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Fahrzeuge werden nicht ausgeliefert / zugelassen

Mercedes Vito W447
Themenstarteram 4. Juli 2018 um 15:22

Hallo,

 

wir haben 5 neue Vitos bestellt, alle mit Automatik und dem 140PS Motor.

Die Fahrzeuge sollen in den nächsten Tagen beim Händler ankommen, lt. seiner heutigen Aussage darf Er mir diese aber aktuell nicht zulassen/ausliefern, da Mercedes an einem Update arbeitet, ohne welches ggf Folgeschäden entstehen könnten.

 

Genaueres weiß Er angeblich nicht, will mich aber auf Stand halten.

Hat Jemand eine Idee, was es sein kann?

Beste Antwort im Thema

Der gute Befner wird hier zu solchen Themen (Lieferstopp/SCR-Update/AdBlue Verbrauch/...) leider nichts mehr beitragen, da hier so manche Forenteilnehmer/Forenmitleser meine Aussagen umgehend zum Abmahnanwalt weiterleiten oder in diesem Sinne nutzen. Ruft einfach eure Verkäufer an, die haben die entsprechende Info.

Gruß

Befner

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Zitat:

@ABC-Terrorist schrieb am 13. Juli 2018 um 23:53:42 Uhr:

Ich bin leider kein Spezialist für Zivilrecht aber könnte man mercedes nicht mit Punkt 9.2.a der AGB auf die Herausgabe beharren?

Nein, du kannst keine Herausgabe fordern.

Und alles, was du fordern kannst, kannst du erst 10 Wochen nach dem unverbindlichem Liefertermin machen.

Zitat:

@Goldbaum schrieb am 11. Juli 2018 um 14:14:07 Uhr:

.... Gleichwohl werde ich mit heutigem Datum eine Frist zur Übergabe stellen, um meine Rechte zu wahren....

Das wird dir leider nichts bringen.

Laut AGB in D kannst du den Verkäufer erst 8 Wochen NACH dem unverbindlichen Liefertermin in Lieferverzug setzen.

 

am 14. Juli 2018 um 12:39

Zitat:

@navyneidi schrieb am 14. Juli 2018 um 12:55:31 Uhr:

Zitat:

@ABC-Terrorist schrieb am 13. Juli 2018 um 23:53:42 Uhr:

Ich bin leider kein Spezialist für Zivilrecht aber könnte man mercedes nicht mit Punkt 9.2.a der AGB auf die Herausgabe beharren?

Nein, du kannst keine Herausgabe fordern.

Und alles, was du fordern kannst, kannst du erst 10 Wochen nach dem unverbindlichem Liefertermin machen.

Wäre bei mir Mai 18 gewesen ;)

Zitat:

@ABC-Terrorist schrieb am 14. Juli 2018 um 14:39:39 Uhr:

Zitat:

@navyneidi schrieb am 14. Juli 2018 um 12:55:31 Uhr:

 

 

Nein, du kannst keine Herausgabe fordern.

Und alles, was du fordern kannst, kannst du erst 10 Wochen nach dem unverbindlichem Liefertermin machen.

Wäre bei mir Mai 18 gewesen ;)

Dann sind 10 Wochen lange nicht rum.

Und Herausgabe fordern geht halt generell nicht.

Also in meinen AGB stehen 6 Wochen drin, nicht 10. Und da Mercedes so schlau war mir für mein noch nicht ausgeliefertes Fahrzeug eine Rechnung zu schicken, in der der Liefertermin mit dem 13.06.18 angegeben ist, muss ich glücklicherweise nur noch 2 Wochen warten bis ich meinen Händler in Verzug setzen kann.

Rechnung zahlen und Verzugszinsen kassieren?

am 14. Juli 2018 um 20:09

Bei mir stehen 8 wochen.

Aber die Rechnung wurde natürlich auch zurückgehalten.

 

Aber ich will ja meinem Freundlichen auch nicht schaden.

Ich als Privatperson habe ja auch keine Kosten nur Ärger. Aber Geschäftsleute sind da schon eher drauf angewiesen.

Vielleicht sind die Verkäufer auch froh wenn sie etwas Unterstützung vom Käufer erhalten damit sie das Geld verdienen können. Da muss wohl Befner oder Pahul etwas dazu sagen (falls sie das in diesem Rahmen können, dürfen und wollen).

 

Ist halt für alle ärgerlich aber im Leben kommt man halt leider mit motzen weiter

Zitat:

@ABC-Terrorist schrieb am 14. Juli 2018 um 22:09:42 Uhr:

Bei mir stehen 8 wochen.

Aber die Rechnung wurde natürlich auch zurückgehalten.

 

Aber ich will ja meinem Freundlichen auch nicht schaden.

Ich als Privatperson habe ja auch keine Kosten nur Ärger. Aber Geschäftsleute sind da schon eher drauf angewiesen.

Vielleicht sind die Verkäufer auch froh wenn sie etwas Unterstützung vom Käufer erhalten damit sie das Geld verdienen können. Da muss wohl Befner oder Pahul etwas dazu sagen (falls sie das in diesem Rahmen können, dürfen und wollen).

 

Ist halt für alle ärgerlich aber im Leben kommt man halt leider mit motzen weiter

Das Ganze ist bestimmt ärgerlich und ich kann jeden Unmut verstehen.

Nach 8 Wochen kannst du Ihn schriftlich in Lieferverzug setzen. Und nach weiteren 14 Tagen gibt es dann erst weitere Schritte...

 

8 Wochen und 14 Tage sind die 10 Wochen, die ich meine.

Die Rechnung wurde übrigens nicht zurückgehalten, die darf erst mit Lieferung erstellt werden. Nennt sich Verfügungsmacht. Steht u.a. im Paragraph 3 UStG.

Hat was mit der Versteuerung und periodengerechter Buchung / Versteuerung zu tun.

 

Und ich glaube, zum Inhalt der Aktion selber, wird hier keiner mehr was, der beim oder für den Daimler arbeitet.

 

Warum? Das hat Befner schon mal geschrieben.

Bei deiner Berechnung für den Lieferverzug gehe ich mit dir, aber deine Einlassung zur Rechnungserstellung ist definitiv falsch.

Die Rechnung darf sehr wohl auch vorher gestellt werden.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 15. Juli 2018 um 13:07:40 Uhr:

Bei deiner Berechnung für den Lieferverzug gehe ich mit dir, aber deine Einlassung zur Rechnungserstellung ist definitiv falsch.

Die Rechnung darf sehr wohl auch vorher gestellt werden.

Wenn du das sagst....

Es gibt definitiv keine Regelung im Umsatzsteuergesetz, die dir das schreiben der Rechnung vor der Lieferung bzw. Leistung untersagt. Es gibt allerdings eine eindeutige Regelungen, wann man zum Abzug der ausgewiesenen Vorsteuer berechtigt ist:

Lieferung / Leistung ist erfolgt und die Rechnung liegt vor,

ODER

die Rechnung für eine noch nicht erbrachte Leistung liegt vor und die Zahlung ist erfolgt.

Sag ich (und das UStG im §13 (1) 1. Satz 3) jetzt einfach mal so ...

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 15. Juli 2018 um 19:54:33 Uhr:

Es gibt definitiv keine Regelung im Umsatzsteuergesetz, die dir das schreiben der Rechnung vor der Lieferung bzw. Leistung untersagt. Es gibt allerdings eine eindeutige Regelungen, wann man zum Abzug der ausgewiesenen Vorsteuer berechtigt ist:

Lieferung / Leistung ist erfolgt und die Rechnung liegt vor,

ODER

die Rechnung für eine noch nicht erbrachte Leistung liegt vor und die Zahlung ist erfolgt.

Sag ich (und das UStG im §13 (1) 1. Satz 3) jetzt einfach mal so ...

Ich sag ja, wenn du das sagst....

am 16. Juli 2018 um 7:21

Moin zusammen, ist schon interessant hier mitzulesen. Wir sind nicht so autobegeistert, so dass wir hier selten im Forum vorbeischauen, aber nachdem unser MP bereits im Mai gebaut wurde und die Auslieferung überfällig ist (angeblich brauchte Westfalia so lange mit dem Ausbau), habe ich hier mal gesucht.

Nun denn, heute Morgen habe ich unseren Händler angerufen und siehe da: Der Wagen steht dort auf dem Hof und darf nicht zugelassen werden. Da wir den MP gewerblich bestellt haben und wir nicht noch wochen- oder monatelang auf das Fahrzeug warten können, habe ich nach Wandlung gefragt. Mein Verkäufer zeigte Verständnis und hat uns diese Möglichkeit im Grunde sofort angeboten. Wir warten jetzt noch ein paar Tage ab, da er sich mit dem Werk noch einmal in Verbindung setzen möchte, aber so ein schnelles Angebot vom Händler hat uns dann schon überrascht und nährt die Befürchtung, dass er wohl mit keiner sehr schnellen Lösung rechnet?!

Für den Kunden wäre es sicherlich hilfreich, wenn sich MB offener verhalten würde, aber vermutlich ist das rechtlich ein so großes Risiko, dass der Kunde lieber "dumm" gehalten wird. Sehr ärgerlich das Ganze...

@bandit96: Das dürfte das Problem sein. Ein gut gemeintes Wort seitens MB (oder eines Verkäufers) in den falschen Händen und schon legt die Anwaltsindustrie los.

Das war bei VW beim T6 - Auslieferungsstopp genauso.

Vielleicht hat Dein Händler ja Zugriff auf einen bereits verfügbaren oder in kürze Lieferbaren V mit Euro 6c? Das könnte ja ein Ausweg sein.

P.S. Bevor es jemand in den falschen Hals bekommt: ich habe nicht gegen Anwälte an sich, sondern nur gegen den dunklen Teil des Berufsstandes.

Die Autoindustrie ist in Sachen Diesel nach herrschender Meinung eher Täter und nicht Opfer. Es ist daher abwegig, die anwaltliche Geltendmachung von Ansprüchen der Kunden als „dunkel“ zu diskreditieren.

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