Fehler vom Anwalt? Vollkasko?
Es geht.um.folgenden.Fall
Ich hatte.ein Unfall.mit.mein 335i
Laut Gutachter.ein.Schaden.von 15.000
Restwert 6000
Wiederbeschaffungswert 21000
Mein.Anwalt.hat.nun die.Papiere.der Versicherung.eingereicht.mit einer.Kopie.an.mich.
In dem.schreiben zieht aber.mein.Anwalt.den Restwert.also.die 6000 vom Schaden (14.000)
ab. Somit.komme.ich aber auf.8.000 Euro und plus die 6000 ergeben 14000. Also weit weg.vom Wiederbeschsffungswert 21000
Meine Frage,.müsste.er.nicht.den Restwert.vom Wiederbeschsffungswert abziehen ? 21000-6000= 14.000 war.ja.nämlich.der.Schaden ?
Beste Antwort im Thema
Aus dem ursprünglichen Thread im E90-Unterforum. Das Ganze war schon im letzten Herbst nachts unter merkwürdigen Umständen passiert. Der TE hat dann mit einem Kumpel in einer sprichwörtlichen Nacht- und Nebelaktion das Fahrzeug abgeschleppt. Interessant ist auch, das damals zunächst nur von einem unbeteiligten Passanten mit seinem Hund als Zeuge die Rede war und jetzt auf einmal zwei weitere mutmassliche Zeugen mit im Auto sassen.
Hie der Link zum ursprünglichen Thread: http://www.motor-talk.de/.../...r-startet-nicht-mehr-t5862538.html?...
48 Antworten
Da ist wohl jemand schlauer als der Polizist....es herrscht Beweispflicht in Deutschland....alles andere ist Vorwurf. Und da die Versicherung nicht zahlen will sind sie in der Pflicht....laut Beamten
Und bitte nicht mit den AGBs ankommen 99% liest die eh nicht
Die AGB sollten aber gelesen werden. Gehören zum Vertrag und irgendwo hast du unterschrieben, sie bekommen zu haben.
Finde das Verhalten der Versicherung aber auch seltsam.
Ich weiß nicht, ob ich die Polizei gerufen hätte. Weil eben kein Sachschaden, wie Leitplanke, Baum, Tier oder gar ein Personenschaden. Einen Fels rammen ist für mich kein Sachschaden, eine geschaffene Mauer aus Felsen hingegen schon.
Was ich aber zu 100% gemacht hätte, die Hotline der Versicherung, die rund um die Uhr für Schäden da ist, angerufen.
1. Um den Schaden zu melden.
2. Sicher zu gehen, was die von mir erwarten.
3. Das die sich um einen Abschleppwagen kümmern. Bei VK wird eh die Werkstatt vorgegeben, bzw. kann man sich eine aus deren Liste aussuchen.
Du hast es nicht getan und sehe darin auch nicht gleich Vertuschung. Das ist wie der Polizist schon sagt ein Vorwurf, aber eben kein Beweis. Ausser du bist irgendwo aktenkundig bekannt, schon mal auffällig gewesen mit einer Alkoholfahrt Dann liegt der Vorwurf nahe. Oder der Schadenverlauf der Fahrzeuge hätte Auffälligkeiten.
Und? Gibt es schon Neuigkeiten und hat der Versicherung vor Gericht jetzt verloren und bezahlt?