Felgengröße ohne Eintragung
Guten Abend liebe Leute! Ich fahre einen A6 2001 bj. 2,5 title
Ich möchte mal etwas größere Felgen haben und ich weiß nicht welche Größe da optimal währe.
Weiß jemand welche da zulässig sind?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@birscherl schrieb am 2. Dezember 2014 um 11:34:45 Uhr:
Hab ich gesehen, ja – genau deswegen schreibe ich, dass mit Eintragung noch wesentlich mehr Größen machbar sind.Zitat:
@Ralle180 schrieb am 2. Dezember 2014 um 11:00:57 Uhr:
Die Themen - Überschrift nicht gesehen??? 😉
Das Thema heißt aber "Felgengröße ohne Eintragung". Wenn jemand einfach nur ein paar neue Felgen/Reifen sucht die genau auf sein Auto passen ohne sie eintragen zu lassen sollten auch entsprechende Antworten möglich sein.
Gruß Patrick
67 Antworten
Zitat:
@CapriSonne-2.8i schrieb am 2. Januar 2015 um 12:54:03 Uhr:
ok,
habe gelernt und poste.
Du hast Recht. Das COC Papier wird mit dem Fahrzeug ausgeliefert und scheinbar habe ich es nicht, weil Ford Flatrate.
Aber, diese Vorgehensweise gibt es erst seit Ausstellung der neuen Papiere nach EU Abkommen.
Ich bin aber, und hier habe ich mich nochmal ganz genau erkundigt "nicht" dazu verpflichtet mir dieses Papier für mein altes Fahrzeug ausstellen zu lassen. Und ich bin auch "nicht" dazu verpflichtet dieses Papier mit mir zu führen.
Es ist eine nicht geklärte Lücke.Allzeit Gute Fahrt.
Gruß Patrick
Das Du zu NICHTS verpflichtet bist, ändert aber auch NICHTS daran, alles was NICHT in Deinen Fahrzeugpapieren steht abnehmen und nachtragen zu lassen, wenn Du es an das Fahrzeug schraubst. 😉
??
Also entweder reden wir hier komplett aneinander vorbei, oder du verstehst den Beitrag nicht.
Nochmal auf Anfang:
Frage: Felgengröße ohne Eintragung.
Mein Standpunkt: Du darfst alles auf deinem Fahrzeug fahren was Audi freigegeben hat, auch ohne, dass es in den Papieren (Zulassungsbescheinigungen) steht. Ansonsten würde es ja heißen, dass ich mit Ausstellung der neuen Papiere alle zugelassenen Größen der alten Papiere nachtragen müsste. Das das Quatsch ist, habe ich ja schon mit der geposteten Daimler Bescheinigung aufgezeigt. Des weiteren habe ich mich auch nochmal bei der Zulassungsstelle informiert.
Falls du aber immer noch der Meinung bist, dass die Reifenkombination die ich fahren darf auch so in der Zulassungsbescheinigung stehen muss, sende ich dir mal einen Link zur TÜV Seite zu. Damit sollte doch auch endlich die Frage des Themenstarters beantwortet sein. Er darf, wie ich schon oft genug gesagt habe, die Kombinationen fahren die AUDI für sein Fahrzeug freigegeben hat, "ohne" das diese in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt sind.
Gruß Patrick
LINK TÜV:
http://www.tuev-nord.de/de/service-infos/neue-fahrzeugpapiere-2852.htm
Ich geb's auf...Du willst/kannst es nicht verstehen, obwohl meine Aussage hier schon bestätigt wurde.🙄
Was gibt's denn da nicht zu verstehen, les doch einfach die links die ich poste. Was dir hier einige User bestätigen hat doch keine Gewichtung. Meine Aussage hingegen wird ja vom OEM und TÜV bestätigt, da frage ich mich doch wer hier was nicht verstehen will oder kann.
Ich lasse mich ja immer mal eines besseren Belehren (siehe mein Kommentar zum COC) aber du bist einfach nur Beratungsresistent!
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CapriSonne-2.8i, ich empfehle dir dies hier: http://www.toroleo.de/static/de/tipps-tricks/felgentipps/felgengroesse zu studieren.
Gruß Herbert
Capri, schraub Dir ans Auto, was Du willst...bei einer Kontrolle bist DU in der Beweispflicht, dass es legal ist. Kannst Du es nicht nachweisen, schicken Dich die Herren in Uniform umgehend zum Prüfdienst.
Soviel zum Thema Beratungsresistent!
Zitat:
@CapriSonne-2.8i schrieb am 15. Dezember 2014 um 09:27:24 Uhr:
Da das hier scheinbar eine Endlose hin und her Geschichte wird, schicke ich euch mal eine Liste welche ihr bei eurem Freundlichen erfragen könnt.Gilt für A6 Avant 2.7T quattro VFL
Rad und Reifenkombination6Jx16 ET40
4B0 601 025 H Z17
mit 205/55/R16
---------------------------------------
7Jx16 ET45
4B0 601 025 G Z17
4B0 601 025 M Z17
4B0 601 025 K Z17
4B0 601 025 P Z17
mit 215/55/R16 93Y
---------------------------------------
7,5JX17 ET43
8E0 601 025 AC 1H7
8D0 601 025 AC 1H7
8D0 601 015 R Z17 (BBS)
mit 225/45/R17 94H - Z
---------------------------------------
8Jx18 ET43
4D0 601 025 AH 1H7
4E0 601 025 AB 1H7
4D0 601 025 AC Z17 (BBS)
mit 235/40/R18
---------------------------------------Gruß Patrick
Ach Jungs, deswegen habe ich doch schon auf Seite 2 ein Beispiel für meinen A6 gepostet. Diese Kombinationen darf ich fahren "ohne" das sie in den Papieren (Zulassungsbescheinigungen) aufgeführt sind.
Falls es nicht klar sein sollte, meine Beiträge beziehen sich ausschließlich auf Original Felgen die Audi für das jeweilige Fahrzeug freigegeben hat und "nicht" auf Zubehörfelgen.
Zitat: TÜV-NORD
Für Sie als Fahrzeugführer bleibt das meiste so, wie es war: Wie einst den Fahrzeugschein, so müssen Sie heute die Zulassungsbescheinigung Teil I immer mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Dafür muss die im Fahrzeugschein angegebene Rad-/Reifenkombination nicht montiert sein. Sie dürfen alle entsprechend der Fahrzeug-ABE oder EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung genehmigten Kombinationen fahren.
Quelle:http://www.tuev-nord.de/de/service-infos/neue-fahrzeugpapiere-2852.htm
Anbei nochmal das Schreiben von der Daimler AG, die ebenso bestätigen, dass eine Eintragung nicht erforderlich ist.
Gruß Patrick
Erklär das mal der Rennleitung, wenn sie Dich anhalten und kontrollieren.
Dann wirst Du sehen, dass Papier geduldig ist, und man nicht alles für Voll nehmen soll, was Google oder Wikipedia so ausspucken!
Aber ich lasse Dich jetzt im Glauben, dass Du Recht hast und werde mich da nicht mehr zu äußern...denn Dir ist eh nicht zu helfen.
Zitat:
Aber ich lasse Dich jetzt im Glauben, dass Du Recht hast und werde mich da nicht mehr zu äußern...denn Dir ist eh nicht zu helfen.
Ihm muss auch nicht geholfen werden, da er ja bereits weiß, wie es korrekt funktioniert ... ;-)
Zitat:
@NixWit schrieb am 5. Januar 2015 um 18:11:47 Uhr:
Ihm muss auch nicht geholfen werden, da er ja bereits weiß, wie es korrekt funktioniert ... ;-)Zitat:
Aber ich lasse Dich jetzt im Glauben, dass Du Recht hast und werde mich da nicht mehr zu äußern...denn Dir ist eh nicht zu helfen.
Noch einer, der alles glaubt und noch nicht in eine Kontrolle geraten ist...🙄
Lasst Euch doch mal anhalten, dann seid Ihr in der Beweispflicht, dass alles am Fahrzeug legal ist...und ohne was Schriftliches habt Ihr da ganz schlechte Karten.
Zitat:
@Ralle180 schrieb am 5. Januar 2015 um 18:34:03 Uhr:
Noch einer, der alles glaubt und noch nicht in eine Kontrolle geraten ist...🙄Zitat:
@NixWit schrieb am 5. Januar 2015 um 18:11:47 Uhr:
Ihm muss auch nicht geholfen werden, da er ja bereits weiß, wie es korrekt funktioniert ... ;-)
Lasst Euch doch mal anhalten, dann seid Ihr in der Beweispflicht, dass alles am Fahrzeug legal ist...und ohne was Schriftliches habt Ihr da ganz schlechte Karten.
Selbst wenn es so wäre, was ja offizielle Stellen (TÜV /Daimler AG) und
nichtGoogle eindeutig wiederlegen, was soll denn passieren? Außer, dass es ein Ticket gibt und du innerhalb von 14 Tagen nachweisen musst das alles rechtens ist? Ein Erschießungskommando wird es sicherlich nicht geben.
Und warum gibt's das Ticket?
Richtig...weil die Sachen nicht in den Papieren stehen!
Merkst Du was, Schlaumeier?
Zitat:
@Ralle180 schrieb am 5. Januar 2015 um 19:36:02 Uhr:
Und warum gibt's das Ticket?
Richtig...weil die Sachen nicht in den Papieren stehen!
Merkst Du was, Schlaumeier?
Aufgrund eines unwissenden Beamten? Und weil ich keine Lust auf endlose Diskussionen habe?
Fakt ist, und so schreibt es auch der ADAC.
Zitat:
Zur Vermeidung von Problemen sollten vor einer Umstellung der Zulassungspapiere (z.B. bei Halterwechsel, Wohnortwechsel) die bisherigen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und -schein) kopiert werden. Diese Kopien sollten später zusammen mit der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Fahrzeug mitgeführt werden. Damit können mögliche Zweifel beim Reifenkauf oder im Rahmen einer Verkehrskontrolle durch die Polizei leichter beseitigt werden. Dies ist auch eine Hilfestellung für die Polizisten.
Sollten Zweifel bleiben, müssen die Beamten den Nachweis führen, dass die konkrete Fahrzeugausstattung nicht zulässig ist.und weiter:
Entsprechen die in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Reifendimension nicht der tatsächlich auf den Fahrzeug montierten Reifendimension, so ist der Hinweis zu Feld (15.1) und (15.3.) auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I zu beachten. Es sind dabei nur die im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/ EG-Typgenehmigung zugelassenen Reifendimensionen gemeint.
Quelle: http://www.adac.de/.../default.aspx?prevPageNFB=1
Willst du "Schlaumeier" noch mehr Futter:
Zitat:
Hinweis zu (15.1)-(15.3) Bereifung
In den Feldern 15.1-15.3 werden Angaben zu einer Reifengröße auf Achse 1 (15.1) bis Achse 3 (15.3) eingetragen. Die eingetragene Reifengröße ist aus einer Liste von möglichen Reifengrößen, die in der Betriebserlaubnis oder EG-Typengenehmigung genannt sind.
Ohne zusätzliches Gutachten oder Änderungsabnahme können andere Bereifungen verwendet werden als in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 angegeben, sofern sie in der Liste der Typengenehmigung der möglichen Reifengrößen enthalten sind.
Och, ich werde sogar sehr regelmäßig kontrolliert ... Alleine im Dezember 3 mal ... wird sicherlich an der werkseitig verbauten 17" Bereifung (235/45R17) liegen, die dummerweise nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist, wo nur 16" (205/55R16) drin steht, weil die eben vom Hersteller als minimale Bereifung in der CoC aufgelistet wird ;-)
Und nein, ich glaube nicht alles, aber das was im Gesetz steht schon, auch wenn es manchmal nicht unbedingt logisch und, dank EU Harmonisierung, manchmal eben auch unnötig komplex ist ...
Du möchtest Dich mal schlau lesen? Gerne z.B. hier:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32007L0046
http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...
http://eur-lex.europa.eu/.../...DXzL1LM2nHTWWFtr2QzghQ!-1580942003?...
http://www.kba.de/.../...ssungsbescheinigung_Teil_I_und_II_pdf.pdf?...
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/index.html
http://www.adac.de/_mmm/pdf/Pkw_Reifenkennzeichnung_33176.pdf
Fakt ist, dass im Rahmen der EU Richtlinie 1999/37/EG (und der Neufassung 2003/127/EG) die Zulassungspapiere Europaweit harmonisiert wurden und im Zuge dessen gegenüber den alten deutschen Papieren (KFZ-Brief & KFZ-Schein) einige Änderungen eingeführt wurden.
Hier relevant:
In der Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals KFZ-Brief) ist gar keine Rad-Reifen Kombination mehr eingetragen. Übrigens, die Zulassungsbestätigung Teil II ist auch kein Eigentumsnachweis mehr, sondern nur noch ein Halternachweis ;-) (Also Kaufverträge gut aufbewahren ...)
In der Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals KFZ-Schein) ist nur noch eine Rad-Größe eingetragen und zwar die kleinste, die der Hersteller für exakt dieses Fahrzeug freigegeben und dies in der EG-Typprüfung und der daraus abgeleiteten EG-Übereinstimmungserklärung (engl. -> CE Certificate of Conformity (CoC)) entsprechend Richtlinie 2007/46/EG dokumentiert hat. Diese CoC ist seit 2005 bei Neufahrzeugen immer auszustellen und dem Käufer mit allen weiteren Papieren auszuhändigen. Beim A6 z.B. wurde das mit dem Modellwechsel auf den 4F im September 2004 eingeführt.
Alle weiteren Rad-Reifen Größen, die der Hersteller sonst freigegeben hat, sind in eben dieser CoC des jeweiligen Fahrzeuges aufgeführt. Die kleinst-mögliche Bereifung, die dann in der Zulassungsbescheinigung Teil I auftaucht, steht in der CoC unter Punkt 32. Alle zusätzlichen Größen stehen unter Punkt 50 (Bemerkungen) "zu Nr.32" ...
Keine EG-Übereinstimmungserklärung (CoC) vorhanden, weil älter als 2004 oder einfach nur verlegt/verloren/weggeworfen?
Fast alle Fahrzeughersteller erstellen die CoC auch für ältere Fahrzeuge, die meisten bei erstmaliger Anfrage kostenfrei. Audi & Volkswagen z.B. hier: https://coc.volkswagen-logistics.de/jctvwtcocwebprd/COCWeb/start.do
Womit Du wieder beim COC -Papier wärst.
Ich kann es gerne nochmal wiederholen...nur ein Beispiel (von sicherlich vielen!) : Der Audi A6/4,2 oder auch der S6 wurden auf Kundenwunsch mit 18 Zoll ausgeliefert. Hierfür besteht seitens Audi AG eine Freigabe.
Mein Vorbesitzer hat bei Fahrzeugbestellung das kleine Häkchen bei den 18ern weggelassen...somit standen diese auch nicht im COC - Papier für dieses Fahrzeug drin. Dieses COC - Papier ist FIN - spezifisch und gilt nur für das Fahrzeug mit übereinstimmender FIN . Deswegen nennt man es auch Übereinstimmungsbescheinigung!!!
Ich wollte die 18 Zoll Räder aber auf meinem Fahrzeug fahren...also...da nirgends schriftlich hinterlegt war, dass diese Räder auf das Fahrzeug passen - weder in der COC, noch sonst wo - blieb nur der übliche Weg zum Prüfer.
Eine Freigabenliste von werweißwoher nützt da überhaupt nichts, weil sie nicht nachweisen kann, dass es speziell um diese Paarung (Räder/Fahrzeug) handelt.