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Falscher LKW Parkplatz 90€ + 2Punkte "parken auf der Autobahn"
Ich parkte kürzlich, abends ca. 23.00Uhr auf dem Rastplatz Hildesheimer Börde. Alle Parkplätze waren logischerweise voll und ich stelle mich links an die Leitplanke, ungefähr mittig der Rastanlage. So wie das sehr viele tun. Drei Wochen später bekomme ich von dem Landrat Hildesheim ein Schreiben mit dem Tatvorwurf "parken auf der Autobahn" §24 StVG, §18 Abs. 8; §19 StVO; 85 BKat. Erst musste ich lachen, ich dachte der Beamte hatte einen getrunken, musste aber bei meinen Nachforschungen feststellen, dass das wohl seine Richtigkeit hat. Alles zwischen Autobahn Anfangsschild und Autobahn Endeschild ist Autobahn: einschließlich Auffahrten und Abfahrten sowie deren Verbindung auf Rastplätzen/Parkplätzen. Das bedeutet 92,63€(70€+Bearbeitungsgeb.) + 2 Punkte in Flensburg!! Für eigentlich nur falsch parken. Und der eigentliche Hammer ist ja wie folgt: der Tatvorwurf wurde um 8:10Uhr aufgenommen, um 8:13 bin ich laut Tachoscheibe bereits auf der Autobahn gewesen. Den LKW lass ich immer 10min laufen um Luft zu Pumpen! Also hätte der Beamte mich ansprechen und darauf hin weißen können. Aber Aufklärung hat die Polizei wohl nicht mehr nötig! So eine Sauerei!!!!!! Es wird nur noch abgezogt. Also Kollegen Obacht bei der Parkplatzwahl….
Beste Antwort im Thema
Ich denke, es spielt insofern eine Rolle, als daß man auch mal hätte die Überlegung anstellen können, bei vollem Parkplatz die nächste Ausfahrt zu benutzen und ein ruhiges Plätzchen abseits der Autobahn zu suchen. Ist auf jeden Fall preiswerter.
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51 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kipptransporteur
AHA und woher weist du wie lang du beim Kunden ablädst bzw warten muss????
Zitat:
Original geschrieben von Kipptransporteur
Zitat:
Mann Mann Mann
erfahrungswerte???
Zitat:
Original geschrieben von oOheinerOo
ich seh das schon es gibt hier 2 partein zum einen die wildparker und dann welche die sich übervorsichtig und gesetzestreu geben
Zitat:
Original geschrieben von oOheinerOo
... aber eigentlich ist das mit ein klein wenig gesunden menschenverstand und bisschen erfahrung locker zu machen.
das wäre die dritte Partei ...
Zitat:
Original geschrieben von pleindespoir
Wo ist eigentlich das Problem, sich beizeit von der Autobahn zu verkrümeln und irgendwo im Lande die Kiste zu plazieren?
Ich bevorzuge Supermarktparkplätze - morgens absolut saubere Sanitäreinrichtungen, kostenlos kacken, Bäckerei mit Kaffee, der nur halb so viel kostet, wie das Automatengebräu im Pappbecher der Raststätte, Getränkenachschub für Cents anstelle Euros möglich, für den Preis eines Raststättenbrötchens bekommt man eine Tüte davon und Auflagen dazu ...
Nachteil:
Man verliert eine Viertelstunde Fahrzeit.
Hinderungsgrund:
Man muss "eingefahrene Gewohnheiten" ändern.
----
Für die Jungs, die auf der Standspur parken oder die Schwertransportparkplätze blockieren, sind 90 Euro noch viel zu harmlos!
Geiler Beitrag für jemanden, der ATEGO mit Schlafkabine fährt. Ich glaube von deiner Sorte gibt es nicht viel, die sich abends von der AB runtermachen um sich dann irgendwo auf einen Supermarktparkplatz zu stellen...
Naja, wers macht ;)
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Zitat:
Original geschrieben von Kipptransporteur
AHA und woher weist du wie lang du beim Kunden ablädst bzw warten muss????
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Zitat:
Original geschrieben von Kipptransporteur
erfahrungswerte???
echt wow cool
wenn du jeden tag baustellen belieferst wow bist ja nen ganz cooler ...
also an der einen baustelle brauch ich 40min an der anderen 3stunden :rolleyes:
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von MichelsTGA
Und der eigentliche Hammer ist ja wie folgt: der Tatvorwurf wurde um 8:10Uhr aufgenommen, um 8:13 bin ich laut Tachoscheibe bereits auf der Autobahn gewesen. Den LKW lass ich immer 10min laufen um Luft zu Pumpen! Also hätte der Beamte mich ansprechen und darauf hin weißen können.
Die Beamten dulden das Parken nur dort Nachts, weil sie ganz genau wissen das eine risige Parkplatznot herrscht, wer morgens um 8 Uhr mittels 10 minütigen sinnlosen Laufenlassen des Motors die Beamten auf sich aufermksam macht sollte eigentlich noch 10 € zusätzlich als Verwarnungsgeld bezahlen.
StVO:
§ 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und
vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere
verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen......
Und nun erkläre mir nicht du musst 10 minuten Luft pumpen
Ja das irgendetwas am LKW verliert soviel luft das er über nacht auf 2 bar abfällt. ich bin ja nicht blöd und lasse ihn unnötig lange laufen.
Wenn in einigen Stunden die Luft so komplett weg ist, muss er in die Werkstatt. !0 Minuten tuckern ist auch viel zu lang zum "Luft holen".
Anlässlich der kühlen Jahreszeit :
1:
Entwässern der Kessel und zwar aller! Da wo automatische Ventile drin sind, diese rausschrauben, weil sie nicht funktionieren.
2:
Trocknerpatrone erneuern
3:
Vierkreisschutzventil erneuern - damit bleibt der Verlust in dem undichten Kreis und die Kiste wird nicht komplett leer.
4:
Beobachten, was sich geändert hat.
Zitat:
Original geschrieben von pleindespoir
Wenn in einigen Stunden die Luft so komplett weg ist, muss er in die Werkstatt. !0 Minuten tuckern ist auch viel zu lang zum "Luft holen".
Ich entlüfte einmal wöchentlich komplett. Zum Wiederaufpumpen des kompletten Systems brauch ich 13 min.
Wenn also mindestens 10min gepumpt werden muss ist der Fehler gravierend. Meine pers. Vermutung wäre ne Undichtigkeit am Trailersystem, da sind große Luftkessel....