der Fahrbahn

dem Tageslicht angenäherte Lichtqualität (Farbtemperatur Halogenlicht 3200 Kelvin, Xenon-Licht 4300 Kelvin, Tageslicht bei Sonnenschein 5300 Kelvin)

entgegenkommen der Sehgewohnheiten des Menschen

Der Autofahrer ermüdet nicht so schnell und fährt entspannter

Gefahren am Fahrbahnrand oder Hindernisse vor dem Fahrzeug werden früher erkannt

Fußgänger und Radfahrer sind besser sichtbar.

Xenonlicht verstärkt die Kontraste und das Farbsehen

Bei schlechter Witterung verbessert sich das räumliche Sehen

 

aber wer das riskieren will, bitte.

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