Fahrverbot umgehen
Hallo,
war gestern auf dem weg nach hause. 22:30 und fahr so vor mich hin, AB war leer. Plötzlich ging mir ein licht auf🙂 War aber leider ein rotes😁 Na ja, hatte ca.180 auf´m Tacho bei erlaubten 100. Bekomme ich das irgendwie auf ne höere Geldstrafe gedreht, ohne fahrverbot. 3 Monate wären echt hart😠
48 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von golf lila laune
Ich weiß ja ned ob du es wußtest, aber das Jahr hat 365 Tage an denen man geblitzt werden kann. Ich habe jetzt in 3,5 Monaten 10TKM gemacht. Da ist die Wahrscheinlichkeit nochmal geblitzt zu werden sehr hoch. Und wenn ich Punkte habe und innerhalb von einem Jahr nochmal geblitzt werde, dann bekomme ich noch ein Fahrverbot. Also finde ich die Punkte viel schlimmer wie das Geld. Die Geldstrafe ist mir relativ egal.
Sinn dieser Punkte ist es ja, dass man in Zukunft langsamer fährt 😉
Was auf jeden Fall geht, wenn man die Pappe beruflich braucht:
Verkürzung des Fahrverbots von 2 auf 1 Monate bzw. von 3 auf 2 (oder mit nem guten Anwalt) 1 Monat. Kost aber dann ca. doppelte Geldstrafe, und man sollt vorher möglichst punktefrei gewesen sein...
@Lukas
zuerst bekommt deine Mutter Post und zwar nen Personenerfassungsbogen wo eingetragen werden soll wer gefahren ist. Denke mal nicht, dass du das Foto gleich zu sehen bekommst - bei mir war es mal nicht so. Wenn du deine Freundin reinschreibst wird wahrscheinlich sie Post bekommen außer jemand geht dem ganzen genauer auf den Grund UND das Foto ist gut genug, dass du zu erkennen bist und auch, dass ein Mann gefahren ist. Ich hatte mal in der Probezeit versucht einen Punkt wegen einem km/h über der kritischen Grenze auf meinen Vater abzuwälzen indem wir geschrieben haben er sei gefahren. Dann kam allerdings ein Brief, diesmal direkt an mich addressiert, dass wohl kaum ein 50-jähriger Mann auf dem Foto ist sondern eher ich mit einem neuen Personenerfassungsbogen - etwas später kam ne Vorladung zu ner Gerichtsverhandlung. Da bin ich dann mit nem RA hin und wir haben auf Verjährung plädiert weil zwischen dem Vergehen und der endgültigen Feststellung, dass ich gefahren sein soll mehr als 3 Monate lagen - wurde allerdings nicht anerkannt weil die Frist von vorne beginnt, wenn die nen neuen Personenerfassungsbogen rausschicken. Vor Gericht hat der Richter dann nur noch das Foto angeschaut und hat gesehen dass das wohl eindeutig ich bin -_- dann gabs erstmal Nachschulung und 2 Jahre Aufschlag auf die Probezeit.
@TE
das mit der erhöhten Geldstrafe wird in der Tat nur gehen wenn du wirlich deinen Führerschein brauchst und hängt natürlich vom Richter ab - bei dem der über mich gerichtet hat hätte es zb. keinen Pfifferling zu holen gegeben 🙁
kannst ja noch zur freiwilligen Feuerwehr gehen 😉
Golf L L, Deine Mutter muß keine Angaben machen.
Du bist Ihr Sohn, in dem Fall hat sie ein Aussageverweigerungsrecht.
Dass sie nicht gefahren ist, wird ja zu erkennen sein.
Mußt Du Dir aber genau überlegen, dass kannst Du nur ein oder zweimal
machen. Danach wirst Du dann Fahrtenbuch führen müssen.
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Zitat:
Original geschrieben von sp4n
UND das Foto ist gut genug,
die fotos die die dir zuschicken, entsprechen nicht der qualität, derer, die die auffm amt liegen haben, die sind gestochen scharf.....
im übrigen kannst du bei dieser überschreitung davon ausgehen, das genauer hingeguckt wird.....
Zitat:
Original geschrieben von Kredenschel
Wenn du Berufstechnisch auf deinen Führerschein angewiesen bist (z.B. Außendienstler, Kurierfahrer etc.), dann kann man das wohl umgehen.
bei einer solchen überschreitung ist die chance gegen das anzugehen gleich null.....
Da hatte ich wohl glück.
50ger Zone und ich hatte etwa 210 drauf ^^
Kam ein schreiben mit neuen PassBildern. Aber keine strafe.
also ich war mal 32kmh zu schnell, sollte 1xx kosten und 1 monat fahrverbot. bin im verkehrsrechtschutz und mein anwalt hat daraus 230 euro gemacht und kein fahrverbot. allerdings arbeite ich auch im aussendienst. mein anwalt schrieb was von "die firma könne unter keinen umständen auf hern ... verzichten und die stelle ist auch nicht erstzbar" irgendwie was in der art. von meiner firma braucht ich keine bestätigung. nur halt eine kopie des arnbeitsvertrages.
Zitat:
Original geschrieben von golf lila laune
Ich weiß ja ned ob du es wußtest, aber das Jahr hat 365 Tage an denen man geblitzt werden kann. Ich habe jetzt in 3,5 Monaten 10TKM gemacht. Da ist die Wahrscheinlichkeit nochmal geblitzt zu werden sehr hoch. ...
Da muss ich dir leider mal widersprechen lukas.
die Chance ist immer gleich hoch geblitzt (oder sonstwie erwischt) zu werden, denn es spielt keine rolle,ob ich mich 365 Tage lang im Jahr an die regeln halte oder nur an z. bsp. 10 tagen.
Wer jedoch bereits vorher billigend in kauf nimmt, eine OWi oder Verkehrsstraftat zu begehen, setzt sich natürlich einem höheren risiko aus. aber wer sich an die regeln hält, wird egal ob als vielfahrer oder nur als sonntagsfahrer bei nix erwischt werden.
@Jetiman
Lass mich raten, du bist der krasse Gängstäää mit dem weissen Käppi😁
Klick
Achtet mal auf das gelbe M im Hintergrund - war irgendwie klar😁
Klack
Zitat:
Original geschrieben von Autopfand Coeln
@Jetiman
Lass mich raten, du bist der krasse Gängstäää mit dem weissen Käppi😁
Klick
Achtet mal auf das gelbe M im Hintergrund - war irgendwie klar😁
Klack
Neindas bin ich nicht ^^ Ich habe zwar ein Wiesses Käppi, aber da steht auch BMW drauf ^^
Fahre ein Lila Coupe
@golf lila laune,
ich wurde vor ca. 6 Monaten geblitzt, war innerorts 50 erlaubt und ich wurde mit 83 geblitzt.
Das Auto ist auf meinem Vater angemeldet, also kam der Brief zum Papa, und wir dann mal gleich zum Rechtsanwalt, weil ich auch wissen wollte, ob ich den Führerschein für 1 Monat oder so verlieren könnte.
Der Rechtsanwalt hat gesagt, dass wenn der Brief kommt, man einfach sagen kann dass es zum Beispiel mein Vater war, seine Begründung war, dass die in Flensburg oder wo auch immer die ihre Briefe schreiben, keine Zeit haben jedes Bild zu kontrollieren ob die Angaben stimmen.
Also falls du deinen Brief bekommst, dann sofort den Namen deiner Freundin reinschreiben und fertig. Sie verliert dann den Schein.
Ich habe per PN nützliche Infos bekommen. Also werde ich meine Freundin ned angeben. Entweder es verjährt, meine Mutter nimmt es aufsich oder halt ich. Ich bin zu schnell gefahren und muss mit den Konsequenzen leben. Wenns möglich ist, dann würde ich sie gerne legal umgehen ( ist ja möglich wenn man bissl Glück hat ).
Moin,
Ja ... es geht. Unter sehr rigiden und strikten Vorraussetzungen.
Es darf z.B. absolut KEIN Eintrag wegen anderer Verkehrsdelikte vorliegen ... es muss einsicht vorliegen etc.pp. und es muss ein WIRKLICH triftiger Grund und keine Alternative möglich sein ... so dass im Grunde ein Arbeitsplatzverlust droht.
Von 100 Fällen ... schafft es aber vielleicht einer ...
Ansonsten werden die meisten Richter sagen : "Sie wussten doch das sie auf den Führerschein angewiesen sind, also hätten sie entsprechend aufmerksam fahren müssen."
Also die Wahrscheinlichkeit dies zu machen ist aus SEHR GUTEN Gründen ziemlich gering. Vermutlich isses sinniger ... sich für die 3 Monate einen Fahrer zu besorgen (z.B. einen Rentner oder Arbeitslosen, Amt und Mensch freuen sich sicher über 3 Monate höheres Einkommen bzw. gesenkte Ausgaben). Und dich kommt das sicherlich auch billiger als ein verlorenes Gerichtsverfahren.
MFG Kester
hy hab auch noch mal ne kurze frage zum thema. Hab am 2. Oktober mein führerschein abgegebn, für einen Monat.
heißt jetzt 1 monat , 4 wochen also 28 Tage, oder doch 30 Tage?
1 Monat bedeutet 1 Monat.
Egal ob Februar oder Dezember.