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Fahrzeugverkauf/Rechtsfrage

Themenstarteram 26. August 2008 um 11:10

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zum Verkaufen. Wenn man jemandem ein Auto abkauft mit der Absicht es direkt weiterzuverkaufen und nach dem man es selber verkauft hat ein Schaden am Fahrzeug entsteht... z.B. ein einfaches Verschleissteil, muss ich dann dafür haften? Hat der Käufer, dem ich das Auto verkaufe ein Recht auf Garantie? Oder muss ich in den Kaufvertrag "Bastlerfahrzeug" schreiben, damit jegliche Garantieansprüche von vorne rein ausgeschlossen sind? Zum Beispiel hab ich mal gehört, dass wenn leute über ebay beispielsweise verkaufen und dazu schreiben ohne Garantie und kein Umtausch, dass das dann trotzdem vom Käufer angefochten werden kann, weil jeder Kunde ein Recht auf Garantie hätte.

Könnt Ihr mir sagen wie es aussieht ?!?! Achja, bin Privatperson, also kein Gewerbe oder so. Danke für jede Antwort =)

Gruß

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13 Antworten

wenn du ein auto kaufst, nur um es direkt weiter zu verkaufen..dann betreibst du doch handel..

edit: was für ein verschleißteil ist es denn?

Themenstarteram 26. August 2008 um 11:33

Also ich möcht alles von vorne herein klären damit ich nicht dumm da stehe oder am besten verklagt oder sonstiges werde.

mmhh... vielleicht geh ich da auch was naiv ran aber betreibe ich denn direkt einen Handel ? bei einem auto? es könnte ja auch sein dass ich den wagen z.b. erst für mich wollte aber dann entschieden hab ihn doch zu verkaufen.

Das mit dem Verschleissteil, egal was, irgendwas geht kaputt, zahnriemen reisst oder von mir aus auch die servopumpe oder getriebe kaputt, könnte ich dann für die schäden verantwortlich gemacht werden? darum ging es ja in meinem 1. beitrag von wegen Garantie und so.

Also damit man sich richtig versteht... ich will ja keinen übers ohr hauen oder so ich wollt nur mal gucken ob man da was an Gewinn machen kann.

Danke schonmal für den Beitrag Edition82 !

garantie gibst du schon mal ganz bestimmt nicht. wenn überhaupt gewähleistung. du bist doch eine privatperson.

schreibe in den kaufvertrag: fahrzeug wird wie gesehen bzw. probegefahren von privat an privat verkauft. hiermit wird jegliche garantie und/oder gewährleistung ausgeschlossen.

ob die andere person es dann weiter verkauft, ist ja ihre sache.

so denke ich mir das.

mfg

zur erklärung:

garantie ist eine ABSOLUT FREIWILLIGE SONDERLEISTUNG. zu garantie kann einen keinen zwingen und es wird auch nirgendwo in den gesetzesbüchern etwas von garantie geschrieben

ander hingegen ist es bei der

gewährleistung: muss von händlern bei nuefahrzeugen für 2 jahre gegeben werden. bei kauf vom privat muss auch eine garantie gegeben werden, wenn dies NICHT ausgeschlossen wird. also immer schön alles schriftlich machen und gewährleistung ausschließen!

Themenstarteram 26. August 2008 um 12:50

ja was die person dann mit dem auto macht ist mir egal, nur ich würde den Wagen ja kurz vorher auch von jemand anderem abkaufen.

Also meinst du ich wäre raus wenn ich einen kaufvertrag mit den Klauseln vorbereite, wenn dem Käufer im schlimmsten Fall der Wagen nach 2 wochen kaputt geht.

 

wen du ein auto kaufst in der absicht es mit GEWINN wieder zu verkaufen dann handelst du im rechtlichen sinn gewerblich mit allen konsequenzen (steuer, gewährleistung etc....). und genau DAS ist der knackpunkt. dann bist du keine privatperson mehr sondern "gewerblicher". da gibts genug urteile grad seit dem es ebay gibt....

wen du günstig ein auto einkaufst, damit eine zeitlang fährst und es dann wieder teurer verkaufst als du es gekauft hast dann haste glück gehabt.

das sind aber alles recht schwammige formulierungen die ich auch nicht besser formulieren kann...

Themenstarteram 26. August 2008 um 16:10

das würde zumindest einen Sinn ergeben, so was dachte ich mir. Weisst du denn auch, wie lang man dann den Wagen gefahren sein muss? Also müsste er ja auf mich angemeldet sein, oder reicht es wenn man kurzzeitkennzeichen verwendet? Wahrscheinlich nicht da man ja sonst wieder gewerblich handelt. Hatte mir das ein bisschen einfach vorgestellt. Aber noch hab ich den Wagen ja eh nicht von der Person abgekauft.

Das mit ebay war nur ein Beispiel, wollte sowieso nicht darüber verkaufen weil es doch häufig vorkommt das die Ware, speziell Autos unter Wert bzw. für weniger Geld weg gehen als wenn man ne zeitungsanzeige startet. bei ebay wollen ja alle ein schnäppchen machen. Und ich kam auf ebay zu sprechen weil wie gesagt ich gehört hatte dass auch wenn man schreibt "keine garantie und kein umtausch" es angefochten werden kann. Aber das spielt ja keine rolle da ich nicht über ebay verkaufen würde. Danke nochmal an dieser stelle für eure comments.

am 26. August 2008 um 16:24

Da du eine Privatperson bist und kein Händler brauchst du keine Grarantie oder Gewährleistung geben. wie soll das denn auch als Privatperson gehen. Und es ist rechtlich erlaubt ein Fahrzeug zu kaufen und es dann weiter zu verkaufen. Wenn du ein Auto kaufst das Mängel hat und du die beseitigst um es dann gewinnbringend zu verkaufen ist dagegen nichts einzuwenden.

Du machst dich weder strafbar noch kann man das als Schwarzarbeit bezeichnen....

Zitat:

Original geschrieben von Sonic89

Da du eine Privatperson bist und kein Händler brauchst du keine Grarantie oder Gewährleistung geben. wie soll das denn auch als Privatperson gehen. Und es ist rechtlich erlaubt ein Fahrzeug zu kaufen und es dann weiter zu verkaufen. Wenn du ein Auto kaufst das Mängel hat und du die beseitigst um es dann gewinnbringend zu verkaufen ist dagegen nichts einzuwenden.

Du machst dich weder strafbar noch kann man das als Schwarzarbeit bezeichnen....

naja eben nicht....wiegesagt gewerblich bedeutet "ware mit gewinn zu verkaufen". und rechtlich ist das ne "grauzone"....

Themenstarteram 26. August 2008 um 20:33

gibt es kein Forum für angehende Anwälte ?! =)

Bevor ich da aber nicht absolute Klarheit hab mach ich das besser nicht.

nimm 20 euro mit gehe zu nem anwalt und frage den der kann dir das genau sagen ...

um was für ein auto handelt es sich denn ???

Themenstarteram 26. August 2008 um 22:39

Das wäre mit Sicherheit die sicherste Prognose. Es handelt sich um einen Golf 3, 6oPS von 96 mit guten 180.000km gelaufen. Deswegen frag ich ja auch falls schäden auftauchen würden etc.

Zitat:

Original geschrieben von Sonic89

Da du eine Privatperson bist und kein Händler brauchst du keine Grarantie oder Gewährleistung geben. wie soll das denn auch als Privatperson gehen. Und es ist rechtlich erlaubt ein Fahrzeug zu kaufen und es dann weiter zu verkaufen. Wenn du ein Auto kaufst das Mängel hat und du die beseitigst um es dann gewinnbringend zu verkaufen ist dagegen nichts einzuwenden.

Du machst dich weder strafbar noch kann man das als Schwarzarbeit bezeichnen....

Falsch.

Ein Händler muss grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung bieten. Bei Gebrauchtfahrzeugen kann er diese auf 1 Jahr begrenzen. Tut er dies nicht, muss er 2 jahre gerade stehen. Auch hier gilt wieder die Umkehrbeweislast. Sprich, die ersten 6 Monate muss der Verkäufer nachweisen, dass der Schaden durch dich entstanden ist, die restliche (6 bzw 18 Monate) Zeit musst du nachweisen, dass du den Fehler nicht verursacht hast.

Eine Privatperson haftet im Sinne der Gewährleistung für 1 Jahr, kann diese aber mit Verweis auf Privatperson ausschließen. Ein generells Rückgaberecht gibt es in der deutsches Geschäftswelt so oder so nicht. Gekauft ist gekauft. Eine Ausnahme stellen hier Fernabsatzverträge da, hier besteht eine Frist, in der man den "Artikel" binnen einer Frist von idR 30 Tagen ohne Angabe von Gründen zurück geben kann. Sollten schon Leistungen erbracht worden, oder der Zustand der Ware verschlechtert sein, muss der Käufer bei Rückgabe innerhalb der First diese Abnutzung ausgeichen.

Solltest du ein Auto mit der Absicht kaufen, es nicht für dich zu benutzen, sondern es herzurichten und dann gewinnbringend weiter zu verkaufen, gilt das als Gewerbe. Dieses musst du dann folglich anmelden. Da in Deutschland aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und "Im Zweifelsfall für den Angeklagten gilt" wird es nahezu unmöglich, dir nachzuweisen, dass du den Gewinn eingeplant hast. Solltest du nämlich behaupten, du wolltest das Auto eigtl selber fahren, aber es dir dann doch anders überlegt, kann man dies nicht als Gewerbe auslegen. Solltest du dies natürlich bei 5 Autos die Woche behaupten, musst du bei Bekanntwerden natürlich mit einer Anzeige rechnen.

Es könnte zb theoretisch sein, dass der zukünftige Käufer hier mitliest, und verdacht schöpft, weil er auf Grund irgendwelcher Angaben deinerseits hier im Forum weiß, dass es sich hierbei um dich handelt. Folglich könnte er dich anzeigen, da er die Gewinnabsicht deinerseits anhand der Aussagen hier im Forum beweisen kann.

Da ich aber nicht davon ausgehe, dass dies der Fall ist, ist es eigtl unproblematisch, mal n Auto her zu richten um dann zu verkaufen. Menschlich gesehen gibts da sicherlich keine Probleme, wenn man solchen Aktionen nicht 3 mal im Monat macht, da man ja ansonsten automatisch richtige Gewerbe benachteiligt.

Rechtlich gesehen ist es nicht erlaubt, nur wie gesagt, kann dir das praktisch keiner nachweisen.

Was das Finanzamt betrifft kann ich sagen, dass dies imho erst bei mehrerer solcher Aktionen Verdacht schöpft, da es ja wie schon angesprochen sein kann, dass du das Auto eigtl selber benutzen wolltest....

so ich hoff das war nicht zuviel :)

Themenstarteram 27. August 2008 um 13:03

Das war ja ne ganzeMenge JKL05, danke ;-)

Zitat:

Es könnte zb theoretisch sein, dass der zukünftige Käufer hier mitliest, und verdacht schöpft, weil er auf Grund irgendwelcher Angaben deinerseits hier im Forum weiß, dass es sich hierbei um dich handelt. Folglich könnte er dich anzeigen, da er die Gewinnabsicht deinerseits anhand der Aussagen hier im Forum beweisen kann.

 

Selbst wenn, ich mach den Wagen 1a sauber und würde gucken ob es was zu beheben gibt, aufgrund des Aufwandes (finanzieller und zeitlicher Art)

am Fahrzeug hätte ich ja wohl das Recht, den Wagen anschliessend mit absolut reinem Gewissen zu verkaufen, da dürfte doch keiner was gegen haben dass ich dann nen kleinen Gewinn mit mache ;-)

Aber im Prinzip hast du ja Recht, das kann man dann mal machen und auch wenn es klappt, kannst du es natürlich nicht wiederholen ohne das entsprechende Gewerbe anzumelden. Mich treibt eigentlich mehr die Neugier =)

P.S.: ich hab das mit dem richtigen Zitieren hier noch nicht raus im Forum, bitte um Nachsicht =)

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