Fiktive Abrechnung: Muss ich nun zum Anwalt?
Hallo Zusammen,
zum Thema fiktiver Abrechnung eines Schadens habe ich in den letzten Tagen einiges gelesen. Hauptsächlich hier im Forum. Trotzdem bleiben mir ein paar Fragen auf die vielleicht jemand von Euch Antwort weiß. Aber der Reihe nach:
Mir ist jemand ins Auto gefahren. Sachlage und Schuldfrage klar, Sachverständiger beauftragt und dessen Urteil von der gegnerischen Versicherung anerkannt. Ich habe mich für fiktive Abrechnung entschieden weswegen aber nicht nur die MwSt sondern auch der Nettobetrag gekürzt wurden:
Lohn von 937,50 zu 735,30
Lackierung von 857,50 zu 647,98
Ersatzteile von 133,44 zu 16,39
Verbringung von 117,90 zu 0
macht stattliche 546,01 Euro (Netto) Differenz
Wichtig zu wissen: Mein Fahrzeug wurde in den letzten Jahren in einer freien Werkstatt gewartet, weshalb ich wohl kein eindeutiges Recht auf eine Reparatur in einer Fachwerkstatt habe.
Nach Google-Studium habe ich sofort eine Liste der Referenzbetriebe bei der Versicherung angefordert und erst nach mehreren Mahnungen erhalten. Zwischenzeitlich telefonierte ich auch mit einem Anwalt und erhielt folgende erste Anmerkungen/Hinweise:
1) Falls ich mir einen Anwalt nehmen möchte, müsste ich den vermutlich selbst bezahlen, da der Schadensfall ja bereits unstrittig abgewickelt wäre und es nur noch um die Abrechnung geht. Hätte ich von Anfang an einen Anwalt hinzugezogen, dann wäre dieser von der gegnersichen Versicherung zu zahlen gewesen.
2) Ich habe das Recht auf Reparatur in einer Fachwerkstatt (irgendeiner Automarke). Freie Betriebe würden aufgrund der mangelnden Beweisbarkeit gleicher Qualitätsstandards nicht gelten. (das habe ich so noch nirgend gelesen gehabt)
In der Werkstattliste der Versicherung tauchen nun tatäschlich nur freie Betriebe auf, die Eurogarant und ZKF Fachbetriebe sind.
Meine Frage ist nun, ob es sich noch rentiert der Sache weiter nachzugehen und welche Schritte nun sinnvoll wären? Falls ich einen Anwalt selbst bezahlen muss, macht es ja so oder so keinen Sinn mehr noch weitere Zeit und Geld zu verplempern...
Fab
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Was aber ganz sicher keine brauchbare Rechtsquelle ist, ist dieses Zitat des IWW (Institut für Wirtschaftspublizistik, Herausgeber diverser Anwaltszeitschriften). Die dürfen viel verlangen, fordern oder finden. Es ist unerheblich.Zumal der Text auch inhaltlicher Unsinn ist.
Entscheidend ist nicht, was bei einer Instandsetzung angefallen wäre, sondern was zur Schadensbeseitigung erforderlich ist.
Das, und nur das, ist Gegenstand des Schadensersatzanspruchs.
Schon klar, immer frei nach dem Motto: "Wessen Brot ich fress, dessen Lied ich sing". Immer wieder die gleiche Leier und die Rechtsanwälte und sonstigen Mitarbeiter, -schreiber etc. bei IWW u. A. haben alle keine Ahnung. Sachverständige schon gar nicht. Im Übrigen gibt es andere Quellen, die die gleichen oder sogar selben Aussagen tätigen. Nicht zuletzt nachzulesen in Gerichtsurteilen.
Im Übrigen ist es reine Wortklauberei, denn klar ist, sind Verbringungskosten für die Instandsetzung erforderlich, fallen sie auch für die fiktive Abrechnung an. Es ist logisch, dass Verbringungskosten nicht in jedem Fall anfallen. Das hängt sicherlich nicht nur von der Werkstatt sondern auch von den örtlichen Begebenheiten ab. In diesem Fall hat der SV diese im Gutachten aufgeführt und das wird bedeuten, dass sie anfallen. Was diesbezüglich im Gutachten steht ist bindend. Es wird wohl immer weiter für Zündstoff sorgen und leider immer wieder zum Nachteil des Geschädigten ausgelegt. Der Schaden alleine reicht nicht, es muss sich noch daran bereichert werden, was der Geschädigte nicht darf.
Die etlichen Urteile zu Verbringungskosten sind natürlich auch alle Nonsens, denn es gilt ja gerade für den hier zur Rede stehenden Ort bzw. der Werkstatt nicht (wo immer der TE auch ansässig ist). Schon bemerkenswert, wie gewisse Dinge ausgelegt werden, nur um eigene Vorteile zu erwirtschaften.
Zitat:
Und wenn es möglich ist, den Schaden zu beseitigen, ohne dass eine Verbringung erforderlich ist, dann sind es auch die dafür geforderten Kosten nicht, solange der Geschädigte nicht tatsächlich diese Werkstatt beauftragt hat und die Kosten angefallen sind.
Wie wahr, aber wo wurde das Gegenteil behauptet?
Zitat:
Es gibt übrigens auch keinen Automatismus hinsichtlich der Stundensätze. Auch das darf jeder Amtsrichter sehen wie er mag und sie sehen es durchaus differenziert.
Hafi.
Da kann ich dem TE nur wünschen, dass der Richter erfahren ist und die Stundenverrechnungssätze des SV für richtig hält!
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Ansich ists schon so, dass wer die Musik bestellt auch die Kapelle bezahlen muss.
Es zwingt dich ja keiner für die Klärung einen Anwalt zu bemühen.
Kannsts ja erst mal ohne versuchen.
Diese Versuche sind gescheitert. Meine Briefe inklusive nettem Anschreiben bishin zu Fristsetzung und Anwaltsdrohung sind nicht einmal beantwortet worden. Das interessiert dort keinen Menschen. Wie schon mal in einem anderen Beitrag erwähnt, ohne Anwalt geht da nix.
Auch wenn ich David gegen Goliath Kämpfe liebe, habe ích keine Lust darauf meine Zeit zu investieren und am Ende auch noch drauf zu zahlen. Das wäre doch ein bischen blöd, oder?
Zitat:
Original geschrieben von paddye27
Wird aber schwer, wenn der Gutachter keine Meinung dazu hat und nicht mal "die Auslegung der Kosten" erklären kann. 🙁Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Ansich ists schon so, dass wer die Musik bestellt auch die Kapelle bezahlen muss.
Es zwingt dich ja keiner für die Klärung einen Anwalt zu bemühen.
Kannsts ja erst mal ohne versuchen.
Genaugenommen ist es keine Frage der Auslegung von Kosten sondern der Auslegung der Rechtssprechung. Und da diese nicht klar ist, würde ich mich ebenfalls als Gutachter raushalten und keine voreiligen Ratschläge verteilen. Das kann ich schon nachvollziehen (und so hat er das auch in etwa verargumentiert)...
Wir können nur beurteilen, ob sich so ein ungleicher Kampf lohnt, wenn wir einerseits die Infos zum Gutachten und andererseits die Begründungen zu den Kürzungen kennen würden.
Mir erschliesst sich momentan noch nicht, warum kein RA Dir eine eindeutige Auskunft zu den anfallenden Kosten geben kann. Sicherlich ist es so, das im Normalfall die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Das ist aber keine Gestzmässigkeit und nicht vergleichbar mit den Gutachten.
Allerdings sollte ein RA für Verkehrsrecht sehr wohl abschätzen können was auf Dich zukommt, wie Deine Chancen stehen und wie die Kostenfrage geklärt wird. Allerdings braucht auch der RA immer "Zuarbeiter", in dem Fall Deinen SV und seine Qualitäten kennen wir ja leider schon. Genau daran kann es auch scheitern.
Zitat:
Original geschrieben von fab774
Genaugenommen ist es keine Frage der Auslegung von Kosten sondern der Auslegung der Rechtssprechung. Und da diese nicht klar ist, würde ich mich ebenfalls als Gutachter raushalten und keine voreiligen Ratschläge verteilen. Das kann ich schon nachvollziehen (und so hat er das auch in etwa verargumentiert)...Zitat:
Original geschrieben von paddye27
Wird aber schwer, wenn der Gutachter keine Meinung dazu hat und nicht mal "die Auslegung der Kosten" erklären kann. 🙁
Der Gutachter soll Dir auch keine Ratschläge geben, sondern seine Arbeit erklären und darlegen, woher die Diskrepanzen zu der Auslegung der Schadenhöhe seitens der Versicherung kommen.
Ratschläge erhälst Du hier.
Die rechtliche Seite soll der RA abhandeln und niemand sonst. Der legt dann die Rechtsprechung auf seine Weise in Deinem Sinne aus.
Keine Versicherung kürzt willkürlich ohne jegliche Chance auf Erfolg, Teilerfolg oder eben berechtigt. Wer kann wohl am besten beurteilen, ob berechtigterweise gekürzt wurde oder nicht?
Hier werden sie diesen Erfolg erzielen, wenn nicht einmal Dein SV Unterstützung anbieten kann.
Ich habe eher das Gefühl, so wie Dein SV reagiert hat, dass er einfach seinen evtl. vorhandenen Fehler nicht eingestehen möchte und Dich somit in Ungewissheit belässt. Honorar schon kassiert und dann lieber raushalten. Ich mag diese Art der Dienstleistung. 😁
Tja, Paddye, vielleicht ist die Sache doch nicht ganz so klar und einfach, wie Du es hier darstellst...
Dem TE ist kaum damit geholfen, diese höchst streitige Frage so darzustellen, als gäbe es nur ein "richtig" und ein "falsch".
Das ist bei Rechtsfragen selten der Fall. Bei den Abzügen zum geschätzten Fahrzeugschaden stimmt es aber nie.
Hafi
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Tja, Paddye, vielleicht ist die Sache doch nicht ganz so klar und einfach, wie Du es hier darstellst...Dem TE ist kaum damit geholfen, diese höchst streitige Frage so darzustellen, als gäbe es nur ein "richtig" und ein "falsch".
Das ist bei Rechtsfragen selten der Fall. Bei den Abzügen zum geschätzten Fahrzeugschaden stimmt es aber nie.
Hafi
Wo herrscht schon unendliche Klarheit? 😉
Hier geht jetzt leider um den SV des TE, der nicht in der Lage ist die Differenzen in den Ergebissen zur Schadenhöhe zu erklären. Bisher war ich immer der festen Überzeugung, dass ein SV dazu in der Lage sein sollte. Die Befürchtung, dass dem nicht so ist, hatte ich natürlich schon länger, aber so schlimm? NEEEEE🙁
Und keinen A*sch in der Hose zu haben, um einen eventuellen Fehler einzugestehen, ist gleichsam der nächste Fehler!
Ich bin immer der Meinung, dass man vieles in direkten Gesprächen, vernünftig und zumeist auch einvernehmlich für beide Seiten klären kann. So halte ich es und bin bis dato damit gut gefahren.
Bleibt mir also nur den letzten Absatz meines letzten Posts zu bestätigen. Schade für den TE.
Aber, Hafi, Du stimmst schon zu, dass die Kürzungen sehr merkwürdig anmuten und letztendlich so, zumindest uns als Aussenstehende, keinen genauen Aufschluss geben können? Die Reaktion des SV vom TE sagt da schon um Einiges mehr aus.
Und genau das trifft es doch.......
Zitat:
Dem TE ist kaum damit geholfen, diese höchst streitige Frage so darzustellen, als gäbe es nur ein "richtig" und ein "falsch".
......ohne Hilfe seines eigenen SV. Wie schon gesagt, ein RA braucht Input.
Zitat:
Original geschrieben von paddye27
Wir können nur beurteilen, ob sich so ein ungleicher Kampf lohnt, wenn wir einerseits die Infos zum Gutachten und andererseits die Begründungen zu den Kürzungen kennen würden.
Was konkret brauchst Du für Infos? Der Gutachter hat nach seinem besten Wissen und Gewissen und auf Grundlage der Fachwerkstatt in der mein Auto stand sein Gutachten gefertigt. Die Versicherung hat Referenzbetriebe hinzugezogen und nach deren Löhnen etc. gekürzt. Thats it...
Zitat:
Mir erschliesst sich momentan noch nicht, warum kein RA Dir eine eindeutige Auskunft zu den anfallenden Kosten geben kann. Sicherlich ist es so, das im Normalfall die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Das ist aber keine Gestzmässigkeit und nicht vergleichbar mit den Gutachten.
Mir gehts nicht um die Kostenhöhe sonder nwer sie zahlen muss. Natürlich kann mir ein Anwalt sagen was seine Leistung kostet, aber das ist egal. Es wird mehr sein als der Streitwert und falls ich am Ende diese Rechnung übernehmen muss, dann wars das.
Zitat:
Allerdings sollte ein RA für Verkehrsrecht sehr wohl abschätzen können was auf Dich zukommt, wie Deine Chancen stehen und wie die Kostenfrage geklärt wird.
Zitat:
Keine Versicherung kürzt willkürlich ohne jegliche Chance auf Erfolg, Teilerfolg oder eben berechtigt. Wer kann wohl am besten beurteilen, ob berechtigterweise gekürzt wurde oder nicht?
Genau das habe ich gerade hier schon oft anders gelesen. Die (eine oder andere) Versicherung probierts erstmal so wie es für sie am billigsten wird, egal ob das rechtlich in Ordnung ist. Erst wenn der Geschädigte droht vor Gericht zu ziehen kann unter Umständen noch Bewebung reinkommen.
Zitat:
......
Was konkret brauchst Du für Infos? Der Gutachter hat nach seinem besten Wissen und Gewissen und auf Grundlage der Fachwerkstatt in der mein Auto stand sein Gutachten gefertigt. Die Versicherung hat Referenzbetriebe hinzugezogen und nach deren Löhnen etc. gekürzt. Thats it...
Siehe PN.
Zitat:
Mir gehts nicht um die Kostenhöhe sonder nwer sie zahlen muss. Natürlich kann mir ein Anwalt sagen was seine Leistung kostet, aber das ist egal. Es wird mehr sein als der Streitwert und falls ich am Ende diese Rechnung übernehmen muss, dann wars das.
Deshalb sagte ich, dass der RA die Zuarbeit des SV benötigt. Kann der keine Aussage machen, hat es kaum Sinn etwas zu unternehmen, da der RA nicht einmal die Risiken abschätzen könnte.
Zitat:
Genau das habe ich gerade hier schon oft anders gelesen. Die (eine oder andere) Versicherung probierts erstmal so wie es für sie am billigsten wird, egal ob das rechtlich in Ordnung ist. Erst wenn der Geschädigte droht vor Gericht zu ziehen kann unter Umständen noch Bewebung reinkommen.
Das ist ja leider legitim oder spielt sich der rechtlichen Grauzone ab und wer nicht reagiert spielt denen in die Karten. Das macht momentan Dein Gutachter.
Zitat:
Die Versicherung hat Referenzbetriebe hinzugezogen und nach deren Löhnen etc. gekürzt. Thats it...
Das kann doch bei deinen Kürzungen von etwa 85% bei den Teilekosten garnicht sein. Zumindest in dem Punkt scheint die Versicherung mit dem Reparaturweg in deinem Gutachten nicht einverstanden zu sein. Um dort aber Kürzungen vorzunehmen braucht sie aber ein Gegen(Gefälligkeits-)gutachten. Liegt dir dieses vor?
Ich hatte bisher erst mit einem Schadensfall zu tun, und dort war mein Gutachter unabhängig vom Anwalt in der Lage, ein Statement zu den Zahlen in seinem Gutachten (bzw. zu den Kürzungen der Versicherung) zu geben. Die zusätzliche Kostennote dafür trug natürlich die Versicherung.
Zitat:
Original geschrieben von IceIceHowie
Das kann doch bei deinen Kürzungen von etwa 85% bei den Teilekosten garnicht sein.
Vielen Dank für Deinen Hinweis. Hier habe ich einen Fehler gemacht. Die Teilekosten betragen laut Versicherung 131 Euro, die 16,... Euro sind die Preisdifferenz. War in der Zeile verrutscht - Sorry...
Zitat:
Original geschrieben von fab774
Vielen Dank für Deinen Hinweis. Hier habe ich einen Fehler gemacht. Die Teilekosten betragen laut Versicherung 131 Euro, die 16,... Euro sind die Preisdifferenz. War in der Zeile verrutscht - Sorry...Zitat:
Original geschrieben von IceIceHowie
Das kann doch bei deinen Kürzungen von etwa 85% bei den Teilekosten garnicht sein.
Dann handelt es sich um ET-Preisaufschlag der je nach Hersteller und Region unterschiedlich ausfällt und auch lange nicht bei jedem Hersteller Usus ist. Die ca. 15%, die es hier sind, sind auch bei fiktiver Abrechnung vom UG zu zahlen.
Jetzt kann man auch die Zahlen deuten und es sieht tatsächlich nach den üblichen Kürzungen der gegnerischen Versicherung aus, was aber wie schon oft genug geschrieben, von Deinem SV erläutert werden muss! Die Differenz der h-Verrechnungsätze erscheint verhältnismässig hoch.
Letztendlich kannst Du jetzt selbst überschlagen, wie die Kürzungen zustande kommen.
Die mittleren ortsüblichen Verrechnungssätze, ermittelt durch "die in Grün" findest Du hier. Diese Werte werden häufig zugrunde gelegt und reichen für den Vergleich. Alternativ erfragst Du die Verrechnungssätze der angegebenen Referenzbetriebe, aber ohne Ansage, dass eine Versicherung die Empfehlung ausgesprochen hat.
Schon merkwürdig, dass wir Dir hier erklären müssen, was Dein Gutachter zu erledigen hat! Schönen Gruss an ihn! 😁