Fahrtenschreiber ?

Audi A6 C6/4F

Hallo,

bei mir ist es so das ich beim neuen Firmenwagen A6 1% Privatanteil zahlen müsste, monatlich! Das wären ca 700 € !!!
Alternative wäre ein Fahrtenbuch und da ich ein eher fauler typ und nicht so genau bin, wollte ich fragen wie die möglichkeiten bei einem einbau mit einem Fahrtenschreiber stehen: Wer bietet soetwas an? Gibts das direkt von Audi? Wird das vom Finanzamt anerkannt? Wieviel kostet sowas circa?

Habe schon gegooglet konnte doch nix konkretes für den A6 4f finden.

Danke im vorraus

35 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von seppelq


Hallo,
 
bei mir ist es so das ich beim neuen Firmenwagen A6 1% Privatanteil zahlen müsste, monatlich! Das wären ca 700 € !!!
Alternative wäre ein Fahrtenbuch und da ich ein eher fauler typ und nicht so genau bin, wollte ich fragen wie die möglichkeiten bei einem einbau mit einem Fahrtenschreiber stehen: Wer bietet soetwas an? Gibts das direkt von Audi? Wird das vom Finanzamt anerkannt? Wieviel kostet sowas circa?
 
Habe schon gegooglet konnte doch nix konkretes für den A6 4f finden.
 
Danke im vorraus

Ooohhh wieder was Neues von der SPD? 1%-Regelung? Noch NIE gehört ... scheint was Schlimmes zu sein 😉 😁.

Erklär uns doch mal, wie das geht, bitte.

Grüße

Jens.

😁.

Tja, das Problem kenne ich auch...
 
Elektronische Fahrtenschreiber (gab's übrigens mal beim 4B als Sonderausstattung) werden nur leider von den meisten Finanzämtern nicht anerkannt. Deswegen hat Audi dieses Sondrzubehör wohl wieder vom Markt genommen. Beim 4F gbt es so was in der Ausstattungsliste nicht.
 
Bist du selbstständig? Dann gilt das Folgende. Bis du's nicht, dann vergiss den nächsten Absatz.
 
Laut der Meinung diev. Fachzeitschriften zum Thema Steuer und 1%-Regel wird die 1%-Regel vom Finanzamt anerkannt, wenn du nachweisen kannst, dass du dein Fahrzeug zum mehr als 50% geschäftlich nutzt. Dazu reicht ein repräsentativer Zeitraum von mind. 3 Monaten aus, in denen du ein Fahrtenbuch führen musst. Willst du von der 1%-Regel befreit werden, musst du nachweisen, dass du dein Fahrzeug zu mehr als 90% geschäftlich nutzt. -> Fahrtenbuch.
 
Fahrtenbücher werden von den FA nur dann akzeptiert wenn diese zeitnah, sprich direkt nach der Fahrt, und vollständig geführt werden, Erstellung des Fahrtenbuches am Rechner z. B. in Excel etc. oder ähnliche Listen haben meist auch keine Chance. Auch zu sauber und akkurat geführte Fahrtenbücher erwecken dem FA den Anaschein der nachträglichen Führung und sind schon abgelehnt worden. Der extremste Fall, von dem ich gehört habe, war, dass das FA behauptete, das Fahrtenbuch wurde nachträglich geführt, weill immer nur ein und dieselbe Kugelschreibermine und-farbe verwendet wurde. Wenn mehrere Leute das Fahrzeug benutzen, wovon bei einem Dienstwagen auszugehen sei, dann müssten auch verschiedene Kugelschreiberfarben verwendet worden sein...der Quatsch ist aber wohl nicht durchgekommen.
 
Tja, du wirst wohl nicht drumrum kommen, zumindest für einen Zeitraum ein Fahrtenbuch zu führen. 

Hallo,

ich setzte seit einem Jahr Trip Log ein.

Ist mit GPS und ODB Schnittstelle, lässt sich innerhalb von 4 min unsichtbar im 4 F verbauen (einzig die GPS Maus bleibt sichtbar, is schwarz)

Wird auch von BMW verbaut. Achtung sollte keine Dämmscheiben im Dicken vorhanden sein da die das GPSsignal nicht durchlassen.

Incl. Postionsangabe und Deutschland Karte.

Infos unter www.TripLog.se.

Zitat:

Original geschrieben von ravesair


Hallo,

ich setzte seit einem Jahr Trip Log ein.

Ist mit GPS und ODB Schnittstelle, lässt sich innerhalb von 4 min unsichtbar im 4 F verbauen (einzig die GPS Maus bleibt sichtbar, is schwarz)

Wird auch von BMW verbaut. Achtung sollte keine Dämmscheiben im Dicken vorhanden sein da die das GPSsignal nicht durchlassen.

Incl. Postionsangabe und Deutschland Karte.

Infos unter www.TripLog.se.

wird dies denn vom finanzamt anerkannt?

Gibt keine Einheitliche Regelung vom Finanzamt. Nur änderbar darf dass Fahrtenbuch nicht sein, Excel ist also nicht erlaubt.

Es gibt momentan 2 Arten von elektronischen Fahrtenbüchern.

Nur GPS ohne Tachogeber. Ist Ziemlich ungenau. Wird vom Finanzamt mal geduldet mal nicht. Kommt sicher auf Fahrleistung und Fahrzeug an.
Bei GPS in Verbindung mit Tachogeber über ODB können Sie eigentlich nix sagen da sehr genau. Hatte allerdings noch keine Prüfung im Haus.

Da es aber keine einheitliche Vorschriften gibt können die mich kreuzw.. und spiralenförmig, denn ich habe ja besten Gewissens gehandelt.

Fahre mehr als 90 % Dienstlich und da muss ich mich nicht verstecken, außerdem kann ich das Fahrtenbuch zum abrechnen der Kundenstunden verwerten.

Zitat:

Original geschrieben von seppelq


Hallo,
 
bei mir ist es so das ich beim neuen Firmenwagen A6 1% Privatanteil zahlen müsste, monatlich! Das wären ca 700 € !!!
Alternative wäre ein Fahrtenbuch und da ich ein eher fauler typ und nicht so genau bin, wollte ich fragen wie die möglichkeiten bei einem einbau mit einem Fahrtenschreiber stehen: Wer bietet soetwas an? Gibts das direkt von Audi? Wird das vom Finanzamt anerkannt? Wieviel kostet sowas circa?
 
Habe schon gegooglet konnte doch nix konkretes für den A6 4f finden.
 
Danke im vorraus

 Ha du must 1 % des Fahrzeug Neupreises zu deinem Einkommen dazurechnen und davon Steuern Zahlen aber bei einem 70000 Euro keine 700 Euro zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von L-Spatz

Zitat:

Original geschrieben von L-Spatz



Zitat:

Original geschrieben von seppelq


Hallo,

bei mir ist es so das ich beim neuen Firmenwagen A6 1% Privatanteil zahlen müsste, monatlich! Das wären ca 700 € !!!
Alternative wäre ein Fahrtenbuch und da ich ein eher fauler typ und nicht so genau bin, wollte ich fragen wie die möglichkeiten bei einem einbau mit einem Fahrtenschreiber stehen: Wer bietet soetwas an? Gibts das direkt von Audi? Wird das vom Finanzamt anerkannt? Wieviel kostet sowas circa?

Habe schon gegooglet konnte doch nix konkretes für den A6 4f finden.

Danke im vorraus
Ha du must 1 % des Fahrzeug Neupreises zu deinem Einkommen dazurechnen und davon Steuern Zahlen aber bei einem 70000 Euro keine 700 Euro zahlen.

haste dafür nen beleg? link o.ä.?

Zitat:

Original geschrieben von seppelq



Zitat:

Original geschrieben von L-Spatz

Zitat:

Original geschrieben von seppelq



Zitat:

Original geschrieben von L-Spatz



Ha du must 1 % des Fahrzeug Neupreises zu deinem Einkommen dazurechnen und davon Steuern Zahlen aber bei einem 70000 Euro keine 700 Euro zahlen.
haste dafür nen beleg? link o.ä.?

Dafür gibt es Steuerberater, oder Du kaufst Dir ein Programm für die Nettogehaltsberechnung. Da wird halt der geldwerte Vorteil von in diesem Falle 700 EUR einberechnet. Denke auch daran, dass Du neben der 1% auch noch die Entfernung Deines täglichen Arbeitsweges versteuern musst. Fahrtenbuch lohnt sich in den meisten Fällen, etwas Disziplin ist erforderlich, aber man gewöhnt sich sehr schnell daran.

Zitat:

Original geschrieben von meToo



Zitat:

Original geschrieben von seppelq

Zitat:

Original geschrieben von meToo



Zitat:

Original geschrieben von seppelq


haste dafür nen beleg? link o.ä.?

Dafür gibt es Steuerberater, oder Du kaufst Dir ein Programm für die Nettogehaltsberechnung. Da wird halt der geldwerte Vorteil von in diesem Falle 700 EUR einberechnet. Denke auch daran, dass Du neben der 1% auch noch die Entfernung Deines täglichen Arbeitsweges versteuern musst. Fahrtenbuch lohnt sich in den meisten Fällen, etwas Disziplin ist erforderlich, aber man gewöhnt sich sehr schnell daran.

hab mit meinem steuerberater telefoniert gehabt, habs zwar nur kurz angesprochen aber er meinte das halt wie ich es auch schon öfter gelesen habe: 1% Monatlich vom neupreis des wagens.... oder ich habe ihn falsch verstanden. freitag kann ich mehr dazu sagen

Hallo,
Wird der Dienstwagen auch für private Fahrten genutzt, so muss dieser "geldwerte Vorteil" versteuert werden. Voraussetzung ist: Mehr als 50% müssen dienstliche Fahrten sein.
Es werden 1% des Anschaffungspreises versteuert. Dazu kommen, wenn man angestellt ist, noch zusätzlich die Kilometer zum Arbeitsplatz mit 0,03 €/km, das heißt, auf dein Gehalt werden ca. 500 - 700 Euronen draufgeschlagen, versteuert und die 500 - 700 Euronen Netto wieder abgezogen.

Die Finanzverwaltung räumt zur Ermittlung dieses geldwerten Vorteils seit dem 01.01.1996 zwei Möglichkeiten ein (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz):
1. Führen eines Fahrtenbuches und Abrechnung der privat gefahrenen Kilometer (Ermittlung der auf Privatfahrten entfallenden anteiligen Gesamtkosten);
2. 1 % des Gesamtkaufpreises (Listenpreis + Sonderausstattungen + MwSt.) wird monatlich als geldwerter Vorteil angesetzt zzgl. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Übrigens ich habe auch das TriplogPro, wird vom FA anerkannt, da es nicht manipulierbar ist.
Gruß
harty

Zitat:

Original geschrieben von seppelq



Zitat:

Original geschrieben von meToo

Zitat:

Original geschrieben von seppelq



Zitat:

Original geschrieben von meToo


Dafür gibt es Steuerberater, oder Du kaufst Dir ein Programm für die Nettogehaltsberechnung. Da wird halt der geldwerte Vorteil von in diesem Falle 700 EUR einberechnet. Denke auch daran, dass Du neben der 1% auch noch die Entfernung Deines täglichen Arbeitsweges versteuern musst. Fahrtenbuch lohnt sich in den meisten Fällen, etwas Disziplin ist erforderlich, aber man gewöhnt sich sehr schnell daran.

hab mit meinem steuerberater telefoniert gehabt, habs zwar nur kurz angesprochen aber er meinte das halt wie ich es auch schon öfter gelesen habe: 1% Monatlich vom neupreis des wagens.... oder ich habe ihn falsch verstanden. freitag kann ich mehr dazu sagen

Wenn das Auto 70000 Euro kostet und du 700 Euro zahlen müßstest,dann wäre dein Steuersatz 100%. Oder dein Steuersatz ist 50 % und dein Auto kostet ca. 150000 Euro. Das würde dann auch 700 Euro machen.

Ansonsten mußt du 700 Euro mit deinem persönlichen Steuersatz zusätzlich versteuern.

Das hieße allerdings auch ,wenn du nur 5000 Euro im Jahr verdienst ,brauchst du den geldwerten Vorteil nicht versteuern,weil du keine Steuern zahlst.

Entschuldigung !Das fettgedruckte ist für dich!

Alex.🙂

Hai,
fahre auch seit ca. 9 Monaten Triplog, funzt ganz prima. Habe mal bei der Tachokorrektur müll eingegeben, der Support war ok.

Die bieten Dir die Rückerstattung des Kaufpreises (auch absetzbar) an sofern das Finanzamt Stress macht, was ich für fair halte.

Nach 4 Jahren Papierfahrtenbuch muss ich sagen, das ist eine wirkliche Erleichterung.

Das Triplog sollte anerkannt werden, da es dort keine Manipulationen gibt. Der Benutzerkomfort ist prima, du musst dank GPS die Ziele nur einmal eingeben, bei erneutem anfahren findert er diese von selbst.

Wichtig ist halt die Datensicherung ganz penibel zu machen und ab und an eine Tachokorrektur.

Ich würde es wieder kaufen.

Grüße vom Blufi

ich denke aber da ich höchsten 1-2 fahrten pro tag mit dem a6 machen werde( privat noch alles mit meinem "alten" saab) und daher schreckt mich so ein bisl der preis ( 1000 euro exkl einbau ) ab. dafür führ ich auch ein fahrtenbuch, aber ich glaube wenn ich viel fahren müsste (ala vertreter und co) würd ich auch zu dem triplog greifen.

aber trotzdem meine frage: habt ihr euch vorher eine bestätigung vom finanzamt geholt ob das gerät akzeptiert wird oder was sagt das finanzamt genau zu dem gerät? man kann ja schlecht das gerät kaufen, kein fahrtenbuch machen und dann kommt der knall vom fimanzamt ....

Zitat:

Original geschrieben von seppelq


.... man kann ja schlecht das gerät kaufen, kein fahrtenbuch machen und dann kommt der knall vom fimanzamt ....

...doch, genau so, im Zweifel bleibt ja noch der Gang vor´s Finanzgericht, habe ich schon probiert, l´klappt prima....

Grüße vom Blufi

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