Falsche Reifen geliefert
Moin zusammen,
ich habe mir Sommerreifen für meinen 325i liefern lassen, um sie bei meinem KFZ Meister montieren zu lassen. Da ich sie nicht selbst angenommen und zur Werkstatt gebracht habe, ist mir erst heute nach der Montage aufgefallen, dass mir die FALSCHEN Reifen geliefert wurden.
Bestellt hatte ich Goodyear F1 Asymmetric 225/45R17 91 W, geliefert wurden Dunlop Sport Maxx RT 225/45R17 94 W-XL.
Glücklicherweise hat der Meister die Verpackungsfolie samt Namen und Reifenmodell noch im Müll finden können, weshalb ich die Sache auch ganz klar nachweisen kann. In der Rechnung steht der richtige Goodyear Reifen, während auf der Verpackung der Dunlop genannt ist.
Von der falschen Lieferung abgesehen. Welche Konsequenz hat der falsche Lastindex und die Extraload Spezifikation des Dunlops?
Was würdet ihr machen? Den Händler kann ich erst am Montag wieder telefonisch erreichen. Ist euch schon mal Ähnliches widerfahren? Wie bewertet ihr die Reifen im direkten Vergleich?
Vielen Dank und Gruß
Basti
Beste Antwort im Thema
Eine Entschädigung dafür, dummerweise bessere Reifen bekommen zu haben, als die bestellten...? Wundersame neue Welt... 😉 😉 😉
67 Antworten
Ein Reifen der bereits einmal montiert wurde darf m.W. nicht als Neu verkauft werden. ..auch wenn er keinen Meter gefahren wurde.
Aber du bist offensichtlich BERATUNGSRESISTENT.
DICH trift m.E. sogar mehr schuld als der Versender, weil du die Ware bei Annahme nicht kontrolliert hast (oder für eine Kontrolle gesorgt hast) UND letztlich in Gebrauch genommen hast.
somit hast du einen einfachen Umtausch ausgeschlossen.
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 16. März 2015 um 09:27:28 Uhr:
DICH trift sogar mehr schuld als der Versender, weil du die Ware bei Annahme nicht kontrolliert hast UND in Gebrauch genommen hast.
Wenn man nicht lesen kann, hat man keine Schuld. Aber dann ist egal, was auf den Reifen steht. 😉
Ihr hättet Recht, wenn es sich nicht um ein Onlinegeschäft handelte. Ich werde das von nun an auch nicht weiter mit Laien diskutieren, die für sich den Anspruch auf juristische Alroundkompetenz erheben. Meine Fragen wurden in einer Hand voll Posts beantwortet. Um Rechtsberatung habe ich hingegen nicht gebeten. Zu eurem eigenem Interesse empfehle ich euch, davon künftig abzusehen.
Zitat:
@Jet_Blast schrieb am 16. März 2015 um 09:15:37 Uhr:
Das ist nicht richtig. Die paar Kilometer liegen innerhalb der üblichen Nutzung. Ich bin doch Laie. Da fällt es mir erst nach kurzer Zeit auf.Zitat:
@NeoNeo28 schrieb am 16. März 2015 um 06:26:32 Uhr:
Aber..., diese hätten halt nicht montiert werden dürfen, damit der Onlinehändler diese verlustfrei hätte austauschen lassen können.Trotzdem werde ich die Reifen behalten und für mich persönlich die Konsequenz ziehen, von diesem Händler künftig abzusehen. Es wäre nämlich ein großer Zufall sein, dass er mir zwar falsche Reifen, wohl aber in richtiger Dimension und gleicher Preisklasse schickt.
Schon mal das Kleingedruckte auf der HP des Verkäufers gelesen?
Könnte sein,dass dort iwo steht, dass bei Nichtverfügbarkeit der bestellten Reifen, Gleich- oder Höherwertige geliefert werden.
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Zitat:
@Jet_Blast schrieb am 16. März 2015 um 12:11:27 Uhr:
Ihr hättet Recht, wenn es sich nicht um ein Onlinegeschäft handelte. Ich werde das von nun an auch nicht weiter mit Laien diskutieren, die für sich den Anspruch auf juristische Alroundkompetenz erheben. Meine Fragen wurden in einer Hand voll Posts beantwortet. Um Rechtsberatung habe ich hingegen nicht gebeten. Zu eurem eigenem Interesse empfehle ich euch, davon künftig abzusehen.
😁 ja geh am besten zum obersten Gerichtshof! 😁 kann ja nicht angehen das du gleichwertige, teurere Reifen bekommen hast 😁 SCHWEINEREI und die Laien haben ja keine Ahnung (wieso fragst du dann Laien?)
Zitat:
@Jet_Blast schrieb am 16. März 2015 um 12:11:27 Uhr:
Ihr hättet Recht, wenn es sich nicht um ein Onlinegeschäft handelte. Ich werde das von nun an auch nicht weiter mit Laien diskutieren, die für sich den Anspruch auf juristische Alroundkompetenz erheben. Meine Fragen wurden in einer Hand voll Posts beantwortet. Um Rechtsberatung habe ich hingegen nicht gebeten. Zu eurem eigenem Interesse empfehle ich euch, davon künftig abzusehen.
Nur mal nebenbei, Du merkst schon, dass Du da gerade einigen Leuten so ein bissl auf die Füße trittst. Oder? Vor allen jenen, die Dir eigentlich helfen wollten. Könnte dazu führen, dass zukünftige Fragen dieser Art im Sande verlaufen, weil sich eigentlich keiner grundlos blöd von der Seite anmachen lassen will. Und ob hier wirklich alle User grundsätzlich Laien auf dem Gebiet sind, lasse ich einfach mal dahingestellt... 😉
Ansonsten kann ich nur empfehlen, künftig keine Fragen mehr zu stellen, die Antworten im juristischen Bereich regelrecht herausfordern.
* * * * *
Für die anderen... Natürlich könnten die Reifen schon allein auf Grund des Fernabsatzgesetzes innerhalb gegebener Frist zurückgegeben werden, egal ob montiert und gefahren oder nicht, egal ob es die richtigen oder auch die falschen Reifen waren. Der Gesetzgeber macht da keinen Unterschied. Die Tatsache, dass man für eine Verschlechterung der Sache haftet, und eine solche hier gegeben ist, macht das Ganze halt irgendwo sinnlos.
Wäre alles kein Problem, wenn die Reifen nicht montiert und gefahren worden wären. Die im Gesetzestext relativierte Nutzung bezieht sich nämlich ausschließlich auf ein Anschauen und Prüfen. Und zwar in dem Umfang, wie es beim Kauf im Ladengeschäft ebenfalls möglich wäre. Eine Nutzung, die automatisch zur Verschlechterung der Sache führt, zählt nicht darunter (Beispiel Unterwäsche und Hygieneartikel).
Einziger Unterschied wären hier die Rücksendekosten, welche nach neuesten Gesetzesänderung vom Käufer zu tragen wären (wenn die richtigen Reifen geliefert worden wären). Bei Falschlieferungen trägt natürlich auch weiterhin der Verkäufer die Rücksendekosten. Ist ja auch irgendwie klar... 😉
Zitat:
@X3_Profiler schrieb am 16. März 2015 um 14:40:32 Uhr:
Schon mal das Kleingedruckte auf der HP des Verkäufers gelesen?
Könnte sein,dass dort iwo steht, dass bei Nichtverfügbarkeit der bestellten Reifen, Gleich- oder Höherwertige geliefert werden.
Auch wieder richtig, habe ich schon bei 2 oder 3 Anbietern gelesen. Allerdings ruf ich dann vorher an und frage, ob die gewünschten Reifen verfügbar sind. Irgendwie möchte man ja doch, was man sich aus welchen Gründen auch immer rausgesucht hat... 😉
@Neo
Da gebe ich dir vollkommen Recht.