Felgendilemma
Hallo zusammen,
Ich konnte leider meine A207 Mercedes Felgen bei meinem S212 nicht eintragen. Da ich aber auch noch einen B7er 1.4TSI habe, habe ich mich gefragt, ob ich die 8Jx19er mit 245/35 ZR19 nicht auf meinem Passat eintragen könnte, da ich eh neue Reifen brauche.
Vom Hersteller wären ja nur 235er freigegeben, passen die 245er überhaupt in den Radkasten? Vielen lieben Dank euch!
Gruß
22 Antworten
Zitat:
@Rockville schrieb am 25. Mai 2025 um 13:37:51 Uhr:
Hast du denn das jetzt tatsächlich überprüft? Eigentlich wissen wir ja nicht mal, welches Auto der TE hat. Er schreibt von einem B7, was ein Audi A4 sein könnte, aber auch ein Passat. Aus der Motorangabe 1.4 TSI kann man dann schließen, dass es der Passat sein müsste, weil es im A4 B7 keinen 1.4 gab.
Und dann hast du für diesen Passat alle ab Werk zugelassenen Rad-/Reifen-Kombinationen herausgesucht, einschließl. eventueller Größen mit M+S-Empfehlung? Ich würde es eben im Zweifelsfall so machen, wie von nogel vorgeschlagen, also die Differenz zu allen im CoC enthaltenen Größen berechnen.
Ja, ich habe alle möglichen Serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen geprüft, für einen VW Passat 1,4 B7.
PS: Wenn ich es nicht geprüft hätte, wäre eine Antwort hier meinerseits nicht erfolgt.
OK, Fleißpunkt für dich.
Schon mal vorne weg vielen Dank für eure Beiträge! Ich habe gerade herausgefunden, dass es für den B7er Passat (entschuldigt bitte, hatte ganz vergessen, dass es auch einen B7er A4 gibt) auch 235/35 R19 als Serienbereifung gab. Da wäre die Differenz eigentlich nicht mehr all zu groß.
Ich habe das ganze mal in den Reifenrechner eingegeben, die Werte seht ihr auf dem angefügten Bild.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 25. Mai 2025 um 14:19:27 Uhr:
Ja, ich habe alle möglichen Serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen geprüft, für einen VW Passat 1,4 B7.
PS: Wenn ich es nicht geprüft hätte, wäre eine Antwort hier meinerseits nicht erfolgt.
Hmm, so fleißig bin ich nicht.
Aber ich habe auf Anhieb ein Teilegutachten gefunden, in dem die gewünschte Reifengröße 245/35-19 freigegeben ist. Von Tachoangleich steht da auch nichts. 🤔
Naja, da steht die Auflage 54A, eigentlich eindeutig:
Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen.
Schön wäre ja jetzt noch zu Wissen, welche EG-BE Nr. der Wagen des TE hat.
Ja, du hast Recht. Ich hatte 3 oder 4 Gutachten rausgesucht und das falsche gepostet. Es gab eins ohne Tachoauflage, vielleicht kann ich es heute abend nochmal finden. Es war eine ABE.
Aber jedenfalls istes, wie ich eingangs sagte, nicht aussichtslos für den TE. Der Nachweis der Tachoanzeige kann ja ggf. erbracht werden.
Das denke ich auch.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 25. Mai 2025 um 15:51:56 Uhr:
@nogel
Naja, da steht die Auflage 54A, eigentlich eindeutig:
Schön wäre ja jetzt noch zu Wissen, welche EG-BE Nr. der Wagen des TE hat.
Meine EG-BE Nr.: e11*2001/116*0307*25.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß