Falsche Reifengrösse

Mercedes B-Klasse T245

Hallo miteinander,
ich brauche Euren Rat.

Vor kurzem fragte ich bei unserem zuständigen M-Service-Berater wg. Reifenwechsel nach. Wollte auch den Preis für den vom ADAC gut beurteilten Reifen Continental TS850, 195/65 R 15 91 T wissen.

Die MailAntwort:

"...vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hier die von Ihnen gewünschten Preise.

1. Radwechsel von Sommer auf Winter mit Auswuchten: 50 € incl. MwSt.
2. Zwei neue Winterreifen ( Continental TS850, 195/65 R 15 91 T): 89 € incl. MwSt. / Stück
3. Montage der neuen Winterreifen incl. neue Ventile und Entsorgung Altreifen: 30€ incl. MwSt."

Ich verwies in meiner Antwort noch darauf, dass es sich um unsere B-Klasse handelt, ging aber selbstverständlich davon aus, dass dieser aufgrund der jetzt schon 6 Jahre langen Kunden-Zugehörigkeit wisse, ob dieser Reifen zu unserem Fahrzeug passt. Da mir der Reifenpreis (89 zu 54 Euro!) zu hoch war, sagte ich das auch und fragte nach Entgegenkommen. Das sei nicht möglich, hiess es, ich könne aber gerne die Reifen woanders kaufen und mitbringen. Okay, dann noch Werkstatttermin, so dachte ich.

Bei diesem Termin stellte sich jetzt heraus, dass die Reifengrösse falsch ist und nicht passt. Statt 195/65 müsse 195/55 draufstehen.

Gottseidank ist der Internethändler kulant und lässt die falschen Reifen per DPD abholen. Seitens des Kundendienstlers kam noch nicht mal eine Entschuldigung. Schliesslich gäbe es auch B-Klasse-Fahrzeuge, die mit diesen Reifen fahren.

Wie seht Ihr das? Ich hätte vielleicht selbst auf die vorhandenen Reifen schauen sollen, das ist schon klar, aber kann man von seinem Kundendienst nicht mehr erwarten?

Gruss von Tinker

Beste Antwort im Thema

Moin Tinker123

Antwort zu Frage 1:

Nein, es verändert nix zu der angegebenen Reifengösse 195/55/16.

Auflage 1 besagt lediglich, das eine Änderung im Fahrzeugschein (Zul.beschng. Teil I) nicht notwendig ist, wenn die durch MB freigegebene Reifengrösse gefahren wird. Und das ist der Fall !

Antwort zu Frage 2:

Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bildet nur einige der im Fahrzeugbrief (Zul.beschng. Teil II) angegeben Reifengrössen ab. Daher die Unterschiede zwischen Schein und Brief.
Es sind die Reifengrößen im Brief die Verbindlichkeit besitzen.
(mit Ausnahme der durch dich genutzen Reifengrösse 195/55/16, hier nur als WReifen für den T245 B 180 CDI lt. Rad/Reifen-Kombi von MB nutzbar)

-----------------------------------------------------------------------

Für deinen B 180 CDI gilt somit ...

1) Reifen 195/55/16 auf Felge 6J x 16H2 ET 46 (nur und ausschließlich als Winterbereifung)
--------------------------------------------------------------
2) auch möglich ...
Reifen 205/55/16 auf Felge 6J x 16H2 ET 46 (sowohl als Sommer- und Winterbereifung nutzbar)
(bei WReifen dann mit Kennung MS)
--------------------------------------------------------------
3) auch möglich ... und vermutlich deine SReifen-Grösse ... (10 Speichen-Felge des Sportpaketes)
Reifen 215/45/17 auf Felge 7J x 17H2 ET 49 (sowohl als Sommer-und Winterbereifung nutzbar, dann aber bei WReifen mit Kennung MS)(Auflage 2 = kein Schneekettenbetrieb)
--------------------------------------------------------------
4) zusätzlich möglich ... AMG-5-Speichen-Felge mit Bereifung ...
Reifen 215/40/18 auf Felge 7J x 18H2 ET 49 (sowohl als Sommer- und Winterbereifung nutzbar, dann aber bei WReifen mit Kennung MS)(Auflage 2 = kein Schneekettenbetrieb)
--------------------------------------------------------------
Die Erstgenannte Grösse ist, da du 2 noch 2 gute WReifen hast, somit die von dir angestrebte Reifengrösse

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Moin Tinker123

Antwort zu Frage 1:

Nein, es verändert nix zu der angegebenen Reifengösse 195/55/16.

Auflage 1 besagt lediglich, das eine Änderung im Fahrzeugschein (Zul.beschng. Teil I) nicht notwendig ist, wenn die durch MB freigegebene Reifengrösse gefahren wird. Und das ist der Fall !

Antwort zu Frage 2:

Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bildet nur einige der im Fahrzeugbrief (Zul.beschng. Teil II) angegeben Reifengrössen ab. Daher die Unterschiede zwischen Schein und Brief.
Es sind die Reifengrößen im Brief die Verbindlichkeit besitzen.
(mit Ausnahme der durch dich genutzen Reifengrösse 195/55/16, hier nur als WReifen für den T245 B 180 CDI lt. Rad/Reifen-Kombi von MB nutzbar)

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Für deinen B 180 CDI gilt somit ...

1) Reifen 195/55/16 auf Felge 6J x 16H2 ET 46 (nur und ausschließlich als Winterbereifung)
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2) auch möglich ...
Reifen 205/55/16 auf Felge 6J x 16H2 ET 46 (sowohl als Sommer- und Winterbereifung nutzbar)
(bei WReifen dann mit Kennung MS)
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3) auch möglich ... und vermutlich deine SReifen-Grösse ... (10 Speichen-Felge des Sportpaketes)
Reifen 215/45/17 auf Felge 7J x 17H2 ET 49 (sowohl als Sommer-und Winterbereifung nutzbar, dann aber bei WReifen mit Kennung MS)(Auflage 2 = kein Schneekettenbetrieb)
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4) zusätzlich möglich ... AMG-5-Speichen-Felge mit Bereifung ...
Reifen 215/40/18 auf Felge 7J x 18H2 ET 49 (sowohl als Sommer- und Winterbereifung nutzbar, dann aber bei WReifen mit Kennung MS)(Auflage 2 = kein Schneekettenbetrieb)
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Die Erstgenannte Grösse ist, da du 2 noch 2 gute WReifen hast, somit die von dir angestrebte Reifengrösse

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