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Farhzeug kaufen - herrichten - verkaufen

Themenstarteram 2. Juni 2019 um 15:14

Hallo, spiel schon länger mit dem Gedanken ein Auto zu kaufen, herrichten (lackieren evtl. Unfallschäden ausbessern) und mit Gewinn weiter zu verkaufen.

 

Hab ein bisschen durch das Internet geschaut und bin drauf gekommen, dass es ein gewerbliches Handeln ist sobald man ein Auto kauft um es bewusst mit Gewinn weiter verkauft.

 

So und dann hab ich mir gedacht, (bitte entschuldigt wenn ich jetzt einen Denkfehler habe) wenn ich mir das Auto kaufe es mit Hänger abhole und nie auf meinen Namen anmelde einfach weil ich keine Anmeldung brauche, sollte es ja eigentlich gehen oder? Somit scheint das Auto ja nie irgendwo auf

 

Denn es ist ja durch den Kauf und durch den Kaufvertrag in meinem Besitz also wer sagt dass ich es anmelden muss.

 

Vielleicht hat hier schon jemand mal Erfahrung damit gemacht, oder kennt sich ein bisschen mehr wie ich in dieser Thematik aus.

 

Bin für alle Antworten dankbar und wünsch euch noch einen schönen Sonntag!

Beste Antwort im Thema

Wieder einer der denkt er wäre schlauer als jeder andere :-D

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Und unterschätze nicht die Nachbarn, denen Schleifgeräusche am Abend oder am Wochenende schnell auf den Keks gehen. Und dann mal nachhaken...

Nur weil man gewerblich tätig ist, heisst es nicht, dass Steuern gezahlt werden müssen. Es gibt Freibeträge. Aber auch Nicht-Gewerbliche müssen Steuern zahlen.

Und DIE Steuer gibt es nicht, sondern leider ein ganzes Paket, wovon auch nur einzelne zutreffen können.

Die meisten Fallen lauern heute im Internet, denn das WWW vergisst nichts. Und alles lässt sich auch nachträglich wiederfinden dank Google Speicherung.

- Ein Käufer macht häufig Gewährleistungsansprüche geltend, wenn der VK ständig Wagen anbietet

- Ausübung eines Gewerbes nur im Gewerbe- oder Mischgebiet, in reinen Wohngebieten untersagt (bzw. nur Kleingewerbe ohne Publikumsverkehr gestattet, das ist aber nicht bundesweit einheitlich, sondern je nach Bundesland oder Gemeinde/Kommune unterschiedlich)

- zusätzliche Abfallgebühren für Gewerbe

- Zwangsmitgliedschaft bei IHK, wird von denen auch gerne überprüft

- aus einer Garage eine Werkstatt machen? Je nach Gemeindesatzung ist die Fremdnutzung untersagt, selbst ein Möbellager für eigene Zwecke ist verboten. Eine baurechtlich genehmigte Garage ist eben als solche zu nutzen -> Baurecht!

-Lagerung von Gefahrstoffen wie Benzin oder Motoröl, Bremsflüssigkeit etc. in Garage oder Keller? Gefahrstoffverordnung beachten einschl. Brandschutzverordnung!

Die Liste könnte man wohl noch fortsetzen. Jeder Verstoß kann mit einem Bußgeld geahndet werden, brauche ich wohl nicht extra erwähnen.

Aber insgesamt kommt es auf den Umfang an. Ein Oldtimerbesitzer, der alle Jahre mal wieder ein Fahrzeug verkauft, hat wohl keine Probleme.

(Es sei denn, er hat Nachbarn, denen dieses oder jenes nicht gefällt.)

 

am 3. Juni 2019 um 6:44

Vergiss nicht die andere legalen Händler. du nimmst denen die Kunden weg mit so etwas, und hast dabei viel weniger Nebenkosten...

Wenn ich Händler wäre, würde ich gezielt solche Car Flipper in meiner Umgebung suchen und denen mal ganz schlimme Leute vorbeischicken (Beamte).

Also wenns dir Spaß macht, dann mach alles legal mit Gewerbe, und halte alle Regeln ein.

Ein weiteres Problem sind die Käufer. Schaue dir die Hilferufe im Autoverkausteil des Forums an. Autos über 10.000-15.000Euro sind von Privat sehr schwer bis nahezu unverkäuflich. Aber in dem Bereich fängt deine Idee erst lohnenswert zu werden.

Über die vorhandene Infrastruktur (Werkstatt etc.) des TE kann man doch nur spekulieren.

Davon ausgehend das er Fahrzeuge in Stand setzen kann bis zur bestandenen neuen HU (das sollte das Ziel sein, um überhaupt in Verkaufspreise zu gelangen die einen etwaigen Gewinn versprechen) kann er das ruhig paar mal im Jahr machen ohne gleich ein Gewerbe anmelden zu müssen.

am 3. Juni 2019 um 8:24

...Und bei so teuren Gebrauchten ist auch viel Technik drinnen, die sehr teuer zu reparieren ist.

Ein Motorschaden bei nem neueren Diesel innerhalb der Gewährleistung bringt sich an den Rande des finanziellen Ruins.

Ich würde mich da zu Beginn auf einfache günstige Fahrzeuge spezialisieren (Saugbenziner mit wenig PS, vorzugsweise Japaner)

Wuzi, so wie ich das verstanden habe, will der TE das in der Größenordnung nicht beginnen.

Eher Kleinwagen (Polo, Golf, Fiesta...) billig einkaufen von privat und dann nach Abzug der Kosten vielleicht < 500 EUR Gewinn machen nach Verkauf mit neuem TÜV. Geht durchaus.

Zitat:

@christian268 schrieb am 2. Juni 2019 um 17:14:09 Uhr:

... wenn ich mir das Auto kaufe es mit Hänger abhole und nie auf meinen Namen anmelde einfach weil ich keine Anmeldung brauche, ...

... dann ist das typisches "HÄNDLER-Verhalten" ;)

ein privates Veräußerungsgeschäft ist wohl eher anzunehmen, wenn Du das Auto auf Dich anmeldest, 1/2 Jahr bzw. 5.000+ km fährst ... und dann erst Lust auf was anderes bekommst ...

(oder Deine Freundin ständig rumnölt, dass die Polster farblich nicht zu ihrer Lieblingshandtasche passen und Du entnervt aufgibst)

am 3. Juni 2019 um 8:39

Das glaube ich auch, camper. Das ist bei Autos genau geregelt. Am besten beim Gewerbeamt oder Finanzamt genau erkundigen. Vielleicht gibt's auch wirklich eine "Freimenge" beim Carflipping in deinem Bundesland, aber meistens ist nicht mal 1 Auto erlaubt.

 

Das mit dem halben Jahr und 5000km kommt drauf an ob, und wieviel du gewinn machst. Das Finanzamt sieht alles bis zu 10 Jahre in der Vergangenheit (wenn es will)... und wenn sie das als Handel sehen, musst du denen auch das Gegenteil beweisen.

Wenn wir wüßten in welchen Dimensionen der TE denkt - 1K, 10K, 20K... Gewinn pro Jahr?

Bei nem Tausender mit 2-3 Wägen p.a. interessiert das keine Sau.

Kann mal jemand das Wort "Fahrzeug" in der Überschrift korrigieren?

Das wird hier noch ein langer Thread. :D

am 3. Juni 2019 um 8:56

ich glaub der TE hat schon kapituliert

Zitat:

@wuzi0086 schrieb am 3. Juni 2019 um 10:56:50 Uhr:

ich glaub der TE hat schon kapituliert

Nö. Der macht jetzt seine hier empfohlene Tour. Nachbarn, Steuerberater, Gewerbeamt, IHK, Finanzamt, Rechtsanwalt, Versicherung, etc. So wie es sich gehört. Echt blöd gelaufen. ;)

 

Interessanter als die Steuer ist vielleicht auch die Haftungsfrage. Konstrukt: der TE verkauft einen hergerichteten Unfaller (oder was auch immer er herrichtet), der neue Besitzer hat damit einen Unfall mit Personenschaden - dann wird aber erst mal genau durchleuchtet, wer was wann an dem beteiligten Fahrzeug gemacht hat. Und da wird der neue Besitzer natürlich angeben - habe ich gekauft von x. In den weiteren Recherchen kommt dann ganz schnell heraus, das x evtl Arbeiten vorgenommen hat für die er (offiziell) nicht befähigt ist ... und dann gehts los. Wenn dann eventuell noch eines der bearbeitenden Bauteile die Ursache für ein verändertes Verhaltens des Wagens gewesen sein könnte ... hat man uU viel Ärger am Hals. Ich weiss, das passiert ja "nie". Aber die Möglichkeit besteht eben. Und dann würde man sich evtl. wünschen, man hätte nur ein MwSt-Problem mit dem Finanzamt ...

Den muss man nicht mal herrichten. :D

https://suchen.mobile.de/.../details.html?...

Dort kaufen, nach Berlin fahren und für 1,5k sofort drehen.

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