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FAZ : Bußgeld wegen Einsatz von Dash-Cam im Privatauto
http://m.faz.net/.../...nsatz-von-dash-cam-im-privatauto-14335202.html
Was sagt man jetzt zu dieser Situation ?
Als Ortsfremder Hessen meiden ,oder mit Überfahren der Länder die Cam abbauen?
Wird immer schlimmer in DE.
Beste Antwort im Thema
Die öffentliche Überwachung schreitet immer weiter voran - da kann man nicht genug Kameras aufstellen, Leute abhören und überwachen. Aber wenn der Privatmann sich vor Unrecht schützen möchte, gibt es Bußgelder und Datenschutzbedenken? Lächerlich!
Es sollte ganz klar verboten werden, solche Aufnahmen bei Youtube und Co hochzuladen. Aber als Beweis vor Gericht nach einem Unfall - welches Argument sollte dagegen sprechen?
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265 Antworten
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 13. Januar 2021 um 13:26:34 Uhr:
Und was mache ich, wenn ich mein Auto parke?
G-Sensor schön und gut. Aber wenn jemand einmal an meinem Auto entlang streift, ohne dass der Sensor auslöst?
Also besser Kamera durchlaufen lassen.
ob das besser war, wird evtl. dir mal ein Richter erklären :)
Und genau das ist der Punkt: Warum sollte es verboten sein, so lange ich die Aufnahmen in keinster Weise verwerte und womöglich im Falle eines Schadens das 12h Video vor Weitergabe an die Polizei noch auf den relevanten Zeitraum kürze?
Dass hier Bussgelder aufgrund der DSGVO verhängt werden können ist -meiner Meinung nach- Unsinn.
(Ich bezweifel nicht, dass sie verhängt werden können. Die Möglichkeit halte ich für Unsinn.)
Zitat:
@bauer-power schrieb am 13. Januar 2021 um 13:28:30 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 13. Januar 2021 um 13:20:04 Uhr:
So lange wie der jeweilige Richter für sich als OK befindet. ;)
Das letzte Urteil von dem ich mitbekommen habe befand der Richter als OK daß das Video insgesamt 2min lang war (das hatte die Cam direkt so aufgeteilt und das machen die meisten).
Gruß Metalhead
Also meine Aukey-Cam macht wesentlich längere Aufnahmen und ich wüsste nicht, dass man das einstellen kann.
Dann muß für den Videobeweis vor Gericht halt das Schnittprogramm einspringen. ;)
Vorteil von kurzen Videos ist halt auch daß man weniger Platz fest belegt wenn man Videos schreibschützt (kann per Knopfdruck bei Ereignissen, oder auch automatisiert machen).
Gruß Metalhead
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 13. Januar 2021 um 12:29:56 Uhr:
Ach und anhand der Lackprobe sagt der Gutachter dann: "Kennzeichen X-Y 99" ?
Es gibt eine Datenbank, die EUCAP (European collection of automotive paints), mit deren Hilfe sich ermitteln lässt, dass es sich bei der Lackprobe X um ein rotes Fahrzeug des Herstellers Y handelt, zudem lässt sich z.T. auch das Baujahr des Fahrzeugs bestimmen. In dieser Datenbank sind etwa 25.000 Infarotspektren enthalten.*
In Kooperation mit den USA und Kanada besteht ferner Zugriff auf die Analysedaten von 33.000 Infarotspektren der Lackierungen von amerikanischen Automarken.
Jedes Material besitzt eine ihm typische atomare Zusammensetzung, mit deren Hilfe der Fahrzeugtyp des Unfallgegners rückverfolgbar ist.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 13. Januar 2021 um 13:40:49 Uhr:
Dann muß für den Videobeweis vor Gericht halt das Schnittprogramm einspringen. ;)
Und schon ist das Video manipuliert.
Gruß,
SUV-Fahrer
*Quelle: Handbuch Verkehrsunfallrekonstruktion: Unfallaufnahme, Fahrdynamik, Simulation, 3. Aufl., Springer Vieweg, Wiesbaden 2017, S. 806
Zitat:
@SUV-Fahrer schrieb am 13. Januar 2021 um 14:02:42 Uhr:
Jedes Material besitzt eine ihm typische atomare Zusammensetzung, mit deren Hilfe der Fahrzeugtyp des Unfallgegners rückverfolgbar ist.
Quelle: Handbuch Verkehrsunfallrekonstruktion: Unfallaufnahme, Fahrdynamik, Simulation, 3. Aufl., Springer Vieweg, Wiesbaden 2017, S. 806
Noch einmal: "sagt der Gutachter dann: 'Kennzeichen X-Y 99' ?"
Wieviele Fahrzeuge eines Typs in einer Farbe sind von den Herstellern denn in Deutschland im Umlauf?
Klappert die Polizei dann jeden Einzelnen ab, um den Verursacher eines Sachschadens zu ermitteln?
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 13. Januar 2021 um 13:38:32 Uhr:
Und genau das ist der Punkt: Warum sollte es verboten sein, so lange ich die Aufnahmen in keinster Weise verwerte und womöglich im Falle eines Schadens das 12h Video vor Weitergabe an die Polizei noch auf den relevanten Zeitraum kürze?
...
Ich glaube dir ja gerne, dass du dir niemals ohne festgestellten Schaden am Fahrzeug solche Aufnahmen ansehen würdest, und du immer, nachdem du zum Fahrzeug zurückkommst, und keinen Schaden am Fahrzeug festgestellt hast, alles sofort löscht (und auch keine private Vorratsdatenspeicherung betreibst).
Aber es gibt evtl auch Zeitgenossen, die daraus einen video Abend mit Ausschnitten der besten Szenen veranstalten :) oder auch über Videoportalen verbreiten.
Edt:
ach du kürzt noch die Aufnahme, bevor diese dem Gericht vorgelgt wird.
Andere unternehmen evtl. auch noch andere Manipulationen.
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 13. Jan. 2021 um 13:38:32 Uhr:
Und genau das ist der Punkt: Warum sollte es verboten sein, so lange ich die Aufnahmen in keinster Weise verwerte und womöglich im Falle eines Schadens das 12h Video vor Weitergabe an die Polizei noch auf den relevanten Zeitraum kürze?
Aus dem gleichen Grund, aus dem auf Deinem Grundstück installierte Überwachungskameras nicht den Gehweg vor Deinem Haus erfassen dürfen.
Das kannst Du für nachvollziehbar halten oder nicht, verboten ist es trotzdem.
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 13. Jan. 2021 um 14:9:23 Uhr:
Klappert die Polizei dann jeden Einzelnen ab, um den Verursacher eines Sachschadens zu ermitteln?
Ja, unter Umständen jeden in Frage kommenden.
Aus gutem Grund darf der Staat nicht anlasslos den fließenden Verkehr filmen und die Aufnahmen speichern, obwohl das Fahndungsmaßnahmen erheblich vereinfachen würde. Aber Dir als Privatperson soll das erlaubt sein?
Zitat:
@bug99 schrieb am 13. Januar 2021 um 14:15:50 Uhr:
Aber es gibt evtl auch Zeitgenossen, die daraus einen video Abend mit Ausschnitten der besten Szenen veranstalten :) oder auch über Videoportalen verbreiten.
Edt:
ach du kürzt noch die Aufnahme, bevor diese dem Gericht vorgelgt wird.
Andere unternehmen evtl. auch noch andere Manipulationen.
Tja, dann sollte man vielleicht diesen Video-Abend oder den Upload verbieten bzw. unter Strafe verfolgen.
Und nicht den, der die Aufnahmen nur zu Beweiszwecken erstellt.
Thema Manipulationen: Wer so etwas versucht, der macht auch Falschaussagen. Oder manipuliert an den erlaubten 30 Sekunden Aufnahmen herum.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 13. Januar 2021 um 14:16:27 Uhr:
Das kannst Du für nachvollziehbar halten oder nicht, verboten ist es trotzdem.
Aber ich darf doch noch die Sinnhaftigkeit des Verbots anzweifeln, oder?
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 13. Januar 2021 um 14:19:22 Uhr:
Ja, unter Umständen jeden in Frage kommenden.
Aus gutem Grund darf der Staat nicht anlasslos den fließenden Verkehr filmen und die Aufnahmen speichern, obwohl das Fahndungsmaßnahmen erheblich vereinfachen würde. Aber Dir als Privatperson soll das erlaubt sein?
Träum mal schön weiter. Als ob die tausende von Haltern wegen eines Blechschadens kontrollieren würden.
Klar, Fahrerflucht ist eine Straftat. Nötigung allerdings auch. Und da habe ich selber erlebt, dass trotz Aufnahmen aus der Dash-Cam, wo das Kennzeichen mit drauf war und trotz dass die Staatsanwaltschaft den Straftatsbestand der Nötigung als erfüllt ansah, das Verfahren mangels öffentlichem Interesse eingestellt wurde.
Und da willst du mir weismachen, dass bei einer Fahrerflucht mit geringem Schaden sämtliche Fahrzeuge eines Typs überprüft werden??
Und dass der Staat nicht anlasslos filmen darf hat doch eine ganz andere Dimension.
Da wären wir bei den Beispielen, wo die Leute mit ihrer Daschcam Hilfsscheriff spielen wollen.
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 13. Januar 2021 um 14:33:54 Uhr:
...
Aber ich darf doch noch die Sinnhaftigkeit des Verbots anzweifeln, oder?
...
ja sicher, dieses Recht steht in einer Demokratie jedem offen
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 13. Januar 2021 um 14:09:23 Uhr:
Noch einmal: "sagt der Gutachter dann: 'Kennzeichen X-Y 99' ?"
Wieviele Fahrzeuge eines Typs in einer Farbe sind von den Herstellern denn in Deutschland im Umlauf?
Nicht „von den Herstellern“, ein Rot von bspw. einem BMW 530i, der in der 4. KW 2019 produziert wurde, unterscheidet sich spektralanalytisch vom „gleichen“ Rot eines BMW 530i, der in der 14. KW 2019 produziert wurde.
Bereits durch einfache Lichtmikroskope lässt sich der Schichtaufbau, die Dicke der einzelnen Lackschichten und die Homogenität der Lackierung beurteilen, mittels FTIR können organische Bestandteile detektiert werden, anorganische Bestandteile mittels REM, die klassische Gaschromatographie dient zur Beurteilung flüchtiger organischer Verbindungen.
Bei jedem Kontakt zwischen Fahrzeugen entstehen individuelle Spuren an beiden Kontaktpartnern, ähnlich eines Fingerabdrucks beim Menschen. Das ist ja nicht nur der Lack, sondern auch Höhe des Schadens, Aufprallwinkel, v-diff. etc.
Die Geschwindigkeit der Kollision, der Druck, der auf die Karosserie ausgeübt wird und die Oberflächenbeschaffenheit der Kontaktfläche ist einmalig.
Gruß,
SUV-Fahrer
Zitat:
@SUV-Fahrer schrieb am 13. Januar 2021 um 15:05:15 Uhr:
Nicht „von den Herstellern“, ein Rot von bspw. einem BMW 530i, der in der 4. KW 2019 produziert wurde, unterscheidet sich spektralanalytisch vom „gleichen“ Rot eines BMW 530i, der in der 14. KW 2019 produziert wurde.
Dann reden wir von wie vielen Möglichkeiten?
Plus der Wagen, die mal nachlackiert wurden?
Edit: Und vor Allem, sind denn wirklich alle Datensätze in der Datenbank?
Der des BMW von der 4.KW ebenso wie der des BMW von der 14. KW?
Oder gibt es vielleicht doch nur einen "Default" Eintrag für "BMW Rot 2019"?
Zitat:
@SUV-Fahrer schrieb am 13. Januar 2021 um 15:05:15 Uhr:
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 13. Januar 2021 um 14:09:23 Uhr:
Noch einmal: "sagt der Gutachter dann: 'Kennzeichen X-Y 99' ?"
Wieviele Fahrzeuge eines Typs in einer Farbe sind von den Herstellern denn in Deutschland im Umlauf?
Nicht „von den Herstellern“, ein Rot von bspw. einem BMW 530i, der in der 4. KW 2019 produziert wurde, unterscheidet sich spektralanalytisch vom „gleichen“ Rot eines BMW 530i, der in der 14. KW 2019 produziert wurde.
Bereits durch einfache Lichtmikroskope lässt sich der Schichtaufbau, die Dicke der einzelnen Lackschichten und die Homogenität der Lackierung beurteilen, mittels FTIR können organische Bestandteile detektiert werden, anorganische Bestandteile mittels REM, die klassische Gaschromatographie dient zur Beurteilung flüchtiger organischer Verbindungen.
Bei jedem Kontakt zwischen Fahrzeugen entstehen individuelle Spuren an beiden Kontaktpartnern, ähnlich eines Fingerabdrucks beim Menschen. Das ist ja nicht nur der Lack, sondern auch Höhe des Schadens, Aufprallwinkel, v-diff. etc.
Die Geschwindigkeit der Kollision, der Druck, der auf die Karosserie ausgeübt wird und die Oberflächenbeschaffenheit der Kontaktfläche ist einmalig.
Gruß,
SUV-Fahrer
Genau, wie in Folge 12 Staffel 3 von CSI, da haben die auch so eine Fahrerflucht mit einem Schaden von 973,74€ aufgeklärt. :D
Gruß Metalhead
Ich glaube der gute SUV-Fahrer möchte nicht wahr haben, dass ihm die ganzen schönen forensischen Möglichkeiten erst helfen, wenn er den Unfallgegner bereits hat, um ihn untersuchen zu können.
Sobald ich das vermutete Unfallfahrzeug habe, kann ich natürlich einwand- und zweifelsfrei nachweisen, ob es tatsächlich der Unfallgegner war.
Die Methoden liefern mir aber keine Menge von Fahrzeughaltern die ich mit vertretbarem Aufwand kontrollieren kann.
dazu braucht man nicht 15 Minuten am Stück zu filmen. Da bewegt man sich schon ziemlich im "dunkelgrauen" Bereich.