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Fahrzeug finanziert: GAP-Deckung oder längere Neupreisentschädigung sinnvoll?
Aktuell weiss ich nicht was sinnvoller ist, folgender Sachverhalt stellt sich dar:
Fahrzeug mit PReis von knapp 16.000€ wurde auf 60 Monate finanziert, 5.000€ angezahlt.
Aktuellerer Versicherer gewährt GAP nur bei Leasing, nicht bei Finanzierung. Dafür 36 Monate Neupreisentschädigung.
Andere Versicherer gewähren GAP auch bei finanzierten Fahrzeugen, dafür meist jedoch "nur" 24 Monate Neupreisentschädigung.
Nun weiss ich nicht was "besser" ist.
JEmand einen Denkanstoß für mich ?
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14 Antworten
Moin!
Handelt es sich denn (bei 16t€) überhaupt um einen Neuwagen?!?
Ja handelt es sich…
Ah ok.
Aber der Wagen ist bereits zugelassen?
Problem bei der Neupreisentschädigung ist ja so oder so, dass Du dann auch mind. diese Zeit bei der Versicherung zwingend verbleiben muss...
GAP bei 16t€, wobei 5t€ schon getilgt sind..., was soll das denn mehr kosten?
Ja ist zugelassen. Warum die Frage?
Was heisst mehr kosten?
Wie gesagt meine Versicherung bietet es nicht an, nur für Leasing….
Schau genau für welche Schadensfälle die Neupreisentschädigung (und GAP, üblicherweise Totalschaden und Diebstahl, keine TK Schäden wie z.B. Hagel) gewährt wird. Aus dem Gefühl heraus ( und hier locker am Strand getippt) würde ich sagen die lange Neupreisentschädigung ist besser. Das hängt aber wie gesagt von den Einzelbedingungen und auch von der Finanzierungsdauer ab.
Wenn Du zugelassen hast, kannst Du i.d.R. gar nicht mehr bei einer anderen Versicherung den Wagen "Neupreisentschädigen", da der Wagen ja kein Neuwagen mehr ist.
Ferner kostet GAP auch als zusätzlicher Versicherungsbaustein mehr als "ohne"...
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 17. August 2023 um 07:46:33 Uhr:
Ja ist zugelassen. Warum die Frage?
Was heisst mehr kosten?
Wie gesagt meine Versicherung bietet es nicht an, nur für Leasing….
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 17. August 2023 um 12:33:08 Uhr:
Wenn Du zugelassen hast, kannst Du i.d.R. gar nicht mehr bei einer anderen Versicherung den Wagen "Neupreisentschädigen", da der Wagen ja kein Neuwagen mehr ist.
Ferner kostet GAP auch als zusätzlicher Versicherungsbaustein mehr als "ohne"...
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 17. August 2023 um 12:33:08 Uhr:
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 17. August 2023 um 07:46:33 Uhr:
Ja ist zugelassen. Warum die Frage?
Was heisst mehr kosten?
Wie gesagt meine Versicherung bietet es nicht an, nur für Leasing….
Hm, ist das so?
Bei den AKB meiner Versicherung finde ich dazu "Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadenereignisses
im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom
Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhandener Restwert
des Fahrzeugs wird abgezogen"
Dabei lese ich nur die Erstzlassung auf mich, nicht wo cih versichert bin..
Das hängt eben von der jeweiligen Versicherung / AKB ab und wenn es bei Dir so ist, dann ist es ja gut!
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 17. August 2023 um 07:46:33 Uhr:
Ja ist zugelassen.
Da es ja wohl schon am 21.06.23 zugelassen wurde und der Versicherungsvertrag ja üblicherweise einen Zeitraum von einem Jahr beträgt brauchst du dir vor dem 20.05.2024 da keinen Kopf drüber zu machen.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 17. August 2023 um 16:04:40 Uhr:
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 17. August 2023 um 07:46:33 Uhr:
Ja ist zugelassen.
Da es ja wohl schon am 21.06.23 zugelassen wurde und der Versicherungsvertrag ja üblicherweise einen Zeitraum von einem Jahr beträgt brauchst du dir vor dem 20.05.2024 da keinen Kopf drüber zu machen.
Habe ich noch niemals gehabt solchen Schwachsinn
Bei einem Fahrzeugpreis von 16000 Euro und einer Anzahlung von 5000 Euro, was soll denn da eine GAP bewirken?
Mit Kasko-Plus hast du 36 Monate Neupreisentschädigung, nach 36 Monaten, hast du eh schon 11000 bezahlt, der Wiederbeschaffungspreis wird dann sicherlich bei einem Totalschaden noch 5000 betragen
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 17. August 2023 um 17:05:36 Uhr:
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 17. August 2023 um 16:04:40 Uhr:
Da es ja wohl schon am 21.06.23 zugelassen wurde und der Versicherungsvertrag ja üblicherweise einen Zeitraum von einem Jahr beträgt brauchst du dir vor dem 20.05.2024 da keinen Kopf drüber zu machen.
Habe ich noch niemals gehabt solchen Schwachsinn
Wenn du das für "Schwachsinn" hälst dann schau mal genau in deine Police wie lange er laut Versicherungsvertrag läuft.
Unter <Versicherungsablauf zum ....>
Wäre auch interessant wenn du es hier der Userschaft mitteilst.
Iwie auch falscher Thread…
Was hat denn die unterjährige Hauptfälligkeit mit GAP zu tun?
Völlig anderes Fahrzeug…
Zitat:
@celica1992 schrieb am 17. August 2023 um 19:39:40 Uhr:
Bei einem Fahrzeugpreis von 16000 Euro und einer Anzahlung von 5000 Euro, was soll denn da eine GAP bewirken?
Mit Kasko-Plus hast du 36 Monate Neupreisentschädigung, nach 36 Monaten, hast du eh schon 11000 bezahlt, der Wiederbeschaffungspreis wird dann sicherlich bei einem Totalschaden noch 5000 betragen
Im Falle eines Totalschadens/Diebstahls in der Zeit die Differenz von Zinsen erstattet zu bekommen?