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Fest installierter Autobahnblitzer Toleranzbereich NRW

Themenstarteram 26. August 2010 um 20:57

Ich habe ein nächtliches Foto an einer 100km/h Limitstelle anfertigen lassen und würde schon vorab wissen, wie hoch das Honorar dafür wird, daher meine folgenden Fragen:

Wie hoch ist der Toleranzbereich in Prozent oder km/h an einem fest installierten Autobahnblitzer? Werden nur 5km/h von der realen Geschwindigkeit abgezogen, wenn man davon ausgeht, dass die Messanlage absolut genau geeicht ist? Wird alternativ mehr abgezogen?

Kann ich davon ausgehen, dass die fest installierten Messanlagen stets an einem rechtssicheren Standort aufgestellt sind? In meinem Fall vor einer leichten gut sichtbaren und ausgeschilderten Kurve kurz hinter dem Limitschild. Das jedoch ist einige hundert Meter vor der Kurve aufgestellt, sodass aus Sicherheitsgründen - wenn das Auto nicht genügend kurvenfähig wäre - das reduzierte Tempo noch lange nicht erreicht sein müsste wenn man den Blitzer passiert. Zudem handelt es sich um eine Autobahn mit der gefühlten Fahrzeugdichte einer Dorfstraße.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von odobenus

Wie hoch ist der Toleranzbereich in Prozent oder km/h an einem fest installierten Autobahnblitzer?

Drei Prozent vom Messwert, aufgerundet auf ganze km/h, mindestens 3 km/h.

 

Zitat:

..., wenn man davon ausgeht, dass die Messanlage absolut genau geeicht ist? Wird alternativ mehr abgezogen?

Diese 3% sind die Toleranz für interne Messfehler der Anlage, damit der Tatvorwurf nicht höher als die tatsächliche gefahrene Geschwindigkeit ist, weil es kein "absolut genau" gibt. Gäbe es ein "absolut genau", dann wäre der Abzug null. Es handelt sich nicht um einen Bonus für den Autofahrer.

 

Zitat:

gut sichtbaren und ausgeschilderten Kurve kurz hinter dem Limitschild. Das jedoch ist einige hundert Meter vor der Kurve aufgestellt, sodass aus Sicherheitsgründen ...

???

Eine Limitierung gilt immer ab dem vorhandenen Schild.

Die Aufstellung einer Limitierung kann "unrechtmäßig" sein, dann kann man das Schild entfernen lassen, aber wenn eines vorhanden ist, dann gilt es.

Es gibt je nach Bundesland bestimmte Richtlinien, z.B. zur Ausführung eines Geschwindigkeitstrichters (Abstufung und Abstand) oder auch Mindestabstand der Messung zum begrenzenden Schild. Aber dies sind nur Richtlinien, bei denen das "Richt" die gleiche Bedeutung hat, wie bei Richtgeschwindigkeit.

Schild gilt trotzdem, Messung gilt trotzdem, Strafe gilt auch trotzdem, nur gegen ein eventuell vorhandenes Fahrverbot in der Strafe kann man dann (manchmal erfolgreich, je nach Bundesland) Widerspruch einlegen.

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25 Antworten
Themenstarteram 8. September 2010 um 21:25

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von odobenus

 

Es kann wirklich sein, dass der zuvor verdeckt oder wirklich zerstört war (manche Blitzer tragen ja eine Mülltütenburka). Ich habe ihn nie bemerkt. Wobei ich normalerweise auch sehr langsam fahre, also auch keinen Grund habe, die Strecke nach Blitzern abzusuchen und nur ausnahmsweise mal nachts mit 200 nach Hause gerast bin.

Ich finde den Standort in Verbindung mit der Ausschilderung schikanös. Die Autobahn 535 wird sehr wenig genutzt und ist daher auch gut sehr schnell befahrbar. Direkt am Tempo-100-Schild einen Blitzer aufzustellen und das Limit mit einer leichten Kurve zu rechtfertigen ist absoluter Irrsinn. Man muss dann in die Eisen steigen um rechtzeitig das Limit erreicht zu haben.

Der 100er Bereich fängt aber schon nach dem AB Dreieck Velbert Nord an und geht bis  kurz vor der Abfahrt Wülfrath

Werde ich wohl übersehen haben. Dann kann ich ja froh sein, dass ich nicht mit 200 erwischt wurde. Aber wo ist das ausgeschildert?

Zitat:

Original geschrieben von odobenus

Nur durch nichts zu rechtfertigen.

Dann frage doch bei der zuständigen Behörde nach. Eine Limitierung muss begründet sein, also zB. nachgewiesener Unfallschwerpunkt. Ist sie es nicht, dann muss sie weg. Klappt auch, ist ein einfacher Verwaltungsvorgang.

Aber so lange das Schild vorhanden ist, so lange gilt es auch, selbst wenn die Aufstellung unrechtmäßig ist.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von odobenus

Nur durch nichts zu rechtfertigen.

Dann frage doch bei der zuständigen Behörde nach. Eine Limitierung muss begründet sein, also zB. nachgewiesener Unfallschwerpunkt. Ist sie es nicht, dann muss sie weg. Klappt auch, ist ein einfacher Verwaltungsvorgang.

 

Aber so lange das Schild vorhanden ist, so lange gilt es auch, selbst wenn die Aufstellung unrechtmäßig ist.

Ich könnte mir vorstellen das die Begründung auf Lärmschutz lautet

am 8. September 2010 um 21:52

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Ich könnte mir vorstellen das die Begründung auf Lärmschutz lautet

Also, ich hab' zwei Autos, von denen das eine bei 100km/h mehr Krach macht, als das andere bei 200km/h. Muß ich mich dann trotzdem daran halten...?:confused:

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Ich könnte mir vorstellen das die Begründung auf Lärmschutz lautet

Also, ich hab' zwei Autos, von denen das eine bei 100km/h mehr Krach macht, als das andere bei 200km/h. Muß ich mich dann trotzdem daran halten...?:confused:

Nein du nicht:p

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Ich könnte mir vorstellen das die Begründung auf Lärmschutz lautet

Auch das muss gutachterlich bestimmt sein, also eine klare Zahlenberechnung über die Fahrzeugmenge, Entfernung von schützenswerten Gebieten und auch unter Berücksichtigung vom Fahrbahnbelag.

Existiert das nicht, oder stimmt die Lärm-Berechnung nicht, weil zB. die Fahrzeugmengen real deutlich kleiner als angenommen sind, das war es das für das Limit.

Themenstarteram 16. September 2010 um 20:19

Ich melde mich noch Mal zurück:

Ich habe nun einen Anhörungsbogen samt Bild etc. bekommen. Nach Toleranzabzug werden unter 30km/h Überschreitung vorgeworfen. Da habe ich noch einmal Glück gehabt. Kein Fahrverbot!

Komischerweise bin ich auf dem Bild deutlich erkennbar und dennoch steht im Anhörungsbogenanschreiben, das der Halter (ich) "...offensichtlich nicht verantwortlich.." sei und daher als Zeuge befragt werde. Wie kommen die darauf? Soll ich nichts machen und einfach den Bußgeldbescheid abwarten und dann zahlen oder schützt mich dieser Irrsinn, der oben zitiert wurde?

Das ist ganz normal :D

Die Schreiben immer das der Halter nicht der Fahrer sei , denn die Fotos werden alle am Computer ausgewertet und nicht ständig überprüft.

Einfach bezahlen , Freuen, Tee trinken und dort beim nächsten mal den Blitzer zudecken bzw absägen damit andere Gasgeben können :D

Schönen Abend noch ^^

 

 

p.S : http://www.youtube.com/watch?v=5t6wa-lOLsU

Zitat:

@odobenus schrieb am 8. September 2010 um 22:48:28 Uhr:

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

 

Der funktioniert noch?

So oft wie der abgesägt wurde, müßte der ja bald die Höhe ( oder Tiefe ) der Leitplanke erreicht haben. :)

Es kann wirklich sein, dass der zuvor verdeckt oder wirklich zerstört war (manche Blitzer tragen ja eine Mülltütenburka). Ich habe ihn nie bemerkt. Wobei ich normalerweise auch sehr langsam fahre, also auch keinen Grund habe, die Strecke nach Blitzern abzusuchen und nur ausnahmsweise mal nachts mit 200 nach Hause gerast bin.

Ich finde den Standort in Verbindung mit der Ausschilderung schikanös. Die Autobahn 535 wird sehr wenig genutzt und ist daher auch gut sehr schnell befahrbar. Direkt am Tempo-100-Schild einen Blitzer aufzustellen und das Limit mit einer leichten Kurve zu rechtfertigen ist absoluter Irrsinn. Man muss dann in die Eisen steigen um rechtzeitig das Limit erreicht zu haben.

Also wenn das der Blitzer ist, den ich meine, dann steht der schon über 20 Jahre da. Ich find den jetzt strategisch nicht so ungünstig platziert. Die armen Kommunen müssen schließlich auch zu ihrem Geld kommen. Aber wenn man den Bremspunkt richtig wählt, kann man den Betreich auch ohne Passfoto passieren...;)

Zu den Toleranzen:

Üblich sind unter 100km/h 3km/h und über 100km/h 4 km/h, daraus folgt bei den üblichen Tachometer-Toleranzen, dass die Punkteränge bei ca. 30km/h plus (hier jeweilige Wunschgeschindigkeit der Stadt- oder Kreisverwaltung einfügen) anfangen. Da dieses auch genau die Gerschwindigkeit ist, die meistens allgemein gefahren wird, musst du beim Überholen also schon checken, ob die Luft rein ist, sonst quillt dein Punktekonto unfreiwillig an.

gut, dass Du diese Frage nach 4,5 Jahren noch einmal beantwortet hast

Zitat:

@odobenus schrieb am 27. August 2010 um 00:45:19 Uhr:

 

A 535 Velbert Fahrtrichtung Süd

Hah, den kenn ich, da hat es mich auch schon mal erwischt. Hab da auch gepennt.

Aber: Da ist nix mit unrechtmäßig, die Schilder sind gut zu sehen, und das Teil steht ja ziemlich am "Anfang" der Autobahn, also von der A44 aus gesehen. Da musst Du ja gleich ordentlich Stoff gegeben haben.

Lange Rede kurzer Sinn: Das Foto kannste dir an den Kühlschrank pinnen, da wirds nicht viel dran zu tippen geben. ;)

Edit: Haha ok, gerade gesehen, alter Thread, na egal. :D

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