Fahrzeugbrief verschwunden - Autohaus sagt verschickt
Hallo,
gleich zum Thema:
Ich habe vor 3 Jahren ein KFZ im Autohaus gekauft (als Jahreswagen).
Auto soll nun verkauft werden. Dabei ist mir aufgefallen, dass in meinem Besitz kein Fahrzeugbrief vorhanden ist (Habe den Fahrzeugbrief noch nie in den Händen gehalten). Gleich im Autohaus angerufen und nach gefragt.
Autohaus behauptet Fahrzeugbrief wurde mir via Post zugestellt. Wann weiß niemand. (Ein Nachweis liegt hierfür auch nicht vor). Fahrzeugbrief ist bei mir nie angekommen. Als Antwort darauf, wer nun für eine Neubeschaffung sorgt; Das ich zur Zulassungsstelle gehen soll und einen neuen beantragen soll. Wer trägt die Kosten? *Sie, pech gehabt* (Wortwörtlich).
Hat hier jemand mit selben Sachverhalt Erfahrung gemacht?
Viele Grüße und Danke fürs lesen.
Beste Antwort im Thema
Du musst erstmal schauen, ob sie dir ohne weiteres einen neuen Fahrzeugbrief ausstellen. Wer den Brief hat, wird in der Regel als Eigentümer des Fahrzeuges angesehen. Wer keinen Brief hat, eben nicht.
So eine Geschichte, dass man nach 3 Jahren erst merkt, dass man gar keinen Brief hat, ist schon leicht seltsam und wird im Amt sicherlich erstmal für Verwunderung sorgen. Im Zweifelsfall muss dann erstmal der letzte Besitzer sein OK geben, das wäre dann das Autohaus.
Bzw. musst du dann wahrscheinlich erstmal unter Zuhilfenahme von Überweisungsbelegen und Kaufvertrag, etc. beweisen, dass du überhaupt der Eigentümer bist.
16 Antworten
Hallo,
Ich nehme mal an, dass Du das Fahrzeug (im Moment) auf Deinen Namen zugelassen hast.
Somit bist Du beim Amt erst einmal auch als der Besitzer des Fahrzeuges „vorgemerkt“.
Wenn also einer eine Versicherung abgeben muss das der Brief abhanden gekommen ist, bist Du der jenige der diese abgeben muss. Und somit bist, leider, Du derjenige der beim Amt den Obolus entrichten muss.
Die Kosten hierfür kannst Du selbstverständlich versuchen vom Autohaus zurück zu bekommen. Das Autohaus ist verpflichtet, wie jeder andere Geschäftsmann auch, alle Unterlagen 10 Jahre zu verwaren. Wenn das Autohaus es nicht nachweisen kann das Der Brief verschickt worden ist haben die die A…Karte nicht Du. Ein KFZ Brief sollte ja nun auch per Einschreiben Rückkarte verschickt worden sein, alles andere wäre auch Leichtsinn vom Autohaus.
Wenn sich das Autohaus quer stellt, bleibt Dir leider nur der Weg zum Anwalt und eine Privatklage einreichen. Ob das die Mühe wert ist bleibt wieder einmal bei Dir hängen.
Ich würde mich aber durchaus darauf gefasst machen, dass die den Rückschein auch tatsächlich noch haben.