Fahrverbot in höhere Geldbuße wandeln

Hallo,

hat schonmal jemand Erfahrung damit gemacht, ein einmonatiges Fahrverbot in eine höhere Geldbuße zu wandeln?
Als Ersttäter mit 0 Punkten und mit Verstoß außerorts im 70er Bereich ohne Gefährdung anderer.

Würde mich mal interessieren.

MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MrX


Einen Fahrer zu suchen wäre für denjenigen unzumutbar. Bei Rufbereitschaft muß ich mitten in der Nacht in kurzer Zeit vor Ort sein. Oder auch am Wochenende. Da kann ich nicht erst warten bis mein Fahrer aufsteht und dann irgendwann mal kommt, zudem man nie weiß wie lange man weg ist. Es geht darum den Produktionsausfall möglichst gering zu halten. Dazu kommt das es mehrmals Nachts vorkommen kann. Entweder ist man grade auf dem Rückweg oder ne Stunde wieder im Bett. Das macht doch keiner mit...

Ich finde das vollkommen nachvollziehbar und verständlich.

Der Denkfehler ist allerdings, dass die Haupintention einer Sanktion nicht darin besteht, dir möglichst geringe Umstände zu bereiten.

Du hast die Geschwindigkeitsübertretung begangen OBWOHL eigentlich eine sehr hohe Hemmschwelle existieren sollte weil wie Du schreibst deine Existenz von einer Fahrerlaubnis anhängt.

So doof es klingt, aber wenn man auf Gedeih und Verderb von einem Führerschein abhängt (was ich dir allerdings nicht glaube) passt man eben erst recht auf.

Ich hebe hier nicht den Zeigefinger, und ich will das nun auch keineswegs verurteilen, bin vor Jahren wegen des gleichen Geschehens selbst mal 4 Wochen Bus und Taxi gefahren.

Aber ein "Entscheider" wird in diese Richtung denken.

Lässt er dich mit 350€ Geldstrafe laufen ist die Gefahr hoch das Du es wieder tust.

Vor meinem Verstoß war es einfach nur Glück, dass ich nicht schon viel eher und viel öfter erwischt wurde, aber nun hindern mich diese 4 Wochen Immobilität schon seit knapp 16 Jahren daran, auch nur einen einzigen weiteren Punkt aufgrund von Geschwindigkeitsübertretungen erhalten zu haben.

Ich würde in meinem Fall sagen, es hat was genutzt.

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Also laut GPS geht meiner vor. Bei Tacho 120 sagt das GPS 116.

Bei dem Blitzer könnte es sich um ein Lichtschrankengerät gehandelt haben.

So ein ähnliches Gerät habe ich im Gebüsch erkannt:

http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/images/eso_1.jpg

Am Straßenrand ist mir nichts aufgefallen. Die messen ja nicht auf eine lange Distanz, oder? Also evtl. kurz vorm Blitz, oder direkt beim Blitz?

Ich würde noch nicht bei der Blitzerabteilung anrufen. Erstmal abwarten, mich hatten sie vor Jahren mal auf der BAB geblitzt. Nie was gekommen. Eventuell ist das Foto auch nichts geworden. So gestehst Du ja sofort ein, dass Du gefahren bist!!

LEhockel

Ich würde mir jetzt erstmal ne saubere Unterhose anziehen und warten bis Post kommt.

Das bringt doch so nichts, außer, dass noch mehr Unterhosen und wertvolle Zeit verschlissen werden. 😉

Stimmt... nach Gesetz darf er nicht weniger anzeigen als gefahren wird. 🙂
In der Praxis gehen die Tachos aber immer um die ~5% vor bei richtig eingestellter Bereifung.🙂

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Soviele Unterhosen hab ich bald garnicht mehr😁

Gehen diese Radar oder Lichtschrankenblitzer eigentlich ungefähr so genau wie das GPS? Nicht das die mehr anzeigen als GPS, also weniger Abweichung vom Tacho.

Die Blitzer sind geeicht und haben eine mögliche Messabweichung in Höhe der jeweiligen Toleranzwertes. Aus diesem Grund kriegst du auch einen Toleranzabzug und nicht weil eine leichte Übertretung von Behörden akzeptiert wird. 😉

Da GPS-Messungen auch relativ genau sind, sollten die beiden Werte ähnlich sein.

In der Regel sind die Blitzer schon sehr genau - dennoch wird aber zugunsten des Fahrers noch etwas abgezogen... deshalb ist man in der Regel ja auch doch recht weit unter dem was man auf dem Tacho hatte.

Beispiel (ich bin nicht Stolz darauf).
Als ich zuletzt geblitzt wurde hatte ich am Tacho 160km/h stehen... glatt.
Im Endeffekt waren es gemessen nach Abzug 141km/h.

Ich stand allerdings Komplett auf dem Gas (Überholvorgang) als sich das ganze abgespielt hat.
Gemessen wurde mit einer ESO ES3.0 Anlage.

Hatte dann mit GPS meine Geschwidigkeit auf der Autobahn gemessen und kam in Endeffekt auf 140km/h nach Abzug. Im Bescheid waren es dann 141km/h.

Ich hab mal nen Bild von der Stelle erstellt. An den beiden ankommenden Straßen herrscht sehr geringes Verkehrsaufkommen, da kommt selten mal jemand. Zudem ist der Bereich sehr gut einsehbar und übersichtlich.

Google untersagt das Kopieren von Bildern aus Google Maps. Deshalb habe ich den Anhang gelöscht.
Blue346L, MT Moderation

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Mehrfachtäter mit bereits sechs Punkten: Verdoppelung der Buße, um von zwei auf einen Monat FV zu kommen. Ganz ohne Richter, die Kommunalbehörde hatte das alleine entschieden.

...konnte die gleiche Erfahrung bei einem Kollegen machen - allerdings ohne vorherige Punkte. Ein Anruf bei der ausstellenden Bußgeldstelle und anschließender Bestätigung der Arbeitsstelle mit dem Hinweis, dass man auf den FS angewiesen ist etc., dann wurde unbürokratisch die Geldbuße verdoppelt und auf das Fahrverbot verzichtet.

N.T.

Vom Fahrverbot haben die auch nichts, außer zusätzlichen Aufwand. 😉
Da nimmt man doch lieber den doppelten Betrag. Wer von uns würde das denn anders machen?

Zitat:

...konnte die gleiche Erfahrung bei einem Kollegen machen - allerdings ohne vorherige Punkte. Ein Anruf bei der ausstellenden Bußgeldstelle und anschließender Bestätigung der Arbeitsstelle mit dem Hinweis, dass man auf den FS angewiesen ist etc., dann wurde unbürokratisch die Geldbuße verdoppelt und auf das Fahrverbot verzichtet.

N.T.

Somit wieder bewiesen ist, wer genug Geld hat kann trotzdem seinen FS behalten.

Nach dem Motto "Wenn ein Fahrverbot kommt werd ich schon mit mehr bezahlen drum rum kommen"

Somit werden doch Verstöße die ein Fahrverbot nach sich ziehen doch in gewisser weise zur Bagatelle degradiert.

Blödsinn. Ein Angestellter nimmt sich vier Wochen Urlaub und der Fall ist erledigt.
Als Selbständiger kosten vier Wochen Ausfall richtig Geld - da kann der Angestellte sich gerne wieder rumdrehen und weiterschlafen.
Ich weiß nicht, wann man endlich aufhört, auf dem toten Gaul dieser Neidpossen herumzureiten.
Diese Besserverdienenden halten z. B. die Kommunen auch mit der nicht unerheblichen Gewerbesteuer am K***en.

In der Regel ist es nicht so leicht ein Fahrverbot gegen höheres Bußgeld aufzuheben und zu verkürzen... die Hürde dafür ist eigentlich sogar ziemlich hoch...

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Blödsinn. Ein Angestellter nimmt sich vier Wochen Urlaub und der Fall ist erledigt.
Als Selbständiger kosten vier Wochen Ausfall richtig Geld - da kann der Angestellte sich gerne wieder rumdrehen und weiterschlafen.
Ich weiß nicht, wann man endlich aufhört, auf dem toten Gaul dieser Neidpossen herumzureiten.
Diese Besserverdienenden halten z. B. die Kommunen auch mit der nicht unerheblichen Gewerbesteuer am K***en.

Na und

Was bedeutet ein Fahrverbot für einen Gehbehinderten mit einer Frau im Rollstuhl?

Ein Unternehmer ist für mich durchaus

kein

Besserverdiehner er arbeitet selbst und ständig

Stimmt, der Gehbehinderte hat bestimmt einen wahnsinnigen Termindruck, muss also vom Markt zu Markt hetzen.
Sorry, aber so habe ich das noch nicht gesehen.

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