Fahrzeugtausch rückwirkend machen möglich?
Hallo,
ich hatte einen Golf 3 GT den ich verkaufen wollte. Diesen bot ich bei ebaykleinanzeigen, mobile und autoscout24 an.
Nach ca. 3 Wochen schrieb mich jemand an, der mit mir tauschen wollte gegen ein Opel Kadett Cabrio mit Tüv und AU.
Da ich meiner Freundin den Wunsch erfüllen wollte mal Cabrio zu fahren bin ich auf das Angebot eingegangen da der Mann mir noch 200 Euro dazu geben wollte.
Mein Golf hatte keinen Tüv und keine AU mehr und ich weiß selber, dass er einige Mängel hatte. Die Mängel, die mir bewusst waren habe ich dem Mann gesagt. Er wollte ihn trotzdem haben.
Schliesslich haben wir getauscht und ausgemacht wurde, dass ich das Geld bekomme wenn er am 1.11. kommt und wir den Vertrag schreiben.
Am selben Abend nach dem Tausch ist er nach Hause gefahren dabei ist ihm eine Antriebswelle kaputt gegangen.
Heute schrieb er mir, dass er beim Tüv war und das es eine 2 Seitige Mängel-Liste gibt.
Dazu wollte er auch noch das ich ihm sein Auto (den Kadett) zurück bringe und 60Euro für den Tüv zurück erstatte !
Ich war nicht im Fahrzeugbrief bei dem Golf eingetragen, da das Fahrzeug in meinem Besitz nicht Zugelassen war.
Es wurde kein Kaufvertrag gemacht.
Nun meine Frage:
Kann der jetzige Besitzer meines Golf´s irgendetwas gegen mich tun? Schliesslich hat er ja keine genaue Adresse oder Telefon nummer von mir.
Nicht mals einen Namen.
Das einzigste was er von mir hat, ist die e-Mail Adresse.
Ich mache mir jetzt Sorgen, dass er vor Gericht gehen kann oder sonstiges. Habe genug anderer Probleme.
Wäre sehr Dankbar, wenn mir jemand Helfen könnte.
14 Antworten
Mal ganz davon abgesehen das das hier ein Fzg Technikforum ist und keine Rechtsberatung würde ich mal sagen:
Hast du Beweise dafür das die Antriebswelle während der Überführung kaputt ging??? Auf die Art wird gerne versucht den Preis zu drücken.
Prinzipiell ist es aber so , das der Käufer aber gerade weil kein Vertrag gemacht wurde nun die meisten Rechte hätte Hättest du nen Vertrag geschrieben in dem gestanden hätte Fzg. weist diverse Mängel auf, TÜV abgelaufen nicht fahrbereit bzw. nicht verkehrssicher usw usw wärst du in einer wesentlich besseren Postiion . Nun müsste aber der Käufer über den Briefeintrag oder die Emailadresse oder Handynummer Nachforschungen anstellen wer ihm die Gurke überhaupt angedreht hat. Umständlich aber möglich.
So nun aber mal meine persönliche Meinung: Lass den Vogel mal schön mit Anwalt drohen , wer sich nen mindestens 15 Jahre alten Karren ertauscht bei dem der TÜV abgelaufen ist damit umgehend am nächsten Tag zur Untersuchung fährt und dann mit Pauken und Trompeten durchzufallen der hat doch schon mal grundsätzlich nicht alle Latten am Zaun. Wie kann einer so naiv sein und glaub das einer n Auto ohne TÜV loswerden will was einwandfrei ist. Wäre der Golf OK gewesen hättest ihn mit Sicherheit selber drüber gebracht.
Ich würd mich schön zu Hause hinsetzen und in aller Ruhe auf Post vom Anwalt warten .
Problematisch wird's aber, wenn der aktuelle Golf-Besitzer die Karre in den Wald schiebt und dort verrotten läßt.😉
Da mahlen die Mühlen schnell und der letzte eingetragene Besitzer wird schon wissen, an wen er sich mit der bei ihm eingegangen Anzeige zu richten hat.😎
Dann bist DU in der Pflicht zu beweisen, dass du das Auto verkauft, getauscht sonstwas hast.
Im Übrigen wird der Alt-Eigentümer des Kadett über die Zulassungstelle schon herausfinden können und dürfen -oder auch jemand anderes-, auf wenn sein ehemaliges Auto aktuell zugelassen ist. Oder fahrt ihr mit dem Ding auch noch auf den ehemaligen Besitzer zugelassen durch die Gegend???????
Vielen Dank für die Info.
Der Golf ist Baujahr 92 und somit 20 Jahre alt.
Der Typ hat mir geschrieben, dass die Antriebswelle kaputt ging während der fahrt, wo er nach Hause fuhr und somit kann ich es ja nicht wissen ob es nun stimmt oder nicht.
Habe mir auch schon gedacht, dass er mich evtl. anlügt.
Mir war Natürlich bewusst, das der Golf nicht durch den Tüv kommt wegen Mängeln wie:
-Kennzeichenbeleuchtung ohne funktion,
-Rostlöcher an Schweller links und recht,
-Auspuff undicht,
-Sportluftfilter (Pilz) anstatt den originalen Luftfilterkasten
usw.
Ich habe ihn ja darauf hingewiesen das er mehrere Mängel hat.
Er hat mir noch eine e-Mail gesendet, dass der Wagen der letzte Schrott wäre und das man mindestens 2350 Euro ibvestieren müsste um den Tüv fertig zu haben.
Wo er sich Das Auto angeschaut hat, meinte er das der Golf in einem echt gutem Zustand wäre
Zitat:
Original geschrieben von PIPD black
Problematisch wird's aber, wenn der aktuelle Golf-Besitzer die Karre in den Wald schiebt und dort verrotten läßt.😉
Da mahlen die Mühlen schnell und der letzte eingetragene Besitzer wird schon wissen, an wen er sich mit der bei ihm eingegangen Anzeige zu richten hat.😎
Dann bist DU in der Pflicht zu beweisen, dass du das Auto verkauft, getauscht sonstwas hast.Im Übrigen wird der Alt-Eigentümer des Kadett über die Zulassungstelle schon herausfinden können und dürfen -oder auch jemand anderes-, auf wenn sein ehemaliges Auto aktuell zugelassen ist. Oder fahrt ihr mit dem Ding auch noch auf den ehemaligen Besitzer zugelassen durch die Gegend???????
Das Fahrzeug wurde von mir Abgemeldet (Stillgelegt).
Fahrzeug habe ich an einen Auto-Händler als Inzahlungsnahme abgegeben.
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Rechtlich immer ein heikles Thema.
Fakt: Wer Mängel verschweigt, der täuscht arglistig, Rückabwicklung wird dadurch möglich. Da Du wohl kein gelernter KFZ Mechaniker bist, wird man man Dir diesbezüglich aber kaum etwas nachweisen können, außer Du warst schon mal mit Mängeln in einer Werkstatt oder hast in alten TÜV-Berichten schon welche drinn gehabt.
Frage ist immer nach den Beweisen für solche Mängel. Falls Du Zeugen hast, die beim Verkauf dabei waren, und für Dich aussagen, dann hast Du natürlich gute Karten.
Ansonsten steht Aussage gegen Aussage, wer besser lügen kann gewinnt!!!
Adresse rausbekommen usw., das dürfte für den kein Problem sein, sofern er sich nicht doof anstellt. Ist natürlich die Frage, ob er es vom Streitwert her auch durchziehen will. Falls er eine gute Rechtsschutzversiocherung hat, wird er es wohl tun. Anscheinend hast Du ja keine.
Meine RV hatte damals die Kosten übernommen, als ich ein Motorrad mit Motorschaden gekauft hatte. Da waren die Prozeßkosten fast höher als der Zeitwert der Möhre.
Aber ich schließe mich meinem Vorredner an: Warte ab, was da kommt, er muss es ja schließlich auch dann beweisen, wenn er etwas zurück tauschen will.
Da du ja den Kadett von dem Typen hast der hoffentlich auf ihn zugelassen war hast ja zumindest du einen Nachweis wo dein Auto verblieben ist.
Wird ja immer schöner.... Ich weiss nicht auf welcher Schiene manche Leute fahren aber das mit der Antriebswelle würde ich einfach mal im Raum stehen lassen .... Böswillig täte ich sagen ist ihm vielleicht beim Burnout weggeflogen. Ich selber würde aber erstmal davon ausgehen das der bescheissen will.
2350 Euro kosten. Klar kommen die Zusammen wenn sich einer z.B bei Assi Tuning Unger nen Kostenvoranschlag für das rundum sorglos Paket machen lässt. So ein altes Auto ist ein Bastlerwagen wer ne Werkstatt braucht um Mängel zu beseitigen ist in diesem Gebiet falsch unterwegs. Dazu sagst du ja du hast ihn über Mängel , Rost, defekter Auspuff usw aufgeklärt. Was will der das Du ihm sein Auto wiedergibst oder eventuell sogar die Reparatur des Golf in dieser utopischen Höhe zahlst?
Wer dann noch damit zum TÜV fährt obwohl er die Mängel kennt ist definitiv nicht ganz sauber. Ich würde mit dem Käufer garnicht diskutieren.
Die Sachmängelhaftung gilt auch und gerade bei Gebrauchtgegenständen und auch unter Privatpersonen. Ein Ausschluss davon muss expliziert erklärt (und sollte dokumentiert) werden.
Arglistige Täuschung kann man damit aber nicht umgehen.
Über Mängel wovon ich wusste habe ich hingewiesen.
habe natürlich auch 2 zeugen dabei gehabt die alles mitbekommen haben und somit auch wissen wie es verlief.
e-Mails habe ich auch noch in denen alles beschrieben ist wegen dem geld das er mir noch schuldet (200euro)
der vor-besitzer des kadett´s den ich bis vorhin noch hatte, hat mir mängel verschwiegen!
wobei ich mir denke, dass es egal ist aus dem grund weil ich das auto eh nur loswerden wollte und außerdem tüv hat.
Der Typ, der mit mir getauscht hat, hat mir das Angebot gemacht, für den tüv die 60 euro zu bezahlen dann wären wir quit. wobei ich mir allerdings denke das er mir noch 200 euro schuldet damit ich das fahrzeug bekomme wofür ich den kadett als inzahlungsnahme gegeben habe.
ich finde es echt dreißt von dem muss ich ehrlich sagen....kann mir natürlich auch die mängelkarte per e-mail senden lassen von ihm was mir allerdings auch nicht viel bringen würde da ich nicht zurücktauschen möchte/kann.
Zitat:
Original geschrieben von DJ-POLSKA
Es wurde kein Kaufvertrag gemacht.Das einzigste was er von mir hat, ist die e-Mail Adresse.
Nun erkläre mir mal auf welcher Grundlage hin ein Tausch stattgefunden hat?
Mir klingt das mehr, das ihr euere Fahrzeuge den jeweils Anderen auf Probe überlassen habt.... um euch später dann über Preis oder Ablehnung zu einigen.
Ergo salomonisch, jeder erhält sein Fahrzeug zurück und gut isset. 🙂
Dazu wusstet ihr beide, das jeder dem anderen die Arschkarte andrehen wollte.... 😉
Mein Anwalt würde so argumentieren, nix Vertrag, nix Tausch... nur Probebohrung 🙄
Genau das hab ich mir beim ersten lesen auch gedacht.....beide haben sich eins gefeixt, dem jeweils anderen ihren Schrott angedreht zu haben und nun will's keiner gewesen sein und fühlt sich betrogen.
Ich würde sagen glattes Unentschieden.😎
Sollte es vorn Kadi gehen.....uiuiuiuiuiuiui......was ein Fest für die Rechtsanwälte....vorallem die Gegenstandswerte sind ja schwindelerregend hoch......vorallem wo beide Seiten anscheinend keine Kohle haben.....welcher Anwalt nimmt denn sowas an????
Darum werden meine Kisten immer gefahren bis es nicht mehr geht und dann in die Presse gegeben ...
Der Verwerter ruft nicht nach 2 Wochen an und erzählt mir was da alles kaputt war.
Früher stand im Kaufvertrag - gekauft wie gesehen - und fertig ... aber Ihr habt ja nix schriftlich gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von DJ-POLSKA
Das Fahrzeug wurde von mir Abgemeldet (Stillgelegt).Zitat:
Original geschrieben von PIPD black
Problematisch wird's aber, wenn der aktuelle Golf-Besitzer die Karre in den Wald schiebt und dort verrotten läßt.😉
Da mahlen die Mühlen schnell und der letzte eingetragene Besitzer wird schon wissen, an wen er sich mit der bei ihm eingegangen Anzeige zu richten hat.😎
Dann bist DU in der Pflicht zu beweisen, dass du das Auto verkauft, getauscht sonstwas hast.Im Übrigen wird der Alt-Eigentümer des Kadett über die Zulassungstelle schon herausfinden können und dürfen -oder auch jemand anderes-, auf wenn sein ehemaliges Auto aktuell zugelassen ist. Oder fahrt ihr mit dem Ding auch noch auf den ehemaligen Besitzer zugelassen durch die Gegend???????
Fahrzeug habe ich an einen Auto-Händler als Inzahlungsnahme abgegeben.
Den Kadett ? 😕
Das ist aber sehr schlecht. Denn kommt es dazu, dass er sein Auto zurück haben will und bemerkt " Hoppela der ist eben nicht mehr zu gelassen " und Inzahlung gegeben, dann kann er von Dir auch die Anmeldegebühren inkl. neue Kennzeichen verlangen, wenn es ganz blöd läuft und das Auto rauslösen aus der Inzahlung, was problematisch wird für den Kauf des weiteren Autos !
Korrigiere Mich bitte, wenn ich irgendwie was falsch verstanden habe 😉
Da Du jedoch Zeugen hast, wie ich es gelesen habe und er nicht, hat er nicht gross eine Chance da vor zu gehen. Gäbe es sogar jedoch ein Vertrag, hätte der Andere nicht die Bohne einer Chance das Auto wieder zu kriegen, wenn alle Mängel im Kaufvertrag stehen. Nur Ihr habt keinen Vertrag gemacht was das Ganze schwieriger macht, aber den Kadett abgemeldet zu haben, war keine gute Idee !
Und wenn das der Fall ist und er sein Auto wieder haben will natürlich 🙁 weil dann sieht es leider nicht gut aus !
Gruss Thomas
Der Tauschpartner ist doch bei dir gewesen soweit ich das erkenne. Du warst doch sicher nicht alleine, es wären da doch sicher mindestens zwei Personen dabei die gesehen und gehört haben wie er sagte das der Handel perfekt ist und eingeschlagen hat. Damit sollte der mündliche Vertrag gültig sein! 😉
hallo,
ich war beim anwalt und der meinte, dass der vorbesitzer des kadetts schlechte karten hat
weil:
1. hat er keine zeugen ( ich hatte welche)
2. gibt es keinen kaufvertrag
3. kann er nicht nachweisen, dass er den golf von mir gekauft bzw. mit mir getauscht hat.
Zwar habe ich die 200 Euro nicht bekommen jedoch hat er es aufgegeben und hat nur mit einem Anwalt gedroht.
Nachdem ich ihm per e-mail geschrieben habe das ich beim anwalt war, hat er nur noch geantwortet ich sollte machen was ich will und das er nicht mehr mit mir schreiben will.
somit hat sich das alles erledigt 🙂
Trotzdem danke an euch für die infos
LG
DJ-POLSKA