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Fahrzeug aus Deutschland in Polen zulassen / ummelden / abmelden

Themenstarteram 26. Juni 2016 um 15:19

Hallo

Ich habe mein Auto angemeldet an einen Polnischen Bürger verkauft und wollte einmal fragen wie das ganze aussieht , kann er den Wagen in Polen einfach ummelden / abmelden und welche Schritte muss er gehe. ?

Seit über einer Woche erzählt er das dauert alles er muss von A nach B usw...

Gestern habe ich eine Bescheinigung bekommen das er Kurzzeitkennzeichen in Polen geholt hat und damit das Auto fährt , ist es dann Automatisch abgemeldet und hat er dann nicht auch eine Bescheinigung bekommen das er abgemeldet wurde ?

Was passierz dann mit den KZ kann er sie behalten oder muss er sie abgeben ?

Wir lange dauert es bis die Zulassungsstelle in Deutschland was das der Wagen abgemeldet ist ? Kann man das ganze beschleunigen ?

 

Sorry für die vielen Fragen , ich hoffe aber ich bekomme Zahlreiche Antworten darauf ;)

Vielen dank

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24 Antworten
am 27. Juni 2016 um 7:04

Welches Problem soll er da haben, wenn er doch selbst schon eine Veräußerungsanzeige abgegeben hat?

Einfach von der Versicherung und der Zulassungsstelle schriftlich bestätigen lassen, dass die vom Verkauf wissen (wenn man die Bestätigung für den Eingang der Veräußerungsanzeige nicht automatisch zugesendet bekommt) und dann werden die schon alle weiteren Maßnahmen einleiten. Man kann dort auch einfach anrufen und sich den aktuellen Stand mitteilen lassen.

Damit sollte er aus der Sache raus sein und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem die Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle und der Versicherung eingegangen ist. Wie lange die für die Bearbeitung brauchen, völlig egal, da gibt´s auch nichts zu beschleunigen. Ist aber nur meine persönliche Meinung, selbstverständlich ohne Gewähr.

Was sagt denn der Experte, was der TE jetzt für ein "Problem" bekommt, falls der Käufer nicht ab- oder ummeldet?

@TE:

Zitat:

Der Käufer hat sie mir geschickt ...

Wer ist "sie"?

Ich verstehe "das Problem" an der Sache nicht. Freilich hängt man da etwas in der Luft, wenn man nichts von der Zulassungsstelle oder der Versicherung hört. Kann ich mir denken, aber dann frage ich eben dort nach.

Die Veräußerungsanzeige ist doch vom Verkäufer, in Deutschland abzugeben. Wenn ich die per Einschreiben schicke oder gar selbst abgebe, dann weiß ich, dass ich selbst alles nötige (?) getan habe. Oder nicht?

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 27. Juni 2016 um 09:04:22 Uhr:

Was sagt denn der Experte, was der TE jetzt für ein "Problem" bekommt, falls der Käufer nicht ab- oder ummeldet?

Zunächst landen alle Tickets und Strafmandate noch bei ihm und müssen aufgeklärt werden. Für die Steuer ist er noch in der Haftung. Gleiches gilt für die Versicherung, wenn kein Zugriff auf den Käufer möglich ist, bis zu max. einem Jahr, bzw. so lange, bis das Fahrzeug in D ggf. zwangsabgemeldet werden kann. Und natürlich die Rennerei, um die Abmeldung zu betreiben.

Themenstarteram 27. Juni 2016 um 16:55

Danke für die Antworten schonmal ;)

 

Wie lang kann das ganze denn dauern bis das KBA das gabze ganze weis ob er abgemeldet ist ? Kann ich da nicht nachfragen irgendwie ?

 

Themenstarteram 27. Juni 2016 um 16:57

@einsdreivier Sie ist die Bescheinigung über die Herausgabe und Bestätigung der PL Kurzzeit KZ

Zitat:

@Kai R. schrieb am 27. Juni 2016 um 09:13:48 Uhr:

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 27. Juni 2016 um 09:04:22 Uhr:

Was sagt denn der Experte, was der TE jetzt für ein "Problem" bekommt, falls der Käufer nicht ab- oder ummeldet?

Zunächst landen alle Tickets und Strafmandate noch bei ihm und müssen aufgeklärt werden. Für die Steuer ist er noch in der Haftung. Gleiches gilt für die Versicherung, wenn kein Zugriff auf den Käufer möglich ist, bis zu max. einem Jahr, bzw. so lange, bis das Fahrzeug in D ggf. zwangsabgemeldet werden kann. Und natürlich die Rennerei, um die Abmeldung zu betreiben.

Also wenn der Käufer falsche Personalien angegeben hätte? Davon war ich jetzt nicht ausgegangen.

Also, angenommen, Herr X, Pole aus Y in Polen (Daten sind korrekt, er ist "greifbar") hat den Wagen gekauft. Die deutsche Versicherung und Zulassungsstelle sind informiert - was passiert nun, wenn der Wagen nicht um- oder abgemedlet wird? Es gibt doch sicherlich auch in Polen Fristen und die polnische Zulassungsstelle wird informiert. Oder täusche ich mich?

Also, wenn alles passt, wo ist das Problem? (außer das grundsätzliche, dass man kein angemeldetes Auto verkaufen sollte)

der Herr X aus Polen hat ja Zahlungsverpflichtungen - für die KFZ-Steuer und für die Versicherung, weil für Beides die Zahlungspflicht auf ihn übergegangen ist. Jetzt kommt er diesen Verpflichtungen aber nicht nach und das Geld ist in Polen auch nicht eintreibbar. Das bedeutet, dass so lange bis das Auto zwangsabgemeldet werden kann sich die Versicherung und der Zoll für die Steuern an Dich wenden.

Ich kenne mich in Polen zu wenig aus um zu wissen, wie lange es dauert, dass die polnische Zulassungsstelle beim Käufer die Ab- bzw. Ummeldung durchsetzt.

am 28. Juni 2016 um 8:20

Ja, das ist doch komplizierter und kann mehr Folgen haben als gedacht:

https://www.adac.de/.../...gkauf-Folgen-fehlender-Ummeldung_178303.pdf

Das Straßenverkehrsamt Düsseldorf schreibt mit Stand 2014:

Zitat:

https://www.duesseldorf.de/kfz/zulassung/dienste/verkauf.shtml

...

Probleme gibt es auch, wenn das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird. Wenn der Fahrzeugkäufer das Auto im Ausland anmeldet, bekommen wir von der ausländischen Zulassungsstelle in der Regel keine Meldung. Es ist dann Ihre Aufgabe, sich die erforderlichen Unterlagen im Ausland zu besorgen. Dies ist sehr schwierig und sehr zeitaufwendig.

...

Alles in allem doch keine gute Idee ein angemeldetes Fahrzeug zu verkaufen und schon gar nicht ins Ausland.

Ich hätte gedacht die EU wäre da schon weiter, daher aber ohne Gewähr. Da darf sich der TE also doch noch ein wenig ranhalten, wobei ein Anruf bei der Versicherung und der deutschen Zulassungsstelle dieselben (negativen) Infos gebracht hätte. Womöglich ist aber auch alles in Ordnung.

Themenstarteram 28. Juni 2016 um 16:12

Also habe mit dem KBA gesprochen und die sehen die Bescheinigung die ich bekommen habe als ausreichend um den Wagen als abgemeldet einzutragen , aber die Zulassungsstelle stellt sich quasi Quer und sagt Ihnen würde es nicht reichen um den Wagen als abgemeldet einzutragen !?!?! Was ein hin und her das mach ich nie wieder.

Niemals würde ich mein zugelassenes FZ einem fremden Käufer mitgeben, auch wenn er "schwört", das Auto sofort umzumelden. Entweder mit ihm zum Ummelden zur Zulassungsstelle fahren, oder abmelden. Kennzeichen abbauen und behalten, wer weiß, was damit noch so getrieben wird. Dann muß er ein Überführungskennzeichen, oder KFZ Anhänger besorgen. Wenn er das FZ mit "richtigem" Geld bezahlt hat, bekommt er auch den FZ Brief. Die Um oder Abmeldebestätigung zur Versicherung schicken, das Finanzamt wird von der Zulassungsstelle informiert.

Im Bekanntenkreis mag das ja noch klappen, aber auch da kann es Probleme geben, wenn er einen Unfall verursacht, muß Deine Versicherung löhnen, Prozente kommen höher. Evtl Strafzettel kommen auch noch zum Halter.

th

Fz-umelden
Themenstarteram 30. Juni 2016 um 20:25

So nach vielem hin und her ist das Auto endlich durch die Zulassungsstelle stillgelegt worden. ;) danke für eure ganzen Antworten , Thema kann zu :D

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