Felgengröße ohne Eintragung
Guten Abend liebe Leute! Ich fahre einen A6 2001 bj. 2,5 title
Ich möchte mal etwas größere Felgen haben und ich weiß nicht welche Größe da optimal währe.
Weiß jemand welche da zulässig sind?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@birscherl schrieb am 2. Dezember 2014 um 11:34:45 Uhr:
Hab ich gesehen, ja – genau deswegen schreibe ich, dass mit Eintragung noch wesentlich mehr Größen machbar sind.Zitat:
@Ralle180 schrieb am 2. Dezember 2014 um 11:00:57 Uhr:
Die Themen - Überschrift nicht gesehen??? 😉
Das Thema heißt aber "Felgengröße ohne Eintragung". Wenn jemand einfach nur ein paar neue Felgen/Reifen sucht die genau auf sein Auto passen ohne sie eintragen zu lassen sollten auch entsprechende Antworten möglich sein.
Gruß Patrick
67 Antworten
da bin ich auch komplett bei dir.
Alles was nicht für das Fahrzeug freigegeben ist, weder COC oder alte Papiere oder Bedienungsanleitung, muss per Einzelabnahme nachgetragen werden.
Aber mir ging es ja um das Thema
Zitat:
@Ralle180 schrieb am 20. Dezember 2014 um 11:23:18 Uhr:
Genau SO und nicht anders, auch wenn manche hier es einfach nicht wahrhaben wollen!Zitat:
...am Ende muss die gefahrene Rad/Reifen Kombination in der Zulassung stehen !
und das ist schlichtweg falsch.
Gruß Patrick
Zitat:
@CapriSonne-2.8i schrieb am 6. Januar 2015 um 18:14:15 Uhr:
da bin ich auch komplett bei dir.
Alles was nicht für das Fahrzeug freigegeben ist, weder COC oder alte Papiere oder Bedienungsanleitung, muss per Einzelabnahme nachgetragen werden.Aber mir ging es ja um das Thema
Zitat:
@CapriSonne-2.8i schrieb am 6. Januar 2015 um 18:14:15 Uhr:
und das ist schlichtweg falsch.Zitat:
@Ralle180 schrieb am 20. Dezember 2014 um 11:23:18 Uhr:
Genau SO und nicht anders, auch wenn manche hier es einfach nicht wahrhaben wollen!
Gruß Patrick
Es ist eben nicht falsch, denn die COC - Bescheinigung ist schließlich ein Teil der zum Fahrzeug gehörenden Papiere.
Und wenn dort nichts drin steht, muss man es nachträglich abnehmen lassen...das Beispiel vom S6 mit den 18 -Zöllern dürfte da reichen.
Zitat:
@Ralle180 schrieb am 20. Dezember 2014 um 11:23:18 Uhr:
Genau SO und nicht anders, auch wenn manche hier es einfach nicht wahrhaben wollen!Zitat:
...am Ende muss die gefahrene Rad/Reifen Kombination in der Zulassung stehen !
Hast ja auch recht, alles was nicht in der COC oder sonst wo steht, muss per Einzelabnahme eingetragen werden.
Ihr hattet aber damals behauptet, dass die gefahrene Rad/Reifenkombination in der Zulassung stehen muss. Das ist aber falsch. Wenn sie irgendwo vermerkt ist, meinetwegen COC oder Kopie der alten Papiere reicht das aus. Sie muss eben nicht in der Zulassungsbescheinigung stehen.
Sind wir wieder gut? 🙂
Gruß Patrick
Zitat:
@CapriSonne-2.8i [url=http://www.motor-talk.de/.../...esse-ohne-eintragung-t5125908.html?...]schrieb am 6. Januar 2015 um
Sind wir wieder gut? 🙂
Sicher...waren wir jemals schlecht? 😉
So kann es gehen, wenn man sich nicht richtig ausdrückt und dann auch noch falsch verstanden wird.😁
Im Prinzip waren wir uns von Anfang an einig...haben es aber irgendwie nicht geschnallt.
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so siehts aus. 😉
Wahr ist nicht was A sagt, sondern das was B versteht.
Wünsche dir noch nen schönen Abend.
Zitat:
@Ralle180 schrieb am 6. Januar 2015 um 17:05:58 Uhr:
Womit Du wieder beim COC -Papier wärst.
Genau, weil es ein maßgebliches Papier ist für das Fahrzeug.
Zitat:
Ich kann es gerne nochmal wiederholen...nur ein Beispiel (von sicherlich vielen!) : Der Audi A6/4,2 oder auch der S6 wurden auf Kundenwunsch mit 18 Zoll ausgeliefert. Hierfür besteht seitens Audi AG eine Freigabe.
Nein, diese allgemeine Freigabe gab es eben so nicht.
Genauso wenig wie für allen anderen A6 Quattro Modellen.
Die Ausstattung 17" und 18" beim Quattro waren sogenannte Fabrik-Optionen (also nicht unmittelbar nachträglich nachrüstbar), welche bei der Bestellung des Fahrzeuges mit zu bestellen waren. Und nur dann, wenn diese Fabrik-Option mitbestellt wurde, tauchen 17" und 18" Felgen samt möglicher Bereifung in der CoC auf.
Diese sogenannten bedingten Freigaben in der EG-Typgenehmigung der Baureihe entstehen immer dann, wenn z.B. eine bestimmte Räder oder Felgengröße anderweitige, werksseitige Modifikationen an Fahrwerk und/oder Karosserie erfordern. Und nur dann, wenn diese erforderlichen Modifikationen am betroffenen Fahrzeug ab Werk vorhanden sind, können auch die entsprechend dann möglichen Felgen, bzw. Reifen gefahren werden und sind entsprechend in der CoC des Fahrzeuges aufgelistet.
Beim V6 Quattro unterscheidet sich z.B. ab Werk die Hinterachse in der Geometrie (PR-0N5 bis 16", PR-0N6 ab 17"😉, je nachdem, ob 17/18" bestellt wurde, oder nicht ...
Zitat:
Mein Vorbesitzer hat bei Fahrzeugbestellung das kleine Häkchen bei den 18ern weggelassen...somit standen diese auch nicht im COC - Papier für dieses Fahrzeug drin.
Korrekt. Weil durch das fehlende kleine Häkchen die notwendigen baulichen Modifikationen nicht montiert wurden.
Zitat:
Dieses COC - Papier ist FIN - spezifisch und gilt nur für das Fahrzeug mit übereinstimmender FIN . Deswegen nennt man es auch Übereinstimmungsbescheinigung!!!
Genau. Deshalb steht auf der CoC ja auch die Fahrgestellnummer drin, bzw. man muss bei der Nachbestellung der CoC für das jeweilige Fahrzeug die Fahrgestellnummer angeben.
Zitat:
Ich wollte die 18 Zoll Räder aber auf meinem Fahrzeug fahren...also...da nirgends schriftlich hinterlegt war, dass diese Räder auf das Fahrzeug passen - weder in der COC, noch sonst wo - blieb nur der übliche Weg zum Prüfer.
Naja, in der Dokumentation des EG-Typprüfungsverfahrens wäre es drin gestanden als bedingte Freigabe unter Angabe der nötigen baulichen Veränderungen ... die dann der Prüfer hätte sehen wollen ...
Zitat:
Eine Freigabenliste von werweißwoher nützt da überhaupt nichts, weil sie nicht nachweisen kann, dass es speziell um diese Paarung (Räder/Fahrzeug) handelt.
Hab ich auch nie behauptet.
Es ging auch nur darum, klar zu stellen, dass Rad-Reifen-Kombinationen, die in der fahrzeugspezifischen CoC aufgeführt sind, nicht explizit eingetragen werden müssen (und im übrigen auch nicht werden vom TÜV mit Verweis auf die CoC).
Ich weiß ja nicht, wo Du Dir diesen Blödsinn hernimmst, aber beim V8 sind keinerlei bauliche Änderungen nötig, um 18 Zoll zu montieren!
8,5x18 ET20 mit 255/35-18 passt, ohne etwas ändern zu müssen.
Ebenso passt die Rad/Reifenpaarung vom RS6 ohne Änderungen und da handelt es sich um 9x19 ET35 mit 255/35-19!
Du scheinst ja ein echter Profi zu sein, wenn Du selbst das nicht einmal weißt.
Den Blödsinn habe nicht ich mir ausgedacht, sondern Audi.
Das selbe beim "kleinen" Quattro, die Werks-7,5x17-Felge passt mechanisch immer, aber Audi ist da eben anderer Meinung und sagt, die passt nur mit der schmalen Spur ...