Fahrzeughalter Eltern, was passiert bei Konkurs?
Hallo, habe gleich zu meinem Einstieg😉 eine Frage, zu der ich in der Suchfunktion nichts Konkretes gefunden habe:
Ich habe mir ein Auto gekauft, möchte es aber über meine Eltern zulassen, weil es mich günstiger kommt. Damit werden meine Eltern im Fahrzeugbrief oder jetzt ZB Teil 2 eingetragen, ich bin aber der Eigentümer.
Da meine Eltern selbständig sind, würde mich interessieren, was passiert, wenn sie Konkurs gehen sollten. Sie haften schließlich mit ihrem Privatvermögen. Bleibt mein Auto damit außen vor oder könnte dies Problem geben?
Danke schön mal für eure Hilfe.
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von springt-o!-fel
Ich frage mich jetzt natürlich, warum eine Bank bei einer Finanzierung als Sicherheit den Fahrzeugbrief behält.
Um eine Veräußerung des Finanzierungsgegenstands ohne Wissen der Bank zu verhindern.
Zitat:
Original geschrieben von springt-o!-fel
Ich frage mich jetzt natürlich, warum eine Bank bei einer Finanzierung als Sicherheit den Fahrzeugbrief behält. Meines Kenntnisstandes nach gibt der KFz-Brief nämlich die Eigentumsverhältnisse an. Und in diesem Falle wäre die Bank die Eigentümerin.
Somit: Eigentum der Eltern ---> Good Bye bei Konkurs...
Zwei Fehler! Es gibt keinen Konkurs, sondern nur noch die Insolvenz. Auch läßt sich die Bank den Pkw zur Sicherheit übereignen. Hierfür wird eine Sicherungsabrede (=schuldrechtlicher Vertrag) geschlossen. Dazu ist der Brief nicht notwendig, da er gerade nicht die Eigentumsverhältnisse anzeigt (das Thema ist juristisch völlig ausgelutscht). Der Brief ist lediglich ein widerlegbares Indiz für das Eigentum. Die Banken wollten immer nur den Brief, um dem Schuldner den Verkauf des Pkws zu erschweren (=Verstoß gegen den Sicherungsvertrag). Für den Verkauf ist der Brief nicht notwendig, allerdings wird es für den Käufer schwierig, den Pkw ohne Brief zuzulassen.
Viele Grüße
Celeste
Und,
Der Inhaber eines Kfz.-Briefes oder der Zulassungsbescheinigung Teil II kann damit nicht seine Eigentümerstellung beweisen.
Deshalb befindet sich auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II in der Zeile C.4c der Eintrag:
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen
Wer zahlt eigentilch die GEZ fürs Autoradio?
- Eigentümer (derjenige dem das Auto "mafiarechtlich" gehört)
- Käufer (Unterzeichner des Kaufvertrags)
- Besitzer (derjenige, der das Auto fährt)
- Fahrzeugbrief-Eingetragener (derjenige, der im Fahrzeugbrief drin steht)
- Fahrzeugbrief-Besitzer (derjenige der den Fahrzeugbrief besitzt)
- Steuerzahler (derjeniger der die Steuer und Versicherung für das Fahrzeug zahlt)
- Fahrer
Fragen über Fragen..
Mein Auto hab ich selbst gekauft und selbst gezahlt, ist aber auf meine Mum angemeldet (auch im Brief+Schein) und läuft auf ihre Versicherung, obwohl ich sowohl Steuern als auch Versicherung zahle. Fahrer bin nur ich, sie nicht. Strafzettel (Falschparken) kriegt sie, aber ich zahl sie.
Ich hab der GEZ gesagt ich nenne kein Auto mein Eigentum.
Wird schon korrekt sein. 🙂
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Zitat:
Original geschrieben von springt-o!-fel
Ich frage mich jetzt natürlich, warum eine Bank bei einer Finanzierung als Sicherheit den Fahrzeugbrief behält. Meines Kenntnisstandes nach gibt der KFz-Brief nämlich die Eigentumsverhältnisse an. Und in diesem Falle wäre die Bank die Eigentümerin.
Somit: Eigentum der Eltern ---> Good Bye bei Konkurs...
hast du eigentlich überhaupt einen der vorhergehenden posts gelesen gehabt?
wie jetzt schon mind. 3 User (incl. mir selbst) gesagt haben, gibt es einen vermerk "Der Inhaber der ZB II ist nicht Eigentümer das Fahrzeuges".
DIe bank behält den brief nur aus einem Grunde: man kann ein auto zwar ohne brief kaufen, aber die deutsche rechtsprechung geht im allgemeinen davon aus, dass ein
gutgläubigererwerb ohne brief nicht möglich ist (dieses urteil basiert eben genau auf der im volke verbreiteten annahme, dass brief=besitzer ist).
Moin,
Iss halt ein schweres Thema 😉 So einfach ist das ... Und die Gutgläubigkeit ist eben auch ein wichtiger Faktor.
Bzgl. Rundfunkgebühren ... die hat der Fahrzeughalter zu entrichten, ebenso wie die Steuern.
MFG Kester
@yo-chi:
Alles korrekt gemacht! 😉
Da du für die behörden kein auto besitzt, bist du auch nicht GEZ-zahler.
deine mum, die ja im brief steht, muss jedoch auch nicht extra zahlen, da das autoradio bereits in der GEZ-Gebühr für euren Fernseher zuhause mit integriert ist (ich unterstelle jetzt einfach mal ihr habt bereits GEZahlt...😁)
War bisher auch dem Irrglauben erlegen, dass der Fahrzeugbrief etwas über die Eigentumsverhältnisse aussagt. Aber das wäre ja nun geklärt...
Dann werde ich auch keinen Leihvertrag o.ä. anfertigen, dafür aber gut auf den Kaufvertrag aufpassen🙂
Danke nochmals für die schnelle Hilfe.