Fast Unfall wegen schneidens, soll ich den anderen Anzeigen?
Hallo,
ich hatte vor ein paar Tagen ein sehr unschönes Autobahnerlebnis, das grad noch mal so gut ausgegangen ist.
Anbei ist ein Bild, damit Ihr euch die Situation besser vorstellen könnt.
Folgendes Szenario.
Ganz rechts waren einige Autos unterwegs, also keine Ausweichmöglichkeit.
Auf der Mittelspur waren 2 Autos und ich fuhr ganz links und wollte überholen, fuhr auch schon ne Zeit lang auf dieser Spur.
Meine Geschwindigkeit betrug etwas über 200 Km/h, genau kann ichs aber nicht mehr sagen.
Als ich auf der Höhe des 2. Fahrzeuges auf der Mittelspur ankam, zog dieser plötzlich und total unerwartet auf meine Spur rüber, ich musste eine komplette Vollbremsung hinlegen (dafür das rote X auf der linken Seite im Bild. Ich wurde regelrecht richtung Leitplanke (auch Bordstein vorhanden) gedrängt!
Zwischen mir und dem anderen waren nurnoch ein paar cm Luft, das war echt harfscharf an einer üblen Kollision vorbei.
Zum Glück ist es nochmal gut ausgegangen.
Nur meine Reifen haben etwas gelitten, musste ja auch auf ca. 100 Km/h runterbremsen. 😮
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Was würdet Ihr an meiner Stelle tun? Anzeigen?
Achja, der andere war alleine Unterwegs und ich hätte einen Beifahrer als Zeugen.
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Hallo
Überleg dir bitte vor einer Anzeige ob du selbst noch nie einen Fehler gemacht hast. Der andere wird dich gewiß nur übersehen haben und nicht mit selbstmörderischer Absicht zum Bremsen genötigt haben.
Gruß Dirk
129 Antworten
Alles!
Öfters aufs Jahr gesehen, aber nicht solche extremen Situationen wie im Ausgangspost beschrieben. 😉
Meist reicht es aus, mittelhart abzubremsen, ist aber trotzdem nervig.
Die anderen müssten ja nur mal vernünftig fahren. 😮
Zitat:
Original geschrieben von handyprofi
Die anderen müssten ja nur mal vernünftig fahren. 😮
Du bist nicht zufällig der Bruder von Hartz4Fahrer? Soviel Unsinn schreibt sonst eigentlich nur er.
Achja, weil manche noch meinten, die AB wäre mit dichtem Verkehr überzogen gewesen.
Zu dem besagten Zeitpunkt waren etwa 3 Fahrzeuge ganz rechts und mittig nur 2. Links kam ich an, wie gesagt fuhr ich schon die ganze Zeit dort.
Das kann nun wirklich nicht als dichter Verkehr gewertet werden.
Zudem fuhr der schuldige bereits mehrere hundert Meter hinter dem Vordermann, es war also keine Gefahr erkennbar.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Vorurteile sind Vorurteile und bedarfen keiner Bestätigung.Zitat:
Original geschrieben von handyprofi
Darauf wollte ich garnicht hinaus! Dieser Fall bestätigt nur eben das vermeintliche Vorurteil. 😮
Vorurteile können in der Regel nicht belegt werden.
Sie dienen lediglich der Stimmungsmache gegen eine bestimmte Gruppe.
Berufe dich lieber auf Tatsachen.
Lass ihn nur... bei seiner Fahrweise wird er dieses Alter wahrscheinlich ohnehin nie erreichen. 😉
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Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Das ist Deine m. E. recht interpretationswürdige Ansicht. 😉 Wenn man auf einer AB keine 2 Autos hintereinander überholen dürfte, woher kommt dann die 20sec-Regel aus der Rechtsprechung usw.Zitat:
Original geschrieben von TouriEF
Wenn Du 2 oder mehr Fahrzeuge auf einmal überholst, herrscht eine unklare Verkehrslage, da andere Fahrzeugführer ebenfalls überholen wollen könnten. Natürlich dürfen sie trotzdem nicht ohne die nötige "Rück-"sicht den Fahrstreifen wechseln.Klar ist m. E.: wer die Spur wechselt hat darauf zu achten, dass diese auch FREI ist. Insofern ist es in razors Argumentation in dem Moment SEINE Spur, wenn ER da gerade fährt und der andere auf diese wechseln will, auch wenn Du da unbedingt die "Diskriminierung der Langsamfahrer" reininterpretieren willst, um politisch besser auszusehen.
Dem kann ich mich nur zu 100% anschliessen!
Ich wiederhole mich hier gerne😉:
VOR einleiten eines Spurwechsels, ist durch bestimmungsgemäße Nutzung, der an jedem Fahrzeug serienmäßig verbauten Rückspiegel, eine Gefährdung und/oder übermäßige Behinderung des nachfolgenden Verkehrs auszuschließen!
Aus der Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers, leitet sich zudem KEIN Vorfahrtsanspruch beim Spurwechsels ab!
Bei Beachtung dieser,nur recht wenig Geisteskapazität fordernden Verhaltensweisen, kann es dann auch nicht mehr zu kritischen Situationen beim Spurwechsel kommen.
Funktioniert (z.B.) bei mir seit FS-Erwerb(13.7.1990) hervorragend und wurde mir auch so während der BAB-Fahrstunden vermittelt.
Apropos "Diskriminierung der Langsamfahrer"; hier erkenne ich bei einigen Diskutanten wieder das wohlige suhlen in der "Opferrolle" (welches leider auch gesamtgesellschaftlich ein bedenklicher Trend geworden ist).
Dort wird auf der einen Seite der "arme", "schwache" Langsamfahrer idealisiert und auf der anderen Seite, das Zerrbild des aggressiven "starken" Schnellfahrers entworfen, der (u.U.) gefälligst auch noch auf jedes absurde Fehlverhalten des "Opfers" Rücksicht zu nehmen habe..., am besten noch garniert mit ein wenig moralisierendem Gutmenschensprech...🙄
Hier mal ein Beispiel dafür,dass ein rücksichtsloser Spurwechsel keineswegs ein Kavaliersdelikt ist und auch schnell zu Unfällen mit schweren Verletzungen führen kann.
Die Rechtslage finde ich in diesem Fall sogar zweitrangig - Schwerverletzte sind immer ein Unglück, ob "schuldig" oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Beethoven
Hier mal ein Beispiel dafür,dass ein rücksichtsloser Spurwechsel keineswegs ein Kavaliersdelikt ist und auch schnell zu Unfällen mit schweren Verletzungen führen kann.Die Rechtslage finde ich in diesem Fall sogar zweitrangig - Schwerverletzte sind immer ein Unglück, ob "schuldig" oder nicht.
Richtig, dieses Auffassung sollte eigentlich ein jeder teilen können.
Mir scheint nur, dass es in so mancher Diskussion hier (in V&S) gar nicht um die Vermeidung von Unfällen geht, sondern schlicht um Rechthabe- und Erbsenzählerei, bezüglich der juristischen Folgen.🙄
Mir persönlich wäre es ziemlich gleich wer die Hauptschuld (und wer zu welchen Teilen haftet) bei einem Unfall auf der BAB im Bereich 130+ zugesprochen kommt, wichtiger wäre es diesen Unfall durch mitdenken zu vermeiden (das gilt für BEIDE Seiten, Schnell- und Langsamfahrer).
Nur bekomme ich so manches Mal das Gefühl, dieses Einstellung wird hier nicht von jedem geteilt, einigen mag wohl ein Grabstein mit der Inschrift "Er hatte aber Recht" erstrebenswerter zu sein...🙄
In diesem Zusammenhang noch mal der Hinweis; es gibt KEINE automatische Schuldzuweisung im Falle eines Unfalls, für den Fahrer >Richtgeschwindigkeit. ihm kann(!) je nach Unfallhergang eine (Mit)Haftung auferlegt werden. Dies ist kein Automatismus, auch wenn es so manch einer gerne hätte...
Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
...Ich wiederhole mich hier gerne😉:
VOR einleiten eines Spurwechsels, ist durch bestimmungsgemäße Nutzung, der an jedem Fahrzeug serienmäßig verbauten Rückspiegel, eine Gefährdung und/oder übermäßige Behinderung des nachfolgenden Verkehrs auszuschließen!Aus der Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers, leitet sich zudem KEIN Vorfahrtsanspruch beim Spurwechsels ab!
Bei Beachtung dieser,nur recht wenig Geisteskapazität fordernden Verhaltensweisen, kann es dann auch nicht mehr zu kritischen Situationen beim Spurwechsel kommen.
Funktioniert (z.B.) bei mir seit FS-Erwerb(13.7.1990) hervorragend und wurde mir auch so während der BAB-Fahrstunden vermittelt.Apropos "Diskriminierung der Langsamfahrer"; hier erkenne ich bei einigen Diskutanten wieder das wohlige suhlen in der "Opferrolle" (welches leider auch gesamtgesellschaftlich ein bedenklicher Trend geworden ist).
Dort wird auf der einen Seite der "arme", "schwache" Langsamfahrer idealisiert und auf der anderen Seite, das Zerrbild des aggressiven "starken" Schnellfahrers entworfen, der (u.U.) gefälligst auch noch auf jedes absurde Fehlverhalten des "Opfers" Rücksicht zu nehmen habe..., am besten noch garniert mit ein wenig moralisierendem Gutmenschensprech...🙄
Völlig richtig. Auffällig wird diese Diskrepanz von Legende und Wahrheit m. E. immer an dem berühmten Reinschneider (meine persönliche Definition für Rauszieher, die nicht anderen VT mit hoher Vdiff vors Auto fahren sondern in dichterem Verkehr anderen mit geringer Vdiff und minimalem Abstand unmittelbar in den meist ohnehin schon grenzwertig geringen Sicherheitsabstand reinfahren).
Allein heute wieder auf 20km AB 3! (in Worten DREI) gefährlichste Situationen, die ich einige Wagen voraus beobachten konnte.
Mit kleinen Variationen immer dasselbe Muster: links gehts etwas schneller und ist gut bevölkert, rechts ist die Spur meist eher leer aber dank vereinzelter LKW eben doch 20km/h langsamer.
Oft genug (wie heute auch 2 von 3) sind es Auffahrer, die von der Auffahrt kommend dann schon auf der rechten Spur eingefädelt gerade so eben noch das Auto, was beim Auffahren neben ihnen ist abwarten und dann meist mit 1x Blinken während des Spurwechselvorgangs, manchmal aber auch ohne zu blinken, ansatzlos ganz nach links rüberziehen - schei... der Hund drauf, wer oder was danach kommt, der kann/wird/soll gefälligst bremsen.ICH will doch rüber also fahr ich. Da hätte es heute 3x fast geknallt. Immerhin 1x davon ist der Rüberzieher wieder zurückgewichen. Vermutlich hier tatsächlich ein Problem des toten Winkels aber wenn die AB voll ist, orientiere ich mich doch erst mal auf meiner Spur und fahr nicht gleich quer rüber. Das ist echt eine Pest. Der Statistik wegen sei erwähnt: 2x Frauen (jüngeren und mittleren Alters) und 1x alter Hutopa
Und ich wette, wenn man die Leute befragt, warum sie denn in so verkehrsgefährdender Weise fahren, warum sie in der Fahrschule geschlafen haben oder wie lang ihre letzte MPU so her sei, werden die einen mit GANZ großen Augen ansehen, weil die einfach NULL Unrechtsbewusstsein haben. Die WISSEN schlicht einfach nicht, dass die was falsch machen, und DAS kann m. E. nicht sein. Da befürchte ich fast, dass Hartzis Vermutung bezüglich der mitllerweile üblichen Praxis des Reinlassens beim Auffahren diese Leute zu der Annahme bewegt, dass müsse nicht nur bei der Auffahrt so sein sondern auch bei jeglichem Spurwechsel. Aus geschenkter Höflichkeit wird am Ende Anspruchsdenken.
Daher eine Bitte:
NATÜRLICH muss man immer defensiv fahren und auch umsichtig solche Situationen erahnen können. Aber diese "doppelte Sicherung" DARF doch bitte hier KEIN Argument der Entschuldigung für das eigentliche Fehlverhalten sein.
Wir müssen zumindest hier doch mal klar das Falsche nennen und brandmarken. Dass man deswegen trotzdem nicht draufhält oder sich immer auf sein Recht verlässt, ist für mich dabei ohnehin selbstverständlich.
Vielleicht sollte in den Medien statt üblicher Raserpolemik HIER mal wichtige Aufklärungsarbeit geleistet werden.
Was mich bei solchen Threads immer wieder erstaunt, ist die unglaublich kreative Pauschalisierung von Situationen und die Bedienung von Vorurteilen.
Die bösen Schnellfahrer, die unfähigen Renter, die führerscheinunwürdigen Rauszieher...usw. usw.
Mal abgesehen vom unvermeidlichen Altern, könnte ich wetten, dass 95% der hier Schreibenden, schon irgendwann mal jede dieser bösen Rollen eingenommen hat.
Dabei fallen die 5% jenen zu, die noch nie über 140 km/h gefahren sind...😉
Wer behauptet, noch nie unaufmerksam unterwegs gewesen zu sein...wer behauptet, noch nie einen Fahrspurwechsel "versaut" zu haben usw. usw., dem würde ich nicht unbedingt Lüge unterstellen, aber mindestens einen deutlichen Mangel an Selbstreflexion.
Wenn die Situation des TE so war wie beschrieben, hat den eigentlichen Fehler in der konkreten Situation beinahe zweifelsfrei der Spurwechsler begangen. Es ist müßig darüber zu diskutieren, ob die Autobahn zu voll war oder nicht. Das weiß nur der TE.
Was in meinen Augen aber gegen Dich lieber handyprofi spricht, sind Deine mehr oder weniger offenen Aversionen gegen ältere VT's.
Wenn Dir solche Dinge öfters passieren, dann wäre es für Dich persönlich vielleicht doch besser, keine 200 km/h mehr zu fahren, denn dann wird es irgendwann klappen und für Dich zappenduster werden.
Was in jener so brutalen Endkonsequenz dabei völlig egal ist, welcher Renter dann Schuld daran hatte...
Denn auch Dir dürfte klar sein, dass in der Zukunft immer mehr ältere VT's unterwegs werden sein und es auch jetzt schon klug wäre, deren unvermeidliche Existenz zu akzeptieren.
Also mein persönlicher Rat an Dich Schnellfahrer mit dem Rentnerproblem:
Runter vom Gas! Es wird nicht besser, im Gegenteil...😉
Zitat:
Original geschrieben von handyprofi
Hallo,Was würdet Ihr an meiner Stelle tun? Anzeigen?
Achja, der andere war alleine Unterwegs und ich hätte einen Beifahrer als Zeugen.
Vielen Dank!
Ach Gottchen.. wenn ich alle anzeigen würde die mich bedrängen, oder sogar zu nötigen versuchen, hätte ich auch was zu tun. Kann man machen - wenn man sonst nix vor hat. Das ist leider auch trauriger Alltag auf unseren Straßen und dem Selbstverständnis vieler Lenker geschuldet, die meinen, ihre Wunschgeschwindigkeit durchgängig fahren zu können und jede Störung ihrer Kreise dann persönlich nehmen. 😮
Zitat:
Original geschrieben von handyprofi
Ich werd mir für die Zukunft eine Kamera im Auto installieren lassen, dann hab ich alles auf Band und kann einwandfrei belegen, dass sich der andere VT def. daneben benommen hat. 😮
Das ist verboten! Du darfst im öffentlichen Bereich nicht von fremden Personen Filmmaterial anfertigen, ohne diese um Erlaubnis zu fragen. Du bekommst so zwei oder drei was auf den Deckel: Erstens darfst Du das Filmmaterial nicht zur Beweisführung verwenden. Zweitens kassierst Du eine Strafe wegen der ungenehmigten Aufnahmen. Drittens kann ggf. das Filmmaterial einkassiert werden oder wird mindestens gelöscht.
Zitat:
Original geschrieben von handyprofi
Achja, weil manche noch meinten, die AB wäre mit dichtem Verkehr überzogen gewesen.Zu dem besagten Zeitpunkt waren etwa 3 Fahrzeuge ganz rechts und mittig nur 2. Links kam ich an, wie gesagt fuhr ich schon die ganze Zeit dort.
Das kann nun wirklich nicht als dichter Verkehr gewertet werden.
Wieso fährst Du bei so wenig Verkehr dann "schon die ganze Zeit" links? Damit hast Du schon mal gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen.
Zitat:
Original geschrieben von handyprofi
Zudem fuhr der schuldige bereits mehrere hundert Meter hinter dem Vordermann, es war also keine Gefahr erkennbar.
Hat sich während dieser "mehrere hundert Meter" der Abstand zwischen den beiden verkleinert oder war er die ganze Zeit relativ klein? Dann musst Du davon ausgehen, dass der Hintermann früher oder später überholen will. Dem entsprechend muss Du reagieren, willst Du im Falle eines Unfalls keine Teil- bzw. Mitschuld haben.
Warum kommen die Infos in solchen Threads vom TE eigentlich immer so angekleckert?!?! 😠
ALSO! Wie entwickelte sich der Abstand zwischen den beiden und warum hast Du gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen?
Trotzdem hättest Du im Unfallfalle höchstens eine Mitschuld - keine Frage, doch um die geht es mir.
Gruß, TouriEF
Zitat:
Original geschrieben von Cohni
Die bösen Schnellfahrer, die unfähigen Renter, die führerscheinunwürdigen Rauszieher...usw. usw.
Mal abgesehen vom unvermeidlichen Altern, könnte ich wetten, dass 95% der hier Schreibenden, schon irgendwann mal jede dieser bösen Rollen eingenommen hat.
Ne, am unfähigen Renter arbeite ich noch, sind leider noch ein paar Jahre.🙂
Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Apropos "Diskriminierung der Langsamfahrer"; hier erkenne ich bei einigen Diskutanten wieder das wohlige suhlen in der "Opferrolle" (welches leider auch gesamtgesellschaftlich ein bedenklicher Trend geworden ist).
Komisch, ich habe mehr die Jammerthemen der Schnellfahrer im Gedächniss.
Alles vermutlich eine Frage des Standpunktes.
Zitat:
Original geschrieben von 212059
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von 212059
es ist beides richtig (wie so häufig, wenn die Juristen ihre Finger dran haben), also keinen Streit:Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Das wird vom ständigen Wiederholen auch nicht richtiger. Bei einer ähnlichen Aktion bei vergleichbaren Geschwindigkeiten habe ich letzten Sommer meinen Dienst-A6 geschrottet. Mein Schuldanteil: 0,0 %. Also keine automatische Teilschuld bei >130...Hat man >130 km/h drauf, hat man erstmal einen Schuldanteil. Wie hoch der ist, wird im Einzelfall bestimmt (meist ist es 1/3). Kann man aber mit einem unfallanalytischen Gutachten (wird über Weg-Zeit-Berechnungen gemacht) nachweisen (und dass musst Du als Schnellfahrer, auch wenn Du das Opfer bist), dass der Unfall auch bei 130 oder weniger stattgefunden hätte, bist Du aus der Mitschuld raus.
Hintergrund der Auffassung ist, dass die Richtgeschwindigkeit einen Grund haben muss. Zwar kostet es keine Strafe >130 zu fahren, aber im Fall des Unfalls kommt es zur Beweislastumkehr.
Viele Grüße
Peter
PS: Die oben geschilderten Folgen sind übrigens vom BGH so entschieden worden (das Aktenzeichen habe ich aber nicht spontan greifbar; dürfte aber zu finden sein).
Merkwürdig. In meinem Fall habe ich lediglich den Polizisten an der Unfallstelle meine Sicht des Unfallhergangs geschildert (ebenso die anderen beteiligten Fahrer), wenige Wochen später kam ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft (Ermittlungen wegen fahlässiger Körperverletzung eingestellt) und eines vom Ordnungsamt (Ermittlungen wegen dicht Auffahrens eingestellt), damit war der Fall für mich erledigt. Laut Auskunft der Fuhrparksleitung meiner Firma hat die gegnerische Versicherung den Schaden voll bezahlt, Thema durch. Nachweisen musste ich also gar nix.