Felgen - Zulassung

Hallo,
Entschuldigung, dass ich eine Frage stelle, die wahrscheinlich schon beantwortet wurde, aber ich habe ein bisschen Mühe, mich zurechtzufinden (ich kann immer noch nicht sehr gut Deutsch).
Ich habe letztes Jahr einen BMW F20 120d gekauft. In der Zulassungsbescheinigung ist nur die Radgröße 16 angegeben.
Das Auto hat aber zwei Radsätze:
- Original BMW Styling 378 - 16"
- Original BMW Styling 380 - 17" (ursprünglich als Option erhältlich)
Der Händler sagte, es gäbe kein Problem und ich könne es fahren, aber da ich bald die TÜV-Prüfung machen muss, wollte ich sichergehen, dass ich die Vorschriften einhalte, und wenn ich im Internet recherchiere, verstehe ich, dass ich sie eintragen lassen sollte.
Da ich mich mit den deutschen Vorschriften nicht auskenne, habe ich ein paar Fragen:
1) Ist das Auto in Ordnung? Riskiere ich Probleme im Falle einer Polizeikontrolle?
2) Sollte ich die Felgen in die Zulassungsbescheinigung eintragen lassen?
3) Wenn ich die Felgen eintragen lassen muss, reicht dann die Zulassungsbescheinigung/COC des Herstellers aus, oder sind weitere Dokumente erforderlich?
4) Gibt es sonst noch etwas, auf das ich achten sollte?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Danilo

20 Antworten

So ist es auch mir geläufig, dass COC als „persönlicher Fingerabdruck“.

Wobei das CoC halt auch nicht individuell ist, sondern sein Inhalt ergibt sich aus Variante und Versionn des Typs.

Also das, was im Fahrzeugschein idealerweise (auch) über die Schlüsselnummern abgebildet wird, weswegen man mit denen dann über die KBA-Datenbank die selben Informationen zu Rädern und Reifen bekommen sollte die auch im CoC stehen.

Zitat:

@moto-tubby schrieb am 23. Mai 2023 um 15:47:12 Uhr:



Die COC wird ja nicht für ein spezielles Fahrzeug erstellt, die ist immer für die gesamte Baureihe mit der gleichen Typgenehmigungsnummer gültig.

Das COC ist Fahrzeugbezogen
NR. 0.10. Ist die Fahrzeugident-nr.enthalten und somit gilt das COC nur für dieses Fahrzeug.

das ist so auch nicht richtig.
Das COC-Papier ist vom Hersteller nur eine Bestätigung, dass dieses eine Fahrzeug mit der Fahrgestell-Nummer xxx der EG-Typgenehmigung entspricht

In der COC steht die EG-Typgenehmigungsnummer, für alle Fahrzeuge mit dieser Typgenehmigung gelten die gleichen Voraussetzungen.
Es kommt sogar vor, dass für später erscheinende Modelle zusätzliche Rad-Reifenkombinationen in der COC stehen. Wenn die Typgenehmigung die gleiche Nummer aufweist, gelten die Zulassungen auch für ältere Fahrzeuge mit dieser Nummer, obwohl die in der alten COC eigentlich nicht drin stehen. Die Typgenehmigung wurde einfach erweitert und gilt dann für alle Modelle mit dieser Nummer.

Das wurde mir auf Anfrage von BMW so mitgeteilt und vom TÜV bestätigt. Es ging damals um Räder vom Mini JCW, diese durften ohne dass diese Grösse in der COC stand, eintragungsfrei auf einem Mini One gefahren werden. Motorisierung und unterschiedliche Varianten sind völlig egal, so lange es sich um die gleiche EG-Nummer handelt.

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Diese Ansicht ist mindestens seit zwei Jahren nicht mehr haltbar. Auch vorher war die vorsichtig gesagt umstritten und im Laufe der Zeit mit immer mehr Bedingungen verbunden.

Nur ein Beispiel dazu:
Die e1*2001/116*0379 vom 20.07.2006 (Opel, amtlicher Typ S-D) hat mal mit dem Corsa D angefangen. Im Oktober 2012 wurde mit dem Nachtrag 22 der Adam hinzugefügt, später auch der Adam Rocks. Im September 2014 kam mit dem Nachtrag 30 der Corsa E dazu.
Es dürfte einleuchten, dass jetzt nicht plötzlich alles was auf dem Corsa E oder Adam passt auch einfach so auf dem Corsa D gefahren werden kann.
Mal ganz davon abgesehen, dass Opel (mindestens) zwei verschiedene Lenkgetriebe in die Corsas eingebaut hat. Da gibt es Rad-/Reifen-Kombinationen die bei dem einen passen (und genehmigt sind) aber bei dem anderen schleifen (und deshalb aus gutem Grund nicht genehmigt sind).

Zitat:

@hk_do schrieb am 25. Mai 2023 um 10:39:35 Uhr:


Diese Ansicht ist mindestens seit zwei Jahren nicht mehr haltbar. Auch vorher war die vorsichtig gesagt umstritten und im Laufe der Zeit mit immer mehr Bedingungen verbunden.

ok, Ruder zurück, die Aussage "unabhängig von der Motorisierung und Variante" ist natürlich Käse.

Die sind in der Typgenehmigung ja auch separat mit passenden Rad-Kombinationen aufgelistet.

Aber es kommt wohl durxhaus vor, dass in Nachträgen zur Typgenehmigung neue Grössen auftauchen, die in der ursprünglichen Version für dieses Fahrzeug nicht vorgesehen waren und somit in der COC nicht drin stehen.

Genau das ist mir beim Mini passiert.
Man hatte mir dazu von BMW einen Auszug vom Nachtrag der Typgenehmigung zukommen lassen, dort war die (neue, grössere) Felge für das (ältere) Fahrzeug mit allen Daten genehmigt.
Eine Eintragung war darum nicht nötig, nicht mal eine ABE musste ich mitführen. (ABE für Originalfelgen gibt es bei BMW nicht, k.A. wie es bei anderen Herstellern aussieht).
Der freundliche PI der Dekra hat mir die Sache so auf Nachfrage bestätigt und die Plakette anstandslos geklebt (normale HU).

Das war zwar schon vor ziemlich genau 4 Jahren, aber warum sollte das seit 2 Jahren anders sein wenn die Dokumente sowas hergeben? Wozu braucht man Typgenehmigungen die "umstritten" oder "nicht haltbar" sind?
Bei der HU vor 2 Jahren gab es übrigens auch keine Probleme (mittlerweile verkauft).

Das Thema ist aber wohl zu weit von der Frage des TE entfernt, das weiter zu diskutieren wird hier wohl die Klingel aktivieren.
Ich wollte meine Aussage nur kurz (;-) konkretisieren bzw.korrigieren.

Zum Grusse

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