Felgen eintragen lassen oder nicht - reichen diese Papiere?

Hallo,

ich möchte mir für meinen Smart 451, 71 PS, Bj. 2011 gern Brock B7 Felgen kaufen. Nun habe ich von 2 Händlern bzw. auf Anfrage direkt von Brock widersprüchliche Aussagen erhalten, ob ich die Felgen bzw. Reifen eintragen lassen muss, oder nicht.

Die Reifen wären in folgender Größe:

vorn: 175/55R15
hinten: 195/50R15

Es gibt von Brock für die Felgen eine ABE und dazu auch Gutachten. Brock sagt Eintragung nicht erforderlich, 2 Händler sagen muss eingetragen werden - mir raucht langsam wirklich der Schädel ;-)

Hier habe hier mal ABE und Gutachten von Brock in eine ZIP-Datei gepackt:

http://www.file-upload.net/download-4035554/ABE-Gutachten.zip.html

Könnte da mal bitte jemand von Euch drauf schauen und mir sagen, was nun richtig ist?

Ich möchte natürlich bei einer Kontrolle keine Schwierigkeiten bekommen, wenn ich nur ABE und Gutachten dabei habe, es aber nicht eingetragen ist. Erst recht möchte ich ausserdem keinesfalls den Versicherungsschutz gefährden.

In meiner Zulassungsbescheinigung sind nur die Reifengrößen 155 bzw. 175 eingetragen, in der "EG-Übereinstimmungsbescheinigung" aber auch die Kombination 175 bzw. 195.

Für mich ist das alles total verwirrend und es wäre sehr nett, wenn Ihr mir da helfen würdet...

Viele Grüße

Petrik75

19 Antworten

Hallo
Kann ich mit beigefügter Herstellerbestätigung direkt zur zulassungsstelle oder muss ich vorher noch zum Tüv? Oder muss ich nirgendwohin und nur die Bestätigung des Herstellers mitführen?
Ich möchte die 215/65R16 auf meinem Fahrzeug fahren. Eingetragen im schein sind nur 225/65R17 in den CoC Papieren allerdings 225/65R16. Hersteller (Dodge) bestätigt das auch 215/65R16 in Ordnung sind.

Zitat:

in den CoC Papieren allerdings 225/65R16.

Unter 32 und 50 bzw. 35 und 52?

Hallo
Nur unter 32 siehe anlage

Kann mir jmd weiterhelfen?

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Der Hinweis:
"Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei einer technischen Prüfstelle / Verwaltungsbehörde"
bedeutet für mich, dass die Felgen eingetragen werden müssen.
Ob eine technische Prüfung erforderlich ist,
oder das Straßenverkehrsamt sie mit der Bescheinigung einträgt, bleibt offen.
Frag doch mal beim Hersteller was nötig ist.

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