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Fast Auffahrunfall wegen Blitzer

Themenstarteram 28. Februar 2006 um 21:23

Hallo zusammen,

heute wäre ich fast jemanden hinten drauf gefahren, der wegen einem Blitzer ne Vollbremsung hingelegt hat.

Folgende Situation:

Eine gut ausgebaute Bundesstraße, die wegen 2 Einmündungen auf Tempo 70 begrenzt ist. Ich fahre mit 70 und normalen Abstand hinter einem anderen Auto her. Vor dem anderen fuhr keiner. Plötzlich legt der Vorrausfahrende eine Vollbremsung hin um dann mit Temo 30-35 an einem mobilen Blitzer vorbei zu kriechen. So ca. 50 Meter nach dem Blitzer hat er dann wieder auf 70 beschleunigt. Ich konnte gerade noch rechtzeitig bremsen, damit ich dem Typen nicht draufgefahen bin.

Wie würde das von der Schuldfrage her aussehen, wenn ich dem anderen draufgefahren wäre? Muß ich mit einer Vollbremsung wegen nem Blitzer rechnen, wenn der vor mir mit korrekter Geschwindigkeit fährt?

CU Markus

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17 Antworten
am 2. März 2006 um 13:50

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

Wäre es zum Unfall gekommen, hätte der Auffahrende erstmal die schlechteren Karten: Der Vordermann braucht sich nur eine halbwegs plausible Erklärung für das Bremsen aus den Fingern zu saugen oder sogar zu behauoten, er habe gar nicht gebremst (der andere sei "einfach so" aufgefahren), und dann muß der Hintermann beweisen, daß die (Voll-)Bremsung des Vordermanns überhaupt stattgefunden hat und dann auch noch grundlos war. Ohne Zeugen wird´s also auf volle, zumindest aber überwiegende, Haftung des Auffahrenden hinauslaufen.

Na, das kann man doch problemlos nachweisen!

Zumindest den Zeitpunkt des Aufpralls kann man absolut genau nachstellen, da würd ich mir keine Sorgen machen, soo doof sind die Unfallforscher nun auch nicht.

Und ob beim Aufprall gebremst wurde oder Licht an war, kann man auch nachweisen, das ist alles kein Problem (mehr).

Man muss nur versuchen das ganze nachzustellen und nachzuweisen!

Wie stark gebremst wurde kann man z.B. an der Neigung des Fahrzeuges erkennen (wenn beide zum Zeitpunkt des Aufpralls nicht standen natürlich nur), ob die Bremsanlage benutzt wurde kann man an den Leuchtmitteln erkennen.

am 2. März 2006 um 14:27

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

Na, das kann man doch problemlos nachweisen!

Zumindest den Zeitpunkt des Aufpralls kann man absolut genau nachstellen, da würd ich mir keine Sorgen machen, soo doof sind die Unfallforscher nun auch nicht.

Und ob beim Aufprall gebremst wurde oder Licht an war, kann man auch nachweisen, das ist alles kein Problem (mehr).

Man muss nur versuchen das ganze nachzustellen und nachzuweisen!

Wie stark gebremst wurde kann man z.B. an der Neigung des Fahrzeuges erkennen (wenn beide zum Zeitpunkt des Aufpralls nicht standen natürlich nur), ob die Bremsanlage benutzt wurde kann man an den Leuchtmitteln erkennen.

++ bremsspuren, auch beim ABS... die ja auch nicht zu vernachlässigen sind... diese haben mir den hals geretten bei meinem unfall... (der unfallgegner behauptete er stand auf der kreuzung als ich ankam und frontal in ihn rein fuhr... stand war relativ da er bremsspuren hinterlassen hat)

am 2. März 2006 um 15:12

Zitat:

Na, das kann man doch problemlos nachweisen!

Ganz so problemlos ist es nicht! Sicherlich ist nachzuweisen, daß der Hintermann gebremst hat. Das würde er aber auch tun (bremsen), wenn er einfach nur gepennt hat und den mit gleichbleibender, langsamerer Geschwindigkeit dahinfahrenden Vordermann einfach nur zu spät gesehen hat. Dieser Nachweis hilft also nicht zwangsläufig weiter, was den Hergang angeht.

Und selbst wenn´s theoretisch nachweisbar wäre. Wer soll die Kosten für dieses aufwändige Gutachten zahlen? Kosten geschätzt 500 - 1.000,- EUR! Die Bußgeldstelle machts nicht, die stellt dann lieber ein (bei reinem Sachschaden)!!

Die Versicherung machts auch nicht. Die investieren keine 1.000,- Eur um EVENTUELL 500,- EUR zu sparen. und nun???

Zwischen Theorie und Praxis liegen otfmals Welten.

 

Zitat:

oder Licht an war, kann man auch nachweisen

Aber nur, wenn die betreffende Birne beim Unfall kaputtging (also als das Licht leuchtete). Wenn nicht, gibts keine Nachweismöglichkeit! Und nen hohen Schaden kann man auch verursachen, ohne das die Lampen kaputtgehen!

Insgesamt sieht´s ohne Zeugen für den Auffahrenden eher schlecht aus; zumindest wenn kein schwerwiegender Personenschaden entstandt und daher sie Staatsanwaltschaft nicht tätig wird.

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