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Finanzierung befristeter Vertrag unbefristeter Vertrag, WICHTIG

Themenstarteram 27. Februar 2012 um 21:08

Schönen guten Abend,

ich habe ein Problem und zwar ich war am Freitag bei einem Autohändler und habe dort ein schickes Auto gesehn. Ich wollte mich dort über die Finanzierung erkundigen etc. Der Händler hat alle Daten von mir eingegeben und war mir unsicher ob ich einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertag habe. Schließlich hat der Händler eingegeben das ich einen unbefristigten Vertrag habe. Die Bank hatte hat den Kredit zugesagt, ich sollte nur noch eine Gehaltsabrechnung dem Händler vorbeibringen.. Gestern musste ich zu Hause leider feststellen, dass ich einen befristeten Vertrag habe.

Was muss ich jetzt machen? Die Raten könnte ich locker auch zahlen wenn ich keine Arbeit hätte , da die Rate echt niedrig ist.

Ich weiß jetzt echt nicht was geschieht. Was könnte passieren? Oder mache ich mir einfach zu starke gedanken?

Leider kann ich über soetwas im internet nix finden , ich brauche euren Rat .

 

Mfg

TheLady

 

Beste Antwort im Thema

Du musst doch wissen ob du einen befristetes Arbeitsverhältnis oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hast , dann bringe mal die Gehaltsbescheinigung zum Händler und warte ab, möglicherweise werden sich die  Raten erhöhen.

 

 

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Du musst doch wissen ob du einen befristetes Arbeitsverhältnis oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hast , dann bringe mal die Gehaltsbescheinigung zum Händler und warte ab, möglicherweise werden sich die  Raten erhöhen.

 

 

Wenn die Laufzeit des Vertrags deutlich länger geht als dein Arbeitsvertrag werden die dir das in den seltensten Fällen genehmigen. Entweder also unbefristet oder höhere Raten um den Wagen in der befristeten Zeit abzuzahlen.

Entweder erhöht die Bank die Raten, so dass Du bis zum Ende der Befristung alles bezahlt hast oder du bringst noch einen Mitkreditnehmer oder Bürgen.

BEN

Zitat:

Original geschrieben von Third Life

Wenn die Laufzeit des Vertrags deutlich länger geht als dein Arbeitsvertrag werden die dir das in den seltensten Fällen genehmigen. Entweder also unbefristet oder höhere Raten um den Wagen in der befristeten Zeit abzuzahlen.

muss nicht sein.

manche banken genehmigen es trotzdem, allerdings dann nur unter der bedingung das die restschuld am ende des arbeitsvertrags deutlich unter dem fahrzeugwert liegt.

wer beispielsweise 50% anzahlt hat chancen.

ist aber sehr unterschiedlich geregelt, im grunde ist deine aussage also nicht falsch ;)

am 4. März 2012 um 12:19

Um Betrugsverdacht aus dem Wege zu gehen täte ich angeben dass es ein befristetes Arbeitsverhältnis ist.

In aller Regel hat aber heutzutage ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis kaum Auswirkungen, sofern das unbefristete Arbeitsverhältnis nicht schon mehrere Jahre besteht.

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt bei neueren unbefristeten Arbeitsverträgen erste 2-3 Jahre nur 2 Wochen, weshalb diese zwischenzeitlich sogar zumeist ohne Probezeit abgeschlossen werden.

Befristete Arbeitsverhältnisse haben da oft mehr Arbeitsplatzsicherheit, und da viele Firmen immer nur befristete Arbeitsverträge abschließen ist es keine Seltenheit, wenn diese immer wieder verlängert werden bzw objektbezogen nach Ablauf neu abgeschlossen werden. (Bei befristeten Arbeitsverträgen muss der Arbeitgeber begründen, warum er vor Fristende den Arbeitsvertrag kündigt, wohingegen er bei unbefristeten Arbeitsverträgen Kündigung einfach mit der Auftragslage begründen kann.)

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

 

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt bei neueren unbefristeten Arbeitsverträgen erste 2-3 Jahre nur 2 Wochen, weshalb diese zwischenzeitlich sogar zumeist ohne Probezeit abgeschlossen werden.

Was redest du da ? :confused:

Unter 25 gilt die 4-Wochen Regelung.

Darüber folgende Fristen:

2 Jahre bestanden hat, dann beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende eines Kalendermonats

5 Jahre bestanden hat, dann beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats

8 Jahre bestanden hat, dann beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats

10 Jahre bestanden hat, dann beträgt die Kündigungsfrist 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats

12 Jahre bestanden hat, dann beträgt die Kündigungsfrist 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats

15 Jahre bestanden hat, dann beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats

20 Jahre bestanden hat, dann beträgt die Kündigungsfrist 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats

In den meisten Arbeitsverträgen ist jedoch eine von der gesetzlichen Mindestkündigungsfrist abweichende (beidseitig längere) Kündigungsfrist vereinbart, um kurzfristige Abwerbungen zu erschweren und das Know-How in der Firma zu halten.

am 4. März 2012 um 14:59

Eine längere Kündigungsfrist kann natürlich vereinbart werden, da es im Vertragsrecht eine Vertragsfreiheit gibt, eine kürzere Kündigungsfrist würde allerdings gegen die gesetzliche Regleung verstoßen und wäre somit nichtig.

am 4. März 2012 um 16:07

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

Befristete Arbeitsverhältnisse haben da oft mehr Arbeitsplatzsicherheit, und da viele Firmen immer nur befristete Arbeitsverträge abschließen ist es keine Seltenheit, wenn diese immer wieder verlängert werden bzw objektbezogen nach Ablauf neu abgeschlossen werden. (Bei befristeten Arbeitsverträgen muss der Arbeitgeber begründen, warum er vor Fristende den Arbeitsvertrag kündigt, wohingegen er bei unbefristeten Arbeitsverträgen Kündigung einfach mit der Auftragslage begründen kann.)

Zu Deiner nicht korrekten Darstellung der gesetzlichen Kündigungsfrist hat Third Life ja schon Stellung genommen.

Deine Bemerkung, dass ein befristeter Vertrag mehr Arbeitsplatzsicherheit bieten soll, ist allerdings sehr abenteurlich. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann vor Ablauf der Befristung genauso und mit den gleichen gesetzlichen Fristen gekündigt werden wie ein unbefristeter, wenn die Kündigungsmöglichkeit einzelvertraglich in den Vertrag aufgenommen wird. Dies wird zumeist in der Praxis so gehandhabt.

Eine Aneinanderreihung mehrerer befristeter Verträge jeweils nach Ablauf ist gesetzlich eingeschränkt. Eine mehrfache Verlängerung ist zwar möglich, darf insgesamt jedoch zwei Jahre nicht übersteigen.

Gruß

Der Chaosmanager

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