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Fahrwerksfeder bei Prüfstelle eintragen lassen und Mängelbericht zusätzlich bekommen?

Themenstarteram 6. April 2019 um 16:23

Vielleicht kennt sich jemand aus und kann mich aufklären.

 

Ich habe an meinem Auto Fahrwerksfedern abnehmen lassen mit Teilegutachten.

 

Die wurden auch ohne Probleme angenommen.

Aber ich habe zusätzlich ein Mängelbericht bekommen das mein Schweller etwas eingedrückt ist und das meine Wegfahrsperre nicht richtig funktioniert.

Und habe 4 Wochen Zeit diese Mängel zu beseitigen.

 

Dir Sache ist aber so, das war gar keine HU, die habe ich erst im Oktober diesen Jahres.

 

Muss ich das jetzt wirklich in 4 Wochen erledigen lassen??

Mir wäre es lieber das ich bis Oktober Zeit habe. Da ich dann auch die HU/AU habe...

 

War auch bischen baff das der Schweller beanstandet wurde obwohl der bei 4 HU's in der Vergangenheit nie beanstandet wurde.

 

Gruß

Beste Antwort im Thema

Das ist genau der Grund, warum die Prüfungen immer strenger werden ... weil eben geringe Mängel als "muss man nicht machen" deklariert werden und ein TÜV gleichgesetzt wird mit "darf bis zum nächsten TÜV ohne Reparaturen fahren, solange es fährt".

Erkannte Mängel müssen eben behoben werden ... egal wann & wo & wie die festgestellt werden.

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Bei elektrischem Lenkradschloß dürfte das der Fall sein.

Schön wären ja mal Bilder von den Schwellern, evtl erübrigt sich dann die Diskussion,weil eindeutig.

Bei kleiner Delle wegen BordSteinKontakt hätte der Prüfer sicher nichts gesagt.

Und welcher der Mängel EM gebracht hat, der Schneller oder die WFS, wurde auch noch nicht abschließend mitgeteilt.

Gruß M

Zitat:

@Gagi1911 schrieb am 7. April 2019 um 00:59:47 Uhr:

wurde mir noch ein Dokument "Prüfbericht zum Gutachten §19(3) StVZO (U) gegeben , mit eben diesen "EM" (Erhebliche Mängeln) und einem Datum zur Nachkontrolle (In 4 Wochen).

Für so ein Dokument sehe ich keine Rechtsgrundlage, insbesondere nicht für die Forderung nach einer Nachkontrolle.

Allerdings auch nicht für die 4 Wochen Frist. Erhebliche Mängel müssen unverzüglich abgestellt werden, nicht erst in vier Wochen!

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 7. April 2019 um 10:13:41 Uhr:

Frage bezüglich der Wegfahrsperre. Das dürfte den TÜV eigentlich nicht interessieren. Nur das Lenkradschloss muss funktionieren.

Anderer Meinung: §38a (1) StvZO

Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t – ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge – müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung und die Wegfahrsperre müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Der PKW muss also Lenkradschloss (oder Getriebeschloss) und Wegfahrsperre haben.

am 7. April 2019 um 14:06

Ich verstehe das Gezeter des TE hier nicht. Wenn ein EM vorliegt muss der umgehen behoben werden und er hat doch sogar eine großzügige Frist von 4 Wochen bekommen. Bei einer Polizeikontrolle hätte er vermutlich eine Mängelkarte bekommen mit weniger Zeit für die Instandsetzung + eventuell einem Bussgeld.

Zitat:

@Gagi1911 schrieb am 6. April 2019 um 23:27:30 Uhr:

So habe ich anstatt 4 Monate nur 4 Wochen Zeit und muss 2 Mal zur Prüfstelle tuckern

Dafür bewegst du das Fahrzeug jetzt aber auch nicht 4 (!) Monate mit erheblichen Mängeln im Straßenverkehr, sondern allenfalls 4 Wochen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 7. April 2019 um 20:14:50 Uhr:

Zitat:

@Gagi1911 schrieb am 6. April 2019 um 23:27:30 Uhr:

So habe ich anstatt 4 Monate nur 4 Wochen Zeit und muss 2 Mal zur Prüfstelle tuckern

Dafür bewegst du das Fahrzeug jetzt aber auch nicht 4 (!) Monate mit erheblichen Mängeln im Straßenverkehr, sondern allenfalls 4 Wochen.

TÜV im Oktober wären bei mir 6 Monate mit erheblichen Mängeln im Straßenverkehr ;)

Und wenn er erst im November geht sogar schon 7 Monate... usw.

Ist gut so, dass der Tüv so genau hinschaut, das dient nur der Sicherheit.

Abgesehen von der Wegfahrsperre, laut Aussage des TE hat er in der Vergangenheit die HU 4x mit eben diesem Schaden am Schweller bestanden. Sofern der Schaden immer noch der selbe ist, wäre ich auch nicht unbedingt einsichtig.

Vermutlich ist neben dem Schaden am Schweller auch die Korrosion desselben mit der Zeit weiter fortgeschritten...

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 7. April 2019 um 10:13:41 Uhr:

Frage bezüglich der Wegfahrsperre. Das dürfte den TÜV eigentlich nicht interessieren. Nur das Lenkradschloss muss funktionieren.

Wie hat der TÜV das mit der Wegfahrsperre denn überhaupt festgestellt?

Die Einrichtung gegen unbefugte Benutzung ist aber genehmigungsrelevant- also muss se funktionieren.

am 9. April 2019 um 15:02

@Gagi1911 könntest du bitte Bilder von dem Schwellerschaden einstellen, dann sieht man auch genauer wie schlimm es ist. Bitte von außen und vom Unterboden. Danke. :)

Themenstarteram 9. April 2019 um 15:52

@SPM2004

werde ich mal machen. bin momentan auf der suche wo und wie ich das reparieren lassen kann.

ich habe noch mal den letzten prüfbericht rausgekrammt.

hier der genaue wortlaut bezüglich schweller, der unter den "Hinweise" aufgeführt ist. Gibt ja neben den EM's, GM's auch die HW's :D

"Schweller rechts hinten eingedellt/beschädigt - Zustand beachten"

Jetzt vom Prüfer wurde der bemängelt weil er beschädigt ist:

"Schweller beschädigt rechts mitte - EM"

vielleicht können die beiden sich mal einigen ob rechts hinten oder rechts mitte und ob EM oder HW :D

Immerhin arbeiten die beiden in der gleichen Prüfstation, waren sogar an dem Tag beide da :D

Dann hättest doch den ersten angesprochen. Prüfer haben ja auch Ermessen.

Nur wenn da 18 Monate zwischen liegen, kann sich der Zustand ja zum letzten PrüfBericht verändert haben.

Gruß M

Themenstarteram 9. April 2019 um 16:19

Na der hätte sich bestimmt nicht dran erinnert außer ich hätte vielleicht den Prüfbericht dabei :)

 

Zustand ist eigentlich wie immer , eingestellt / beschädigt seit 7 Jahren, keine Spur von Rost. Untenrum alles intakt wie auf der linken Seite. Schwedenstahl halt :))

 

Naja , ich wollte das eigentlich schon immer reparieren lassen und habe es Jahr für Jahr hergeschoben. Vielleicht ist das jetzt eine Motivation mehr und keine Lust alle 2 Jahre aufs neue. Bis jetzt habe ich mir deswegen ja nie Gedanken gemacht, sonst werde ich immer mit schwitzigen Händen zur Prüfung fahren.

 

P.s. aber man hätte mir echt bis Oktober geben können :D Peace :D

Für mich wäre jetzt nur entscheidend, ob der beschädigte Schwellern tatsächlich EM ist oder nicht. Wenn doch,wäre es ein Unding,dass Du schon öfter damit durch die HU gekommen bist und jetzt,ohne Veränderung ein erheblicher Mängel darstellt.

Der Prüfer der die Abnahme gemacht hat, hätte das letzte HU Protokoll anrufen können,anhand der Fin,die hat er ja eh für's Gutachten eingegeben.

Bilder vom Schweller wären nicht schlecht,dann kann man sich selber ein Bild von machen kann.

Gruß M

Themenstarteram 9. April 2019 um 20:45

EM, so stehts hinten dran.

Ich hätte dem echt mal drauf ansprechen sollen das er mal den TÜV-Bericht am PC öffnet und mir das genauer erklärt warum für ihn der Schweller ein EM ist und für seinen Kollegen HW... Und beide bezeichnen den Schweller als beschädigt.

Ich war aber in dem Moment so baff, weil ich damit nicht gerechnet habe.

 

Ich muss mal im "Tüv-Katalog" schauen was genau dazu geschrieben steht.

Können Prüfer eigentlich entscheiden was sie wie einstufen ? Z.b. Einer stuft die kaputte Blinkerbirne als EM ein und ein anderer wiederum als GM ?

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