- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Fiktive Abrechnung bei Vollkaskoschaden?
Fiktive Abrechnung bei Vollkaskoschaden?
Hallo mir ist jemand in mein Auto rein gefahren und hat Fahrerflucht begangen. Ich habe eine Vollkaskoversicherung. Kann ich von meiner Vollkaskoversicherung abzüglich der SB den Schaden fiktiv abrechnen lassen? Geht das?
Ähnliche Themen
3 Antworten
Ja, es geht. Auf der Basis des Gutachtens von der Versicherung und ohne MwSt. Und ohne Restwert (das aber inkl. MwSt.).
In der VK gibts bei fiktiver Abrechnung und abhängig vom Tatif den Reparaturwert ohne USt. und abzgl. SB, solange der Wiederbeschaffungsaufwand (Verkauf des Unfallers und Kauf eines Ersatzfahrzeugs) nicht geringere Kosten macht. Sonst gibts nur den WBA ohne USt und abzgl. SB. Steht im Detail in den AKB der VK.
Bei fiktiver Abrechnung aufpassen dass das Gutachten des Schadens nicht zu niedrig ist
https://www.motor-talk.de/.../...cherung-viel-zu-niedrig-t7515707.html