Fast Unfall wegen schneidens, soll ich den anderen Anzeigen?

Hallo,

ich hatte vor ein paar Tagen ein sehr unschönes Autobahnerlebnis, das grad noch mal so gut ausgegangen ist.

Anbei ist ein Bild, damit Ihr euch die Situation besser vorstellen könnt.

Folgendes Szenario.

Ganz rechts waren einige Autos unterwegs, also keine Ausweichmöglichkeit.
Auf der Mittelspur waren 2 Autos und ich fuhr ganz links und wollte überholen, fuhr auch schon ne Zeit lang auf dieser Spur.

Meine Geschwindigkeit betrug etwas über 200 Km/h, genau kann ichs aber nicht mehr sagen.
Als ich auf der Höhe des 2. Fahrzeuges auf der Mittelspur ankam, zog dieser plötzlich und total unerwartet auf meine Spur rüber, ich musste eine komplette Vollbremsung hinlegen (dafür das rote X auf der linken Seite im Bild. Ich wurde regelrecht richtung Leitplanke (auch Bordstein vorhanden) gedrängt!

Zwischen mir und dem anderen waren nurnoch ein paar cm Luft, das war echt harfscharf an einer üblen Kollision vorbei.

Zum Glück ist es nochmal gut ausgegangen.
Nur meine Reifen haben etwas gelitten, musste ja auch auf ca. 100 Km/h runterbremsen. 😮

--------------------------------

Was würdet Ihr an meiner Stelle tun? Anzeigen?

Achja, der andere war alleine Unterwegs und ich hätte einen Beifahrer als Zeugen.

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Hallo

Überleg dir bitte vor einer Anzeige ob du selbst noch nie einen Fehler gemacht hast. Der andere wird dich gewiß nur übersehen haben und nicht mit selbstmörderischer Absicht zum Bremsen genötigt haben.

Gruß Dirk

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Ich sag mal: Vorausschauend fahren! Wenn eine Spur weiter rechts eben zwei lang fahren und der hintere ist schneller oder der Abstand länger klein, dann wird der hintere irgendwann überholen wollen! Daher muss man sich den beiden vorsichtig - ergo langsamer - nähern. Nur wenn der hintere z.B. bremst, kannst Du gefahrlos vorbei fahren.

Oft reicht es ja, wenn man nur vom Gas geht und ein bisschen ausrollt. Von 200 sinkt die Geschwindigkeit dann meist recht schnell auf 170 oder 160 und schon ist es nicht mehr so gefährlich.

Gruß, TouriEF

Niemand stellt hier die erhöhte Sorgfaltspflicht von Schnellfahrern in Frage. Nur besteht leider im Umkehrschluss immer die Gefahr, dass sich andere Verkehrsteilnehmer über Gebühr auf diese Sorgfaltspflicht verlassen. Die geringe Aufmerksamkeit vieler Verkehrsteilnehmer beim Spurwechsel dürfte nicht zuletzt auch darauf zurückzuführen sein, dass sie medial immer wieder ein völlig absurdes Opfer-Täter-Bild eingebläut bekommen, das mit den bestehenden Verkehrsregeln einfach nichts zu tun hat.

Man merkt es ja auch in dieser Diskussion wieder: Im Zweifelsfall ist der Schnellfahrer der Täter und der langsame Spurwechsler das Opfer. Mir fehlt hier einfach die klare Bekenntnis einiger, dass auch ein Fahrstreifenwechsel der Sorgfaltspflicht unterliegt - meiner Meinung nach sogar mehr als das reine Geradeausfahren, weil Fahrstreifenwechsel eben zu einer abrupten Situationsänderung führen.

Natürlich kann eine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit dazu beitragen, dass Fehler anderer zu einem Unfall führen oder der Unfall schwerer ausfällt. Mit dem gleichen Argument könnte ich auch jedem, der innerorts 50 fährt, eine Teilschuld aufbrummen, weil der Unfall mit 30 nicht passiert wäre und man ja immer mit Fehlern anderer zu rechnen hat.

Das ist doch ungefähr so, als wenn man einen Dieb moralisch entlastet, weil ich meine Wertsachen irgendwo unbewacht hab liegen lassen und deshalb fahrlässig gehandelt habe. Nur leider vergisst man, dass der Dieb noch immer eine Straftat begangen hat und mir Unrecht angetan hat, unabhängig davon, ob ich das nun begünstigt habe oder nicht.

Vielleicht missverstehen wir uns hier auch teilweise, aber wenn ich sage, dass es doch hypothetisch möglich sein muss, auf Autobahnen so schnell zu fahren, wie es der Verkehr auf der eigenen Spur hergibt, weil der Vorrang auf der eigenen Spur eben mehr als eindeutig geregelt ist, so ist das keine Aufforderung blind auf den eigenen Rechten zu bestehen. Es ist nur die Darlegung der Rechtslage (Schnellfahrer hat auf der eigenen Spur Vorfahrt/Vorrang gegenüber VT auf anderen Spuren) und es ist sicher nicht verkehrt, diese Tatsache hin und wieder auch mal auf etwas naive Art und Weise zurück in das Bewusstsein der Menschen zu holen.

Es stimmt, im Krankenhaus oder Grab bringt es mir nichts, im Recht zu sein. Aber es ist problematisch, das Verkehrsrecht mit solchen moralischen Argumenten aufzuweichen. Niemand sollte immer und überall auf seinem Recht bestehen. Aber im Umkehrschluss sollte auch niemand jemals darauf vertrauen, dass der andere auf seine Rechte verzichtet - oder um beim Beispiel zu bleiben - erst gar niemand eine Bestimmte Form der Rechtsausübung (Schnellfahren auf der linken Spur) wahrnimmt. So sehr wir gegenseitige Rücksichtnahme brauchen, ist niemandem mehr geholfen, wenn wir am Ende Rücksichtnahme einfordern - denn da reicht ein Missverständnis und es kommt zum Unfall.

Wenn ein unsicherer Verkehrsteilnehmer merkt, dass jederzeit für ihn gebremst wird, obwohl die Verkehrsregeln dies nicht erfordern oder sogar verbieten, dann wird sich bei solche VT irgendwann ein äußerst problematischer Lerneffekt einstellen. Sieht dieser dann einen Schnellfahrer im Rückspiegel, wechselt er vielleicht die Spur nach dem Motto "der wird schon bremsen". Dies ist sehr schön zu beobachten an Beschleunigungsstreifen, wo es für 90% der VT inzwischen ein Gewohnheitsrecht ist, dass der Verkehr auf der Hauptfahrbahn das Einfahren zu ermöglichen hat. Solche netten Gesten mögen zwar in manchen Situationen nützlich sein, auf lange Sicht führen sie jedoch dazu, dass diejenigen, die sich weiter an die "richtigen" Verkehrsregeln halten (und darauf vertrauen, auf der BAB nicht an jeder Einfahrt bremsen zu müssen), unnötig behindert und gefährdet werden.

Zitat:

Original geschrieben von razor23


...
Wenn ein unsicherer Verkehrsteilnehmer merkt, dass jederzeit für ihn gebremst wird, obwohl die Verkehrsregeln dies nicht erfordern oder sogar verbieten, dann wird sich bei solche VT irgendwann ein äußerst problematischer Lerneffekt einstellen. Sieht dieser dann einen Schnellfahrer im Rückspiegel, wechselt er vielleicht die Spur nach dem Motto "der wird schon bremsen". Dies ist sehr schön zu beobachten an Beschleunigungsstreifen, wo es für 90% der VT inzwischen ein Gewohnheitsrecht ist, dass der Verkehr auf der Hauptfahrbahn das Einfahren zu ermöglichen hat. Solche netten Gesten mögen zwar in manchen Situationen nützlich sein, auf lange Sicht führen sie jedoch dazu, dass diejenigen, die sich weiter an die "richtigen" Verkehrsregeln halten (und darauf vertrauen, auf der BAB nicht an jeder Einfahrt bremsen zu müssen), unnötig behindert und gefährdet werden.
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Hmmm... ich will dir nicht zu nahe treten aber ich wage zu behaupten, dass jemand, der einen solchen Absatz auch nur ansatzweise bei einer MPU zitiert, nie wieder einen Führerschein erhalten wird.

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Niemand stellt hier die erhöhte Sorgfaltspflicht von Schnellfahrern in Frage. Nur besteht leider im Umkehrschluss immer die Gefahr, dass sich andere Verkehrsteilnehmer über Gebühr auf diese Sorgfaltspflicht verlassen. Die geringe Aufmerksamkeit vieler Verkehrsteilnehmer beim Spurwechsel dürfte nicht zuletzt auch darauf zurückzuführen sein, dass sie medial immer wieder ein völlig absurdes Opfer-Täter-Bild eingebläut bekommen, das mit den bestehenden Verkehrsregeln einfach nichts zu tun hat.

Man merkt es ja auch in dieser Diskussion wieder: Im Zweifelsfall ist der Schnellfahrer der Täter und der langsame Spurwechsler das Opfer. Mir fehlt hier einfach die klare Bekenntnis einiger, dass auch ein Fahrstreifenwechsel der Sorgfaltspflicht unterliegt - meiner Meinung nach sogar mehr als das reine Geradeausfahren, weil Fahrstreifenwechsel eben zu einer abrupten Situationsänderung führen.

Wenn sich jeder auf die anderen verlässt, dann sind bald alle verlassen. Dann scheppert es nur noch hoffnungslos. Im günstigsten Fall stehst Du 1-2 Stunden auf der BAB rum und wartest auf Polizei und Abschlepper. Meist gibt es noch mehr Ärger, ggf. auch Krankenwagen.

Zitat:

Original geschrieben von razor23



Natürlich kann eine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit dazu beitragen, dass Fehler anderer zu einem Unfall führen oder der Unfall schwerer ausfällt. Mit dem gleichen Argument könnte ich auch jedem, der innerorts 50 fährt, eine Teilschuld aufbrummen, weil der Unfall mit 30 nicht passiert wäre und man ja immer mit Fehlern anderer zu rechnen hat.

§3 StVO - angepasste Geschwindigkeit

Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten dürfen nur unter günstigsten Umständen gefahren werden. Bestehen diese nicht, ist eine an die Situation angepasste langsamere Geschwindigkeit zu wählen! Im Zweifel heißt das sogar Schrittgeschwindigkeit, weil z.B. zwischen parkenden Autos plötzlich ein Kind hervor kommen könnte. Und bei Kindern gilt der Vertrauensgrundsatz nicht, ergo: Autofahrer schuld - immer.

Zitat:

Original geschrieben von razor23



Das ist doch ungefähr so, als wenn man einen Dieb moralisch entlastet, weil ich meine Wertsachen irgendwo unbewacht hab liegen lassen und deshalb fahrlässig gehandelt habe. Nur leider vergisst man, dass der Dieb noch immer eine Straftat begangen hat und mir Unrecht angetan hat, unabhängig davon, ob ich das nun begünstigt habe oder nicht.

Yepp, ist so. Du hast kein Recht, andere Menschen zum Diebstahl zu verleiten.

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Vielleicht missverstehen wir uns hier auch teilweise, aber wenn ich sage, dass es doch hypothetisch möglich sein muss, auf Autobahnen so schnell zu fahren, wie es der Verkehr auf der eigenen Spur hergibt, weil der Vorrang auf der eigenen Spur eben mehr als eindeutig geregelt ist, so ist das keine Aufforderung blind auf den eigenen Rechten zu bestehen. Es ist nur die Darlegung der Rechtslage (Schnellfahrer hat auf der eigenen Spur Vorfahrt/Vorrang gegenüber VT auf anderen Spuren) und es ist sicher nicht verkehrt, diese Tatsache hin und wieder auch mal auf etwas naive Art und Weise zurück in das Bewusstsein der Menschen zu holen.

AUA! Schnellfahrer auf eigener Spur? Ich bitte um Angabe des Gesetzes und Paragraphen und bitte auch um das Land auf dieser Erde, in dem dieses Gesetz gültig ist. In Deutschland haben wir jedenfalls ein Rechtsfahrgebot. Und das gilt auch bei 200 und 300 km/h, wenn die Spuren entsprechend frei sind! Schnellfahrer ist in der StVO genauso wenig ein Begriff, wie dass jemand seine eigene Spur hätte. Einzige Ausnahme dürften Bus- und Taxispuren in Großstädten sein. Oder fährst Du einen Bus? Mit 200 km/h? 😁

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Es stimmt, im Krankenhaus oder Grab bringt es mir nichts, im Recht zu sein. Aber es ist problematisch, das Verkehrsrecht mit solchen moralischen Argumenten aufzuweichen. Niemand sollte immer und überall auf seinem Recht bestehen. Aber im Umkehrschluss sollte auch niemand jemals darauf vertrauen, dass der andere auf seine Rechte verzichtet - oder um beim Beispiel zu bleiben - erst gar niemand eine Bestimmte Form der Rechtsausübung (Schnellfahren auf der linken Spur) wahrnimmt. So sehr wir gegenseitige Rücksichtnahme brauchen, ist niemandem mehr geholfen, wenn wir am Ende Rücksichtnahme einfordern - denn da reicht ein Missverständnis und es kommt zum Unfall.

Hä? Tschuldigung, aufgrund von Missverständnissen oder Fehlern oder rücksichtsloser Fahrweise kann es immer zum Unfall kommen! Es gibt auch viele Unfälle, in denen man gar keine Chance hat, ihn zu verhindern oder den Schaden zu mindern. Das kann doch aber keine Begründung für eine rücksichtslose Fahrweise sein!

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Wenn ein unsicherer Verkehrsteilnehmer merkt, dass jederzeit für ihn gebremst wird, obwohl die Verkehrsregeln dies nicht erfordern oder sogar verbieten, dann wird sich bei solche VT irgendwann ein äußerst problematischer Lerneffekt einstellen. Sieht dieser dann einen Schnellfahrer im Rückspiegel, wechselt er vielleicht die Spur nach dem Motto "der wird schon bremsen". Dies ist sehr schön zu beobachten an Beschleunigungsstreifen, wo es für 90% der VT inzwischen ein Gewohnheitsrecht ist, dass der Verkehr auf der Hauptfahrbahn das Einfahren zu ermöglichen hat. Solche netten Gesten mögen zwar in manchen Situationen nützlich sein, auf lange Sicht führen sie jedoch dazu, dass diejenigen, die sich weiter an die "richtigen" Verkehrsregeln halten (und darauf vertrauen, auf der BAB nicht an jeder Einfahrt bremsen zu müssen), unnötig behindert und gefährdet werden.

Es gibt eben Leute, die einen auf Dummfick machen. Manchmal kann man sie in die Schranken weisen, manchmal nicht, manchmal geht es schief. Die legen es halt drauf an und nur ein übergelaufenes Punktekonto und eine MPU wird sie zur Vernunft bringen. Ich für meinen Teil habe aus meinen Fehlern sehr wohl gelernt, auch wenn andere mal für mich gebremst haben, worüber ich sehr froh bin. Ich bremse halt auch für andere. Hupe/Lichthupe müssen aber schon mal eingesetzt werden, um auf die Gefahrensituation hinzuweisen, dafür sind die Einrichtungen ja auch da. Habe es bisher übrigens nur einmal erlebt, dass meine Lichthupe als Drängeln missverstanden wurde, war ein ähnlicher Fall wie hier beschrieben.

Gruß, TouriEF

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Zitat:

Original geschrieben von AndyB1971



Zitat:

Original geschrieben von razor23


...
Wenn ein unsicherer Verkehrsteilnehmer merkt, dass jederzeit für ihn gebremst wird, obwohl die Verkehrsregeln dies nicht erfordern oder sogar verbieten, dann wird sich bei solche VT irgendwann ein äußerst problematischer Lerneffekt einstellen. Sieht dieser dann einen Schnellfahrer im Rückspiegel, wechselt er vielleicht die Spur nach dem Motto "der wird schon bremsen". Dies ist sehr schön zu beobachten an Beschleunigungsstreifen, wo es für 90% der VT inzwischen ein Gewohnheitsrecht ist, dass der Verkehr auf der Hauptfahrbahn das Einfahren zu ermöglichen hat. Solche netten Gesten mögen zwar in manchen Situationen nützlich sein, auf lange Sicht führen sie jedoch dazu, dass diejenigen, die sich weiter an die "richtigen" Verkehrsregeln halten (und darauf vertrauen, auf der BAB nicht an jeder Einfahrt bremsen zu müssen), unnötig behindert und gefährdet werden.
...
Hmmm... ich will dir nicht zu nahe treten aber ich wage zu behaupten, dass jemand, der einen solchen Absatz auch nur ansatzweise bei einer MPU zitiert, nie wieder einen Führerschein erhalten wird.

Ich würde eher behaupten, dass jemand, der bei der MPU mit

seinen

Gewohnheitsrechten argumentiert, nie wieder einen Führerschein erhält.

Aber interessantes Totschlagargument, was du da ausgegraben hast. Habe ich in diesem Forum schon länger nicht mehr gehört. Wenn du jetzt noch etwas sachlich beizutragen hättest, außer mich durch die Blume als Verkehrsrowdy hinzustellen, wäre ich dir sehr verbunden.

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Ich würde eher behaupten, dass jemand, der bei der MPU mit seinen Gewohnheitsrechten argumentiert, nie wieder einen Führerschein erhält.

Naja - mit der Argumentation wird er die MPU wohl nicht bestehen. Aber nach 15 Jahren hat er schon wieder eine Möglichkeit...

Beim Spurwechsel ist besondere Sorgfalt anzuwenden, und der Spurwechsler hat die Vorfahrt der anderen zu achten. Dazu gibts erstmal nichts weiter sagen.

Das Einfahren auf die Autobahn ist identisch zu handhaben, da sind viele der falschen Meinung - und die Fahrschulen tun meiner Beobachtung nach wenig dagegen - sie dürften einfach und immer auf jeden Fall auf die Autobahn drauffahren. Egal was dahinter passiert. Beobachtet mal die Unfallspuren oder günstigstenfalls die wilden Bremsspuren an den Einfahrten der Autobahnen, die zeugen von vielen vielen Deppen die es irgendwie nicht begreifen dass sie KEINE VORFAHRT haben, wenn sie mit 60km/h einfädeln wollen...

Soziales Verhalten hin und liberale Fahrweisen her: Manchmal muss der Hammer kreisen, damit es die Jungs begreifen, wer hier im Recht ist..

Zitat:

Original geschrieben von TouriEF


AUA! Schnellfahrer auf eigener Spur? Ich bitte um Angabe des Gesetzes und Paragraphen und bitte auch um das Land auf dieser Erde, in dem dieses Gesetz gültig ist. In Deutschland haben wir jedenfalls ein Rechtsfahrgebot. Und das gilt auch bei 200 und 300 km/h, wenn die Spuren entsprechend frei sind! Schnellfahrer ist in der StVO genauso wenig ein Begriff, wie dass jemand seine eigene Spur hätte. Einzige Ausnahme dürften Bus- und Taxispuren in Großstädten sein. Oder fährst Du einen Bus? Mit 200 km/h? 😁

Ein ganz einfaches Beispiel (Achtung, gedankliches Konstrukt, also bitte nicht wieder mit "Rücksicht" argumentieren, es geht hier erst mal

nur

um die Rechtslage, nicht um Nettigkeiten):

Ich fahre auf einer Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung mit 200 km/h auf der linken Spur. Rechts ist etwas Verkehr, so dass sich für mich keine ausreichend große Lücke zum längeren Befahren der rechten Spur (10-15 Sekunden) ergibt. Ich bleibe also dauerhaft links, ohne gegen das Rechtsfahrgebot zu verstoßen.

Ich muss meine Geschwindigkeit dabei selbstverständlich nur an die eigene Fahrspur anpassen, nicht an die rechte Fahrspur. Ich habe so gesehen Vorrang auf meiner Spur (gegenüber den anderen Fahrspuren, natürlich nicht gegenüber Fahrzeugen auf der selben Spur vor mir).

Wenn jemand von rechts auf meine Spur wechseln möchte, so muss er dies auf einer Art und Weise tun, die eine starke Behinderung oder gar Gefährdung meinerseits ausschließt.

Wenn du jetzt auch noch einen Gesetzestext brauchst, um nachzuvollziehen, dass man beim Spurwechsel den Vorrang des bereits auf der Spur befindlichen Fahrzeuges achten muss, solltest du vielleicht nochmal ein paar Fahrstunden nehmen...

.. danke danke danke danke.

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Wenn jemand von rechts auf meine Spur wechseln möchte, so muss er dies auf einer Art und Weise tun, die eine starke Behinderung oder gar Gefährdung meinerseits ausschließt.

Wenn du jetzt auch noch einen Gesetzestext brauchst, um nachzuvollziehen, dass man beim Spurwechsel den Vorrang des bereits auf der Spur befindlichen Fahrzeuges achten muss, solltest du vielleicht nochmal ein paar Fahrstunden nehmen...

Mal abgesehen davon, dass in Fahrstunden keine §§ diskutiert werden und man auch in der Theorie in der Fahrschule kaum die einzelnen Paragraphen besprochen werden:

Die

Zitat:

starke Behinderung

wird in StVO §7 nicht erwähnt. 😕

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

starke Behinderung

wird in StVO §7 nicht erwähnt. 😕

Aber im so gern zitierten §1. Eine entsprechende Bußgeldkategorie fehlt leider tatsächlich. Wobei solche Delikte erfahrungsgemäß auch mit fehlendem oder extrem spätem Blinkereinsatz zusammefallen, wofür es dann auf jeden Fall Bußgeld gäbe.

Als jemand, der den Fahrstreifen wechseln möchte, würde ich mir aber nicht zutrauen, zwischen einer starken Behinderung und einer Gefährdung unterscheiden zu können und unterlasse daher im Zweifelsfall auch die starke Behinderung. Gefährdung heißt vermutlich, dass sich ein Unfall nur durch eine Vollbremsung oder Ausweichen verhindern lässt.

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Aber interessantes Totschlagargument, was du da ausgegraben hast. Habe ich in diesem Forum schon länger nicht mehr gehört. Wenn du jetzt noch etwas sachlich beizutragen hättest, außer mich durch die Blume als Verkehrsrowdy hinzustellen, wäre ich dir sehr verbunden.

Ach nein... das erinnert mich zu sehr an das Schießen auf Spatzen mit Kanonenkugeln, das ist ein ebenso sinnloses Unterfangen.

Zitat:

Original geschrieben von razor23



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


wird in StVO §7 nicht erwähnt. 😕
Aber im so gern zitierten §1.

Korrekt. In dem wird dann aber auch noch auf die Umstände abgestellt. 😉

Zitat:

Eine entsprechende Bußgeldkategorie fehlt leider tatsächlich.

Das wäre - gerade im Hinblick auf die Rechtssicherheit - kaum umsetzbar.

Aber werden wir mal wieder Praktiker:

Zitat:

Wobei solche Delikte erfahrungsgemäß auch mit fehlendem oder extrem spätem Blinkereinsatz zusammefallen, wofür es dann auf jeden Fall Bußgeld gäbe.

Korrekt, aber eine andere Baustelle.

Zitat:

Als jemand, der den Fahrstreifen wechseln möchte, würde ich mir aber nicht zutrauen, zwischen einer starken Behinderung und einer Gefährdung unterscheiden zu können und unterlasse daher im Zweifelsfall auch die starke Behinderung. Gefährdung heißt vermutlich, dass sich ein Unfall nur durch eine Vollbremsung oder Ausweichen verhindern lässt.

Das wird sicher immer eine Einzelfallentscheidung bleiben, aber prinzipiell sind wir uns einig. Ich bin sicher kein perfekter Autofahrer, aber ich habe in aller Regel ein recht gutes Augenmaß. Wenn ich vermute, das der Hintermann auch nur eine mittelstarke Bremsung hinlegen muss, verzichte ich auf den Spurwechsel.

Zitat:

Original geschrieben von razor23



Zitat:

Original geschrieben von TouriEF


AUA! Schnellfahrer auf eigener Spur? Ich bitte um Angabe des Gesetzes und Paragraphen und bitte auch um das Land auf dieser Erde, in dem dieses Gesetz gültig ist. In Deutschland haben wir jedenfalls ein Rechtsfahrgebot. Und das gilt auch bei 200 und 300 km/h, wenn die Spuren entsprechend frei sind! Schnellfahrer ist in der StVO genauso wenig ein Begriff, wie dass jemand seine eigene Spur hätte. Einzige Ausnahme dürften Bus- und Taxispuren in Großstädten sein. Oder fährst Du einen Bus? Mit 200 km/h? 😁
Ein ganz einfaches Beispiel (Achtung, gedankliches Konstrukt, also bitte nicht wieder mit "Rücksicht" argumentieren, es geht hier erst mal nur um die Rechtslage, nicht um Nettigkeiten):

Ich fahre auf einer Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung mit 200 km/h auf der linken Spur. Rechts ist etwas Verkehr, so dass sich für mich keine ausreichend große Lücke zum längeren Befahren der rechten Spur (10-15 Sekunden) ergibt. Ich bleibe also dauerhaft links, ohne gegen das Rechtsfahrgebot zu verstoßen.

Ich muss meine Geschwindigkeit dabei selbstverständlich nur an die eigene Fahrspur anpassen, nicht an die rechte Fahrspur. Ich habe so gesehen Vorrang auf meiner Spur (gegenüber den anderen Fahrspuren, natürlich nicht gegenüber Fahrzeugen auf der selben Spur vor mir).

Wenn jemand von rechts auf meine Spur wechseln möchte, so muss er dies auf einer Art und Weise tun, die eine starke Behinderung oder gar Gefährdung meinerseits ausschließt.

Wenn du jetzt auch noch einen Gesetzestext brauchst, um nachzuvollziehen, dass man beim Spurwechsel den Vorrang des bereits auf der Spur befindlichen Fahrzeuges achten muss, solltest du vielleicht nochmal ein paar Fahrstunden nehmen...

Geht es Dir eigendlich um "Spontanrauszieher" mit der Folge einer Notbremsung,dann bin ich bei Dir, oder um alle die, die hunderte Meter vor Dir überholen und dich nun zwingen auf 180 runter zu gehen ? Wie ist deine Definition von "Behinderung" oder "Gefährdung".

Und Du weist auch das Deine §§ mit jedem Kmh über Richtgeschwindigkeit an Bedeutung verlieren, das Du Dich im Ernstfall nicht mehr drauf berufen kannst, es sei Denn Du warst in einem wirklichen Notfall.
Die bösen Spontanrauszieher, mit einer echten Notbremsung zur Folge, sind aber sehr selten die sieht man nur einmal im Jahr, und ich fahre viel AB.
Die VTs die einen dicken Hals bekommen wenn sie mal die Bremse für einen langsameren betätigen müssen sind aber schon die Regel.
Die Argumentieren so wie Du, ich bin links, ich bin schnell, alles hat sich nach mir zu richten.

Vielleicht verstehen wir uns ja auch falsch.

@razor23

Ich stimme Dir in vielen Punkten in diesem Thread zu, unter anderem hinsichtlich der erforderlichen Umsicht von Spurwechseln. In dem folgenden Punkt würde ich aber vehement widersprechen:

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Ich fahre auf einer Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung mit 200 km/h auf der linken Spur. Rechts ist etwas Verkehr, so dass sich für mich keine ausreichend große Lücke zum längeren Befahren der rechten Spur (10-15 Sekunden) ergibt. Ich bleibe also dauerhaft links, ohne gegen das Rechtsfahrgebot zu verstoßen.

Ich muss meine Geschwindigkeit dabei selbstverständlich nur an die eigene Fahrspur anpassen, nicht an die rechte Fahrspur. Ich habe so gesehen Vorrang auf meiner Spur (gegenüber den anderen Fahrspuren, natürlich nicht gegenüber Fahrzeugen auf der selben Spur vor mir).

Das ist eine sehr einseitige Auslegung der Verantwortung als Fahrzeugführer. Es mag sein, dass irgendwo im hinteren Teil der STVO Paragraphen stehen, die man zur Rechtfertigung einer solchen Fahrweise heranziehen kann. Diese hinteren Teile sind aber Ergänzungen zum vorderen Teil. Nicht umsonst sprechen die ersten Paragraphen der STVO sehr allgemein von einer Gesamtverantwortung für die Unversehrtheit der anderen Verkehrsteilnehmer, der erforderlichen "ständigen Vorsicht", der Anpassung der Geschwindigkeit an den fließenden Verkehr etc. Hieraus sind auch gewisse Sorgfaltspflichten abzuleiten, wenn die rechten beiden Spuren einer Autobahn dicht befahren werden.

Zitat:

Wenn jemand von rechts auf meine Spur wechseln möchte, so muss er dies auf einer Art und Weise tun, die eine starke Behinderung oder gar Gefährdung meinerseits ausschließt.

Eine Behinderung ist ein vor Dir fahrendes Fahrzeug

immer

- damit muss man leben. Gefährdung beginnt, wo Du zum starken Bremsen gezwungen wirst, was Auffahrunfälle etc. verursachen kann.

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