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Felgensätze VW Golf 7 auf VW Golf 8

Themenstarteram 12. August 2020 um 17:05

Hallo,

ich bin neu hier, danke für die Aufnahme und bitte um Hilfe.

Ich bin auf der Suche nach 2 Sätzen Felgen (Sommer & Winter) für meinen VW Golf 8, ich möchte mir diese Dinger gerne gebraucht kaufen.

Mich interessieren (preismäßig) Felgen vom Vorgänger VW Golf 7.

Ich bekomme meinen Golf 8 erst Anfang September / Mitte Oktober, leider ist noch keine Fahrgestellnummer vergeben, d.h. in weiterer Folge auch noch nicht welche Dimensionen für diese "Version" zugelassen sind.

Kann ich davon ausgehen dass die Vorgängerfelgen bzw. auch die Reifendimensionen zugelassen sind?

Hier ein Beispiel einer Felge, die mich interessiert:

Original VW Felge Dijon 7J17 Lockreis 5x112 ET 49

... und vor allem welche Reifendimensionen darf ich dann darauf montieren?

Ich weiß es sind wahrscheinlich NOOB-Fragen, aber ich trau mich jetzt einfach mal! :-)

Danke für die Hilfe!

ANDREAS

Beste Antwort im Thema

Für den Golf 8 wurden vollständig neue Räder entwickelt und freigegeben, weshalb es nicht zulässig ist die Räder vom Vorgänger einzusetzen.

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Man kann einfach technisch alles aus dem VAG Konzern was 5x112 Lochkreis hat aufs Auto schrauben. (tendenziell sogar Mercedes)

Zu beachten sind

1. Freigang der bremse

2. Abstand zum Federbein

3. Freigang im Radhaus (sollte natürlich nicht übers Radhaus stehen)

1-3 wird u.a. durch die ET geregelt. Plus natürlich die Felgenbreite.

 

Die größte Herausforderung ist die Abnahme beim TÜV. Manchmal stellen die hersteller einen Traglastbescheinigung aus, mit dem eine TÜV Einzelabnahme möglich ist.

 

Aber in der hier angefragten normalen 17" Dimension, würde ich bezweifeln, dass jeder Prüfer weiß, welches der 17478 designs zum 7er oder 8er Golf gehört.

Was man technisch kann, ist aber für die seriöse Beantwortung der Frage nicht relevant.

Zitat:

@Schleppi1984 schrieb am 14. August 2020 um 16:33:02 Uhr:

Man kann einfach technisch alles aus dem VAG Konzern was 5x112 Lochkreis hat aufs Auto schrauben. (tendenziell sogar Mercedes)

Zu beachten sind

1. Freigang der bremse

2. Abstand zum Federbein

3. Freigang im Radhaus (sollte natürlich nicht übers Radhaus stehen)

1-3 wird u.a. durch die ET geregelt. Plus natürlich die Felgenbreite.

Die größte Herausforderung ist die Abnahme beim TÜV. Manchmal stellen die hersteller einen Traglastbescheinigung aus, mit dem eine TÜV Einzelabnahme möglich ist.

Aber in der hier angefragten normalen 17" Dimension, würde ich bezweifeln, dass jeder Prüfer weiß, welches der 17478 designs zum 7er oder 8er Golf gehört.

Das macht es nicht legaler.

Zitat:

@Passat_V6 schrieb am 14. August 2020 um 11:04:55 Uhr:

Zitat:

@Hinnerk1963 schrieb am 13. August 2020 um 22:50:55 Uhr:

 

Quatsch. Bei BMW passen Räder vom 1er auf den 3er, vom E36 auf den E46; bei Mercedes sind C- und E-Klasse seit Jahrzehnten weitgehend identisch; bei VW Golf 1 bis 3; Räder vom Golf 4 und all seinen Derivaten passen auf Polo 6R usw. usf.

Und mit passen meine ich, dass die Räder in allen Dimensionen der Serie entsprechen.

Wäre mir neu das die Serien ET jetzt bei C und E Klasse ident wären da die eine komplett unterschiedliche Achsgeometrie haben. Da die Reifen bei der E Klasse breiter sind ist auch klarerweise die Felge breiter, eine C klasse mit z.b 9,5x19 kenne ich nicht, eine E Klasse aber schon. Detto beim Golf 4 vs. Polo 6R

 

Da es sich aber hier um die Golf7 Felgen handelt welche auf den Golf8 sollen kann deine These auch ausgeschlossen werden da die ET eben nicht Ident ist

Ich rede nicht von irgendwelchen Maximalgrößen, sondern von Standardrädern, z.B. 6x15 ET38, die für Polo 6R und 20 Jahre ältere Golf IV passen.

Dito bei BMW, 7x16 ET47 für E36 und E46.

Übrigens haben die aktuelle C- und E-Klasse weitgehend identische Fahrwerke, die aus einem Baukasten kommen. Unterschiede in der Spurweite sind einzig durch den Achsträger vorgegeben.

Und dennoch haben die C und E Klasse keine identen Rad-Reifenkombinationen. ( ET, Felgenbreiten und Reifenbreiten sind unterschiedlich ) Eben wegen der Achsgeometrie ist das so. Jetzt kommst miit Fahrwerken daher, um die geht es nicht, abgesehn davon stimmt auch das nicht dass die beiden Typen die gleichen Fahrwerke haben. Beide Fahrzeuge haben bei gleicher Motorrisierung einen Unterschied beim Eigengewicht von 200KG ( 220CDI jetzt verglichen ) und du willst mir erklären die haben das geiche Fahrwerk? Da beginnts schon das andere Dämper und Federn vebaut sind die auch völlig unterschiedliche Teilenummern haben.

Ahh, jetzt geht es auf einmal nur noch um die Standartgröße, bleibt nur noch die unterschiedliche Teilenummer.

Fakt ist aber, und genau darum gehts hier, die Felgen vom Golf 7 können nicht einfach so am Golf 8 gefahren werden. Das war das Ausgangsthema und dabei sollten wir bleiben

Wenn Du noch nie was von Daimlers MRA-Plattform gehört hast, solltest Du besser nicht so den Experten raushängen lassen.

Der Sachverhalt ist doch längst geklärt.

Wofür denn jetzt noch das ganze Palaver?

Zitat:

@Hinnerk1963 schrieb am 14. August 2020 um 20:51:29 Uhr:

Wenn Du noch nie was von Daimlers MRA-Plattform gehört hast, solltest Du besser nicht so den Experten raushängen lassen.

Und du solltest lernen sinnerfassend zu lesen, du hast hier völlig am Thema vorbei geschrieben PUNKT.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 14. August 2020 um 20:59:49 Uhr:

Der Sachverhalt ist doch längst geklärt.

Wofür denn jetzt noch das ganze Palaver?

Ist er das? Bisher hat noch niemand der hier versammelten Experten oder sogar "Gurus" die exakten Dimensionen inkl. ET und Lochkreis der Räder des Golf 8 nennen können. Und "komplett neu entwickelt" ist nur typisches Marketing-Sprech, denn natürlich sagt keine Autofirma, dass sie in Wahrheit die alten Aufhängungen weiter verwenden.

Und gerade VW ist meisterhaft darin, Komponenten des Nachfolgemodells bereits in die laufende Serie einfließen zu lassen. Deshalb würde ich zu diesem Zeitpunkt nicht kategorisch ausschließen, dass die Räder vom Golf 7 passen.

Selbst wenn wir unterstellen, dass die Räder von den technischen Daten identisch sind, bleiben es typengeprüfte Bauteile deren Betriebserlaubnis nicht den Golf 8 beinhaltet.

Die Ausgangsfrage war, ob die Räder vom G 7 zulässig sind.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 15. August 2020 um 06:29:04 Uhr:

Selbst wenn wir unterstellen, dass die Räder von den technischen Daten identisch sind, bleiben es typengeprüfte Bauteile deren Betriebserlaubnis nicht den Golf 8 beinhaltet.

Die Ausgangsfrage war, ob die Räder vom G 7 zulässig sind.

Das ist in der Theorie richtig. In der Praxis lassen aber viele Autohersteller vorhandene Räder für neue Modellreihen in der Betriebserlaubnis nachtragen, sofern sie geeignet sind.

Damit ist auch beim Golf 8 zu rechnen. Denn dessen Räder haben den gleichen Lochkreis wie der 7er, weisen z.B. bei einer Breite von 7,5 Zoll eine ET von 51 mm auf.

Das sind die gleichen Abmessungen wie bei diversen Serienrädern von Golf 6 und 7. Und da der Golf 8 eher leichter ausfällt als seine Vorgänger, dürften Probleme mit der Traglast ebenfalls ausscheiden.

Insofern finde ich es etwas voreilig, dem TE eine abschlägige Antwort zu geben.

In der Praxis ist es so, dass das gewünschte „Dijon-Rad“, je nach Ausrüstungsstand, mit zur Erstausrüstung des G 7 gehört.

Das Rad ist Bestandteil der Fahrzeug-Betriebserlaubnis, weshalb es auch keine KBA-Nr. braucht und legal nicht auf dem G 8 eingesetzt werden kann.

Mein letzter Beitrag zum Thema...

Technisch gehen tut vieles, schließlich gibt es zig Felgen- und Reifendimensionen, die für ein Fahrzeug werkseitig freigegeben sind. Von den ganzen Felgen aus dem Zubehör mal ganz zu schweigen.

Der Hersteller hat nur keine Lust Felgen aus älteren Baureihen für Neue freizugeben, auch wenn es technisch möglich wäre.

Die Sache was technisch - auch unter Einhaltung sämtlicher Sicherheitsaspekte, wie z. B. ausreichender Traglast - passt und was gesetzlich zulässig ist, sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Bürokratie eben...

Die einzige Möglichkeit wie man sowas legalisieren kann, hat Lecavalier81 bereits weiter oben dargelegt.

Zitat:

@Der Autoversteher schrieb am 15. August 2020 um 17:03:47 Uhr:

Der Hersteller hat nur keine Lust Felgen aus älteren Baureihen für Neue freizugeben, auch wenn es technisch möglich wäre.

Wenn das so wäre, frage ich mich, weshalb VW diverse Räder von Golf 5 und 6 auch für den Golf 7 nachhomologiert hat? Und umgekehrt. Einfach mal in die Freigaben schauen.

Wenn das so sein sollte, ok. Nur kenne ich es von Mercedes, baureihenübergreifend kommt es nur teilweise vor, dass Felgen auch für andere Modelle freigegeben werden.

Innerhalb einer Baureihe zum Nachfolgemodell ist das jedenfalls nicht der Fall, kann sein, dass das VAG anders handhabt.

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