Felgen: original C70II-Felgen auf V50?

Volvo V50 M

Hallo,

hab seit kurzem einen V50 D5 als Schalter (MJ08) und bin sehr zufrieden.

Nun möchte ich die originalen 16Zöller als Winterfelgen nutzen und mir für den nächsten Sommer neue Felgen holen.

Ein Bekannter hat die "Serapis C" in 7,5x17, welche für den C70II angeboten werden und würde mir die veräußern.
ET ist 45.

Passen die C70-Felgen auf den V50?
Kann ich die Felgen ohne Abnahme verwenden?
Welche Reifengröße passt dann zum V50 und auf diese Felge??

Vielen Dank!

19 Antworten

Das einfachste wäre, du rufst kurz bei deiner TÜV/Dekra/...-Stelle an, wo du auch eintragel lassen würdest. Es kommt bei dieser Eintragung immer ein bisschen auf den Prüfer an, da du keinerlei Unterlagen, außer den technischen Daten vom C70 und V50 hast. Eigentlich bräuchte der Prüfer ein Festigkeitsgutachten der Felgen, das rückt Volvo aber nicht raus. Die meisten Prüfer lassen sich aber überzeugen, in dem man ihnen die schwerste Ausführung des C70 unter die Nase hält und danach den leichteren V50. Damit klärt sich mit logischem Denken, dass die Festigkeit beim V50 auch ausreicht - allerdings kann der Prüfer auch pinibel sein und ein Gutachten verlangen. 😉 

Von den restlichen Rahmendaten wie Maulweite, Mittenlochdurchmesser, Lochkreis und Einpresstiefe sind die Felgen passend, wie ich oben schon mal schnell vorgerechnet habe. 😉

Du wirst von Volvo keine Freigabe für den C30 erhalten, aber ich denke ein Festigkeitsgutachten würde dich evtl. weiterbringen.

Ich habe mal am A8 D2 20 Zoll Felgen vom A8 4E eintragen lassen, da gabs auch keine Freigabe von Audi, nur eine Art Materialgutachten.

Hat aber gereicht für die Eintragung (Österreich).

LG
Peter

Zitat:

Original geschrieben von PeterAS8


Du wirst von Volvo keine Freigabe für den C30 erhalten, aber ich denke ein Festigkeitsgutachten würde dich evtl. weiterbringen.

Ich habe mal am A8 D2 20 Zoll Felgen vom A8 4E eintragen lassen, da gabs auch keine Freigabe von Audi, nur eine Art Materialgutachten.

Hat aber gereicht für die Eintragung (Österreich).

LG
Peter

ach nö 🙁

...ihr machts aber schwer...
in meinen papieren steht auch nur die 16er drin und als sommeralus hab ich 17er drauf(ohne eintragung).schon zweimal hat die rennleitung gemurrt und sagte ich soll sie eintragen.der TÜV lacht nur-das macht dir keiner.solange es für das fahrzeug vom hersteller diese felgengröße giebt,giebts keinen eintrag in der zulassung.so wie ich weiß giebts den c30 orig. mit 17er felgen,also kein problem.
da du aber noch spurplatten verbauen mußt weil sie ...waren es 53er tiefe?...brauchst du also ein gutachten vom TÜV-und zwar eine einzelabnahme.das festigkeitsgutachten brauchst du nicht für die felgen,da sie orig. von volvo sind und der c30 kleiner (gewicht) als der v50 ist.
baue die räder und spurplatten dran und fahr zum TÜV und laß eine einzelabnahme der räder mit spurplatten machen-kein thema.

ich lass mir jetzt auch ein doppelrohrentgeweih (auspuff) vom v50 an meinen c70 bauen-das interessiert den TÜV nicht mal-nur mal so am rande.

wolffi65

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wolffi: Kleiner, aber feiner Unterschied: 0,5" mehr Felgenbreite und andere ET. 

Nur, weil für den C30 ab Werk 7,5x18" Atreus/Midir/Medusa Alus zugelassen sind, kann ich nicht eine 9x18" Felge von ATS, ausgelegt für den Jaguar XK, drauf schnallen, obwohl sie vom Nabenanschluss passt. 😉 

Peter: Ein Festigkeitsgutachten, wie sämtliche VAG Marken verteilen, wird es von Volvo ebenfalls nicht geben. Volvo rückt keinerlei Papiere von Felgen raus, egal mit wem man in dem Laden spricht. 😉

Einzige Möglichkeit bleibt logisches Denken und guter Wille beim Prüfer. 

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