Farbunterschied im Lack

Mercedes C-Klasse W203

Ich habe meinen W203 vor 4 Wochen beim Vertragshändler gekauft.

Dass das Auto einen leichten Vorschaden hatte, wusste ich. Der Vorbesitzer (ca. 80 Jahre alt) ist zu Hause in sein Carport gefahren, daraufhin wurden der Kotflügel und die Tür auf der Fahrerseite vor ca. einem Jahr gewechselt. Die Reparatur wurde natürlich von der Vertragswerkstatt durchgeführt. Beim Kauf des Wagens habe ich sogar noch die Rechnung von damals mitbekommen.

Es handelt sich um eine Nanolackierung in dunkelblau. Leider ist mir letztes Wochenende aufgefallen, dass der Farbton des Kotflügels und der vorderen Tür eine Nuance heller ist als der Lack vom restlichen Fahrzeug. 🙁

Das fällt natürlich besonders beim Übergang zur hinteren Tür auf. Dumm nur, dass es mir damals bei der Probefahrt nicht aufgefallen ist. 😠 Es fällt auch nur leicht auf, wenn man direkt auf die Seite schaut. Ab einem gewissen Betrachtungswinkel sieht man es wegen der Lichtreflexion gar nicht mehr.

Ich weiß, dass ich Pech gehabt habe, da es sich um einen offensichtlichen Mangel handelt.

Besteht die Chance, dass der noch relativ neue Lack etwas nachdunkelt? Gibt es andere Möglichkeiten (z. B. Politur)? Soll ich doch meinen Händler mal darauf ansprechen?

Wegen so etwas eine Neulackierung anzustreben ist natürlich Quatsch. 😉

Beste Antwort im Thema

http://www.gaebel-berlin.de/index.php?...

mal zum nachlesen

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so und nochmal: hier geht es nicht darum, dass der TE Mängelgewährleistungsrechte zw. sich und dem Verkäufer geltend macht (darüber müsste man nochmal streiten), sondern derivative Rechte... also die des Vorbesitzers (dem Auftraggeber die Lackierung vorzunehmen)... wir sind hier im Werkvertragsrecht... und da gilt eben auch 2jährige Mängelhaftung... einfach mal abklären (bei einem Fachbetrieb) ob das normal ist und dann die Gewährleistungsrechte abtreten lassen... dabei kommt es aber natürlich auch auf die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Lackierer und dem Vorbesitzer an... wenn hier geiz ist geil vereinbart wurde, dann erübrigt sich das ganze natürlich... wie gesagt: ich könnte damit an einem solch neuen Wagen nicht leben...

Ich fand meinen Kotflügel störend... aber nahm das so hin, weil es meine eigene Schuld war... für 350 € konnte ich nix anderes erwarten. aus Fehlern lernt man...

Zitat:

Original geschrieben von HSV-Andy


Klar wusste ich von dem Vorschaden und der Preis war auch OK.

Aber dieser Lackfehler fiel mir halt in der dunklen Verkaufshalle und während der Probefahrt nicht auf. Dumm nur, dass der Vorbesitzer das wohl auch nicht gesehen hat oder es ihm egal war.

Es geht jetzt auch darum, dass ich nicht meinen Kaufvertrag anfechte, da es sowieso ein offener Mangel ist. Ich werde mich erkundigen, ob der Vorbesitzer auf die Reparatur einen noch laufenden Gewährleistungsanspruch zur Nachbesserung hat, den er eventuell auf mich übertragen kann. Da es vermutlich seine Versicherung gezahlt hat, macht die Sache nicht einfacher.

Wäre mal ein netter Fall fürs Jura-Studium. 😉

Rechtlich kann ich wohl wenig machen, ich hoffe nur auf Kulanz des Händlers, da die ja nicht gleich einen neuen Kunden verärgern wollen. 😉

Wird wahrscheinlich alles nichts, aber ich versuche es wenigsten. 🙂

Mein laienhafter Verstand erzählt mir das so: 🙄

Der Vorbesitzer hat die Reparatur als akzeptabel abgenommen, wobei der nachfolgende Besitzer nun der Ansicht ist es nicht akzeptieren zu können und Nachbesserung erwartet. 😛

Nicht übel, ich habe keine Lust mich herum zu ärgern und verkaufe das Problem an jemanden weiter, der das nun übernimmt.

Frage: Geht das juristisch und übernimmt die RS-Versicherung die dafür anfallenden Kosten?

Ein Versuch ist es hingegen allemal wert, sofern die Fristen dafür noch nicht abgelaufen sind.

Zitat:

Original geschrieben von bugatti1712


so und nochmal: hier geht es nicht darum, dass der TE Mängelgewährleistungsrechte zw. sich und dem Verkäufer geltend macht (darüber müsste man nochmal streiten), sondern derivative Rechte... also die des Vorbesitzers (dem Auftraggeber die Lackierung vorzunehmen)... wir sind hier im Werkvertragsrecht... und da gilt eben auch 2jährige Mängelhaftung... einfach mal abklären (bei einem Fachbetrieb) ob das normal ist und dann die Gewährleistungsrechte abtreten lassen... dabei kommt es aber natürlich auch auf die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Lackierer und dem Vorbesitzer an... wenn hier geiz ist geil vereinbart wurde, dann erübrigt sich das ganze natürlich... wie gesagt: ich könnte damit an einem solch neuen Wagen nicht leben...

Ich fand meinen Kotflügel störend... aber nahm das so hin, weil es meine eigene Schuld war... für 350 € konnte ich nix anderes erwarten. aus Fehlern lernt man...

Der Vorbesitzer war nicht beim Lackierer.

Er hat seinen beschädigten Wagen bei der Vertragswerkstatt auf den Hof gestellt und ihn fertig wieder bekommen. Die komplette Rechnung ist auch von MB ausgestellt. Ich gehe davon aus, dass seine Versicherung den Schaden übernommen hat.

Deshalb ist meine Niederlassung direkt der Ansprechpartner, auch in Sachen Gewährleistung. Ich vermute mal, dass die Niederlassung selbst nicht lackiert und es von einem Subunternehmen hat machen lassen. Letztendlich hat MB es also selbst so abgenommen.

Deshalb hoffe ich auf Nachbesserung durch meine Niederlassung auf Kulanz.

gutes Verhanldunggeschick und ein nettes 4augen-Gespräch lässt sich durch nichts ersetzen... nicht mal durch einen guten Rechtsrat... also such deinen Verkäufer auf und zeig ihm das Werk seiner tollen Lackiererei... so lackiert kein Fachbetrieb... und das mit einer Rechnung mit einem Stern drauf...

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Zitat:

Original geschrieben von bugatti1712


gutes Verhanldunggeschick und ein nettes 4augen-Gespräch lässt sich durch nichts ersetzen... nicht mal durch einen guten Rechtsrat... also such deinen Verkäufer auf und zeig ihm das Werk seiner tollen Lackiererei... so lackiert kein Fachbetrieb... und das mit einer Rechnung mit einem Stern drauf...

Genauso habe ich es mir auch gedacht. 😉

naaa dann halt uns mal auf den laufenden

So, ich hatte jetzt mit meinem Verkäufer gesprochen.

Der Wagen wurde damals an einem anderen Standort von der dortigen Vertragswerkstatt repariert. Da er mir bei der Übergabe des Fahrzeugs die Reparaturrechnung des Schadens mit gab, solle ich mich doch an die Stelle wenden.

Also bin ich noch nicht viel weiter.

Ich hatte auch so ein bisschen den Eindruck, dass er meinte, meine Beschwerde sei übertrieben. 😉

Schließlich ist er ja damals nach zähen Verhandlungen mit dem Preis von ursprünglich 17.990 auf 16.100 Euro herunter gegangen. Nach Inzahlunggabe meines alten Fahrzeugs habe ich nur noch 13.500 Euro inkl. Garantie bezahlt.

Mal schauen, ob ich es weiter verfolge. Bei der anderen Niederlassung fange ich natürlich bei 0 an, da ich den Wagen dort auch nicht gekauft habe.

Ich gebe jedenfalls selbst kein Geld für das Nachlackieren aus.

Der Kaufpreis für dein Wagen, auch wenn er noch so weit "runtergehandelt" wurde - sollte damit aber nichts zu tun haben 😉

Zitat:

Original geschrieben von GrossmeisterB


Der Kaufpreis für dein Wagen, auch wenn er noch so weit "runtergehandelt" wurde - sollte damit aber nichts zu tun haben 😉

haha Zustimmung...

und wenn der so rechnet, kannst du ja mit einem schönen Gegenargument kommen... (weiß zwar nicht was für ein Fahrzeug du in Zahlung gegeben hast) aber dann hat er ein einst 40.000 € Fahrzeug für 3.000 € Inzahlung genommen

also... wer hat hier nun das bessere Geschäft gemacht?!

Wie gesagt, das schlimmste ist, dass ich jetzt zur anderen Niederlassung gurken kann. Es nervt schon, dass er sich nicht darum kümmert.

Service ist anders! 😠

Naja, sieh es mal aus der Sicht des Verkäufers:

Der Vorbesitzer (in dem Falle dann wohl auch Auftraggeber bzw seine Versicherung) hat anscheinend die abgelieferte Arbeit ohne Beanstandung/stillschweigend abgenommen. Nun kommt nach einem Zeitraum x der nächste Besitzer des Fzgs und will die bereits abgenommene Arbeit reklamieren.

Wie würdest Du Dich als Verkäufer verhalten? Kann den Verkäufer schon verstehen, dass er sich nicht mit nem anderen VP oder ner NL in die Haare bekommen möchte.

Ich weiss, dass das keine Antwort ist, die Dich ermutigt, aber ich sehe es (hoffentlich) einigermaßen realistisch.

Wünsche Dir bei Deinem Vorhaben trotzdem viel Erfolg !!!

Zitat:

Original geschrieben von lw4701


Naja, sieh es mal aus der Sicht des Verkäufers:

Der Vorbesitzer (in dem Falle dann wohl auch Auftraggeber bzw seine Versicherung) hat anscheinend die abgelieferte Arbeit ohne Beanstandung/stillschweigend abgenommen. Nun kommt nach einem Zeitraum x der nächste Besitzer des Fzgs und will die bereits abgenommene Arbeit reklamieren.

Wie würdest Du Dich als Verkäufer verhalten? Kann den Verkäufer schon verstehen, dass er sich nicht mit nem anderen VP oder ner NL in die Haare bekommen möchte.

Ich weiss, dass das keine Antwort ist, die Dich ermutigt, aber ich sehe es (hoffentlich) einigermaßen realistisch.

Wünsche Dir bei Deinem Vorhaben trotzdem viel Erfolg !!!

Vielen Dank!

Jetzt kommt auch langsam Schwung in die Sache.

Heute rief mich der Serviceleiter MEINER Niederlassung an und meinte, er möchte sich das mal anschauen.

Morgen haben wir einen Termin. 🙂

So, Montag soll der Wagen zum Lackierer.

Allerdings wird er wohl keine neu Komplettlackierung der Teile machen. 🙁

Er will wohl in den hinteren Bereich "reinlackieren", damit es nicht mehr auffällt.
Ein bisschen unwohl ist mir allerdings bei der Sache, nicht dass es schlimmer ist, als vorher.

Von dem Ergebnis bin ich mal gespannt...

Drücke Dir die Daumen, dass es zu Deiner Zufriedenheit ausgeführt wird !!! 😉

Hallo,

wens schlimmer wird dann hast du erst recht einen Grund zu bemängeln.
Offensichtlich sind die auch der Meinung, dass die Lackierung nicht ganz so ordentlich war.

Gruß

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