Felgen Winterreifen 102Y vs. 102W – ein TÜV-Problem?
Hallo.
Gestern habe ich einen EV6 GT gekauft, in der Zulassungsbescheinigung habe ich geschrieben, dass es 255 40 zr21 102Y Reifen <--Lastindex geben soll. Gestern habe ich Bridgestone Blizzak 6 255 40 21 102W XL Winterreifen gekauft und mir ist nicht aufgefallen, dass sie "102W" sind. Also ein niedrigerer Geschwindigkeitsindex, was soll ich jetzt tun? Ich kann auch keine Winterreifen vom 102Y finden. Ich möchte hinzufügen, dass das Auto eine Höchstgeschwindigkeit von 260 km/h hat(Kia ev6 gt). Google zeigt, dass es illegal ist, den Geschwindigkeitsindex in Deutschland zu senken... Das stimmt. Sprechen Sie und helfen Sie mir bitte. Lg
22 Antworten
Hiho
ah jetz wird ein Schuh draus . Du beziehst dich auf den 102 W Reifen .
Meine Antwort bezog sich auf die "Frage" vom Te
....aber in dem Fall muss ich doch diesen Aufkleber anbringen, oder?....( der sich m.M.n auf die Antwort von Chaos1994 um 23:40 bezieht )
Trotzdem ist meine Aussage im Grundsatz richtig .( wird der Speedindex bei Winterreifen unterschritten ....)
Gruss Dirk
Zitat:
@Shikoba schrieb am 9. Februar 2025 um 09:16:24 Uhr:
Jetzt habe ich es einigermaßen verstanden, aber in dem Fall muss ich doch diesen Aufkleber anbringen, oder?
Welcher Teil meiner Anrwort: „bis zu einer Achslast von 1 683 kg darfst Du die Reifen uneingeschränkt fahren.“ ist missverständlich?
Zitat:
@dtgr schrieb am 9. Februar 2025 um 09:46:06 Uhr:
....aber in dem Fall muss ich doch diesen Aufkleber anbringen, oder?....( der sich m.M.n auf die Antwort von Chaos1994 um 23:40 bezieht )Trotzdem ist meine Aussage im Grundsatz richtig .( wird der Speedindex bei Winterreifen unterschritten ....)
Gruss Dirk
Welcher Speedindex wird Deiner Meinung nach unterschritten?
Ist der Speedindex unter der BBH des Fahrzeuges muss eine Warnung erfolgen oder ein Aufkleber montiert sein.
Würde in dem Fall heißen: W (270 km/h), Y (300 km/h) ohne Aufkleber oder Warnung.
Alles was darunter ist muss eben die Warnung haben.
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Formal richtig ist der Aufkleber/El. Warnung , auch wenn das Auto offiziell nicht schneller fahren kann, als der Aufkleber angeben wird. Anderer Geschwindigkeitsindex als vorgegeben -> Maßnahme erforderlich.
Edit: die Aufkleber hat jede Marken Werkstatt parat und klebt diese auch wenn es eine elektrische Warnung gibt: vielleicht nicht 270 aber 210 tut es ja auch.
Mit dem EV wird man sowieso nicht länger über 130-160 fahren.
Formel, inhaltlich und rechtlich relevant ist die Frage längst beantwortet und deren Substanz selbst für einen Sechsklässler verständlich.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 9. Februar 2025 um 12:00:58 Uhr:
... ist die Frage längst beantwortet ....
Aber noch nicht von jedem. 😁😁😁
Zitat:
@kievit schrieb am 9. Februar 2025 um 11:51:11 Uhr:
Formal richtig ist der Aufkleber/El. Warnung , auch wenn das Auto offiziell nicht schneller fahren kann, als der Aufkleber angeben wird. Anderer Geschwindigkeitsindex als vorgegeben -> Maßnahme erforderlich.
So etwas wie ein vorgegebener Geschwindigkeitsindex existiert nicht. Ich würde mir wünschen, dass das Recht auf eine eigene Meinung nicht immer als Pflicht interpretiert werden würde, eben diese kundzutun.