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Finanziertes Auto nach 18 Monaten wirtschaftlicher Totalschaden.

Themenstarteram 19. Februar 2016 um 9:25

Guten Tag miteinander

Stehen momentan vor folgender Situation:

Meine Freundin hat vor ca 18 Monaten sich ein neues Auto auf Finanzierung geholt ( Seat mii - Vollausstattung Preis ca 11800€)

Diesen Sonntag ist es passiert. Das Auto steht vor dem Haus, ein Fahrer verliert die Kontrolle und fährt insgesamt 4 Autos an. Fahrzeug steht beim Autohaus, Gutachten kommt nächste Woche. Gutachter hat angerufen und erste Ergebnisse geteilt:

Fahrzeugwert vor Unfall 9300€

Reparaturkosten 9000€

Da ich das so verstehe das inklusive Wertverlust etc das Auto einen Totalschaden hat.

Wie gehts jetzt weiter? Da natürlich der Wertverlust im ersten Jahr am größten ist ist zwischen den bereits gezahlten Raten und dem Fahrzeugwert vor Unfall eine Differenz von ca 1500€.

Werde mich nächste Woche mit ihr zusammen mit einem Anwalt auseinandersetzen, allerdings möchte ich vorher klären wie das jetzt ungefähr aussehen könnte.

Gibt es für einen solchen Fall in irgendeiner Form eine Absicherung die bestehen könnte?

Gibt es die Möglichkeit das die Finanzierung komplett von der gegnerischen Versicherung abgelöst wird und wir auf 0 kommen?

Bin auf jeden Fall für jeden input dankbar.

Grüße

Beste Antwort im Thema
am 19. Februar 2016 um 14:27

Also erstens kann ich hier nicht den Totalschaden erkennen. Lass es reparieren und gut ist.

Was mich aber auch wundert ist, zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Kaufpreis liegen 2.500€. Wenn jetzt eine Differenz von 1.500€ da ist, würde das bedeuten, dass in 18 Monaten grade einmal 1.000€ getilgt wurden. Das würde ich für bedenklich wenig halten.

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Ob die Restschuld größer ist wie die Entschädigung der Versicherung interessiert jene nicht. Das ist euer Problem.

Ob dieser Fall irgendwie über eure eigene Versicherung abgesichert ist, müsst Ihr eurem Versicherungsschein entnehmen.

Vermutlich ist das Auto auch Vollkasko versichert. Da schau doch mal in den Unterlagen, ob auch eine GAP eingeschlossen ist. Da zahlt dann die Kasko die Differenz. Könnte auch zusätzlich mit der Finanzierung beantragt worden sein.

Alternative ist natürlich auch, sich für die Entschädigung ein anderes Fahrzeug anzuschaffen, dieses dem Kreditgeber als Sicherheit zu übereignen und den Kredit ganz normal weiter abbezahlen. Einfach mal den Kreditgeber darauf ansprechen.

Ich sehe den Totalschaden nicht. Die Reparaturkosten sind 300,- geringer als der Wert. Man kann doch auch 20 oder 25% über Wiederbeschaffungswert reparieren lassen auf Kosten der Versicherung. Reparieren lassen und die gut 1.000 Euro Wertminderung gleich auf den Kredit einzahlen.

Gut das Ihr zum Anwalt geht. Der weiß so was genau.

Wie auch erwähnt, kann in der Finanzierung, in eurer Versicherung oder wo ein GAP sein, die für die Lücke zwischen Versicherungsleistung und Ablösewert aufkommt.

am 19. Februar 2016 um 12:35

Mal eine Frage an jemanden, der sich damit auskennt:

Würde eine VK-Neuwertversicherung eigentlich auch dann leisten, wenn es sich - wie im Fall des TE - um eine Haftpflichtregulierung des Unfallgegners handelt und dadurch eine GAP entstünde?

Wobei dies vermutlich trotzdem nicht wirtschaftlich wäre, z. B. bei einer GAP von 1.000 € müsste man bei der VK z. B. 500 € SB berappen und würde zudem noch in der SF-Klasse hochgestuft.

Gruß

Der Chaosmanager

Ich glaube da kommt es auf die Bedingungen an. Vorstellbar wäre es, dafür die VK in Anspruch zu nehmen.

Deshalb den Anwalt.

am 19. Februar 2016 um 14:27

Also erstens kann ich hier nicht den Totalschaden erkennen. Lass es reparieren und gut ist.

Was mich aber auch wundert ist, zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Kaufpreis liegen 2.500€. Wenn jetzt eine Differenz von 1.500€ da ist, würde das bedeuten, dass in 18 Monaten grade einmal 1.000€ getilgt wurden. Das würde ich für bedenklich wenig halten.

@ TE

Bei einem Fahrzeugwert vor dem Schaden von 9.300,- € kannst Du bei vor Reparaturbeginn sachverständig ermittelten Reparaturkosten von bis zu 12.090,- € den Schaden zu Lasten der gegnerischen Pkw-Haftpflichtversicherung reparieren lassen (130%-Grenze). Ersatzfahrzeug usw. kämen dann noch on top. Bei einem Schaden unterhalb des Fahrzeugwertes - dabei geht es nur um reinen Reparaturkosten - ist das immer ein Reparaturfall.

Themenstarteram 20. Februar 2016 um 13:40

Also habe mittlerweile etwas mehr in Erfahrung bringen können.

Wir haben die Möglichkeit das Fahrzeug reparieren zu lassen wie in diesem Thread schon angemerkt.

Desweiteren handelt es sich laut Gutachten (welches noch nicht vorliegt) um einen wirtschaftlichen Totalschaden.

GAP besteht zum Glück. Sprich mit Verlust ist auf unserer Seite nicht zu rechnen.

Da dies besteht macht es in keiner weise Sinn das Auto zur Reparatur frei zu geben. Jedenfalls nicht für uns. Sentimentale Gründe ausgeschlossen.

Jetzt wird es nur noch interessant was das Auto für einen Restwert laut Gutachten hat und was wir dafür bekommen. Hoffen natürlich auf eine große Differenz. Habe allerdings keine Erfahrung in dem Bereich.

Grüße.

EDIT: Übrigens greift die SB der VK für die GAP Leistung laut Auskunft der Versicherung in unserem Fall NICHT.

Im Gutachten steht nicht nur, welchen Restwert das Auto hat, sondern auch, warum - sprich, welcher Händler ein verbindliches Angebot abgegeben hat und bis zu welchem Tag er an dieses Angebot gebunden ist. Da deine Freundin die Zulassungsbescheinigung Teil 2 nicht hat (wird doch bei der Bank liegen), sollte sie den Verkauf bereits jetzt mit der Bank abklären.

Zitat:

@Godmode_ schrieb am 20. Februar 2016 um 14:40:35 Uhr:

Desweiteren handelt es sich laut Gutachten (welches noch nicht vorliegt) um einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Sollte das wirklich im Gutachten stehen, dann lass es berichtigen. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt bei der beschriebenen Konstellation definitiv nicht vor.

am 20. Februar 2016 um 19:14

Im Gutachten sollte auch ganz explizit hervorgehoben sein, dass es ein wirtschaftlicher Toatalschaden ist.

So etwas liest man nicht zwischen den Zeilen heraus.

9.000 € investieren in ein Auto, welches unfallfrei gerade mal 9.300 € wert ist? Macht das Sinn? Wer kauft denn später so was?

am 20. Februar 2016 um 21:55

Klar macht das Sinn.

Was glaubst du, was der Begriff "wirtschaftlicher Totalschaden" sagt?

Da wird nicht selten repariert und weiter gefahren.

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