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Fahrzeugschein und Bereifung??

Themenstarteram 6. August 2007 um 14:17

Moin,

es ist nun endlich soweit! Am Donnerstag (9.8.) hol ich meinen TT in NSU ab. Hab ihn heute angemeldet und da ist mir beim studieren des neuen Fahrzeugscheins (heisst ja nun Zulassungsbescheinigung Teil I) aufgefallen, das unter Punkt 15.1 und 15.2 die Bereifung 225/50 R17 94W eingetragen ist.

Ich habe aber das Sline Paket mit 19' 7doppelspeichen Felgen und 255er Reifen... frueher gabs doch dann im Fahrzeigschein unter Bemerkungen, Eintragungen mit Reifengroessen die auch erlaubt sind... nun ist das nicht mehr so. Wie kann denn zum Beispiel die Polizei erkennen, dass die 19' Felgen mit den entsprechenden Reifen fuer den Wagen zugelassen sind??

Am DO oder FR gibts dann auch n paar Fotos vom TT :-)

Gruesse

Fluxxx

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22 Antworten

Hallo, in der EWG Übereinstimmungsbescheinigung stehen die anderen Größen drin.

Korby

Themenstarteram 6. August 2007 um 14:31

Zitat:

Original geschrieben von Korby

Hallo, in der EWG Übereinstimmungsbescheinigung stehen die anderen Größen drin.

Korby

ohh ja. hmm heisst das ich muss die EWG Uebereinstimmungsbescheinigung immer mitfueheren?

 

am 6. August 2007 um 14:59

genau so ist es ...

am 6. August 2007 um 15:10

und welche reifen kann man nun alle fahren?

was steht in der ewg bescheiningung alles drin an reifen?

gruß martina

am 6. August 2007 um 15:17

Zitat:

Original geschrieben von Fluxxxi

ohh ja. hmm heisst das ich muss die EWG Uebereinstimmungsbescheinigung immer mitfueheren?

Wo krieg ich sowas her ? Hab nichts :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Sumodrifter

Wo krieg ich sowas her ? Hab nichts :confused:

Hi, normalerweise ist die EWG beim Fahrzeugbrief beigefügt. Wenn nicht beim Freundlichen nachfragen.

Korby

am 6. August 2007 um 16:28

Zitat:

Original geschrieben von Korby

Hi, normalerweise ist die EWG beim Fahrzeugbrief beigefügt. Wenn nicht beim Freundlichen nachfragen.

Korby

Bei mir ist nichts dabei , muss ich mal nachhaken

am 6. August 2007 um 16:43

Zitat:

Original geschrieben von Sumodrifter

Bei mir ist nichts dabei , muss ich mal nachhaken

 

 

Das ist ein weißes Blatt DinA4-Papier quer und liegt dem Kraftfahrzeugbrief bei. Wer entsprechende Räder fährt, sollte eine Kopie dabei haben, um ggf. der Rennleitung zu belegen, daß seine Räder zugelassen sind.

Schau mal deine Unterlagen durch. Das muß dabei sein. Es steht Audi EWG-Übereinstimmungsbescheinigung drauf.

am 6. August 2007 um 16:47

Ich schau gleich noch mal genau nach

Zitat:

Original geschrieben von Fluxxxi

ohh ja. hmm heisst das ich muss die EWG Uebereinstimmungsbescheinigung immer mitfueheren?

Zitat:

Original geschrieben von jobeagle

genau so ist es ...

Falsch. Die muß nicht mitgeführt werden. So unsinnig das auch klingt, die Polizei hat nun selbst zu prüfen, ob die Räder eintragungsfrei sind oder nicht.

Aber bei original Audi-Felgen ist die Wahrscheinlichkeit gleich Null, bei einer Straßenrandprüfung genauer unter die Lupe genommen zu werden.

am 7. August 2007 um 5:35

Zitat:

Original geschrieben von pb.joker

Falsch. Die muß nicht mitgeführt werden. So unsinnig das auch klingt, die Polizei hat nun selbst zu prüfen, ob die Räder eintragungsfrei sind oder nicht.

Aber bei original Audi-Felgen ist die Wahrscheinlichkeit gleich Null, bei einer Straßenrandprüfung genauer unter die Lupe genommen zu werden.

Ist das rechtssicher? Ich habe zumindest meine EWG-Dingsbums auch mit dem Hinweis erhalten, sie zumindest in Kopie mitführen zu müssen. Bei meinem Motorrad wurde mir das auch so mitgeteilt.

Naja, ein Zettel mehr im Bordbuch wird den Kohl auch nicht mehr fettmachen.

Grüße

EarlFred

am 7. August 2007 um 16:09

Zitat:

Original geschrieben von EarlFred

Ist das rechtssicher? Ich habe zumindest meine EWG-Dingsbums auch mit dem Hinweis erhalten, sie zumindest in Kopie mitführen zu müssen. Bei meinem Motorrad wurde mir das auch so mitgeteilt.

Naja, ein Zettel mehr im Bordbuch wird den Kohl auch nicht mehr fettmachen.

 

Grüße

EarlFred

 

 

Nein, man muß sie nicht mitführen, es ist aber besser, weil man im Zweifelsfall den Ärger hat. Bei original Audifelgen ist die Wahrscheinlichkeit sicher sehr gering, daß da jemand von den Förstern zuckt, aber in einigen Städten (München z. B.) gibt es richtig üble Gesellen aus dieser Zunft, die nur darauf lauern, einem Ärger zu machen. Im Zweifelsfall legen dir die Typen mitten in der Nacht die Karre still und zucken später mit den Schultern, wenn du belegen kannst, daß alles seine Richtigkeit hat. Die Arschkarte hat man immer selbst. :D

am 8. August 2007 um 9:18

Zitat:

Original geschrieben von Kastrati

 

 

Nein, man muß sie nicht mitführen, es ist aber besser, weil man im Zweifelsfall den Ärger hat. Bei original Audifelgen ist die Wahrscheinlichkeit sicher sehr gering, daß da jemand von den Förstern zuckt, aber in einigen Städten (München z. B.) gibt es richtig üble Gesellen aus dieser Zunft, die nur darauf lauern, einem Ärger zu machen. Im Zweifelsfall legen dir die Typen mitten in der Nacht die Karre still und zucken später mit den Schultern, wenn du belegen kannst, daß alles seine Richtigkeit hat. Die Arschkarte hat man immer selbst. :D

Sowas ähnliches hatte ich befürchtet. Naja, der Zettel liegt kopiert dem Fahrzeugschein bei - dann habe ich hoffentlich Ruhe!

TT kaufen und dann unfreiwillig mit dem Bus fahren müssen, das geht gar nicht!

Earlfred

am 9. August 2007 um 14:14

Zitat:

Original geschrieben von ttfahrerin

und welche reifen kann man nun alle fahren?

was steht in der ewg bescheiningung alles drin an reifen?

gruß martina

Hallo,

nachdem ich Glücklicher :-) gestern bestellt habe würde mich das auch brennend interessieren. Kann das vielleicht jemand beantworten? Wäre super! Da mein TTC wohl erst Mitte Oktober kommen soll muß ich mir nämlich gleich noch Winterreifen dafür besorgen.

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