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Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen

Themenstarteram 28. Juni 2023 um 18:30

Hallo liebe Community,

 

Ich bin sehr unzufrieden mit der Kfz.-Versicherung und werde wohl wechseln. Zu meiner Situation. Das Auto und die Versicherung laufen derzeit auf meinem Vater. Er fährt damit nicht mehr, da bald 80 Jahre alt wird und auch nicht mehr fahren möchte. Das Auto fahre nur noch ich. Die Versicherung ist aber so teuer, das ich mal bei Check24 geschaut habe, ob es günstigere gibt. Sämtliche Versicherungen schlagen mir günstige Konditionen von bis zu 600 EUR aus. Allerdings immer so, wenn der Wagen auf mich zugelassen ist. Da mein Vater MA-Rabatt von BMW bekommt und ich nicht, da ich dort nicht arbeite würde ich das Auto gerne weiterhin auf meinem Vater zugelassen haben nur die Versicherung soll auf mich laufen. Quasi das nur noch ich fahren darf. Gibt es sowas? Ich konnte dies nicht richtig raus lesen.

 

Danke für euer Feedback

Mit freundlichen Grüßen

Andreas

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15 Antworten

Häh? Einfach als Halter Deinen Vater angeben und Dich bei VN...

Aber Du kannst nur so viele SF-Klassen max. übernehmen, wie viele Jahre Du schon den Lappen hast...!

Themenstarteram 28. Juni 2023 um 18:45

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 28. Juni 2023 um 20:41:05 Uhr:

Häh? Einfach als Halter Deinen Vater angeben und Dich bei VN...

Aber Du kannst nur so viele SF-Klassen max. übernehmen, wie viele Jahre Du schon den Lappen hast...!

Dankeschön

Mir ist keine Versicherung bekannt, welche keinen Zuschlag für abweichende Halter erhebt, i.d.R. 20 - 25%.

Wenn Dein Vater wegen des Nachlasses Halter des Fahrzeugs sein muss, sollte dies maximal ein Jahr sein. Dann kann es auf Dich ohne finanzielle Nachteile umgemeldet werden. Es gibt Hersteller, da geht das schon nach sechs Monaten.

 

Nachtrag: Dein Vater kann weiterhin VN bleiben. Je länger, umso mehr schadenfreie Jahre kannst Du später übernehmen. Der Vater braucht nicht als ältester Fahrer angegeben zu werden, was die ganze Geschichte günstiger machen sollte.

Nicht jede Versicherung fragt nach dem ältesten Fahrer.

Noch nicht!!

Fragt doch einfach mal bei der jetzigen Versicherung nach, ob man einfach einen Versicherungsnehmer Wechsel auf dich machen kann und wie hoch dann der Beitrag ist

Themenstarteram 28. Juni 2023 um 18:59

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 28. Juni 2023 um 20:45:43 Uhr:

Mir ist keine Versicherung bekannt, welche keinen Zuschlag für abweichende Halter erhebt, i.d.R. 20 - 25%.

Wenn Dein Vater wegen des Nachlasses Halter des Fahrzeugs sein muss, sollte dies maximal ein Jahr sein. Dann kann es auf Dich ohne finanzielle Nachteile umgemeldet werden. Es gibt Hersteller, da geht das schon nach sechs Monaten.

 

Nachtrag: Dein Vater kann weiterhin VN bleiben. Je länger, umso mehr schadenfreie Jahre kannst Du später übernehmen. Der Vater braucht nicht als ältester Fahrer angegeben zu werden, was die ganze Geschichte günstiger machen sollte.

Ummelden auf meinen Namen könnte ich schon. Wir haben das Auto schon länger. Ich will nicht ummelden. Ich würde dann beim Service den Rabatt nicht bekommen. So wie die Konstellation ist, bringt mir der Rabatt nichts, da die Versicherung so teuer ist, das es den Rabatt im Jahr nicht auffängt. Daher meine Frage.

Themenstarteram 28. Juni 2023 um 19:02

Zitat:

@celica1992 schrieb am 28. Juni 2023 um 20:56:25 Uhr:

Nicht jede Versicherung fragt nach dem ältesten Fahrer.

Noch nicht!!

Fragt doch einfach mal bei der jetzigen Versicherung nach, ob man einfach einen Versicherungsnehmer Wechsel auf dich machen kann und wie hoch dann der Beitrag ist

Habe ich gemacht. Lässt sich aber ewig Zeit. Ich vermute es wird deutlich günstiger, was der Versicherung nicht passt. Und im Juli wäre der nächste Beitrag fällig…

Das passt doch dann, wenn der Ablauf im Juli ist, soll dein Vater kündigen und du stellst einen Neuantrag mit sonstigem Halter und Rabattübertragung .

Kannst aber auch, bei jeder anderen Versicherung einen Neuantrag machen

Im Juli kann aber auch der Halb-oder Vierteljahresbeitrag fällig werden.

@celica1992 Bei meiner Versicherung gibt es die Zuschläge für ältere und noch ältere und ganz alte Fahrer bspw. nicht mehr.

Nächster Beitrag (z.B. halbjährige Zahlung) fällig heißt nicht zwingend Ablauf des Versicherungsjahres. Und bei einer Kündigung wäre die Kündigungsfrist zu beachten.

Einfach mal auf der Homepage der günstigsten Versicherung mal verschiedene Konstellationen austesten.

Remarque4711, gibt es bei deiner Versicherung auch keine Zuschläge für alte Versicherungsnehmer?

Nein, auch nicht. Auch nicht für Mittelalte.

Dann müsste das ja die Versicherung für die Alten sein, wie heißt die Versicherung?

Die Generali ist auch eine Versicherung für Junge, denn die gestaffelten Zuschläge bis 23 für diese Fahrergruppe gibt es noch.

Die KFZ Tarifierungen werden dem Alter des Versicherungsnehmers entsp. Tarifiert. Somit wird eine KFZ Vers. für einen 45jähriger, bei gleichen Tarifmerkmalen, günstiger sein als für einen 70jährigen. - Wenn der Vater VN ist und bleibt, ist ja sein Alter eh schon hinterlegt und somit ist der Tarif auch entsprechend dem Alter des Vaters berechnet und ist deshalb auch teuerer.

Sicherlich wird es günstiger wenn der Sohn es auf sich anmeldet, per Rabattübertragung. Da wird ja meist dann nur nach dem Alter des jüngsten Fahrers gefragt, da ja wiederum das Alter des Sohnes (weil neuer VN) hinterlegt und entsp. Tarifiert ist. Es gibt auch Versicherungen die keinen Aufschlag bei abw. Halter verlangen. Einfach mal Googeln. Ich darf und will ja hier keine Werbung machen.

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