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Falscher Tatort! Was tun?

Themenstarteram 23. September 2005 um 17:22

Servus liebe Mitsufreunde,

da die Leute im Sicherheitsforum irgendwie bisserl Begriffstuzig sind frag ich mal euch,

Also mir is folgendes passiert:

Ich bin am 6.9.2005 bei uns in Neubiberg in der hauptstraße, der Teil is ne 30-Zone, mit 43 gemessen worden. War so ne Messung mit Radarpistole. Ok ich war also 13Km/h zu schnell. Des macht laut der Preisliste 25€. Die hatte ich leider nicht bar dabei, also hab ich des zugeschickt bekommen. Nur hab ich jetzt des problem dass dort als "Tatort" die Josef-Doll-Straße in Neuried angegeben ist.

Was soll ich tun? Ich war noch nie in meinem Leben in dieser Straße. Ich mein einfach bezahlen wäre irgendwie unheimlich. Mein Anwalt meinte ich soll warten bis ich nen Bußgeldbescheid bekomme und dann wird er dagegen Einspruch einreichen. Jetzt is aber der Problem dass ich noch in dieser beschi**** Probezeit bin. Droht mir da evtl ne verlängerung wenn ichs zum Bußgeldbescheid kommen lasse?

Ich habe damit kein Problem des Geld zu bezahlen, nur halt nicht für nen ort an dem ich nie war.

Hoffe ihr könnt des nachvollziehen und habt gute Tipps für mich.

mfg,

bernd

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17 Antworten

Moin,

Frage ... Wie weit ist Neuwied weg von dir ?! Also wie weit sind die beiden "Tatorte" voneinander entfernt ?! Hab Ich leider keinen Plan, da Ich zwar weiß wo Neuwied iss ... aber Untersonstwas ist mir nicht bekannt ;) Davon würde Ich abhängig machen, was ich machen würde.

Ist es sehr weit weg ... und nicht mal eben in 5-10 Minuten zu erreichen ist ... dann ist der Einspruch durchaus gerechtfertigt. Sind ja auch schon Mörder wegen Verfahrensfehlers freigekommen. So wie du für deinen Fehler einstehen müßtest, gilt das auch für die andere Seite, oder ?!

MFG Kester

am 23. September 2005 um 19:05

Das ist ein sogenannter "heilbarer" Fehler, Einspruch wird dir nichts bringen.

Weiteres dazu findest du bei www.verkehrsportal.de

vielleicht etwas sarkastisch, aber du kannst ja mit gutem Gewissen sagen, daß du zur Tatzeit nicht in der von der Polizei genannten Straße warst, hast ja auch Zeugen, sondern in der von dir genannten.

Themenstarteram 24. September 2005 um 12:47

Also Neuried is vom Tatort aus locker 30km entfernt. Des heißt ich hätte dort nie sien können. Dazu müsste ich nämlich durch die Münchner Innenstadt und des wären mal locker 40minuten. Also kann ich definitiv nicht dort gewesen sein.

@Rotherbach: Was würdest du in diesem Fall tun?

 

Mfg,

bernd

hi

 

also viel wir da nicht kommen ,du musst mindestens 20km/h zu schnell gewesen sein.dann droht dir ein fürhreschein entzug und eine nachschulung.Bei 13 km/h dürte es eigendlich keine weiteren probleme gebern.

Zitat:

Original geschrieben von Space star 2001

hi

 

also viel wir da nicht kommen ,du musst mindestens 20km/h zu schnell gewesen sein.dann droht dir ein fürhreschein entzug und eine nachschulung.Bei 13 km/h dürte es eigendlich keine weiteren probleme gebern.

gruss

mathias

FALSCH!!!

erst ab 31km/h zu schnell droht dir ecih Fahrverbot von 1 Monat. Führerscheinentzug ist was ganz anderes.

Ab 21km/h mehr als erlaubt musst du zur Nachschulung in der Probezeit.

Mein Tipp ist: Zahlen, lohnt sich nicht bei 13km/h! Wenn du Widerspruch einlegst wird das ganze automatisch zur Bußgeldsache, damit drohen Punkte udn evtl. eine Nachschulung.

Moin,

Ich denke ... da würde Ich zahlen. 30 km sind nicht wirklich hinreichend, um Einspruch einzulegen, denn in diesem Fall könntest Du in der Tat dagewesen sein ... Wenn das jetzt 150 km weg gewesen wäre, hätte Ich gesagt ... mach nen Einspruch. So zahl die paar Euros und vergiss es ;)

MFG Kester

Themenstarteram 26. September 2005 um 7:30

Also ich hab des jetzt ganz einfach gemacht. ich hab den Anhörungsbogen der da dabeilag ausgefüllt und drauf geschrieben dass ich nie an dem tatort gewesen bin. Werd mal schaun was die dazu sagen. ich hab ja auch zeugen dafür dass ich des zeitlich garnicht hätte schaffen können. Außer ich wäre durchgehend 200km/h gefahren.

Ich werd euch auf dem laufenden halten.

Mfg,

bernd

Winnetwo hatte die richtige Antwort. Ein heilbarer Fehler. Du wirst ein neues Verwarnungsgeld mit dem richtigen Ort bekommen. Glück kannst Du dadurch haben, dass durch das Hin und Her eventuell die dreimonatige Verjährungsfrist abgelaufen ist. Dann musst Du nicht mehr zahlen.

Themenstarteram 26. September 2005 um 9:49

Naja es ist nicht meine Absicht dafür zu sorgen dass ich nicht zahlen muss. ich will einfach nur dass die Unterlagen korrekt sind die ich bekomme. Wenn die es dann schaffen dass die 3-Monatsfrist um is kann ich denen auch nicht helfen. Hoffe dass sich des ganze aufklärt und ich da einfach nur bezahl und dann ruhe is. Ich mien in genau 1 Monat is meine Probezeit zu ende und ich hab halt keine Lust auf eine verlängerung.

Mfg,

bernd

Die 3-Monatige Verjährungsfrist gilt schon nicht mehr, da du den Anhörungsbogen zurückgeschickt hast. Jetzt ist die neue Frist 1 Jahr!

Themenstarteram 26. September 2005 um 10:16

Naja dann is es halt 1 Jahr. Is mir eigentlich auch ziemlich egal. Ich mein ich war halt nciht and em tatort dens ie mir vorwerfen. Dass ich aber woanders zu schnell war is mir bewusst und ich steh dafür auch grade. Ich mein wenn ich zu schnell war war ich zu schnell, dafür gibts keine entschuldigung.

Mfg,

bernd

hat er zurückgeschickt, der bezog sich ja auf den falschen Tatort - also einen vermeintlich anderen Fall ... ich denke, dass die Verjährungsfrist noch läuft und nicht unterbrochen wurde.

Aber wenn er ohnehin unbedingt zahlen will: Auf der Verwarnungsgeldmitteilung steht eine Telefonnummer. Wenn Du da den Sachbearbeiter anrufst, hilft er Dir Deine Kohle loszuwerden. In den meisten Fällen kann man mit den Leuten nett reden.

Themenstarteram 26. September 2005 um 10:47

Naja was heißt unbedingt loswerden? Ich mein ich war zu schnell wurde rausgezogen und muss laut gesetz meine "Strafe" bezahlen. Wäre ja auch kein Thema gewesen wenn der richtige Ort drinnen stehen würde. Ich hab halt nur so ein ungutes gefühl dabei zu bezahlen wenn die nen falschen Ort angeben. ich mein nicht dass die da was verwechselt haben und des andere nichtmehr haben wollen*g*

mfg,

bernd

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