Fahrzeugschein und Bereifung??
Moin,
es ist nun endlich soweit! Am Donnerstag (9.8.) hol ich meinen TT in NSU ab. Hab ihn heute angemeldet und da ist mir beim studieren des neuen Fahrzeugscheins (heisst ja nun Zulassungsbescheinigung Teil I) aufgefallen, das unter Punkt 15.1 und 15.2 die Bereifung 225/50 R17 94W eingetragen ist.
Ich habe aber das Sline Paket mit 19' 7doppelspeichen Felgen und 255er Reifen... frueher gabs doch dann im Fahrzeigschein unter Bemerkungen, Eintragungen mit Reifengroessen die auch erlaubt sind... nun ist das nicht mehr so. Wie kann denn zum Beispiel die Polizei erkennen, dass die 19' Felgen mit den entsprechenden Reifen fuer den Wagen zugelassen sind??
Am DO oder FR gibts dann auch n paar Fotos vom TT :-)
Gruesse
Fluxxx
22 Antworten
Hallo, in der EWG Übereinstimmungsbescheinigung stehen die anderen Größen drin.
Korby
Zitat:
Original geschrieben von Korby
Hallo, in der EWG Übereinstimmungsbescheinigung stehen die anderen Größen drin.Korby
ohh ja. hmm heisst das ich muss die EWG Uebereinstimmungsbescheinigung immer mitfueheren?
genau so ist es ...
und welche reifen kann man nun alle fahren?
was steht in der ewg bescheiningung alles drin an reifen?
gruß martina
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Zitat:
Original geschrieben von Fluxxxi
ohh ja. hmm heisst das ich muss die EWG Uebereinstimmungsbescheinigung immer mitfueheren?
Wo krieg ich sowas her ? Hab nichts 😕
Zitat:
Original geschrieben von Sumodrifter
Wo krieg ich sowas her ? Hab nichts 😕
Hi, normalerweise ist die EWG beim Fahrzeugbrief beigefügt. Wenn nicht beim Freundlichen nachfragen.
Korby
Zitat:
Original geschrieben von Korby
Hi, normalerweise ist die EWG beim Fahrzeugbrief beigefügt. Wenn nicht beim Freundlichen nachfragen.Korby
Bei mir ist nichts dabei , muss ich mal nachhaken
Zitat:
Original geschrieben von Sumodrifter
Bei mir ist nichts dabei , muss ich mal nachhaken
Das ist ein weißes Blatt DinA4-Papier quer und liegt dem Kraftfahrzeugbrief bei. Wer entsprechende Räder fährt, sollte eine Kopie dabei haben, um ggf. der Rennleitung zu belegen, daß seine Räder zugelassen sind.
Schau mal deine Unterlagen durch. Das muß dabei sein. Es steht Audi EWG-Übereinstimmungsbescheinigung drauf.
Ich schau gleich noch mal genau nach
Zitat:
Original geschrieben von Fluxxxi
ohh ja. hmm heisst das ich muss die EWG Uebereinstimmungsbescheinigung immer mitfueheren?
Zitat:
Original geschrieben von jobeagle
genau so ist es ...
Falsch. Die muß nicht mitgeführt werden. So unsinnig das auch klingt, die Polizei hat nun selbst zu prüfen, ob die Räder eintragungsfrei sind oder nicht.
Aber bei original Audi-Felgen ist die Wahrscheinlichkeit gleich Null, bei einer Straßenrandprüfung genauer unter die Lupe genommen zu werden.
Zitat:
Original geschrieben von pb.joker
Falsch. Die muß nicht mitgeführt werden. So unsinnig das auch klingt, die Polizei hat nun selbst zu prüfen, ob die Räder eintragungsfrei sind oder nicht.
Aber bei original Audi-Felgen ist die Wahrscheinlichkeit gleich Null, bei einer Straßenrandprüfung genauer unter die Lupe genommen zu werden.
Ist das rechtssicher? Ich habe zumindest meine EWG-Dingsbums auch mit dem Hinweis erhalten, sie zumindest in Kopie mitführen zu müssen. Bei meinem Motorrad wurde mir das auch so mitgeteilt.
Naja, ein Zettel mehr im Bordbuch wird den Kohl auch nicht mehr fettmachen.
Grüße
EarlFred
Zitat:
Original geschrieben von EarlFred
Ist das rechtssicher? Ich habe zumindest meine EWG-Dingsbums auch mit dem Hinweis erhalten, sie zumindest in Kopie mitführen zu müssen. Bei meinem Motorrad wurde mir das auch so mitgeteilt.
Naja, ein Zettel mehr im Bordbuch wird den Kohl auch nicht mehr fettmachen.
Grüße
EarlFred
Nein, man muß sie nicht mitführen, es ist aber besser, weil man im Zweifelsfall den Ärger hat. Bei original Audifelgen ist die Wahrscheinlichkeit sicher sehr gering, daß da jemand von den Förstern zuckt, aber in einigen Städten (München z. B.) gibt es richtig üble Gesellen aus dieser Zunft, die nur darauf lauern, einem Ärger zu machen. Im Zweifelsfall legen dir die Typen mitten in der Nacht die Karre still und zucken später mit den Schultern, wenn du belegen kannst, daß alles seine Richtigkeit hat. Die Arschkarte hat man immer selbst. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Kastrati
Nein, man muß sie nicht mitführen, es ist aber besser, weil man im Zweifelsfall den Ärger hat. Bei original Audifelgen ist die Wahrscheinlichkeit sicher sehr gering, daß da jemand von den Förstern zuckt, aber in einigen Städten (München z. B.) gibt es richtig üble Gesellen aus dieser Zunft, die nur darauf lauern, einem Ärger zu machen. Im Zweifelsfall legen dir die Typen mitten in der Nacht die Karre still und zucken später mit den Schultern, wenn du belegen kannst, daß alles seine Richtigkeit hat. Die Arschkarte hat man immer selbst. 😁
Sowas ähnliches hatte ich befürchtet. Naja, der Zettel liegt kopiert dem Fahrzeugschein bei - dann habe ich hoffentlich Ruhe!
TT kaufen und dann unfreiwillig mit dem Bus fahren müssen, das geht gar nicht!
Earlfred
Zitat:
Original geschrieben von ttfahrerin
und welche reifen kann man nun alle fahren?
was steht in der ewg bescheiningung alles drin an reifen?gruß martina
Hallo,
nachdem ich Glücklicher :-) gestern bestellt habe würde mich das auch brennend interessieren. Kann das vielleicht jemand beantworten? Wäre super! Da mein TTC wohl erst Mitte Oktober kommen soll muß ich mir nämlich gleich noch Winterreifen dafür besorgen.